Beschwerde gem. §24 der GO NRW: Sanierungsaspekte bei der Straßenerneuerung in der Graf-Adolf-Straße
20243210 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur wird über eine Bürgeranregung gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW zur Straßenerneuerung in der Graf-Adolf-Straße beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit Sanierungsaspekten und der Straßenplanung, wobei insbesondere die Erhaltung des Baumbestandes thematisiert wird.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen, da die darin enthaltenen Hinweise bereits im Rahmen der Planung umfassend geprüft und abgewogen wurden. Ein zentrales Ziel der geplanten Maßnahmen ist die Herstellung der Barrierefreiheit. Der aktuelle Zustand der Gehwege, geprägt durch oberflächennahe Baumwurzeln des alten Baumbestandes, erschwert den barrierefreien Zugang für Menschen mit Mobilitäts- oder Sehbehinderungen und führt zu Unfallgefahren durch unebenes Pflaster. Bisherige temporäre Ausbesserungen mit Asphalt oder wassergebundener Decke werden als keine dauerhafte Lösung angesehen.
Um die notwendige Barrierefreiheit sowie die Lage von Versorgungsleitungen zu berücksichtigen, sieht der Plan Änderungen am Straßenquerschnitt vor, was die Fällung einiger Bäume unumgänglich macht. Im Gegenzug ist eine Neupflanzung unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anliegenden bereits im März 2023 über die verschiedenen Planungsvarianten informiert wurden und deren fachtechnische Anregungen in den Abwägungsprozess eingeflossen sind.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter).