Öffnung von Schulen an Streiktagen
20251222 · Antwort der Verwaltung · 03.06.2025 · Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe angefragt, ob die Sicherstellung von Schließ- und Reinigungsdiensten an Schulen an Streiktagen möglich ist. Hintergrund der Anfrage ist die Vermeidung von Schulschließungen, die in der Vergangenheit durch fehlende Reinigung oder verschlossene Türen auftraten.
Die Verwaltung erklärte, dass die Durchführung solcher Dienste den Arbeitskampfrichtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) unterliegt. Nach diesen Richtlinien können Notdienste eingerichtet werden, um Gefährdungen für Leben, Gesundheit oder bedeutende Sachwerte zu verhindern. Der Umfang solcher Maßnahmen wird unter Berücksichtigung der örtlichen Situation geprüft, wobei eine Einigung mit den Gewerkschaften erforderlich ist.
Hinsichtlich der Frage nach Gesprächen mit dem Personalrat gab die Verwaltung an, dass die Bedarfe der Fachbereiche im Rahmen des laufenden Arbeitskampfes erfasst wurden. Die Zentralen Dienste haben Beschäftigte für eine mögliche Notdienstvereinbarung benannt. Da jedoch bereits eine Einigung in den aktuellen Tarifverhandlungen vorliegt, sind zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Gespräche für eine spezifische Notdienstvereinbarung geplant.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter).