Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bestellung einer weiteren Schriftführung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die BeiräteZur Vorlage · 20250006 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 20250006 beantragt die Verwaltung die Bestellung einer weiteren Schriftführung für den Rat, die Ausschüsse des Rates sowie die Beiräte der Stadt Bochum. Hintergrund der Maßnahme ist ein personeller Wechsel in der Leitung des Referates für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, Jasmin Wiemers-Krüger ab dem 1. März 2025 als weitere Schriftführerin für die genannten Gremien zu bestellen. Durch diesen Termin soll eine Einarbeitungsphase ermöglicht werden, um den Wissenstransfer sicherzustellen. Gleichzeitig ist die Abberufung von Thorsten Lumma als Schriftführer mit Wirkung zum 1. Juni 2025 vorgesehen.
Die Neuregelung erfolgt, da die bisherige Leitung des Referates zum 31. Mai 2025 aus dem Dienst der Stadt Bochum ausscheidet. Die entsprechende Stelle wird zum 1. Juni 2025 mit Jasmin Wiemers-Krüger neu besetzt, welche künftig die Funktion der Schriftführung übernehmen wird. Die Vorlage wird in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat im Zeitraum zwischen Januar und April 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 04.04.2025 · Rechnungsprüfungsausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.04.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.02.2025 · Beirat "Leben im Alter" (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.02.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2025 · Rat (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.02.2025 · Beirat "Leben im Alter" (17. Sitzung)
- 06.02.2025 · Integrationsausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.01.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.01.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2KiBiz Struktur für das Kindergartenjahr 2025/2026Zur Vorlage · 20250293 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250293 einen Vorschlag für die KiBiz-Struktur des Kindergartenjahres 2025/2026 vorgelegt. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll die Angebotsstrukturen der 193 Kindertageseinrichtungen sowie 1.900 Plätze in der Kindertagespflege beschließen. Damit verbunden ist der Antrag auf Zuschüsse nach dem Kinderbildungsgesetz für den Zeitraum ab dem 1. August 2025.
Für Kinder unter drei Jahren werden 2.389 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 1.900 Plätze in der Kindertagespflege vorgesehen, was einer Versorgungsquote von 51,9 % entspricht. Für Kinder ab drei Jahren werden 9.861 Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitgestellt, was einer Quote von 97,8 % entspricht. Zudem werden 150 Plätze für Schulkinder im Hort beantragt. Trotz eines Rückgangs der Kinderzahlen unter drei Jahren im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich bei den U3-Plätzen ein Ausbau von insgesamt 65 Betreuungsplätzen.
Die Planung umfasst verschiedene Veränderungen bei den Trägern und Standorten. Während die Einrichtung Christ-König ausläuft, werden neue oder erweiterte Angebote, etwa am Centrumplatz oder an der Hiltroper Landwehr, in Betrieb genommen. Zudem sind Betriebsübertragungen zwischen verschiedenen Trägern, wie etwa zwischen dem Kita-Zweckverband und der Caritas, vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Antrag auf Befristete Anerkennung der: Sozialpädagogischen Hilfen gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.Zur Vorlage · 20250261 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat mit der Beschlussvorlage 20250261 die befristete Anerkennung der „Sozialpädagogischen Hilfen gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt. Die Anerkennung wird vorerst bis zum 26. Februar 2028 vorgeschlagen. An die Entscheidung sind Nebenbestimmungen geknüpft, darunter die Verpflichtung der Gesellschaft, in den Jahren 2026, 2027 und 2028 detaillierte Tätigkeitsberichte unaufgefordert bei der Verwaltung einzureichen. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird durch die Anerkennung nicht begründet.
Die Gesellschaft wurde 2023 gegründet und führt die seit 2006 bestehenden Tätigkeiten des Vereins „Schnelle Hilfe - Verein für Sozialarbeit und Jugendhilfe e.V.“ im Bereich der Pflegefamilien fort. Die organisatorische Neuausrichtung des Vereins in eine gGmbH erfolgte aufgrund demografischer Entwicklungen. Derzeit wird die Gesellschaft von Markus Bazan geleitet; Sebastian Schulenkorf wird die Geschäftsführung nach Beendigung des Übergangs übernehmen.
Der Aufgabenbereich umfasst die sozialpädagogische Familienhilfe, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsbeeinträchtigungen. Die Tätigkeiten beinhalten die Beratung von Pflegefamilien, die Koordination von Kontakten zur Herkunftsfamilie sowie die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern. Die Verwaltung empfiehlt die befristete Anerkennung unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen für die Trägerschaft weiterhin bestehen.
