Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bestellung einer weiteren Schriftführung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die BeiräteZur Vorlage · 20250006 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 20250006 beantragt die Verwaltung die Bestellung einer weiteren Schriftführung für den Rat, die Ausschüsse des Rates sowie die Beiräte der Stadt Bochum. Hintergrund der Maßnahme ist ein personeller Wechsel in der Leitung des Referates für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, Jasmin Wiemers-Krüger ab dem 1. März 2025 als weitere Schriftführerin für die genannten Gremien zu bestellen. Durch diesen Termin soll eine Einarbeitungsphase ermöglicht werden, um den Wissenstransfer sicherzustellen. Gleichzeitig ist die Abberufung von Thorsten Lumma als Schriftführer mit Wirkung zum 1. Juni 2025 vorgesehen.
Die Neuregelung erfolgt, da die bisherige Leitung des Referates zum 31. Mai 2025 aus dem Dienst der Stadt Bochum ausscheidet. Die entsprechende Stelle wird zum 1. Juni 2025 mit Jasmin Wiemers-Krüger neu besetzt, welche künftig die Funktion der Schriftführung übernehmen wird. Die Vorlage wird in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat im Zeitraum zwischen Januar und April 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 04.04.2025 · Rechnungsprüfungsausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.04.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.02.2025 · Beirat "Leben im Alter" (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.02.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2025 · Rat (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.02.2025 · Beirat "Leben im Alter" (17. Sitzung)
- 06.02.2025 · Integrationsausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.01.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.01.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Beteiligungsbeschluss für das Änderungsverfahren 58 BO: Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in BochumZur Vorlage · 20243212 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Das Änderungsverfahren 58 BO betrifft das Gebiet Steinhausstraße / Günnigfelder Straße. Ziel der Planung ist die Schaffung von etwa 175 Wohneinheiten, wobei ein Teil im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen soll. Zudem ist der Bau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte vorgesehen. Die Trasse des Radschnellweges RS 1 soll im Plan als Grünfläche dargestellt werden.
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa soll die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches beantragt. Die Maßnahme soll dem Wohnungsdefizit in der Stadt entgegenwirken.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird voraussichtlich im dritten Quartal 2025 stattfinden. Eine Entscheidung des zuständigen Ausschusses ist für den 13. März 2025 vorgesehen. Laut dem beigefügten Umweltbericht sind im Rahmen der Änderungen erhebliche klimarelevante Auswirkungen wahrscheinlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Beteiligungsbeschluss für das Änderungsverfahren 62 BO: VfL-Talentwerk in BochumZur Vorlage · 20243213 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20243213 einen Beschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Das Änderungsverfahren „62 BO: VfL-Talentwerk“ dient dazu, die planerischen Voraussetzungen für die Anpassung der Nachwuchsförderung des VfL Bochum zu schaffen und den Ausbau des Trainings- und Spielbetriebs zu ermöglichen.
Im Entwurf wurde die Fläche für Sonderbauflächen von ursprünglich 13,8 Hektar auf 9,4 Hektar reduziert. Diese Maßnahme soll die Erhaltung von Waldflächen sowie die Funktion des regionalen Grünzugs und der kommunalen Grünverbindung sichern. Der nördliche Teil des Änderungsbereichs wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen dargestellt, wodurch die Anlage von Naturrasenplätzen möglich bleibt.
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa soll die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behörden zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Veröffentlichung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beantragt. Die Beteiligung der Behörden ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Planänderung in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und anschließend dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Die Partei)Dafür: 13 (SPD,Grüne, CDU,BSW)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 64 HER: Jauerstraße in HerneZur Vorlage · 20250344 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum berät über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft das Änderungsverfahren 64 HER: Jauerstraße und zielt darauf ab, die planerischen Voraussetzungen für eine bauliche sowie verkaufsflächenmäßige Erweiterung eines bestehenden Blumen- und Floristikhandels zu schaffen.
Das etwa eine Hektar große Areal im Stadtbezirk Herne-Mitte soll in seiner Nutzung angepasst werden. Während die Fläche im aktuellen GFNP als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, sieht die Änderung vor, rund 0,7 Hektar als Sonderbaufläche für einen großflächigen Gartenmarkt festzusetzen. Ein Teilbereich von circa 0,3 Hektar soll künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden, um die Nutzung eines bestehenden Wohnhauses am Hölkeskampring rechtlich abzusichern und an angrenzende Wohngebiete anzuschließen.
