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Verfahren zur Ermittlung von plusKITAs ab dem Kj. 2025/2026

20250281 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.02.2025 · Jugendamt

🟢 Beschlossen 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Das Jugendamt beantragt beim Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die unbefristete Fortführung des Verfahrens zur Ermittlung von plusKITAs ab dem Kindergartenjahr 2025/2026. Die Verwaltung möchte die bisher befristete Methode zur Auswahl förderfähiger Kindertageseinrichtungen dauerhaft anwenden. Grundlage der Auswahl sind Einrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, betreuen.

Das Verfahren nutzt zwei wesentliche Kennzahlen zur Ermittlung eines Belastungsfaktors. Zu 75 Prozent wird die Anzahl der beitragsbefreiten Kinder im Verhältnis zur landesweiten Anzahl herangezogen. Zu 25 Prozent erfolgt die Bewertung anhand der Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Auf Basis dieser Werte werden Kategorien gebildet, wobei ausschließlich Einrichtungen mit einer überdurchschnittlichen Belastung gefördert werden.

Zusätzlich können Familienzentren Zuschüsse erhalten, wenn sie spezielle Sprachförderangebote für Kinder mit entsprechendem Bedarf vorhalten. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird ein Gesamtförderbetrag von circa 2,94 Millionen Euro veranschlagt. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber der Fördersumme von 2,37 Millionen Euro zu Beginn der Förderung im Jahr 2020/2021. Die Mindestfördersumme pro Einrichtung beläuft sich auf 34.665,66 Euro.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung)
26.02.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag