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Anfrage

Zuständigkeitswechsel bei Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

20250507 26.02.2025

🟢 Beschlossen 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) · Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

✦ KI-Zusammenfassung

Seit dem 1. Februar 2025 liegt die Zuständigkeit für die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Empfänger von Bürgergeld ausschließlich beim Jobcenter. In einer Anfrage an den Oberbürgermeister erkundigt sich die Fraktion „Die SPD im Rat“ nach den Hintergründen sowie den Zielen dieser Umstrukturierung der Verwaltung in Bochum.

Die Anfrage umfasst Fragen zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung zwischen dem Jobcenter und der Stadtverwaltung, insbesondere um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche beim Wechsel zwischen verschiedenen Rechtskreisen den Anspruch auf Leistungen verlieren. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, die eine Inanspruchnahme der BuT-Leistungen, etwa für soziale und kulturelle Teilhabe, fördern sollen.

Ein weiterer Fokus liegt auf den Abrechnungsprozessen mit Schulen und Leistungserbringern sowie dem damit verbundenen Aufwand für die Beteiligten. Die Anfrage thematisiert zudem die Kriterien für die Bewilligung außerschulischer Lernförderung und prüft die Durchführbarkeit eines digitalen Passsystems nach Vorbild anderer Kommunen, um den Zugang zu den Leistungen zu vereinfachen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 152 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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