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Perspektivberatung für Familien, in denen ein Kind in der stationären Jugendhilfe untergebracht wurde – Rückführung versus andere Lebensperspektive

20250256 · Mitteilung der Verwaltung · 26.02.2025 · Familienpädagogisches Zentrum

🟢 Beschlossen 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie über die Entwicklung der Perspektivberatung für Familien, in denen mindestens ein Kind in stationärer Jugendhilfe untergebracht ist. Das Angebot basiert auf § 37 des achten Sozialgesetzbuches und dient dazu, Perspektiven für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu erarbeiten.

Nach einer Pilotphase zwischen 2021 und 2022, die durch die Erziehungsberatungsstelle Blickpunkt Kind durchgeführt wurde, wurde das Projekt im Jahr 2023 auf alle Bochumer Erziehungsberatungsstellen ausgeweitet. Dies erfolgte in Abstimmung mit verschiedenen städtischen und freien Trägern sowie der Abteilungsleitung des Sozialen Dienstes. Der Bericht behandelt die Entwicklung des Angebots nach Abschluss der Pilotphase, die Effekte und Herausforderungen in der Beratung sowie Erfahrungswerte und zukünftige Vorhaben.

Im Jahr 2024 wurden bereits 27 Fälle im Rahmen der Perspektivklärung durch die Beratungsstellen begleitet. Zudem wurde das Konzept im Jahr 2024 dem Pflegekinderdienst vorgestellt, sodass dieser nun ebenfalls Familien über das Angebot informieren kann. Die konkrete Vorgehensweise wird zwischen den Gruppen des Sozialen Dienstes und den Erziehungsberatungsstellen abgestimmt, wobei regelmäßige Termine zur Auswertung und Optimierung der Prozesse stattfinden.

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Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung)
26.02.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.