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- 11.06.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt - 1.4Verfahren zur Ermittlung von plusKITAs ab dem Kj. 2025/2026Zur Vorlage · 20250281 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt beantragt beim Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die unbefristete Fortführung des Verfahrens zur Ermittlung von plusKITAs ab dem Kindergartenjahr 2025/2026. Die Verwaltung möchte die bisher befristete Methode zur Auswahl förderfähiger Kindertageseinrichtungen dauerhaft anwenden. Grundlage der Auswahl sind Einrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, betreuen.
Das Verfahren nutzt zwei wesentliche Kennzahlen zur Ermittlung eines Belastungsfaktors. Zu 75 Prozent wird die Anzahl der beitragsbefreiten Kinder im Verhältnis zur landesweiten Anzahl herangezogen. Zu 25 Prozent erfolgt die Bewertung anhand der Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Auf Basis dieser Werte werden Kategorien gebildet, wobei ausschließlich Einrichtungen mit einer überdurchschnittlichen Belastung gefördert werden.
Zusätzlich können Familienzentren Zuschüsse erhalten, wenn sie spezielle Sprachförderangebote für Kinder mit entsprechendem Bedarf vorhalten. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird ein Gesamtförderbetrag von circa 2,94 Millionen Euro veranschlagt. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber der Fördersumme von 2,37 Millionen Euro zu Beginn der Förderung im Jahr 2020/2021. Die Mindestfördersumme pro Einrichtung beläuft sich auf 34.665,66 Euro.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Bochum Strategie – Kernaktivität „Gute Erziehung: Nachwuchskräfte gewinnen, Profis halten“ hier: Mittelfreigabe für die Jahre 2025 - 2027Zur Vorlage · 20250290 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie berät über die Mittelfreigabe für die Kernaktivität „Gute Erziehung: Nachwuchskräfte gewinnen, Profis halten“. Die Beschlussvorlage des Jugendamtes sieht einen Finanzbedarf von insgesamt 200.000 Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2027 vor. Die Mittel sollen aus dem Haushaltsansatz der Bochum Strategie bereitgestellt werden, wobei für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 85.000 Euro und für das Jahr 2027 ein Betrag von 30.000 Euro vorgesehen ist.
Das Vorhaben dient der Gewinnung von Nachwuchskräften und Quereinsteigern für die Kindertagesbetreuung. Um dem Fachkräftemangel im Kitasektor zu begegnen, sollen Netzwerke zwischen Akteuren wie freien Trägern, Schulen, der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter aufgebaut werden. Ein Bestandteil der Maßnahme ist die Einrichtung einer Projektstelle mit dem Titel „Alle Wege führen zum Abschluss“ bei einem Projektpartner. Diese Stelle soll die Beratung zu Ausbildungswegen sowie die Anerkennung von Abschlüssen übernehmen und die Koordination des Gremiums „Gute Erziehung“ unterstützen. Zudem ist eine Werbekampagne vorgesehen, um die Sichtbarkeit der Erziehungsberufe zu erhöhen.
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- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Umsetzung der Spielleitplanung 2025 im Bezirk WattenscheidZur Vorlage · 20250244 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Spielleitplanung 2025 für den Bochumer Bezirk Wattenscheid vorgelegt. Im Rahmen der stadtweiten Planung stehen im Jahr 2025 insgesamt rund 1,33 Millionen Euro zur Verfügung, um Spielplätze baulich zu überarbeiten, Geräte zu ersetzen und Randbereiche zu gestalten. Für den Bezirk Wattenscheid ist ein Budget von 286.535,66 Euro vorgesehen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Auf dem Hagedorn mit einem Volumen von 160.000 Euro. Für den Kinderspielplatz Robenkamp sind 50.000 Euro für die Ergänzung der Spielausstattung und eine Aufwertung der Fläche eingeplant. Ein weiterer Teil der Mittel soll dem Ersatz abgängiger Geräte auf den Spielplätzen Centrumplatz mit 45.000 Euro und Lilienweg mit 26.535,66 Euro dienen. Zudem ist die Ertüchtigung des Bolzplatzes Horneburg mit 5.000 Euro vorgesehen.
Die Realisierung der Projekte ist für den Zeitraum 2025/26 geplant. Die Vorlage wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorberaten, bevor die Entscheidung in der Bezirksvertretung Wattenscheid anberaumt ist.