Das weitere Verfahren umfasst die Erstellung eines Umweltberichts sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Da Änderungen am GFNP die gleichlautende Beschlussfassung der Räte aller beteiligten Städte erfordern, ist nach dem abschließenden Planbeschluss zudem eine Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen notwendig.
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- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Flächenentwicklung Berliner Straße / An der PapenburgZur Vorlage · 20250052/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Flächenentwicklung im Bereich zwischen der Propst-Hellmich-Promenade, der Berliner Straße, der Straße An der Papenburg und der BAB 40 vor. Grundlage der Vorlage ist die Feststellung des Bochumer Rates, eine Gesamtschule in Wattenscheid zu errichten. Als Standort wurde die Fläche des ehemaligen Sportplatzes an der Berliner Straße empfohlen, wodurch die bisherige Planung einer Wohnbebauung auf diesem Areal entfällt.
Um den Wegfall der Wohnbaufläche zu kompensieren, soll das bestehende Strukturkonzept angepasst werden. Für die Fläche des ehemaligen Sportplatzes wird die Errichtung der Schule angestrebt, wobei das Planungsrechtsverfahren umgehend eingeleitet werden soll. Eine angrenzende Fläche, die derzeit von einem Tennisverein genutzt wird, soll auf ihre planungsrechtliche Zulässigkeit für eine Wohnbebauung hin untersucht werden.
Des Weiteren ist für die Fläche an der Dr.-Eduard-Schulte-Straße eine Wohnnutzung vorgesehen, wofür ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Für ein weiteres Areal ist die Errichtung eines wohnverträglichen Gewerbegebiets geplant. Bei zwei zusätzlichen Teilflächen soll vorab die Eignung für eine Wohnbebauung hinsichtlich des Naturschutzes und der Entwässerung geprüft werden. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen bleibt von den Entscheidungen der politischen Gremien abhängig.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Ostpark - Neues Wohnen - hier: Sachstandsbericht zur baulichen Umsetzung, zur Vermarktung und zur WirtschaftlichkeitsberechnungZur Vorlage · 20242809 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20242809 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen dient als Sachstandsbericht zum Projekt „Ostpark – Neues Wohnen“ mit Fokus auf das Quartier Feldmark. Im Bereich Feldmark sind die Erschließungsarbeiten abgeschlossen, und die Fertigstellung der Lärmschutzwand ist für Ende 2024 vorgesehen. Die Quartiersgarage soll voraussichtlich Mitte 202
Die Verwaltung berichtet über den baulichen Fortschritt und die Vermarktung durch die NRW.URBAN GmbH. Während im ersten Abschnitt der Vermarktung der Baubeginn im November 2024 erfolgte, ist für den zweiten Abschnitt ein Vertragsabschluss Anfang 2025 geplant. Weitere Verfahren werden im vierten Quartal 2024 gestartet. Für das Quartier Havkenscheider Höhe sind bauordnungsrechtliche Fragen noch offen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für das Quartier Feldmark für den Zeitraum von 2018 bis 2029 prognostiziert Gesamterlöse von rund 40,38 Mio. €. Den geplanten Gesamtkosten von etwa 38,93 Euro stehen voraussichtlich Überschüsse von 0,26 Mio. Euro gegenüber. Die Erlöse resultieren primär aus Grundstücksverkäufen, Gebühren und Ablösezahlungen für Stellplätze. Die Kosten umfassen Erschließung, die Quartiersgarage sowie Abbruch- und Herrichtungskosten.
Aufgrund von Verzögerungen durch die Pandemie, gestiegener Zinssätze und der Marktlage wird ein Projektabschluss für das Jahr 2029 angestrebt. Der Arbeitsaufwand der NRW.URBAN GmbH ist von 22.285 Stunden im Jahr 2017 auf aktuell 34.100 Stunden gestiegen. Die Vorlage sieht daher eine Anpassung des Entwicklungsträgervertrags vor, um den Mehraufwand durch erweiterte Projektmanagementaufgaben und wiederholte Ausschreibungen sowie die Erhöhung des Auftragsvolumens auf rund 3,58 Mio. Euro zu decken.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Entwicklungsträgervertrag mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung „Wohnen am Hillerberg“ Hier: Auflösung des Entwicklungsträgervertrags sowie außerplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 5102 - Bauleit-, Entwicklungs-, MobilitätsplanungZur Vorlage · 20250449 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung des Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH für das Projekt „Wohnen am Hillerberg“ zum 31. Dezember 2025 vor. Als Grund für die Beendigung des Vertrages wird das Erlöschen der Voraussetzungen für das Modell der kooperativen Baulandentwicklung angeführt, da die geplante Verlagerung eines Sportplatzes aufgrund von Kostensteigerungen nicht weiterverfolgt wird.
Mit der vorzeitigen Beendigung des Kooperationsvertrages und der Auflösung des Treuhandkontos ist ein Ausgleich der aufgelaufenen Kosten in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro erforderlich. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Rechtsanspruch auf bereits geleistete sowie künftige Arbeiten im Projektgebiet. Die Verwaltung schlägt vor, diese außerplanmäßigen investiven Haushaltsmittel im Jahr 2025 bereitzustellen.
Die Deckung der Kosten soll über verschiedene Projektmittel erfolgen. Hierzu gehören 0,85 Millionen Euro aus dem Projekt „Integrierte Stadtentwicklungsprojekte“, 0,15 Millionen Euro aus dem Projekt „Soziale Stadt Wattenscheid“ sowie 1,5 Millionen Euro aus der Produktgruppe 3103, konkret aus dem Projekt „Neubau für Unterkünfte von Geflüchteten“. Als Folge der Maßnahme entstehen eine außerplanmäßige Abschreibung von rund 600.000 Euro im Jahr 2024 sowie ein jährlicher Zinsaufwand, der anfänglich bei etwa 72.000 Euro liegt. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 28. Mai 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 2 (FDP/UWG)Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Dr. Ciochon, BD)
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Ohne Abstimmung - 3.3Anpassung der Richtlinie „Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum“Zur Vorlage · 20250455 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Richtlinie des Kommunalen Modernisierungsprogramms Bochum für die Förderperiode 2025 bis 2029 vorgelegt. Das Programm dient der Sicherung und Ertüchtigung des Wohnungsbestandes als Reaktion auf den Klimawandel und den demografischen Wandel.
Die angepasste Richtlinie sieht vor, dass künftig auch Immobilien mit zwei Wohneinheiten für eine Förderung in Betracht kommen, während der Fokus weiterhin auf Mehrfamilienhäusern im Einzeleigentum oder in der Hand von Erben- und Wohnungseigentümergemeinschaften liegt. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens sollen bestimmte Maßnahmen mit Pauschalbeträgen bezuschusst werden. Förderfähig bleiben weiterhin die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Fassadengestaltung, der Barriereabbau sowie der Ausbau von Dachgeschossen und die Umnutzung von Erdgeschossflächen. Maßnahmen wie der Austausch von Heizungsanlagen oder Grünmaßnahmen sind nicht mehr Bestandteil dieses Programms, da hierfür andere Förderinstrumente zur Verfügung stehen.
Für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils 550.000 Euro zur Deckung der Förderzuschüsse und der Modernisierungsberatung vorgesehen. Die Beratungsleistungen werden nach Ablauf des bestehenden Vertrages im Jahr 2025 europaweit neu ausgeschrieben. Eine Entscheidung über die Vorlage ist im Rat der Stadt Bochum für den 3. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.3.1Anpassung der Richtlinie „Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum" - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die GRÜNEN im Rat" -Zur Vorlage · 20250659 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Die Grünen im Bochumer Rat haben einen Änderungsantrag zur Anpassung der Richtlinien des „Kommunalen Modernisierungsprogramms Bochum“ für den Zeitraum 2025 bis 2029 vorgelegt. Die Vorlage wird in der Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 13. März 2025 behandelt.
Der Antrag sieht vor, den Ergänzungszuschuss für die energetische Sanierung der Gebäudehülle auf 10 Prozent zu senken. Unter Einbeziehung der Mittel der BAFA ergibt sich dadurch ein Gesamtfördersatz von 25 Prozent. Damit soll eine Angleichung an die anderen Förderbausteine des Programms sowie eine Erhöhung der Anzahl finanzierbarer Projekte erreicht werden.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Förderung des Umbaus von gewerblich genutzten Flächen zu Wohnzwecken. Die Regelung soll künftig auch Obergeschosse umfassen, während sie bisher auf Erdgeschosse beschränkt war. Ziel dieser Erweiterung ist es, zunehmende Leerstände in Büroetagen im Stadtgebiet zu nutzen, um zusätzliche Wohnfläche zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.4Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 3. Tranche (2025), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20250211 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit hat mit der Vorlagennummer 20250211 die dritte Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum für das Jahr 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Der Entwurf umfasst 21 geplante Aktivitäten, die auf den Beschlüssen der Jahre 2023 und 2024 aufbauen. Die Strategie dient als Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Stadt zu einer klimaneutralen, erneuerbaren Schwammstadt unter Berücksichtigung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Zu den aufgeführten Maßnahmen gehören unter anderem die Entwicklung eines erweiterten Energieberatungsangebots in Zusammenarbeit mit der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, die Förderung von Balkonkraftwerken für Haushalte mit geringem Einkommen sowie die Ausweitung des Carsharing-Angebots. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von mobilem Grün in dicht bebauten Gebieten und der Schaffung von Schattenplätzen. Die Umsetzung einiger Projekte, wie die Ausweitung des Carsharings, ist von der Sicherung externer Fördermittel durch Bund oder Land abhängig.
Die finanziellen Ressourcen für die Umsetzung sind im Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen. Für den zentralen Ansatz der Nachhaltigkeitsstrategie stehen im Jahr 2025 nach Abzug der Kosten für die ersten beiden Tranchen etwa 1,4 Millionen Euro für konsumtive Ausgaben sowie 200.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung. Die Vorlage durchläuft verschiedene Ausschüsse und wird voraussichtlich am 3. April 2025 im Rat entschieden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 4 (CDU)Dagegen 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Linke.)Die verwendete Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, FASG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei, BSW)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (5 CDU und Frau Aksevi)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, FDP/UWG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Dr. Ciochon)
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 (UWG)Dagegen - 1 (BD)Dafür - 8 (SPD, Grüne)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 05.03.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1 (FASG)Dagegen:1 (BD)Dafür:9 (SPD, Grüne)Die CDU-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 04.03.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (40. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.02.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, FASG)dagegen: 1 (BD)dafür: 9 (SPD, Grüne)Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Bedarfsanalyse „Wohnungen für Auszubildende in Bochum“Zur Vorlage · 20250366 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Bedarfsanalyse zum Thema Wohnraum für Auszubildende in Bochum. Hintergrund der Mitteilung ist eine Anregung aus der Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa vom 12. September 2024 (Vorlage 20241817). In dieser Sitzung wurde darum gebeten, den Ausschuss über die Gespräche mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet sowie der Kreishandwerkerschaft über den Fortschritt der Analyse zu informieren.
Im Rahmen dieser Untersuchung wird derzeit eine Befragung vorbereitet, die sich an die in Bochum ansässigen Unternehmen richtet. Die Befragung wird über die Netzwerke der IHK Mittleres Ruhrgebiet, der Kreishandwerkerschaft sowie der Handwerkskammer an die Betriebe weitergeleitet. Die Durchführung der Befragung ist für den Monat März 2025 geplant. Nach Abschluss der Befragung und der anschließenden Auswertung der Daten werden die Ergebnisse der Bedarfsanalyse dem Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
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- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Freiraumkonzept HammeZur Vorlage · 20242261 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung stellt mit der Vorlage 20242261 das Freiraumkonzept für den Stadtteil Hamme vor. Das Konzept wurde im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Hamme erarbeitet, um die Klimaanpassung und die Aufenthaltsqualität zu fördern. Ziel ist die Schaffung eines gestalterischen Leitbildes zur Vernetzung vorhandener Grünflächen und zur Förderung einer räumlichen Identität.
