Bürgeranregung nach GO NRW § 24; Sanierung der Neuhofstr. 15-27/20-42
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage Nummer 20262011 auf eine Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen reagiert. Die Antragstellenden hatten beantragt, die Sanierung der Neuhofstraße im Bereich der Hausnummern 15 bis 27 sowie 20 bis 42 als Tagesordnungspunkt in einer der kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Südwest aufzunehmen. Damit sollte die Verwaltung beauftragt werden, entsprechende Sanierungsvorschläge für diesen Straßenabschnitt zu erarbeiten.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen. Als Begründung führt die zuständige Fachabteilung des Tiefbauamtes an, dass der betreffende Bereich weder im aktuellen Um- und Ausbauprogramm enthalten ist noch eine Decken-Sanierung im Rückstellungsprogramm vorgesehen ist. Zudem ist das Gebiet nicht als Schwerpunkt für Schlaglochbehebungen deklariert, weshalb vonseiten der Straßenunterhaltung derzeit keine Maßnahmen geplant sind.
Hinsichtlich eines Teilantrags, der den Rückbau der Poller in der Schultheßstraße betrifft, verweist die Verwaltung auf die Vorlage Nummer 20262013. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 16. September 2026 erwartet.
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