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Beratungsfolge
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Umsetzung der Spielleitplanung 2025 im Bezirk MitteZur Vorlage · 20250245 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Spielleitplanung 2025 für den Bezirk Mitte vorgelegt. Von den insgesamt rund 1,33 Millionen Euro, die für die Umsetzung der im Jahr 2021 beschlossenen Planung zur Verfügung stehen, sind 3rag 348.070,36 Euro für den Bezirk Mitte vorgesehen. Die Mittel sind für bauliche Überarbeitungen, den Ersatz von Spielgeräten sowie die Gestaltung der Randbereiche bestimmt. Die Realisierung der Maßnahmen ist für die Jahre 2025 und 2026 geplant.
Der Vorschlag umfasst die komplette Überarbeitung des Kinderspielplatzes Bunsenstraße mit einem Budget von 100.000 Euro. Für den Spielplatz Friedrichsburg sind 80.000 Euro für eine Überarbeitung, ergänzende Ausstattung und die Anpassung von Wegeverbindungen vorgesehen. Am Spielplatz Wendenstraße sollen 100.000 Euro in eine Neugestaltung und Vergrößerung der Spielfläche investiert werden. Zudem sind 68.070,36 Euro für den Kinderspielplatz Am Lakenbruch eingeplant, um die Ausstattung zu ergänzen und den Grünraum durch die Pflanzung von Bäumen und Gehölzen zu erweitern. Die Vorlage wird am 26. Februar 2025 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorberaten und am 20. März 2025 in der Bezirksvertretung Mitte zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Umsetzung der Spielleitplanung 2025 im Bezirk NordZur Vorlage · 20250246 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Spielleitplanung 2025 für den Bochumer Bezirk Nord einen Beschlussvorschlag vorgelegt. Für die Umsetzung der im Jahr 2021 beschlossenen Planung stehen im Jahr 2025 insgesamt rund 1,33 Millionen Euro zur Verfügung, die auf die verschiedenen Stadtbezirke verteilt werden. Dem Bezirk Nord ist dabei ein Betrag von 125.981,74 Euro zugeordnet.
Die Verwaltung beantragt, diese Mittel für zwei konkrete Maßnahmen einzusetzen. Der Kinderspielplatz Kolpingplatz im Bereich Hiltrop/Bergen soll mit einem Budget von 96.500 Euro komplett neu gestaltet und überarbeitet werden, um die Spielgeräte und die Gestaltung an aktuelle Standards anzupassen. Ein weiterer Teil der Mittel, in Höhe von 29.481,74 Euro, ist für den Kinderspielplatz Dieckmannsfeld im Sozialraum Gerthe vorgesehen. Hier soll das Hauptspielgerät ersetzt werden, um die Verkehrssicherheit und den Spielwert zu erhalten.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum 2025/26 geplant. Der Vorschlag wird zunächst im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 26. Februar 2025 vorberaten, bevor die Entscheidung in der Bezirksvertretung Nord am 11. März 2025 vorgesehen ist. Die finanziellen Mittel sind bereits im Rahmen der Spielleitplanung veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Umsetzung der Spielleitplanung 2025 im Bezirk OstZur Vorlage · 20250247 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Spielleitplanung 2025 für den Bochumer Bezirk Ost vorgelegt. Für diesen Bezirk sind im Rahmen der im Jahr 2021 beschlossenen Planung insgesamt 205.624,56 Euro vorgesehen. Die Mittel sollen für bauliche Überarbeitungen, den Ersatz von Spielgeräten sowie die Gestaltung der Randbereiche verwendet werden. Die Realisierung der Maßnahmen ist für den Zeitraum 2025/26 geplant.
Der Plan sieht die Bearbeitung von drei Kinderspielplätzen vor. Am Spielplatz Stockumer Straße / Ilexweg ist eine Neugestaltung und Neustrukturierung mit einem Budget von 85.624,56 Euro vorgesehen, um unter anderem die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Für den Spielplatz Finkenbecke sind 60.000 Euro für eine Umstrukturierung und die Ergänzung des Sandspielbereichs durch ein neues Gerät eingeplant. Ein weiterer Betrag von 60.000 Euro soll am Spielplatz Auf dem Gericht für die Umgestaltung und den Austausch eines Spielgeräts genutzt werden, um die Fläche für jüngere Kinder zu optimieren.
Die Vorlage wird am 26. Februar 2025 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorberaten und steht am 12. März 2025 zur Entscheidung in der Bezirksvertretung Bochum-Ost bereit. Die Finanzierung der Maßnahmen ist bereits durch den Rat der Stadt Bochum im Rahmen der Spielleitplanung sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.5Umsetzung der Spielleitplanung 2025 im Bezirk SüdZur Vorlage · 20250249 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Spielleitplanung 202 plant die Verwaltung im Bochumer Bezirk Süd bauliche Maßnahmen an drei Kinderspielplätzen. Mit der Beschlussvorlage 20250249 wird die Verwendung von insgesamt 175.773,19 Euro beantragt, um Spielgeräte zu ersetzen, Flächen umzugestalten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Die Mittel stammen aus der im Jahr 2021 verabschiedeten Spielleitplanung.
Konkret sieht die Planung für den Kinderspielplatz in der Pilgrimstraße Investitionen in Höhe von 75.773,19 Euro vor. Geplant sind eine Neustrukturierung, der Austausch von Spielgeräten sowie die Anpassung der Bepflanzung. Für den Spielplatz Girondelle sind 50.000 Euro vorgesehen, um Teile der Fläche umzugestalten, den Jugendbereich zu fördern und Flächen zu entsiegeln. Der dritte Spielplatz in der Vormholzstraße soll mit 50.000 Euro strukturell überarbeitet werden, wobei der Fokus auf der Barrierefreiheit und der Anpassung des Fallschutzes liegt.
Die Realisierung der Maßnahmen ist für den Zeitraum 2025/26 vorgesehen. Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beraten und anschließend der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Entscheidung vorgelegt, die am 18. März 2025 tagt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Umsetzung der Spielleitplanung 2025 im Bezirk SüdwestZur Vorlage · 20250250 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Spielleitplanung 2025 für den Bochumer Bezirk Südwest vorgelegt. Aus dem Gesamtkontingent der Spielleitplanung, das für das Jahr 2025 rund 1,33 Millionen Euro umfasst, sind für den Bezirk Südwest 191.814,48 Euro vorgesehen. Die Mittel sollen für bauliche Überarbeitungen sowie den Ersatz von Spielgeräten verwendet werden.
Die Planung sieht Maßnahmen an drei Spielplätzen vor. Für den Kinderspielplatz Idunaweg ist eine Investition von 121.814,48 Euro für eine vollständige Neugestaltung und Neustrukturierung vorgesehen. Am Kinderspielplatz Am Kuhlenkamp sollen für 55.000 Euro Geräte ausgetauscht werden. Zudem ist für den Kinderspielplatz Am Schamberge ein Betrag von 15.000 Euro für den Ersatz eines Spielgeräts veranschlagt. Die Realisierung der Maßnahmen ist für den Zeitraum 2025/26 geplant.
Die Vorlage wird am 26. Februar 2025 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorberaten. Die Entscheidung über die Mittelverwendung soll anschließend in der Bezirksvertretung Südwest am 26. März 2025 fallen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Kinderspielplatz Brockhauser Straße – Komplette Neugestaltung / NeuausstattungZur Vorlage · 20250307 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neugestaltung und Neuausstattung des Kinderspielplatzes Brockhauser Straße vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass die Bezirksvertretung Bochum-Süd der Planungsarbeit zustimmt und die Umsetzung der Maßnahme durch die Verwaltung beauftragt. Die Planung basiert auf einer im Sommer 2024 durchgeführten Beteiligungsaktion des Jugendamtes sowie des Umwelt- und Grünflächenamtes, bei der die Wünsche von Kindern und Jugendlichen nach Kletterangeboten, Schaukeln und Spielmöglichkeiten für jüngere Kinder einbezogen wurden.
Im Rahmen der Neugestaltung sollen die Spielbereiche neu strukturiert und räumlich abgegrenzt werden. Geplant sind unter anderem ein Sandspielbereich mit Rutschen, einer Stehwippe und einer Doppelschaukel sowie eine Fläche mit Holzhackschnitzeln und einem Seilnetz-Klettergerät. Die Abgrenzung der Flächen soll durch Natursteinblöcke und Baumstämme erfolgen, die gleichzeitig als Sitz- und Balancierflächen dienen. Die Wiesenfläche bleibt erhalten. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet sind Baumpflanzungen als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich inklusive eines Bodengutachtens auf etwa 128.102 Euro. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum Herbst/Winter 2025/2026 vorgesehen, vorbehaltlich der Klärung bergbaurechtlicher Fragen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Satzung der Stadt Bochum über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten (Elternbeitragssatzung)Zur Vorlage · 20250123 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant zum 1. August 2025 die Einführung einer einheitlichen Elternbeitragssatzung. Diese soll die bisher getrennten Regelungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Schulen zusammenführen. Die neue Satzung ist zunächst befristet bis zum 31. Juli 2027. Die Zusammenlegung dient der Vereinfachung der Verwaltungsprozesse, insbesondere im Hinblick auf die geplante Einrichtung eines zentralen Einnahmenbüros für alle Betreuungsmaßnahmen.
Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist die einheitliche Anhebung der Beitragsfreigrenze auf ein jährliches Bruttoeinkommen von 40.000 Euro für alle Betreuungsformen. Für Einkommensgruppen oberhalb dieser Grenze werden die Beiträge um 25 Prozent reduziert. Zudem erfolgt eine Angleichung der Einkommensstufen zwischen der Kita-Betreuung und der Schulbetreuung, um die Beitragsgerechtigkeit zu erhöhen. Im Bereich des offenen Ganztags werden die Beiträge für Einkommen bis 125.000 Euro auf 195 Euro und für Einkommen über 125.000 Euro auf 215 Euro festgelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen führt die Anpassung bei der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege zu einer kalkulierten Mindereinnahme von etwa 4,5 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 202kom, was bereits in den Haushaltsberatungen berücksichtigt wurde. Für die Schulbetreuung werden durch die neuen Einkommensgruppen keine Veränderungen der veranschlagten Haushaltspositionen erwartet.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Verlängerung des bestehenden Zukunftsvertrags mit Kita-Trägern der freien JugendhilfeZur Vorlage · 20250353 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den bestehenden „Zukunftsvertrag Kitas“ mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Bochum um ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerung soll bis zum 31. Juli 2027 gelten. Damit wird die aktuelle Befristung, die zum 31. Juli 2026 endet, angepasst. Ziel der Maßnahme ist es, den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter voranzutreiben, um eine vollständige Deckung des Bedarfs zu erreichen. Derzeit liegt die Versorgungsquote für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren bei 96,3 Prozent.
Der Vertrag sieht vor, dass die Stadt die Trägeranteile in einem dreistufigen Verfahren übernimmt. Die Voraussetzungen für diese Übernahme umfassen unter anderem die Schaffung zusätzlicher Plätze, die Beibehaltung bestehender Einrichtungen sowie die Begrenzung von Schließtagen. Alle bisherigen Bestandteile des Vertrages, wie etwa Regelungen zur Flexkita oder zu Schließzeiten, sollen unverändert fortbestehen.
Die Finanzierung der Zukunftsverträge ist bereits in der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit der Notwendigkeit, die wirtschaftliche Basis der Träger zu sichern und den weiteren Ausbau des Kita-Angebots zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Aktueller Sachstand Sevengardens : Neue Broschüre "sevengardens Bochum – Vielfältig. Nachhaltig. Farbenfroh.” und bundesweite VerbreitungZur Vorlage · 20242999 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand des Projektes „sevengardens Bochum“, welches die Bereiche Bildung für nachhaltige Entwicklung, Integration und Sprachbildung miteinander verknüpft. Mit der neuen Broschüre „sevengardens Bochum – Vielfältig. Nachhaltig. Farbenfroh.“ werden die aktuelle Entwicklung des Projektes sowie dessen Bezug zur Bochumer Nachhaltigkeitsstrategie dokumentiert.
Im Januar 2024 erhielt das Projekt die Nationale Auszeichnung für Bildung für nachhaltige Entwicklung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Deutsche UNESCO-Kommission. Bis zum 1. Oktober 2024 wurden etwa 380 Personen als „sevengardens Dialoger*innen“ qualifiziert, die in ihrem beruflichen Umfeld mit über 800 Menschen zusammenarbeiten. Durch ein Multiplikatorensystem wird die weitere Verbreitung der Inhalte unterstützt.
Das Projekt ist auf Webseiten der Deutschen UNESCO-Kommission, des Deutschen Städtetages sowie des Portals Globales Lernen vertreten. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Bonn beabsichtigt, die Sprachbildungsmaterialien des Projektes in seine Internetpräsenz aufzunehmen. Zudem wird die Initiative Kulturelle Integration des Deutschen Kulturrats das Projekt im Jahr 2024 als „Projekt der Woche“ vorstellen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.02.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.01.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.01.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Integrationsausschuss (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Freiraumkonzept HammeZur Vorlage · 20242261 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung stellt mit der Vorlage 20242261 das Freiraumkonzept für den Stadtteil Hamme vor. Das Konzept wurde im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Hamme erarbeitet, um die Klimaanpassung und die Aufenthaltsqualität zu fördern. Ziel ist die Schaffung eines gestalterischen Leitbildes zur Vernetzung vorhandener Grünflächen und zur Förderung einer räumlichen Identität.