Das Leitbild „Lebenswerte Freiräume und grüne Wege für Hamme“ umfasst vier Teilziele: die Verbesserung der Wegequalität, die Entwicklung öffentlicher Freiräume, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Stärkung der Partizipation. Konkrete Maßnahmen betreffen unter anderem die Aufwertung des Parks Hamme, des Parks Präsident sowie des Amtsplatzes. Ein Entwurf sieht zudem eine naturnahe Umgestaltung des Friedhofs Hamme vor.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist für einen Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren vorgesehen und soll über Haushalts- sowie Städtebaufördermittel finanziert werden. Neben öffentlichen Flächen sollen auch private Flächen, etwa durch Fassaden- und Dachbegrünung, in die Entwicklung einbezogen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung von Projekten von der Verfügbarkeit von Fördermitteln und sich ändernden Rahmenbedingungen abhängt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.02.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (36. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Veröffentlichungen der Wohnungsmarktbeobachtung – Wohnungsmarktbericht 2024Zur Vorlage · 20243178 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Wohnungsmarktbericht 2024 veröffentlicht, der die aktuelle Lage des Bochumer Wohnungsmarktes darlegt. Der Bericht beschreibt die Marktlage für nahezu alle Teilsegmente als angespannt, da die Nachfrage nach größeren und bezahlbaren Wohnungen das Angebot übersteigt. Als Faktoren für die aktuelle Situation werden hohe Kosten für Bau und Planung sowie ein eher schwieriges Investitionsklima angeführt.
Im Bereich der Grundstückspreise lag der Durchschnitt für Wohnbauland im Jahr 2023 bei 445 Euro pro Quadratmeter. Bei Eigentumswohnungen werden im Schnitt 2.200 Euro pro Quadratmeter verlangt. Die rückläufigen Genehmigungszahlen für das Jahr 2023 deuten auf eine mögliche Abnahme künftiger Fertigstellungen hin. Der Bestand an geförderten Wohnungen ist in den letzten zehn Jahren um etwa 2.000 Einheiten gesunken und macht derzeit 6,1 Prozent des Gesamtwohnungsbestands aus. Das städtische Handlungskonzept sieht vor, jährlich insgesamt 300 Wohneinheiten in die Förderung zu bringen.
Die Bevölkerungszahl lag Ende 2023 bei fast 373.700 Personen, wobei das Wachstum primär durch Wanderungsgewinne erzielt wird. Die Nettokaltmiete liegt im Durchschnitt bei 8,31 Euro pro Quadratmeter, was einen Anstieg gegenüber dem Stand vor zehn Jahren darstellt. Geförderte Wohnungen weisen einen Medianpreis von 5,50 Euro pro Quadratmeter auf.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Geförderter Wohnungsbau: Rückblick 2024Zur Vorlage · 20250153 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250153 eine Mitteilung zum Stand der Wohnraumförderung vorgelegt. Der vom Amt für Stadtplanung und Wohnen erstellte Bericht umfasst eine Darstellung der Förderergebnisse aus dem Jahr 2024 sowie einen kurzen Ausblick auf das Jahr 2025.
Die Inhalte werden den zuständigen Gremien in Form einer Präsentation zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Ergebnisse im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 4. März 2025 besprochen werden. Im Anschluss folgt die Vorlage im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5. März 2025. Die abschließende Beratung der Mitteilung findet am 13. März 2025 im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa statt. Die Vorlage dient der Dokumentation der Ergebnisse des geförderten Wohnungsbaus im vergangenen Jahr und der Information über die kommenden Entwicklungen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.03.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.03.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Vision Innenstadt 2030 Sachstand Innenstadtentwicklung und ISEK Innenstadt 2024Zur Vorlage · 20250311 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand der Innenstadtentwicklung und des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Innenstadt 2024. Im Rahmen der Städtebauförderung wurden für die Programme 2020 bis 2023 Fördermittel in unterschiedlicher Höhe genutzt. Für das Programm STEP 2024 wurden Maßnahmen mit einem zuwendungsfähigen Gesamtausgabenvolumen von rund 7,89 Millionen Euro beantragt. Zudem stehen Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähiger Städte und Zentren“ (ZIZ) sowie aus dem Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ (ZIO) zur Verfügung.
Ein zentraler Bestandteil der Entwicklung ist die Neugestaltung der Viktoriastraße, die einen Entwurf zur Klimaanpassung vorsieht und mit der Eröffnung des Hauses des Wissens abgeschlossen werden soll. Weitere bauliche Maßnahmen umfassen die Neugestaltung des Husemannplatzes, die Umgestaltung des Platz am Kuhhirten sowie die Sanierung des Nordflügels des Rathauses ab Januar 2025. Das Projekt „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ sowie die Förderung des Urban-Sports-Areals und des Radkreuz-Projekts „Grün statt Parken“ sind ebenfalls Bestandteil der Planung.
Im Bereich der Immobilienentwicklung sind die Erweiterung der Sparkasse Bochum sowie Revitalisierungen in der Kortumstraße vorgesehen. Für die Innenstadtarchitekten wurden Anträge mit einem Fördervolumen von knapp 155.000 Euro bewilligt. Zudem werden Fassadenprogramme und Stadtteilfonds durch Bundes- und Landesmittel unterstützt. Die Verwaltung führt zudem die Öffentlichkeitsarbeit des ISEK-Managements fort und setzt Konzepte wie „Upgrade Grün und Spiel“ sowie die Vorkaufssatzung um.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Windenergie: Stellungnahme der Planungsgemeinschaft GFNP zur 1. Änderung des Regionalplanes Ruhr und Abschätzung zu Windenergiepotenzialen in BochumZur Vorlage · 20250417 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen. Ziel der Änderung ist die Einhaltung der Bundes- und Landesvorgaben, die einen Ausbau der Windenergie auf 1,1 % der Landesfläche Nordrhein-Westfalens bis Ende 2027 sowie auf 1,8 % bis Ende 2032 vorsehen. Für die Metropole Ruhr wurde ein Teilflächenziel von 2.036 Hektar definiert. Der Entwurf des Regionalverbandes Ruhr sieht 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vor, wobei 54 Flächen neu festgelegt werden sollen. Für die Planungsgemeinschaft, zu der auch Bochum gehört, wurden keine geeigneten Potenziale identifiziert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft seit dem 20. Januar 2025 für sechs Wochen; ein Feststellungbeschluss wird für Juli 2025 oder 2026 angestrebt.
Parallel dazu hat die Verwaltung eine eigene Potenzialabschätzung für Bochum durchgeführt. Dabei wurden die Ausschlusskriterien und die Abstände zur Wohnbebauung angepasst, indem als Untergrenze die zweifache Anlagenhöhe statt der dreifachen Höhe angesetzt wurde. Nach Prüfungen mit dem Umweltservice Bochum und den Stadtwerken Bochum wurden Standorte wie der Kemnader See, die Ruhruniversität Bochum, der Hauptfriedhof sowie die Zentraldeponie Kornharpen als ungeeignet eingestuft. Als potenzieller Bereich wurde eine Fläche nördlich der Essener Straße im Gebiet für gewerbliche und industrielle Nutzungen ermittelt. Für Flächen am Heimelsberg obliegt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit den privaten Eigentümern. Aktuell liegen keine Anfragen von Investoren zur Übernahme des Planungsaufwands vor.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Wald im Sinne des GesetzesZur Vorlage · 20250092 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat eine Anfrage zum Umgang mit „Wald im Sinne des Gesetzes“ gestellt. Hintergrund ist ein Beschluss der Koalition aus SPD und Grünen im Ausschuss für Planung und Grundstücke, der Eckpunkte für den Waldausgleich festlegt. Die CDU hinterfragte dabei, weshalb die Verwaltung die Fachausschüsse nicht vorab über die Notwendigkeit kommunaler Rahmenvorgaben informiert habe und welche Auswirkungen der Beschluss auf Industriebrachen sowie landwirtschaftliche Flächen habe.
Die Verwaltung antwortete, dass die Knappheit an Ausgleichsflächen bereits seit Jahren thematisiert werde. Eine interne Arbeitsgruppe, die sogenannte „Wald AG“, prüfe derzeit die rechtlichen Grundlagen und die Flächenanalyse. Bezüglich der Auswirkungen auf Gewerbeflächen erklärte das Umwelt- und Grünflächenamt, dass die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Forstbehörde die Flächen im Einzelfall prüfen. Besteht Wald im Sinne des Gesetzes, muss dieser entsprechend ausgeglichen werden. Da derzeit keine Flächen im Bochumer Forstökokonto verfügbar sind, erfolgt der Ausgleich vorübergehend im Naturraum.
