Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das I. Quartal 2025
20251007 · Mitteilung der Verwaltung · 01.07.2025 · Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Controllingbericht für das erste Quartal 2025 zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG) sowie des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Die Mittel aus dem KInvFG-Programm Kapitel 1 wurden in Höhe von rund 37,86 Millionen Euro vollständig verausgabt und abgerufen. Auch das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Volumen von 49 Millionen Euro ist abgeschlossen. Die entsprechenden Verwendungsnachweise wurden bei der NRW.Bank eingereicht und die Plausibilität der Abrechnungen wurde von der Bank bestätigt.
Für das KInvFG-Programm Kapitel 2 endet der Umsetzungszeitraum am 31. Dezember 2025. Die baulichen Maßnahmen sind weitgehend abgeschlossen, wobei derzeit noch Mängelbeseitigungen sowie die Prüfung von Schlussrechnungen durchgeführt werden. Das Programm umfasst unter anderem Sanierungen von Schulen und Schulsporteinrichtungen sowie Maßnahmen für Schulen in freier Trägerschaft. Sobald alle Schlussrechnungen vorliegen, wird die Verwaltung Vorschläge zur Verwendung etwaiger verbleibender Restfördermittel unterbreiten. Dies wird voraussichtlich nach dem zweiten Quartal 2025 erfolgen.
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