Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung nach §24 GO NRW – Seitenwahl auf gemeinsamen Fuß- und RadwegenZur Vorlage · 20242903 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlagennummer 20242903 befasst sich der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur mit einer Anregung nach § 24 GO NRW. Ein Bürger regte an, dass Personen beim Nutzen von gemeinsamen Geh- und Radwegen die linke Seite in Bewegungsrichtung wählen sollten.
Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung nicht zu folgen. Begründet wird dies damit, dass es für eine solche Regelung auf gemeinsamen Wegen keine rechtliche Grundlage gibt. Während außerhalb geschlossener Ortschaften zur Erhöhung der Sicherheit gegenüber dem motorisierten Verkehr das Gehen auf der linken Seite vorgeschrieben ist, dürfen Nutzer auf gemeinsamen Geh- und Radwegen die Seite frei wählen. Die Verwaltung führt aus, dass eine einseitige Bewerbung einer bestimmten Seitenwahl zu einem Anspruchsdenken führen könnte, welches die notwendige gegenseitige Rücksichtnahme gefährdet.
Statt einer verbindlichen Regelung betont die Verwaltung das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß der Straßenverkehrsordnung. Um diesen Grundsatz zu unterstützen, sollen ergänzend zu bereits vorhandenen Schildern ab dem Frühjahr 2025 Bodenmarkierungen installiert werden. Zwar wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass eine Orientierung an der rechten Seite für den Verkehrsfluss vorteilhaft sein kann, um Begegnungskonflikte zwischen Radfahrenden und Fußgängenden zu minimieren, eine verpflichtende Vorgabe wird jedoch abgelehnt.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Anregung gem. § 24 GO NRW „Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Innenstadtring“Zur Vorlage · 20243070 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur prüft die Anregung, auf dem Bochumer Innenstadtring eine Tempo-30-Zone einzurichten. Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag nicht zu folgen. Als Begründung wird angeführt, dass der Ring als Teil der Bundesstraße B226 zum städtischen Vorbehaltsstraßennetz gehört, für das grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist.
Polizeiliche Unfallstatistiken zeigen auf diesem Streckenabschnitt keine Hinweise auf eine besondere Gefahrenlage durch unangepasste Geschwindigkeit oder organisierte Straßenrennen. Eine Ausnahme bildet der Ostring in Fahrtrichtung Hauptbahnhof: Aufgrund einer unzureichenden Griffigkeit der Fahrbahn im Bereich des Justizzentrums wird dort bis zum Einbau einer neuen Asphaltdecke vorübergehend eine 30 km/h-Regelung für den Kurvenbereich angeordnet.
Anpassungen an der Ampelschaltung zur Verkehrsflussoptimierung sind derzeit nicht vorgesehen, da diese die Taktung der kreuzenden Straßenbahnlinien sowie der Buslinien beeinträchtigen könnten. Im Rahmen der aktuellen Lärmaktionsplanung wird jedoch weiterhin eine Untersuchung von Lärmschwerpunkten auf dem Ring durchgeführt, um etwaige Maßnahmen zum Lärmschutz im Rahmen individueller Einzelfallprüfungen zu bewerten.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2.1Anregung gem. § 24 GO NRW „Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Innenstadtring Hier: Änderungsantrag von "DIE STADTGESTALTER"Zur Vorlage · 20243220 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ratsmitglied Dr. Volker Steude (Die STADTGESTALTER) hat einen Änderungsantrag zur 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vorgelegt, der die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Bochumer Innenstadtring zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich auf eine Bürgeranregung und sieht vor, die Geschwindigkeit entlang des gesamten Rings auf 30 km/h zu begrenzen.
Im Bereich des West-, Nord- und Ostrings zwischen der Universitätsstraße und der Bleichstraße soll diese Maßnahme aufgrund festgestellter Lärmschwerpunkte erfolgen. In den verbleibenden Abschnitten des Rings wird die Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Vorhandensein von Schulen begründet.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag zu geben, um die Umgestaltung des Rings zu einer Einbahnstraße gegen den Uhrzeigersinn zu prüfen. Ziel dieser Maßnahme ist laut Vorlage die Senkung der Lärmbelastung sowie eine Verbesserung des Verkehrsflusses.
Zur Begründung führt der Antrag an, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Reduzierung von Straßenlärm beitragen können. Zudem wird auf die Verpflichtung der Stadt Bochum gegenüber der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ verwiesen, deren Positionspapier eine Anpassung der Geschwindigkeiten unterstützt.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig gegen Beschlussvorschlag - 1.3Umbau der Graf-Adolf-Straße (2.BA)Zur Vorlage · 20242778/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant den Umbau des zweiten Bauabschnittes der Graf-Adolf-Straße im Bereich zwischen der Westenfelder Straße und der Harkortstraße. Die Vorlage umfasst sowohl die Neugestaltung der Straßenoberfläche als auch die Erneuerung der Entwässerungsleitungen. Da die bestehenden Kanäle aus den Jahren 1906 und 1955 bauliche Schäden sowie hydraulische Überlastungen aufweisen, sollen diese durch neue Betonrohre in tieferer Lage ersetzt werden.
Im Rahmen der Straßenplanung soll die Fahrbahnbreite von etwa sieben Metern auf 5,5 Meter reduziert werden, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Dabei kommt lärmoptimierter Asphalt zum Einsatz. Die Gehwege sollen für eine bessere Barrierefreiheit in der Regel eine Breite von 2,5 Metern erhalten. Aufgrund von Wurzelverwerfungen, welche die Nutzbarkeit der Gehwege einschränken, ist die Fällung von 26 Platanen vorgesehen. Diese werden durch 40 neue Rot-Ahorne ersetzt. Zudem wird die Straßenbeleuchtung von Hängeleuchten auf Mastleuchten umgestellt.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 2.786.500 Euro. Die Vergabe der Kanalbauarbeiten ist für das erste Quartal 2025 geplant, während die Straßenbauarbeiten und Baumfällungen im Zeitraum 2025/26 erfolgen sollen. Während der Bauphase ist eine abschnittsweise Vollsperrung der Graf-Adolf-Straße erforderlich.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages - 1.3.1Umbau der Graf-Adolf-Straße (2.BA) Hier: Änderungsantrag von "DIE STADTGESTALTER"Zur Vorlage · 20243221 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur liegt ein Änderungsantrag zum Umbau der Graf-Adolf-Straße (2. Bauabschnitt) vor. Das Ratsmitglied Dr. Volker Steude von der Fraktion Die STADTGESTALTER beantragt, den bestehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung zu ersetzen und die Planungen auf Basis neuer Vorgaben zu überarbeiten.