Für die Zukunft plant die Verwaltung den Aufbau eines größeren Forstökokontos. Die geplanten Aufforstungsflächen sind aktuell noch landwirtschaftlich genutzt. Die Verwaltung betonte, dass die Vermeidung von Waldflächeninanspruchnahmen im Vordergrund stehe. Eine weitere bauliche Entwicklung des Stadtgebiets sei weiterhin möglich, sofern natur- und forstrechtliche Gegebenheiten bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.03.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.02.2025 · Rat (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Markthalle im Haus des Wissens - hier: Stand und Prozess BetreibersucheZur Vorlage · 20250045 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Betreibersuche für die Markthalle im Haus des Wissens. Basierend auf Ratsbeschlüssen aus den Jahren 2019 und 2020 soll ein Betriebskonzept in Zusammenarbeit mit der WEG entwickelt werden. Die Planung umfasst eine Fläche von 1.500 m² im Neubauteil sowie 500 m² Nebenflächen, die auf 40 feste und acht mobile Stände sowie Außenflächen aufgeteilt werden sollen. Ziel ist ein handelsorientiertes Konzept mit einem privaten Pächter, der die Stände vermietet. Die Vorlage empfiehlt zudem die Ausschreibung eines Markthallenmanagements, das die kaufmännischen und gesellschaftlichen Funktionen sichern und eng mit der Leitung des Hauses des Wissens verzahnt sein soll. Die Geschäftsführung soll dabei beim Management liegen.
Ein wirtschaftliches Konzept aus dem Jahr 2020 sieht eine dreijährige Anschubfinanzierung durch die Stadt vor, wobei mittelfristig eine Selbsttragung angestrebt wird. Der städtische Gesamtaufwand wird auf etwa 9 Millionen Euro netto geschätzt, was Anlaufkosten, die Überlassung des Rohbaus sowie Haustechnik und Einrichtung umfasst. Für die Standmieten wird ein Modell vorgeschlagen, das in den ersten zwei Jahren eine symbolische Miete von einem Euro vorsieht und ab dem dritten bzw. vierten Jahr auf einen Umsatzanteil von zwei beziehungsweise drei Prozent übergeht. Nach der geplanten Baufertigstellung Mitte 2027 soll ein Auftrag zur Anpassung der Wirtschaftlichkeitsdaten im Herbst 2025 vergeben werden, um ein Interessenbekundungsverfahren Mitte 2026 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.02.2025 · Rat (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Sachstandsbericht Stadterneuerung in Bochum 2024Zur Vorlage · 20250525 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zu fünf laufenden Stadterneuerungsprozessen in Bochum vor. Im Rahmen des ISEK Wattenscheid wurden im Jahr 2024 das Stadtteilmanagement sowie der Stadtteilfonds fortgeführt; die Eröffnung des Stadtgartens ist für den 29. März 2025 vorgesehen. Nach einem Ratsbeschluss vom Dezember 2024 wird die Musikschule in die neue Gesamtschule integriert, wobei Mittel für die Sanierung des Ehrenmals umgeschichtet wurden. Für den Bereich Wattenscheid-Mitte wird im Jahr 2025 ein neues ISEK beschlossen. Der Prozess ISEK WLAB wird planmäßig bis Ende 2025 abgeschlossen. Im Bereich Laer/Mark 51°7 sind Baumaßnahmen an der Wittener Straße für 2025 geplant. Im ISEK Innenstadt wurden im Hof- und Fassadenprogramm Vorhaben mit einem Fördervolumen von etwa 150.000 Euro bewilligt; ein Antrag auf weitere Fördermittel wird im Herbst 2025 gestellt. Der ISEK Hamme befindet sich weiterhin in der Umsetzung.
