Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW von Frau Christine Lingemann zum Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 20262237 vorgelegt, die sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW befasst. Die Anregung wurde von einer Bürgerin eingereicht und richtet sich gegen einen geplanten Austausch von Flächen sowie die Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-Straße. Die Antragstellerin fordert, dass das betreffende Grundstücksgeschäft nicht durchgeführt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen. Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass der Grundstückstausch die Voraussetzung dafür schafft, das ehemalige Gebäude der Evangelischen Kirche zum Guten Hirten künftig als Wohnraum zu nutzen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde bereits eine Zuwegungsbaulast zur öffentlich-rechtlichen Erschließung eingeräumt; nun soll zusätzlich ein privatrechtliches Geh-, Fahr- und Leitungsrecht durch die Dienstbarkeit geschaffen werden. Der Austausch der Flächen dient zudem der städtischen Flächenvorratspolitik der Stadt Bochum.
Hinsichtlich der Fußwegverbindung zum Wienkopp stellt die Verwaltung fest, dass die bisherige Nutzung als Weg kein öffentliches Recht darstellte, da die Verbindung über ein Privatgrundstück führt. Eine öffentliche Widmung sei ohne Zustimmung des Eigentümers nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Die Verwaltung gibt an, die im Rahmen der Anregung gestellten Fragen bereits in einer separaten Korrespondenz beantwortet zu haben. Zuständig für die Entscheidung ist die Bezirksvertretung Bochum-Südwest.
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Ort
📍 Weitmarer-Holz-Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
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