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Anregung gem. § 24 GO NRW „Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Innenstadtring Hier: Änderungsantrag von "DIE STADTGESTALTER"

20243220 · Änderungsantrag · 18.12.2024

🟢 Beschlossen 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung)
Einstimmig gegen Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Der Ratsmitglied Dr. Volker Steude (Die STADTGESTALTER) hat einen Änderungsantrag zur 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vorgelegt, der die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Bochumer Innenstadtring zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich auf eine Bürgeranregung und sieht vor, die Geschwindigkeit entlang des gesamten Rings auf 30 km/h zu begrenzen.

Im Bereich des West-, Nord- und Ostrings zwischen der Universitätsstraße und der Bleichstraße soll diese Maßnahme aufgrund festgestellter Lärmschwerpunkte erfolgen. In den verbleibenden Abschnitten des Rings wird die Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Vorhandensein von Schulen begründet.

Darüber hinaus sieht der Antrag vor, eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag zu geben, um die Umgestaltung des Rings zu einer Einbahnstraße gegen den Uhrzeigersinn zu prüfen. Ziel dieser Maßnahme ist laut Vorlage die Senkung der Lärmbelastung sowie eine Verbesserung des Verkehrsflusses.

Zur Begründung führt der Antrag an, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Reduzierung von Straßenlärm beitragen können. Zudem wird auf die Verpflichtung der Stadt Bochum gegenüber der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ verwiesen, deren Positionspapier eine Anpassung der Geschwindigkeiten unterstützt.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung)
18.12.2024
Einstimmig gegen Beschlussvorschlag