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Antwort der Verwaltung

Öffnung von Schulen an Streiktagen

20251222 03.06.2025 Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

↳ Zugehörige Anfrage Öffnung von Schulen an Streiktagen · 01.04.2025
🟢 Beschlossen 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe angefragt, ob die Sicherstellung von Schließ- und Reinigungsdiensten an Schulen an Streiktagen möglich ist. Hintergrund der Anfrage ist die Vermeidung von Schulschließungen, die in der Vergangenheit durch fehlende Reinigung oder verschlossene Türen auftraten.

Die Verwaltung erklärte, dass die Durchführung solcher Dienste den Arbeitskampfrichtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) unterliegt. Nach diesen Richtlinien können Notdienste eingerichtet werden, um Gefährdungen für Leben, Gesundheit oder bedeutende Sachwerte zu verhindern. Der Umfang solcher Maßnahmen wird unter Berücksichtigung der örtlichen Situation geprüft, wobei eine Einigung mit den Gewerkschaften erforderlich ist.

Hinsichtlich der Frage nach Gesprächen mit dem Personalrat gab die Verwaltung an, dass die Bedarfe der Fachbereiche im Rahmen des laufenden Arbeitskampfes erfasst wurden. Die Zentralen Dienste haben Beschäftigte für eine mögliche Notdienstvereinbarung benannt. Da jedoch bereits eine Einigung in den aktuellen Tarifverhandlungen vorliegt, sind zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Gespräche für eine spezifische Notdienstvereinbarung geplant.

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