Die vorgeschlagene Neugestaltung sieht vor, die Graf-Adolf-Straße in Fahrtrichtung Bochumer Straße als Einbahnstraße einzurichten und ein Tempolimit von 30 km/h festzulegen. Für den Radverkehr soll die Straße in beide Richtungen freigegeben werden. Die Planung umfasst zudem die Schaffung eines 2,15 Meter breiten Parkstreifens sowie eine Fahrbahnbreite zwischen 3 und 3,5 Metern. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist der Erhalt des bestehenden Baumbestands sowie die entsprechende Verbreiterung von Gehwegen und Baumscheiben.
Mit diesem Antrag wird begründet, dass dem Erhalt der alten Bäume und den Belangen der Fußgänger Vorrang gegenüber den Interessen des Autoverkehrs eingeräumt werden soll. Durch die Umwandlung in eine Einbahnstraße sollen lediglich in wenigen Fällen geringfügige Umwege für den motorisierten Verkehr entstehen.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig gegen Beschlussvorschlag - 1.3.2Umbau der Graf-Adolf-Straße (2.BA) - Hier: Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20250031 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vom 18. Dezember 2024 (Vorlagennummer 20250031) sieht Ergänzungen zum Beschluss über den Umbau der Graf-Adolf-Straße in der zweiten Bauphase vor.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Prüfung einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Verwaltung soll untersuchen, ob auf Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung die Voraussetzungen für eine Ausweisung einer Tempo-30-Zone gegeben sind, sobald die entsprechenden Verwaltungsvorschriften veröffentlicht wurden. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll sowohl dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur als auch der Bezirksvertretung Wattenscheid mitgeteilt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung angehalten, im Zuge der Baumaßnahmen den Erhalt von Bäumen zu berücksichtigen, sofern die Barrierefreiheit nicht gefährdet wird. Für etwaige Ersatzpflanzungen sollen großkronige und heimische Baumarten ausgewählt werden. Der Antrag wurde von Vertretenden der Fraktionen SPD und Die Grünen im Rat eingebracht.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dafür: 9 (SPD, Grüne)dagegen: 6 (CDU, FASG, BD, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dafür: 9 (SPD, Grüne)dagegen: 6 (CDU, FASG, BD, UWG:FB) - 1.3.3Umbau der Graf-Adolf-Straße (2. BA) - Hier: Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20250032 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 18. Dezember 2024 wurde ein Änderungsantrag zum Umbau der Graf-Adolf-Straße im zweiten Bauabschnitt vorgelegt. Der von Dr. Stefan Jox und Tim Woljeme unterzeichnete Antrag bezieht sich auf die Vorlage 20242778/1 und enthält zwei wesentliche Beschlussvorschläge.
Der erste Teil des Antrags sieht vor, den Planungen der Verwaltung zur Erneuerung des Entwässerungskanales zuzustimmen. Bezüglich der Planungen zum eigentlichen Straßenumbau des zweiten Bauabschnitts der Graf-Adolf-Straße wird jedoch eine vorläufige Zurückstellung des Beschlusses vorgeschlagen.
Als Ergänzung sieht der Antrag vor, zeitnah eine Präsenzveranstaltung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten werden, ihre Anregungen einzubringen und sich mit der Verwaltung auszutauschen. Die Begründung für diesen Änderungsantrag wurde im Dokument als mündlich angekündigt.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dafür: 6 (CDU, FASG, BD, UWG:FB) dagegen: 9 (SPD, Grüne)(
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dafür: 6 (CDU, FASG, BD, UWG:FB) dagegen: 9 (SPD, Grüne)( - 1.4Verkehrliche Optimierung im Dorf HiltropZur Vorlage · 20242826 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine stufenweise Optimierung der Verkehrssituation am Knotenpunkt Wiescherstraße, Dietrich-Benking-Straße, Frauenlobstraße und Im Hagenacker im Bochumer Stadtteil Hiltrop vor. Als kurzfristige Maßnahme ist für das erste Halbjahr 2025 die Anpassung der Lichtsignalanlage sowie die Einrichtung einer „unechten“ Einbahnstraße in der Straße Im Hagenacker vorgesehen. In dem Abschnitt zwischen Bussmannsfeld und der Dietrich-Bening-Straße wird die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge eingeschränkt, während Buslinien sowie der Radverkehr weiterhin beide Fahrtrichtungen nutzen können. Hierfür werden etwa zehn Stellplätze am südlichen Straßenrand entfallen.
Die Optimierung der Ampelschaltung soll die Wartezeiten für den Busverkehr in Spitzenzeiten von rund 184 Sekunden auf 90 Sekunden senken. Für Fußgänger können sich die Wartezeiten hingegen auf bis zu 85 Sekunden erhöhen. Als mittelfristige Maßnahme ist die Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr mit einer Rechts-rein-rechts-raus-Regelung für die Straße Im Hagenacker geplant. Die Umsetzung wird für die erste Hälfte der 2030er-Jahre angestrebt, da das Vorhaben an den sechsstreifigen Ausbau der A43 gekoppelt ist. Die detaillierte Planung sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln sollen Ende der 2020er-Jahre erfolgen. Die Kosten für die kurzfristigen Anpassungen der Signalanlage und der Straßenführung werden auf etwa 47.000 Euro zuzüglich der Kosten für Lichtmastversetzungen geschätzt.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagsEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)FASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (37. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages bei zwei Enthaltungen (FDP/UWG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlags Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)FASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen. - 1.4.1Verkehrliche Optimierung im Dorf Hiltrop - Hier: Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20250030 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 18. Dezember 2024 liegt ein Änderungsantrag zur verkehrlichen Optimierung im Bochumer Stadtteil Hiltrop vor. Die Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat beantragen eine Anpassung des bestehenden Beschlussvorschlages bezüglich eines Knotenpunktes im Ortsteil.
Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss die Umgestaltung des betreffenden Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz beschließt, wobei eine möglichst zeitnahe Umsetzung angestrebt wird. Zudem sollen die Auswirkungen der ersten Schritte der Verkehrsregelung in Hiltrop laufend beobachtet werden. Dabei ist insbesondere die Auswirkung auf benachbarte Straßen wie die Bergener Straße und die Eifelstraße zu untersuchen.
Die zuständige Verwaltung soll darüber hinaus prüfen, ob an den Einmündungen der Bergener Straße/Hiltroper Straße sowie der Eifelstraße/Hiltroper Straße Lichtsignalanlagen erforderlich sind. Ziel dieser Untersuchung ist es, die Notwendigkeit von Ampeln zur Sicherstellung des Verkehrsflusses zu klären.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD. FASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD. FASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen. - 1.5Programm zur Gehwegerneuerung 2025 und 2026Zur Vorlage · 20242842 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fortführung des Programms zur Gehwegerneuerung für die Jahre 2025 und 2026 ist Gegenstand eines Verwaltungsvorschlags zur nachhaltigen Verbesserung der öffentlichen Gehwege in Bochum. Im Fokus stehen dabei die Behebung sicherheitsrelevanter Mängel wie Schlaglöcher, lockere Platten oder durch Baumwurzeln verursachte Schäden sowie die Förderung der Barrierefreiheit durch angepasste Bordsteine und taktile Pflasterung.
Für den Zeitraum 2025 bis 2026 ist ein jährliches Budget von 360.000 Euro vorgesehen, was einem Gesamtvolumen von 720.000 Euro entspricht. Das Programm umfasst die Umsetzung verbleibender Maßnahmen aus dem Zeitraum 2022 bis 2024 sowie die Bearbeitung neu identifizierter Abschnitte. Dabei sollen Synergien mit anderen städtischen Bauvorhaben und der Leitungsverlegung durch die Stadtwerke Bochum genutzt werden. In diesem Zusammenhang wird das Modell beibehalten, bei dem die Stadt Pflastermaterialien bereitstellt und die Stadtwerke die Verlegearbeiten übernehmen.
Zudem soll die Zusammenarbeit mit dem Baummanagement intensiviert werden, um Schäden durch Wurzelwerk zu beheben und gleichzeitig den Erhalt des Stadtbaumbestands im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes zu gewährleisten. Die Verwaltung plant, das Programm auf Basis zukünftiger Zustandserfassungen regelmäßig fortzuschreiben und dabei auch die wirtschaftliche Effizienz der Maßnahmen sowie die Integration in bestehende Straßenbauprogramme sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
- 11.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (32. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen. - 1.6Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Arnoldschacht“Zur Vorlage · 20242633 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt plant den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Arnoldschacht“ am Werner Hellweg im Bochumer Stadtteil Werne. Die Vorlage sieht vor, die Haltestelle niederflurgerecht umzugestalten und mit taktilen Leiteinrichtungen für sehbehinderte Menschen auszustatten. Dabei orientiert sich die Planung an dem von der BOGESTRA vorgegebenen Ausbaustandard.
Im Rahmen der Maßnahme soll eine taktile Querung über den Werner Hellweg geschaffen werden. Während der bestehende Fahrgastunterstand an Steig 1 erhalten bleibt, wird an Steig 2 ein neuer Unterstand mit Sitzbank errichtet. Die Umsetzung erfolgt im Anschluss an die Sanierung des nördlichen Gehwegs am Werner Hellweg. Im Zuge der Vorarbeiten zur Gehwegsanierung wurden bereits zwei Bäume entfernt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten; Ersatzpflanzungen sind im Bezirk Bochum-Ost vorgesehen.
Die Kosten für den Ausbau und die damit verbundenen Nebenarbeiten werden auf etwa 56.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt über die ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 ÖPNVG NRW. Die Durchführung der Arbeiten ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Der Entwurf wird am 4. Dezember 2024 in der Bezirksvertretung Bochum-Ost angehört und soll am 18. Dezember 2024 im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
- 04.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen. - 1.7Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Am Luftschacht“Zur Vorlage · 20242641 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant den niederflurgerechten Ausbau der Haltestelle „Am Luftschacht“ im Bochumer Stadtteil Wattenscheid. Die an der Gartenstraße gelegene Haltestelle wird von den Buslinien 346 und 365 bedient. Da die aktuellen Haltestellenbuchten für das tangentiale Anfahren von Gelenkbussen nicht ausreichend lang sind, sollen die vorhandenen Buchten zurückgebaut werden. Die Neugestaltung sieht vor, beide Steige mit einer Länge von 17,80 Metern nach den Regelblättern der BOGESTRA auszubauen und mit neuen Fahrgastunterständen zu versehen. Zudem sollen taktile Leiteinrichtungen installiert werden, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.
Die Kosten für die Maßnahme werden auf etwa 183.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 12 ÖPNVG NRW über den Förderkatalog 2024. Die Durchführung der Arbeiten ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Der entsprechende Beschluss steht zur Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid sowie zur Entscheidung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur an.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen. - 1.8Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Mansfelder Straße“Zur Vorlage · 20242907 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum plant den niederflurgerechten Ausbau der Bushaltestelle „Mansfelder Straße“ im Stadtteil Bochum-Ost. Die Haltestelle an der Straße „Am Neggenborn“, die von den Buslinien 364 und 372 angefahren wird, soll barrierefrei gestaltet werden, da sie aktuell nicht dem Standard für Niederflurbusse entspricht und keine taktilen Leiteinrichtungen aufweist.
Der Ausbau erfolgt nach den Regelblättern der BOGESTRA mit einer Länge von jeweils 17,80 Metern für beide Steige sowie der Installation neuer Fahrgastunterstände. Im Zuge der Maßnahmen werden drei Bäume entfernt; als Ausgleich sollen zwei Bäume nachgepflanzt und ein weiterer im Nahbereich gepflanzt werden. Die Umsetzung ist an die Sanierung des Gehwegs gekoppelt: Der Ausbau von Steig 2 ist für das Jahr 2025 vorgesehen, während die Arbeiten an Steig 1 im Zeitraum 2025 bis 2026 stattfinden sollen.
Die geschätzten Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 46.000 Euro, wobei die Finanzierung über Mittel nach § 11 ÖPNVG NRW im Jahr 2025 vorgesehen ist. Der Beschlussvorschlag wird der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 4. Dezember 2024 zur Anhörung und dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 18. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
- 04.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen. - 1.9Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Alte Markstraße“Zur Vorlage · 20242913 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant den niederflurgerechten Ausbau der Haltestelle „Alte Markstraße“ im Bochumer Stadtteil Süd. Die Vorlage sieht vor, beide Steige der Haltestelle barrierefrei zu gestalten und mit neuen Fahrgastinformationssystemen auszustatten. Aufgrund des vorhandenen Baumbestands ist im Zuge der Maßnahmen eine Verlegung des ersten Steiges vorgesehen.
Die Haltestelle wird derzeit von den Buslinien 356, 358 sowie NE 7 und NE 8 angefahren. Der aktuelle Zustand entspricht noch nicht dem in Bochum üblichen Standard für Niederflurbusse, da unter anderem taktile Leiteinrichtungen fehlen.
Die Kosten für die Maßnahme werden auf etwa 135.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung soll über Fördergelder nach § 12 ÖPNVG NRW erfolgen, wobei eine Förderquote von 100 Prozent der förderfähigen Kosten angestrebt wird. Die Durchführung der Arbeiten ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Der Entwurf wird im Dezember 2024 zunächst in der Bezirksvertretung Bochum-Süd angehört und anschließend im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen. - 1.10Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Brücke Ruhr Park“Zur Vorlage · 20242914 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant den barrierefreien Umbau der Haltestelle „Brücke Ruhr Park“ im Bochumer Stadtteil Nord. Die Maßnahme umfasst die Erweiterung des Steigs 2 am Lütkendorpweg, der von der Buslinie 336 angefahren wird, auf eine Länge von 17,80 Metern. Ziel ist es, die Haltestelle nach dem aktuellen Standard niederflurgerecht auszubauen und mit taktilen Leiteinrichtungen sowie neuen Fahrgastunterständen zu versehen.
Im Zuge der Arbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit ist das Fällen eines Baumes im Haltestellenbereich vorgesehen. Es wird angestrebt, im Nahbereich einen Ersatzbaum zu pflanzen. Die Kosten für die Umsetzung werden auf etwa 50.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung soll durch Fördermittel nach dem Personenverkehrsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wobei eine Förderquote von 100 Prozent der förderfähigen Kosten vorgesehen ist.
Die Durchführung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2025 geplant. Der Entwurf zur Umsetzung wird zunächst in der Bezirksvertretung Bochum-Nord im Rahmen einer Anhörung am 3. Dezember 2024 beraten und anschließend im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 18. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen. - 1.11Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Markstraße Gesamtschule“Zur Vorlage · 20242915 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant den niederflurgerechten Ausbau der Haltestelle „Markstraße Gesamtschule“ im Bochum-Süd. Die Haltestelle an der Markstraße wird derzeit von den Buslinien 339, 344, 358 und 372 angefahren. Da die aktuelle Gestaltung nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht und keine taktilen Leiteinrichtungen vorhanden sind, soll die Infrastruktur angepasst werden.
Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, den Steig 1 auf eine Länge von 17,80 Metern auszubauen, wobei der vorhandene Fahrgastunterstand erhalten bleibt. Die Umsetzung erfolgt nach dem Regelblatt der BOGESTRA. Ein zweiter Steig wird im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des ehemaligen Schulgeländes geplant.
Die geschätzten Kosten für den Ausbau des ersten Steiges belaufen sich auf etwa 50.000 Euro. Die Finanzierung soll über Fördermittel nach § 12 ÖPNVG NRW erfolgen, wobei eine Förderquote von 100 Prozent der förderfähigen Kosten angestrebt wird. Die Durchführung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Der Entwurf wird zunächst in der Bezirksvertretung Bochum-Süd angehört und anschließend im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur zur Entscheidung vorgelegt.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagFASG hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen. - 1.12Beschwerde gem. §24 der GO NRW: Sanierungsaspekte bei der Straßenerneuerung in der Graf-Adolf-StraßeZur Vorlage · 20243210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur wird über eine Bürgeranregung gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW zur Straßenerneuerung in der Graf-Adolf-Straße beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit Sanierungsaspekten und der Straßenplanung, wobei insbesondere die Erhaltung des Baumbestandes thematisiert wird.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen, da die darin enthaltenen Hinweise bereits im Rahmen der Planung umfassend geprüft und abgewogen wurden. Ein zentrales Ziel der geplanten Maßnahmen ist die Herstellung der Barrierefreiheit. Der aktuelle Zustand der Gehwege, geprägt durch oberflächennahe Baumwurzeln des alten Baumbestandes, erschwert den barrierefreien Zugang für Menschen mit Mobilitäts- oder Sehbehinderungen und führt zu Unfallgefahren durch unebenes Pflaster. Bisherige temporäre Ausbesserungen mit Asphalt oder wassergebundener Decke werden als keine dauerhafte Lösung angesehen.
Um die notwendige Barrierefreiheit sowie die Lage von Versorgungsleitungen zu berücksichtigen, sieht der Plan Änderungen am Straßenquerschnitt vor, was die Fällung einiger Bäume unumgänglich macht. Im Gegenzug ist eine Neupflanzung unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anliegenden bereits im März 2023 über die verschiedenen Planungsvarianten informiert wurden und deren fachtechnische Anregungen in den Abwägungsprozess eingeflossen sind.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Achte Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung (Vorlage 20242333)Zur Vorlage · 20243016 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zur achten Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung reagiert. Im Zentrum der Anfrage stand die Prüfung, ob das sogenannte „Kölner Modell“ auf Bochum übertragbar ist und wie die aktuellen Gebühren für E-Scooter berechnet werden.
Die Verwaltung erläuterte, dass die derzeitigen Gebühren auf einem Basiswert von 0,69 Euro pro Quadratmeter sowie dem wirtschaftlichen Interesse der Anbieter basieren, um Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Eine Erhöhung auf mindestens fünf Euro monatlich pro E-Scooter wurde als rechtlich nicht sicher eingestuft. Für das Jahr 2025 ist jedoch eine umfassende Überarbeitung der Sondernutzungssatzung geplant. Diese soll unter anderem eine Neuberechnung des Basiswertes beinhalten, was im Laufe des Jahres 2026 zu einer möglichen Erhöhung der Gebühren führen könnte.
Hinsichtlich des „Kölner Modells“, das auf Rahmengebühren und Zonierungen setzt, verwies die Verwaltung auf die unterschiedlichen Größenverhältnisse zwischen Köln und Bochum. Während in Köln etwa 12.000 E-Scooter im Einsatz sind, beläuft sich die Zahl in Bochum auf circa 1.800. Da derzeit keine detaillierte Datenlage zur Nutzungshäufigkeit in bestimmten Stadtteilen vorliegt, verzichtet die Verwaltung aktuell auf eine Gebührentrennung nach Zonen für E-Scooter. Eine erneute Prüfung der Zonierung ist im Rahmen der Satzungsüberarbeitung 2025 vorgesehen, sofern entsprechende Erkenntnisse zur Datennutzung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Park & Ride Parkplatz S-Bahnhof HöntropZur Vorlage · 20242845 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur den aktuellen Sachstand sowie den geplanten Baubeginn für die Park & Ride-Anlage am S-Bahnhof Höntrop angefragt. Hintergrund der Anfrage sind die im November 2023 gefassten Grundsatzbeschlüsse zu diesem Vorhaben.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine Vorentwurfsplanung erstellt wurde, welche Eingriffe in das Gelände der Deutschen Bahn vorsieht. Dies macht eine Umplanung oder eine umfangreiche Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG erforderlich. Der Abriss des Jugendfreizeithauses ist für die Beauftragung vorbereitet, konnte jedoch aufgrund fehlender Finanzmittel im Jahr 2024 noch nicht vergeben werden. Die Vergabe ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Planungen für den Park & Ride-Parkplatz sind derzeit in Arbeit. Da die Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und externen Partnern, insbesondere der Deutschen Bahn AG, einen hohen zeitlichen Aufwand erfordert, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein Termin für den Baubeginn festgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Sodann wird die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
Ergebnis: Sodann wird die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis genommen. - 5.3Radweg zwischen Höntrop-Kirche und LohackerstraßeZur Vorlage · 20242843 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur Fragen zur Situation rund um den neu angelegten Radweg zwischen der Höntrop-Kirche und der Lohackerstraße gestellt. Hintergrund der Anfrage ist der Wegfall von Parkplätzen vor Einzelhandelsgeschäften durch die neue Radwegführung. Die Fraktion erkundigte sich nach etwaigen Beschwerden von Anwohnern, Geschäftsleuten sowie Kunden und nach der Nutzungsintensität des Radwegs.
Die Verwaltung teilte mit, dass zu Beginn der Bauarbeiten Beschwerden von Anwohnern über den Verlust von Parkmöglichkeiten am Straßenrand eingegangen seien. Die Antwort der Stadt lautete, dass der öffentliche Verkehrsraum nicht grundsätzlich als dauerhafter, kostenloser Parkraum für die Anwohnerschaft zur Verfügung stehe. Zudem fand ein Briefwechsel mit den Inhabern einer Tierarztpraxis an der Südstraße sowie einer Physiotherapiepraxis statt. Von Gesprächen mit Anwohnern im Rahmen der Planungsphase wurde abgesehen, da dies nicht der üblichen Praxis entspreche.
Bezüglich der Nutzung des Radwegs verwies die Verwaltung auf den Ratsbeschluss „Radverkehrszählung an Radialstraßen“ vom 10. Oktober 2024. Dieser sieht die Installation fest installierter Verkehrszählungen an allen Radialstraßen vor. Sobald diese Umsetzung erfolgt ist, seien Daten zur Radfrequentierung unmittelbar abrufbar. Ein konkreter Zeitpunkt für die Realisierung dieser Maßnahme konnte derzeit nicht genannt werden.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Möglicher Gefahrenpunkt Radweg Höntrop KircheZur Vorlage · 20242866 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER zu potenziellen Gefahrenpunkten am Radweg im Bereich der Höntrop Kirche reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Situation an der Kreuzung Wattenscheider Hellweg, Höntroper Straße und Westenfelder Straße, wobei auf unklare Markierungen und mögliche Konflikte zwischen dem Radverkehr und dem motorisierten Individualverkehr hingewiesen wurde.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Umbaumaßnahmen in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen. Weitere bauliche Veränderungen sind erst nach der Vollsperrung der BAB 40 vorgesehen. Zur Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr ist die Einrichtung einer Verkehrsinsel auf dem rechten Fahrstreifen geplant. Zudem soll der Seitenraum im Bereich der Verschwenkung durch eine Einkürzung des bestehenden Parkstreifens angepasst werden.