Zudem werden die Fortschritte städtebaulicher Maßnahmen aus den Förderprogrammen 2021 bis 2024 beschrieben. In Hamme wurden bauliche Maßnahmen durch anderweitige Mittel ergänzt, darunter die Erweiterung der Kita Zeichenstraße sowie die Aufwertung der Sportanlage Gahlensche Straße und der Unterführungen Dorstener/Hofsteder Straße sowie Feldsieper Straße. Fünf Baumaßnahmen, darunter der Spielplatz Wanner Straße und der Park Präsident, wurden bewilligt, deren Umsetzung teilweise für 2025 geplant ist. Die Beleuchtung des Parks Hamme steht kurz vor der Umsetzung, während der Baustart am Spielplatz Wanner Straße für den Sommer 2025 vorgesehen ist. Die ISEK-Maßnahme „B4 Friedhof“ wird künftig durch Eigenmittel realisiert. Im Jahr 2024 wurden zudem das Sicherheitsaudit und das Freiraumkonzept Hamme fertiggestellt sowie vierzehn Projekte im Stadtteilfonds abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Kommunale WärmeplanungZur Vorlage · 20250527 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Kommunalen Wärmeplanung in Bochum. Grundlage der Planung ist der Beschluss des Rates zur „Bochumer Wärmewende“ vom 15. Juni 2023. In diesem Rahmen arbeiten die Stadtverwaltung, die Stadtwerke Bochum sowie lokale Wohnungsunternehmen in einer gemeinsamen Arbeitsstruktur zusammen.
Für die Erstellung der Wärmeplanung wurde nach einem Vergabeverfahren im Mai 2024 die ifok GmbH beauftragt. Die Arbeiten basieren auf den gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie des Landeswärmeplanungsgesetzes (LWPG). Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ist die Erstellung der Wärmepläne bis spätestens 30. Juni 2026 vorgeschrieben, wobei der abschließende Beschluss durch den Rat bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen muss.
Die Datenerhebung und die Analyse der potenziellen Wärmequellen sind bereits weit fortgeschritten. Die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse sowie über den weiteren Ablauf der Planung ist für Ende Mai 2025 vorgesehen. Der vorliegende Sachstandsbericht dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa und enthält Details zum Konzept sowie zu den Ergebnissen der bisherigen Analysen.
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- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage und der mündliche Bericht der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage wurde von der Verwaltung für die heutige Sitzung zurückgezogen.
Ergebnis: Die Vorlage wurde von der Verwaltung für die heutige Sitzung zurückgezogen. - 6.Anfragen
- 6.1Gewerbegebiet an der RobertstraßeZur Vorlage · 20250479 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa gestellt. In der Vorlage mit der Nummer 20250479 bittet der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke den Ausschussvorsitzenden Burkart Jentsch um Informationen zum Gewerbegebiet an der Robertstraße.
Die Anfrage bezieht sich auf eine vorangegangene Mitteilung der Verwaltung, in der über den Austausch mit anderen Behörden bezüglich möglicher Schwarzarbeit in diesem Gebiet informiert wurde. Die Fraktion möchte wissen, welche konkreten Ergebnisse dieser behördenübergreifende Austausch erbracht hat.
Darüber hinaus werden Fragen zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften, insbesondere zur Feuerwehrzufahrt, sowie zur Einhaltung baurechtlicher Vorgaben und der Vorliegen notwendiger Genehmigungen für die dortigen Aktivitäten gestellt. Zudem wird um eine Beurteilung der Erschließung der einzelnen Betriebe gebeten. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung, ob ein Erwerb des Areals durch die WEG im Hinblick auf den bestehenden Engpass bei Gewerbeflächen möglich ist.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Mängelmelder – Position in der Bochum AppZur Vorlage · 20250682 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa, Burkart Jentsch, gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Positionierung des Mängelmelders innerhalb der Bochum App. Laut dem Ratsmitglied Andreas Köthe ist der Mängelmelder derzeit unter der Kategorie „Rathaus“ zu finden, was ein Scrollen durch andere Bereiche wie „Freizeit“ und „Notdienste“ erfordert. Zwar kann der Startbildschirm der App individuell konfiguriert werden, der Mängelmelder bleibt jedoch ein Unterpunkt der Rathaus-Kategorie.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob Nutzerdaten der Bochum App nach ausgewählten Themen vorliegen und bittet im Falle einer Existenz um deren Bereitstellung. Zudem wird gefragt, wie hoch der Anteil der Mängelmelder-Nutzungen an der Gesamtnutzung der App ist. Abschließend möchte die CDU wissen, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, den Mängelmelder an einer prominenteren Stelle direkt am Beginn der App zu platzieren.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- 12.1Bochum-AppErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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