Mitteilung der Vorlage „Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. Wohnungsbauturbo) hier: Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren gemäß § 36a BauGB“
20261015 · Mitteilung der Verwaltung · 09.06.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
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Der Ausschuss für Planung und Grundstücke hat am 3. März 2026 beschlossen, die Bezirksvertretungen über die Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich als „Wohnungsbauturbo“ bezeichnet, zu informieren. Gegenstand der Mitteilung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist ein Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren gemäß § 36a BauGB.
Die Vorlage wird den verschiedenen Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungen in den Bezirksvertretungen Wattenscheid, Mitte, Südwest, Nord, Ost und Süd sind für den Zeitraum zwischen dem 19. Mai und dem 9. Juni 2026 terminiert. Damit erfolgt die Weiterleitung der Entscheidung des Ausschusses an die lokalen Gremien, um über die rechtlichen Rahmenbedingungen des genannten Verfahrens in Kenntnis zu setzen.
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