Sobald die baulichen Maßnahmen beendet sind, soll die Radverkehrsführung zwischen der Dreiecksinsel und dem bestehenden Radfahrstreifen rot eingefärbt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, die rechte Fahrspur in Fahrtrichtung Westen mit einer Pfeilmarkierung zu versehen, um das Einordnen des Verkehrs zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Grundsatzbeschluss zum Vollausbau des Gersteinrings und der Krümmede zwischen Gersteinring und Blumenstraße hier: Mitteilung der PrüfungsergebnisseZur Vorlage · 20242916 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Prüfungsergebnisse zum geplanten Umbau des Gersteinrings und der Krümmede vorgelegt. Ein zentraler Punkt der Prüfung war die Realisierbarkeit eines fünf Meter breiten Zweirichtungsradwegs auf der Westseite. Laut Verwaltung ist ein solcher Ausbau aufgrund der begrenzten Breite zwischen den Alleebäumen nicht möglich. Ein schmalerer Radweg würde die Verkehrssicherheit gefährden, da Fahrzeuge in die Fahrbahn ragen könnten. Auch die Verschiebung des Radwegs auf die Ostseite wird abgelehnt, da dadurch die Sichtbarkeit der Radfahrenden sinken und Konflikte mit Ladezonen entstehen könnten.
Hinsichtlich der Gestaltung der Gehwege und Parkflächen sieht die Verwaltung Möglichkeiten zur Anpassung. Eine Reduzierung der Gehwegbreite auf 2,50 Meter sowie der Parkstreifenbreite auf 2,05 Meter wird geprüft, um eine Entsiegelung zu ermöglichen und Grünstreifen zu verbreitern. Der geplante Radfahrstreifen am östlichen Rand des Gersteinrings wird gestrichen, während die 97 Parkplätze dort erhalten bleiben und mit versickerungsfähigem Pflaster instandgesetzt werden sollen. Eine signaltechnische Sicherung von Querungen sowie die Verwendung eines gewinkelten Trennsteins, wie an der Hattinger Straße, sind in der aktuellen Planung nicht vorgesehen.
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- 30.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (36. Sitzung)
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Fußgänger-Grünphase Lichtsignalanlage Wittener StraßeZur Vorlage · 20242952 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur die kurze Grünphase für Fußgänger an der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Wittener Straße, Bruchspitze und Wasserstraße thematisiert. Die Anfrage bezog sich auf die Schwierigkeiten beim Überqueren der Straße auf der westlichen Seite der Kreuzung.
Die Verwaltung teilte mit, dass bereits vor Eingang der Anfrage Arbeiten zur Anpassung der Grünzeiten an dieser Anlage begonnen wurden. Ursächlich für die kurzen Intervalle sei die Priorisierung von Straßenbahnen: Sobald sich eine Straßenbahn an der Anlage anmeldet, wird versucht, unter Einhaltung der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) eine zeitnahe Fahrtfreigabe zu signalisieren. Wenn keine Straßenbahn angemeldet ist, gelten die regulären Grünzeiten.
Aufgrund der gestiegenen Taktfrequenz der verschiedenen Linien auf der Wittener Straße hat das Tiefbauamt entschieden, die Grünzeit für Fußgänger nun auch bei einer Anmeldung von Straßenbahnen zu verlängern. Die zuständige Signalbaufirma wurde bereits mit dem Einspielen des neuen Programms in das Steuergerät beauftragt. Die Umsetzung soll kurzfristig erfolgen.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Verteilerebene HauptbahnhofZur Vorlage · 20242992 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum ist Eigentümerin der Verteilerebene am Hauptbahnhof, da diese zu den Stadtbahnanlagen gehört. Die Flächen werden an die BOGESTRA verpachtet, welche den Betrieb sowie die technische Ausstattung verantwortet. Die Deutsche Bahn ist lediglich für den oberirdischen Bahnhof und die Gleisanlagen zuständig und hat keinen Einfluss auf die Stadtbahnanlagen.
Eine umfassende Sanierung der Verteilerebene hat bisher nicht stattgefunden, jedoch werden laufend Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen durchgeführt. Im Rahmen von baulichen Anpassungen wurden bereits Ausgänge sowie das MobilitätsCenter der BOGESTRA umgestaltet. Da alle unterirdischen Stadtbahnhöfe in Deutschland Brandschutzuntersuchungen und entsprechende Nachrüstungen durchlaufen müssen, wird im Zuge dieser Arbeiten eine vollständige Sanierung der Verteilerebene inklusive der Ladenlokale in Erwägung gezogen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Stadt Bochum.
Das Beschilderungskonzept für barrierefreie Zugänge wurde zuletzt Anfang 2020 angepasst. Ergänzend wurden im Jahr 2017 ein taktiles Leitsystem im Boden sowie Braille-Schrift an den Handläufen nachgerüstet. Eine weitere Überarbeitung des Beschilderungskonzepts ist seitens der Verwaltung derzeit nicht vorgesehen.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Ausfallzeiten RolltreppenZur Vorlage · 20243008 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität Informationen zu den Ausfallzeiten von Rolltreppen in Bochum angefragt. Die Verwaltung gab über die BOGESTRA an, dass etwa 80 Prozent der Störungen auf Vandalismus oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, während technische Defekte oder Materialfehler bis zu 20 Prozent ausmachen.
Im laufenden Jahr 2024 liegt die durchschnittliche Anzahl nicht in Betrieb befindlicher Rolltreppen täglich bei etwa 25 Stück. Im Vergleich zum Zeitraum vor fünf Jahren, als der tägliche Durchschnittswert zwischen 18 und 20 Stück lag, ist ein Anstieg zu verzeichnen. Zudem hat sich die durchschnittliche Dauer eines einzelnen Ausfalls um 20 bis 25 Prozent erhöht. Während technische Störungen in der Regel innerhalb von drei Tagen oder sogar am selben Tag behoben werden, sind tägliche Wartungs-, Modernisierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen an etwa sechs bis acht Fahrtreppen für längere Stillstände verantwortlich.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Regulärer Fahrplanwechsel der BOGESTRAZur Vorlage · 20243026 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BOGESTRA führt zum 7. Januar 2025 einen regulären Fahrplanwechsel durch, um den öffentlichen Nahverkehr sowie den grenzüberschreitenden Verkehr zu Nachbarstädten anzupassen. Der Pilotversuch an der Haltestelle Bermuda Dreieck/Musikforum für die Linien 350, 365 und die NE-Linien wird fortgesetzt. Der Pilotversuch im Bereich des Gewerbegebietes Hansastraße wird hingegen beendet, da die Fahrgastzahlen eine Aufrechterhaltung nicht rechtfertigen. Die hierfür bereitgestellten Mittel werden ab 2025 anderweitig verwendet.