Das Leitbild „Lebenswerte Freiräume und grüne Wege für Hamme“ umfasst vier Teilziele: die Verbesserung der Wegequalität, die Entwicklung öffentlicher Freiräume, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Stärkung der Partizipation. Konkrete Maßnahmen betreffen unter anderem die Aufwertung des Parks Hamme, des Parks Präsident sowie des Amtsplatzes. Ein Entwurf sieht zudem eine naturnahe Umgestaltung des Friedhofs Hamme vor.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist für einen Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren vorgesehen und soll über Haushalts- sowie Städtebaufördermittel finanziert werden. Neben öffentlichen Flächen sollen auch private Flächen, etwa durch Fassaden- und Dachbegrünung, in die Entwicklung einbezogen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung von Projekten von der Verfügbarkeit von Fördermitteln und sich ändernden Rahmenbedingungen abhängt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.02.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (36. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Protokoll der 6. Sitzung der Konferenz zu Aufnahme-, Bleiberechts- und Integrationsstrukturen in Bochum (KABIB) vom 28.11.2024Zur Vorlage · 20250204 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Mitteilung Nummer 20250204 das Protokoll der sechsten Sitzung der Konferenz zu Aufnahme-, Bleiberechts- und Integrationsstrukturen in Bochum (KABIB) vorgelegt. Die Sitzung der Konferenz fand am 28. November 2024 statt.
Die KABIB wurde auf Beschluss des Rates am 3. März 2022 als fachliche Kommunikationsplattform eingerichtet. Die Konferenz befasst sich mit den Lebensbedingungen von Menschen mit Fluchthintergrund. Ziel der Arbeit ist es, eine menschenwürdige Unterbringung sowie Betreuung sicherzustellen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Gemäß der Geschäftsordnung der KABIB informiert die Geschäftsführung in Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Konferenz. Die vorliegende Mitteilung dient der Information der zuständigen Gremien. Der Integrationsausschuss wird die Vorlage am 6. Februar 2025 behandeln, während der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Mitteilung am 26. Februar 2025 zur Kenntnis nehmen wird.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.02.2025 · Integrationsausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Förderung der Bochumer Familienbildungsstätten in freier TrägerschaftZur Vorlage · 20250236 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250236 die Förderung der Bochumer Familienbildungsstätten in freier Trägerschaft geregelt. Für die Durchführung von Familienbildungsangeboten wird eine Grundförderung in Höhe von 24.800 Euro bereitgestellt. Diese Summe wird zur Hälfte pauschal an fünf Einrichtungen verteilt, während die andere Hälfte anhand eines Kriterienkatalogs vergeben wird. Maßgeblich für die Verteilung sind die Anzahl der Unterrichtsstunden, die Anzahl der hauptamtlichen pädagogischen Fachkräfte sowie die Zahl der erreichten Familien.
Zusätzlich stehen 41.200 Euro für präventive Elternbildungsmaßnahmen und das Programm „Der gute Start ins Leben“ zur Verfügung. Die Neugestaltung der Mittelverteilung erfolgt als Reaktion auf Kürzungen der Fördermittel durch das Land Nordrhein-Westfalen. Ziel des Arbeitskreises der Familienbildungsstätten ist es, die Durchführung von Angeboten für sozial benachteiligte Familien sicherzustellen. Die bisherige Gesamtsumme der zur Verfügung gestellten Fördermittel bleibt dabei bestehen.
Von den zusätzlichen 41.200 Euro sind 12.000 Euro für Kursangebote vorgesehen, wobei pro Kurs ein Zuschuss von 500 Euro beantragt werden kann. Ein Betrag von bis zu 2.000 Euro ist für Werbung oder Fortbildungen reserviert. Der restliche Teil der Summe wird über einen Sockelbetrag und einen kriterienbasierten Verteilungsschlüssel an die beteiligten Träger ausgezahlt, wobei auch der in Herne ansässige Progressive Eltern- und Erzieher*innenverband aufgrund seiner Angebote in Wattenscheid berücksichtigt wird. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Zahlen aus dem Vorjahr, die bis zum 1. März einzureichen sind.
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- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Perspektivberatung für Familien, in denen ein Kind in der stationären Jugendhilfe untergebracht wurde – Rückführung versus andere LebensperspektiveZur Vorlage · 20250256 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie über die Entwicklung der Perspektivberatung für Familien, in denen mindestens ein Kind in stationärer Jugendhilfe untergebracht ist. Das Angebot basiert auf § 37 des achten Sozialgesetzbuches und dient dazu, Perspektiven für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu erarbeiten.
