Nutzung von Freibädern für den schulischen Sportunterricht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Nutzung von städtischen Freibädern für den schulischen Sportunterricht geantwortet. Entgegen der Annahme, eine Nutzung sei grundsätzlich nicht vorgesehen, ist der Einsatz von Freibädern für schulische Zwecke möglich. Voraussetzung hierfür sind die Einhaltung der schulrechtlichen Vorgaben, die Beachtung der Badeordnung sowie die Gewährleistung der Aufsichtspflicht durch qualifiziertes Lehrpersonal.
Für die Beantragung von Nutzungszeiten existiert kein standardisiertes Verfahren, da diese Zeiten nicht Bestandteil der regulären Betriebsplanung sind. Die Schulen müssen Anfragen frühzeitig beim Schulverwaltungsamt einreichen und die gewünschten Zeiten sowie die Gruppengrößen angeben. Die abschließende Zuweisung erfolgt durch das Schulverwaltungsamt in Abstimmung mit den WasserWelten, sofern die Kapazitäten des Badebetriebs dies zulassen.
Hinsichtlich der personellen Anforderungen liegt die Verantwortung für die Durchführung und die Aufsicht bei den jeweiligen Schulen. Erforderlich ist der Einsatz von Lehrkräften mit der notwendigen fachlichen Qualifikation. Über die aktuelle Verfügbarkeit von entsprechend qualifiziertem Personal liegen der Verwaltung keine zentralen Daten vor; die Beurteilung obliegt den Schulen. Die Verwaltung sieht grundsätzlich die Möglichkeit, bei geeigneter Witterung zusätzliche Schwimmunterrichtszeiten einzurichten, um die Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern zu fördern. Als Beispiel für eine kurzfristige Umsetzung wurde auf eine bereits erfolgte Belegung durch eine Schule verwiesen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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