Bei den Linien 339 und 368 werden die im Zuge der A40-Sperrung eingeführten Liegezeiten zwischen den Haltestellen Lohring und Bochum Hbf/Boulevard dauerhaft in den Regelfahrplan übernommen. Die Linien 345 und 355 behalten ebenfalls Maßnahmen der A40-Sperrung bei, um den Anschluss an die S-Bahn in Langendreer West zu verbessern. Für die Linie 344 sind am Samstag zeitweise Fahrgastwechsel zur Ladung von Elektrobussen vorgesehen.
Die Linie 363 wird nach dem Ende der Testphase im Gewerbegebiet „Wattenscheid Ost“ wieder an der Roonstraße enden, erhält jedoch neue Abfahrtszeiten in Höntrop zur Verbesserung der Anschlüsse an die Linien 305 und 310. Weitere Anpassungen der Fahrzeiten zur Steigerung der Pünktlichkeit betreffen die Linien 354, 370, 376, 390, 395 sowie die NE-Linien. Bei der Linie 390 wird der Streckenverlauf zwischen der Ulrichstraße und der Birkenfeldstraße verändert.
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Beratungsfolge
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (38. Sitzung)
- 30.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (36. Sitzung)
- 22.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10RasengleiseZur Vorlage · 20243025 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ wurden die Gründe für den Verzicht auf Rasengleise beim Gleisumbau am Castroper Hellweg dargelegt. Laut dem Tiefbauamt wurde aufgrund sich ändernder Rahmenparameter und einer angespannten finanziellen Lage auf den Einbau von Rasengleisen verzichtet, da keine Spielräume für zusätzliche Aufwendungen bei Bau und Instandhaltung der Gleisinfrastruktur vorhanden waren.
Bezüglich der Frage nach der Vorstellung von Plänen zur Gleisumwandlung im Jahr 2024 teilte die Verwaltung mit, dass in absehbarer Zeit keine Planungen zur Umwandlung von Schottergleisen in Grüngleise stattfinden werden. Als Ursachen hierfür wurden eine personelle Lücke im Bereich der Gleisplanung bei der BOGESTRA sowie der fehlende finanzielle Spielraum angeführt.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Digitale KnöllchenZur Vorlage · 20243056 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung prüft auf Antrag des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur die Einführung digitaler Knöllchen in Bochum. Ziel der Untersuchung ist eine Kosten-Nutzen-Rechnung sowie die Prüfung von Einsparungspotenzialen und der Fälschungssicherheit.
Für die Umsetzung einer QR-Code-basierten Bezahlfunktion müssen technische Schnittstellen im bestehenden Fachverfahren programmiert werden, wobei die Kosten für die Softwareanpassung derzeit noch nicht beziffert werden können. Zudem fallen bei Nutzung von Zahlungsdienstleistern wie Giropay oder PayPal Transaktionsgebühren an, die mit steigender Nutzung der digitalen Methode zunehmen würden. Für die Ausstattung der etwa 40 Mitarbeitenden im Außendienst mit mobilen Druckgeräten wird eine Erstinvestition von rund 30.000 Euro veranschlagt. Mögliche Einsparungen bei Porto- und Druckkosten könnten die neuen Ausgaben nach aktueller Einschätzung der Verwaltung nicht vollständig decken.
Hinsichtlich der Fälschungssicherheit stellt das Rechtsamt fest, dass auf den Ausdrucken keine sensiblen Daten enthalten sind, wenngleich ein Risiko durch gefälschte Webseiten besteht. Das Verfahren würde sich auf Verwarnungen bis zu einem Betrag von 55 Euro beschränken. Personen, die digitale Angebote nicht nutzen möchten, erhalten weiterhin Benachrichtigungen auf dem bisherigen postalischen Weg.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße/Viktoriastraße/Willy-Brandt-PlatzZur Vorlage · 20243066 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Verkehrssituation im Bereich Hans-Böckler-Straße, Viktoriastraße und Willy-Brandt-Platz reagiert. Hintergrund sind Meldungen über die Erreichbarkeit von Arztpraxen für Pkw, Taxis und Krankentransporte. Die Verwaltung bestätigt, dass die Problematik bekannt ist und ein Bedarf für die Zufahrt mobilitätseingeschränkter Personen festgestellt wurde.
Um die Erreichbarkeit der Praxen zu gewährleisten, ohne die Verkehrsreduzierung aufzuheben, wurde ein Lösungsansatz entwickelt, der mit der Ärzteschaft abgestimmt ist. Zukünftig sollen Personen mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, erkennbar am blauen oder orangen Parkausweis, die Zufahrt in den verkehrsbeschränkten Bereich sowie das Halten zum Ein- und Aussteigen ermöglicht werden. Zudem können Ärzte temporäre Berechtigungen für Patienten mit vorübergehenden Einschränkungen durch Unfälle oder Operationen ausstellen. Die Ärzte sind angehalten, diese Ausnahmen restriktiv zu vergeben.
Die Umsetzung der neuen Regelungen ist für Januar 2025 geplant. Parallel dazu bereitet die Stadt eine Informationsseite für Patienten und Mediziner vor. Um sicherzustellen, dass der verkehrsbeschränkte Bereich nicht für andere Zwecke, wie etwa Einkäufe, genutzt wird, finden Abstimmungen mit der Polizei und der Verkehrsüberwachung statt, damit Kontrollen weiterhin konsequent durchgeführt werden können.
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Beratungsfolge
- 30.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (36. Sitzung)
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Baustelle Alte BahnhofstraßeZur Vorlage · 20243075 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat Fragen zum Zustand der Alten Bahnhofstraße südlich der Kreuzung Unterstraße gestellt. Gegenstand der Anfrage waren fehlende Fahrbahnmarkierungen und Abbiegepfeile sowie ein nicht entfernter Asphaltrest am Bordstein, die seit Abschluss einer Baumaßnahme vor über zwei Jahren bestehen.