Nach einer Pilotphase zwischen 2021 und 2022, die durch die Erziehungsberatungsstelle Blickpunkt Kind durchgeführt wurde, wurde das Projekt im Jahr 2023 auf alle Bochumer Erziehungsberatungsstellen ausgeweitet. Dies erfolgte in Abstimmung mit verschiedenen städtischen und freien Trägern sowie der Abteilungsleitung des Sozialen Dienstes. Der Bericht behandelt die Entwicklung des Angebots nach Abschluss der Pilotphase, die Effekte und Herausforderungen in der Beratung sowie Erfahrungswerte und zukünftige Vorhaben.
Im Jahr 2024 wurden bereits 27 Fälle im Rahmen der Perspektivklärung durch die Beratungsstellen begleitet. Zudem wurde das Konzept im Jahr 2024 dem Pflegekinderdienst vorgestellt, sodass dieser nun ebenfalls Familien über das Angebot informieren kann. Die konkrete Vorgehensweise wird zwischen den Gruppen des Sozialen Dienstes und den Erziehungsberatungsstellen abgestimmt, wobei regelmäßige Termine zur Auswertung und Optimierung der Prozesse stattfinden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Wahl des 14. Jugendamtselternbeirats (Stadtelternrat Bochum) für die Wahlperiode 2024/2025Zur Vorlage · 20250260 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Ergebnisse der Wahl zum 14. Jugendamtselternrat Bochum für die Wahlperiode 2024/2025 bekannt gegeben. Die Wahl fand am 6. November 2024 im Ratssaal des Bochumer Rathauses statt.
Im ersten Wahlgang wurde Stefan Uhlmann mit einer eindeutigen Stimmenmehrheit als Vorsitzender des Jugendamtselternbeirats wiedergewählt. In einem zweiten Wahlgang wurden sechs weitere Mitglieder für den Beirat bestimmt. Die gewählten Personen sind Fabian Wagner, Tassilo Pütter, Magdalena Zomerfeld, Daniele Giustisi, Agnes Hannig und Jennifer Affeld.
Zudem wurde Stefan Uhlmann für die Fachverbände der Jugendhilfe, konkret für die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII, benannt. Weiterführende Informationen zum Wahlvorgang und zum Beirat sind auf der Webseite des Jugendamtes sowie auf der Internetseite des Stadtelternrats abrufbar. Die vorliegende Mitteilung dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
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- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Nachtrag zum Geschäftsraummietvertrag Sumperkamp 9-15 in Bochum im Rahmen der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen AusländernZur Vorlage · 20250501 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat mit der Vorlage 20250501 einen Nachtrag zum Mietvertrag für die Räumlichkeiten im Sumperkamp 9-15 vorgelegt. Der Nachtrag sieht vor, die derzeitige Regelung, nach der sich der Mietvertrag bei ausbleibender Kündigung automatisch alle drei Monate verlängert, durch eine feste Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2027 zu ersetzen.
Die Räumlichkeiten dienen der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, bis deren Zuweisung an andere Kommunen nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgt. Durch die feste Laufzeit soll die langfristige Sicherstellung der Unterbringungsmöglichkeiten gewährleistet werden. In der Einrichtung ist pädagogisches Fachpersonal dauerhaft vor Ort, um die Betreuung der Jugendlichen zu ermöglichen. Die Entscheidung über den Nachtrag erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung der zuständigen Ausschüsse, um die Einhaltung von Datenschutz- und Geheimhaltungsvorgaben zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.03.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Umsetzung der Ergebnisse aus dem Jugendforum Bochum-MitteZur Vorlage · 20250242 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20250242 stellt die Fragestellerin Fragen zur Umsetzung der Ergebnisse des Jugendforums Bochum-Mitte für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 26. Februar 2025. Das Forum fand am 15. Dezember 2024 statt und umfasste die Teilnahme von 43 Jugendlichen sowie Mitarbeitenden aus der Kinder- und Jugendarbeit, um sich mit dem Stadtbezirk auseinanderzusetzen.
