Zuständigkeitswechsel bei Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
20250507 · Anfrage · 26.02.2025
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20250507 hat Markus Knapp von der SPD-Fraktion Fragen zum Zuständigkeitswechsel bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch gerichtet. Seit dem 1. Februar 2025 liegt die Zuständigkeit für die Beantragung dieser Leistungen für Empfänger von Bürgergeld ausschließlich beim Jobcenter.
Knapp bittet um Erläuterung der Gründe und Ziele dieser Umstrukturierung der Verwaltung. Er erkundigt sich nach den Folgen für die Leistungsberechtigten sowie nach Maßnahmen, um eine einheitliche Rechtsanwendung zwischen dem Jobcenter und der Stadtverwaltung sicherzustellen. Dabei wird insbesondere die Frage aufgeworfen, wie ein lückenloser Übergang bei einem Wechsel des Rechtskreises gewährleistet werden soll.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Informationen zur Förderung der Inanspruchnahme von BuT-Leistungen, etwa im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe. Er fragt nach den Abrechnungsmodalitäten mit Schulen und Leistungserbringern sowie nach dem damit verbundenen Aufwand. Zudem wird nach den Kriterien für die Bewilligung außerschulischer Lernförderung sowie nach der Prüfung einer Einführung eines digitalen Passsystems zur Leistungserbringung gefragt.
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