Anregung gem. § 24 GO NRW „Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Innenstadtring“
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur prüft die Anregung, auf dem Bochumer Innenstadtring eine Tempo-30-Zone einzurichten. Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag nicht zu folgen. Als Begründung wird angeführt, dass der Ring als Teil der Bundesstraße B226 zum städtischen Vorbehaltsstraßennetz gehört, für das grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist.
Polizeiliche Unfallstatistiken zeigen auf diesem Streckenabschnitt keine Hinweise auf eine besondere Gefahrenlage durch unangepasste Geschwindigkeit oder organisierte Straßenrennen. Eine Ausnahme bildet der Ostring in Fahrtrichtung Hauptbahnhof: Aufgrund einer unzureichenden Griffigkeit der Fahrbahn im Bereich des Justizzentrums wird dort bis zum Einbau einer neuen Asphaltdecke vorübergehend eine 30 km/h-Regelung für den Kurvenbereich angeordnet.
Anpassungen an der Ampelschaltung zur Verkehrsflussoptimierung sind derzeit nicht vorgesehen, da diese die Taktung der kreuzenden Straßenbahnlinien sowie der Buslinien beeinträchtigen könnten. Im Rahmen der aktuellen Lärmaktionsplanung wird jedoch weiterhin eine Untersuchung von Lärmschwerpunkten auf dem Ring durchgeführt, um etwaige Maßnahmen zum Lärmschutz im Rahmen individueller Einzelfallprüfungen zu bewerten.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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