Teil der Nevelstraße - keine Fahrradstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Nevelstraße, im Abschnitt zwischen der Generalstraße und der Schnatstraße, aufgehoben werden soll. Damit wird die Umsetzung der zuvor beschlossenen Maßnahme gestoppt.
Grund für diesen Vorschlag ist die Grundstückssituation im betreffenden Bereich. Ein Teil der Nevelstraße befindet sich in Privatbesitz. Die Eigentümer dieses Grundstücks lehnen eine Markierung der Fahrbahn als Fahrradstraße auf ihrem Gelände ab. Eine durchgehende Markierung der Fahrbahn über das Privatgrundstück hinweg ist daher nicht möglich.
Die verbleibende städtische Straßenfläche liegt auf einem höher gelegenen Acker. Ein Ausbau dieser städtischen Fläche zu einer Straße würde bauliche Maßnahmen wie den Bau einer Stützwand sowie Bodenbewegungen und einen vollständigen Straßenausbau auf einer Länge von etwa 60 Metern erfordern. Die Verwaltung gibt an, dass eine solche Umsetzung angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht realisierbar ist.
Ein alternativer Ansatz, ein Grundstückstausch zur Sicherung der öffentlichen Verkehrsfläche, konnte mit den Eigentümern nicht einvernehmlich vereinbart werden. Aufgrund dieser Gegebenheiten schlägt die Verwaltung vor, auf die Einrichtung der Fahrradstraße in diesem Abschnitt zu verzichten. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 4. November 2026 erwartet.
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Ort
📍 Nevelstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Nevelstraße.
Beratungsfolge
- 04.11.2026anstehend
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