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Förderung der Bochumer Familienbildungsstätten in freier Trägerschaft

20250236 · Mitteilung der Verwaltung · 26.02.2025 · Familienpädagogisches Zentrum

🟢 Beschlossen 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250236 die Förderung der Bochumer Familienbildungsstätten in freier Trägerschaft geregelt. Für die Durchführung von Familienbildungsangeboten wird eine Grundförderung in Höhe von 24.800 Euro bereitgestellt. Diese Summe wird zur Hälfte pauschal an fünf Einrichtungen verteilt, während die andere Hälfte anhand eines Kriterienkatalogs vergeben wird. Maßgeblich für die Verteilung sind die Anzahl der Unterrichtsstunden, die Anzahl der hauptamtlichen pädagogischen Fachkräfte sowie die Zahl der erreichten Familien.

Zusätzlich stehen 41.200 Euro für präventive Elternbildungsmaßnahmen und das Programm „Der gute Start ins Leben“ zur Verfügung. Die Neugestaltung der Mittelverteilung erfolgt als Reaktion auf Kürzungen der Fördermittel durch das Land Nordrhein-Westfalen. Ziel des Arbeitskreises der Familienbildungsstätten ist es, die Durchführung von Angeboten für sozial benachteiligte Familien sicherzustellen. Die bisherige Gesamtsumme der zur Verfügung gestellten Fördermittel bleibt dabei bestehen.

Von den zusätzlichen 41.200 Euro sind 12.000 Euro für Kursangebote vorgesehen, wobei pro Kurs ein Zuschuss von 500 Euro beantragt werden kann. Ein Betrag von bis zu 2.000 Euro ist für Werbung oder Fortbildungen reserviert. Der restliche Teil der Summe wird über einen Sockelbetrag und einen kriterienbasierten Verteilungsschlüssel an die beteiligten Träger ausgezahlt, wobei auch der in Herne ansässige Progressive Eltern- und Erzieher*innenverband aufgrund seiner Angebote in Wattenscheid berücksichtigt wird. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Zahlen aus dem Vorjahr, die bis zum 1. März einzureichen sind.

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Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung)
26.02.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.