Die Anfrage an den Oberbürgermeister bittet um Auskunft darüber, inwieweit die Verwaltung die im Rahmen des Forums erarbeiteten Vorschläge berücksichtigt. Es wird nach dem aktuellen Stand der Umsetzung sowie der Planung konkreter Ergebnisse gefragt und darum gebeten, Gründe für eine etwaige Nichtumsetzbarkeit zu benennen. Des Weiteren wird die Einbindung der Träger an der abschließenden Umsetzung thematisiert. Zudem besteht die Frage nach der Möglichkeit kurzfristiger Maßnahmen, wie beispielsweise der Bereitstellung einer WLAN-Versorgung in Jugendfreizeithäusern.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Praxisintegrierte AusbildungZur Vorlage · 20250399 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grünen im Rat haben eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 26. Februar 2025 gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) in Kindertageseinrichtungen als Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele praxisintegrierte Ausbildungen in den vergangenen Jahren begonnen wurden, idealerweise aufgeschlüsselt nach städtischer, freier und kirchlicher Trägerschaft. Zudem wird gefragt, ob aktuell Kita-Helferinnen und Kita-Helfer die PiA absolvieren und welche Voraussetzungen für einen Zugang zu dieser Ausbildung geschaffen werden müssten. Darüber hinaus wird nach den Erfahrungen mit der Kernaktivität „Gute Erziehung - Nachwuchskräfte gewinnen, Profis halten“ zur Linderung des Fachkräftemangels gefragt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Umsetzung der SpielleitplanungZur Vorlage · 20250488 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Grünen im Rat und die SPD im Rat haben eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Umsetzung der Spielleitplanung eingereicht. Diese Planung wurde im Jahr 2021 beschlossen und dient der Darstellung sowie der Weiterentwicklung von Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen. Der Projektzeitraum für die Spielleitplanung umfasst die Jahre 2022 bis 2028.
Mit der Anfrage werden Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand der geplanten Maßnahmen erbeten. Die Fraktionen bitten um Auskunft darüber, welche Maßnahmen bereits vollständig realisiert wurden und welche Vorhaben sich noch in der Planung befinden oder noch nicht abgeschlossen sind. Für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen sollen zudem die Gründe für etwaige Verzögerungen mitgeteilt werden.
Zudem wird die Verwaltung angefragt, ob sie den Bezirken sowie dem Jugendhilfeausschuss bis zum Ende der Projektlaufzeit einen jährlichen Sachstandsbericht zum Umsetzungsstand der geplanten Maßnahmen zur Verfügung stellen kann. Die Anfrage ist als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 26. Februar 2025 vorgesehen.
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- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Zuständigkeitswechsel bei Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)Zur Vorlage · 20250507 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Seit dem 1. Februar 2025 liegt die Zuständigkeit für die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Empfänger von Bürgergeld ausschließlich beim Jobcenter. In einer Anfrage an den Oberbürgermeister erkundigt sich die Fraktion „Die SPD im Rat“ nach den Hintergründen sowie den Zielen dieser Umstrukturierung der Verwaltung in Bochum.
Die Anfrage umfasst Fragen zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung zwischen dem Jobcenter und der Stadtverwaltung, insbesondere um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche beim Wechsel zwischen verschiedenen Rechtskreisen den Anspruch auf Leistungen verlieren. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, die eine Inanspruchnahme der BuT-Leistungen, etwa für soziale und kulturelle Teilhabe, fördern sollen.
Ein weiterer Fokus liegt auf den Abrechnungsprozessen mit Schulen und Leistungserbringern sowie dem damit verbundenen Aufwand für die Beteiligten. Die Anfrage thematisiert zudem die Kriterien für die Bewilligung außerschulischer Lernförderung und prüft die Durchführbarkeit eines digitalen Passsystems nach Vorbild anderer Kommunen, um den Zugang zu den Leistungen zu vereinfachen.
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- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Kleinspielfelder für JugendlicheZur Vorlage · 20250519 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 26. Februar 2025 wurde der Oberbürgermeister um Auskunft zu den Plänen für Kleinspielfelder für Jugendliche gebeten. Die Anfrage bezieht sich auf die Errichtung solcher Anlagen in der Nähe von Jugendfreizeiteinrichtungen und verweist auf ein bereits im Jahr 2018 thematisiertes Vorhaben der SPD-Fraktion.
Es wird nach dem aktuellen Stand des jährlichen Investitionsprogramms gefragt, für das bisher ein Budget von 100.000 Euro zur Errichtung von Kleinspielfeldern vorgesehen war. Die Antragstellerin möchte wissen, ob dieses Programm weiterhin besteht und mit welchen Kosten die Errichtung eines solchen Spielfeldes gegenwärtig zu rechnen ist. Zudem wird nach dem aktuellen Planungsstand für neue Anlagen gefragt.
Ein besonderer Fokus der Anfrage liegt auf der Anlage Hofsteder Treff in Riemke. Hier wird angefragt, ob im Zuge der Generalüberplanung der Einrichtung die Errichtung eines Kleinspielfeldes möglich ist. Die Antwort der Verwaltung soll zudem dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit sowie der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zugetragen werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.11. Nachtrag zum Geschäftsraummietvertrag Sumperkamp 9 – 15 in Bochum im Rahmen der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen AusländernErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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