Antrag auf Befristete Anerkennung der: Sozialpädagogischen Hilfen gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
20250261 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 11.06.2025 · Jugendamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat mit der Beschlussvorlage 20250261 die befristete Anerkennung der „Sozialpädagogischen Hilfen gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt. Die Anerkennung wird vorerst bis zum 26. Februar 2028 vorgeschlagen. An die Entscheidung sind Nebenbestimmungen geknüpft, darunter die Verpflichtung der Gesellschaft, in den Jahren 2026, 2027 und 2028 detaillierte Tätigkeitsberichte unaufgefordert bei der Verwaltung einzureichen. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird durch die Anerkennung nicht begründet.
Die Gesellschaft wurde 2023 gegründet und führt die seit 2006 bestehenden Tätigkeiten des Vereins „Schnelle Hilfe - Verein für Sozialarbeit und Jugendhilfe e.V.“ im Bereich der Pflegefamilien fort. Die organisatorische Neuausrichtung des Vereins in eine gGmbH erfolgte aufgrund demografischer Entwicklungen. Derzeit wird die Gesellschaft von Markus Bazan geleitet; Sebastian Schulenkorf wird die Geschäftsführung nach Beendigung des Übergangs übernehmen.
Der Aufgabenbereich umfasst die sozialpädagogische Familienhilfe, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsbeeinträchtigungen. Die Tätigkeiten beinhalten die Beratung von Pflegefamilien, die Koordination von Kontakten zur Herkunftsfamilie sowie die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern. Die Verwaltung empfiehlt die befristete Anerkennung unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen für die Trägerschaft weiterhin bestehen.
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