Die Verwaltung erklärte, dass das Fehlen der Markierungen und der verbliebene Asphalt am Ende der Bauarbeiten übersehen wurden. Eine unmittelbare Behebung nach ersten Mängelanzeigen sei aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls des Bauleiters sowie personeller Engpässe in der Abteilung nicht erfolgt. Die Abnahme der Baumaßnahme ist bereits durchgeführt worden, wobei die Mängel im Zuge dieses Prozesses nicht bemerkt wurden, weshalb sie der bauausführenden Firma bisher nicht mitgeteilt wurden.
Die Wiederherstellung der Markierungen und Pfeile sowie die Entfernung des Asphalts sollen Anfang des kommenden Jahres wetterabhängig erfolgen. Die Verwaltung hielt fest, dass die Übernahme von Verkehrsflächen in die Straßenunterhaltung grundsätzlich nur mängelfrei erfolgen soll, räumte jedoch ein, dass in diesem Fall ein Fehler unterlaufen ist. An der Reduzierung der Fehlerquote wird gearbeitet.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Dorstener Straße – Radverkehrsführung (Antrag gem. § 24 GO NRW) / TOP 1.1 (Änderungsantrag)Zur Vorlage · 20243074 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur befasste sich mit einem Änderungsantrag der SPD- und Grünen-Fraktion zur Radverkehrsführung in der Dorstener Straße. Die Verwaltung nahm dazu Stellung zu verschiedenen Maßnahmen der Verkehrssicherheit. Die bereits beschlossene Verbreiterung des Gehwegs im Bereich der Dorstener Straße 369 wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Bei den Radwegen ist eine Roteinfärbung vom Nordring bis zur Reichsstraße erfolgt; für den weiteren Verlauf in Richtung A40 sind keine weiteren Einfärbungen geplant.
Um die Sicherheit an der Kreuzung zur Amtsstraße zu erhöhen und das Risiko zu verringern, dass Radfahrer in Straßenbahnschienen geraten, sieht die Verwaltung die Einrichtung oder Verbesserung eines indirekten Linksabbiegens vor. Die Umrüstung der Beleuchtungsanlage im Bereich der Brücke auf LED-Technik wurde ebenfalls bereits abgeschlossen.
Hinsichtlich der Hordeler Straße teilte die Verwaltung mit, dass der Beginn der geplanten Sanierungsarbeiten auf das Jahr 2025 vorgezogen wurde. Zum Lkw-Verkehr in diesem Bereich wird darauf verwiesen, dass ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen besteht und das Verkehrsaufkommen als gering eingestuft wird. Im Abschnitt zwischen der A40-Kreuzung und der Poststraße ist bereits ein getrennter Geh- und Radweg vorhanden; Hinweise auf eine Nutzung dieses Bereichs durch Lieferfahrzeuge liegen aktuell nicht vor.
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- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Verkehrliche Optimierung im Dorf HiltropZur Vorlage · 20243144 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt Stellung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur verkehrlichen Optimierung im Dorf Hiltrop. In Bezug auf die Planung eines Kreisverkehrs wird mitgeteilt, dass die Umsetzung nach personellen Kapazitäten oder durch eine externe Vergabe von Planungsleistungen erfolgen soll. Eine Fortführung der bisherigen Prioritätenliste für Kreisverkehre ist nicht vorgesehen; stattdessen erfolgt die Realisierung nach Relevanz und verfügbaren Haushaltsmitteln. Der Berichtsweg folgt dem Standardverfahren, wobei nach Abschluss der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung stattfindet.
Eine Änderung des ursprünglichen Vorlagentitels würde ein neues förmliches Verfahren erfordern, das im Januar 2025 beginnen könnte. Hinsichtlich der Lichtsignalanlagen und der Einrichtung einer Einbahnstraße ist eine jährliche Evaluierung nach Umsetzung möglich. Durch die Anpassungen für den Bus- und Radverkehr auf der Straße Im Hagenacker entfallen etwa zehn Stellplätze auf der Südseite. Die Verwaltung prüft derzeit, ob ein Ausgleich durch Schrägparkplätze auf der Nordseite realisierbar ist. Eine solche Maßnahme würde jedoch die Kosten deutlich erhöhen und eine Versiegelung von Grünflächen erfordern. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgestellt.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — - siehe hierzu auch Protokollierung unter „Vor Eintritt in die Tagesordnung“ -Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: - siehe hierzu auch Protokollierung unter „Vor Eintritt in die Tagesordnung“ -Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Süd Hier: Parksituation an der Markstraße zwischen der Ringstraße Hanielstraße und dem Bereich bis zur Schadowstraße Richtung SteinkuhlZur Vorlage · 20243166 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2024 eine Anregung zur Parksituation an der Markstraße beschlossen. Die Forderungen beziehen sich auf den Abschnitt zwischen den Einmündungen der Hanielstraße sowie den Bereich bis zur Schadowstraße in Richtung Steinkuhl.
Mit dem Beschluss wird die Verwaltung aufgefordert, die Beschilderung zu entfernen, welche das Parken auf dem Parkstreifen zwischen den beiden Einmündungen der Hanielstraße ausschließlich Lkw gestattet. Zudem soll die Überwachung des Parkens im Bereich zwischen der westlichen Einmündung der Hanielstraße und der Schadowstraße dazu dienen, das Parken von Lkw in diesem Abschnitt zu unterbinden.
Ein weiterer Punkt der Anregung betrifft die hygienische Situation für Lkw-Fahrer, welche dort überwiegend nachts parken. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem etwa zehn Meter breiten städtischen Grünstreifen entlang der Straße eine Trockentrenntoilette eingerichtet werden kann.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Sachstand Dach des Bahnhofs Ruhr-Universität Hier: mündlicher Bericht
- 5.18Sachstand Castroper Straße Hier: mündlicher Bericht
- 6.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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