„Kanalbau Heinrichstraße 1.BA"
20240208 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.02.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die nachträgliche Zustimmung zum Kanalbau in der Heinrichstraße (1. Bauabschnitt). Die Maßnahme wurde bereits im Jahr 2019 als Sofortmaßnahme durchgeführt, da ein Tagesbruch sowie Schäden an den bestehenden Leitungen eine dringende Erneuerung erforderlich machten. Da die Arbeiten aufgrund der Eilbedürftigkeit ohne vorherigen förmlichen Beschluss erfolgten, soll nun die nachträgliche Genehmigung des Plans nachgeholt werden.
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung von etwa 322 Metern Kanalleitungen unterschiedlicher Durchmesser und verursachte Baukosten in Höhe von rund 698.000 Euro. Da die Straßenausbaumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) beitragspflichtig ist, strebt die Stadt eine Förderung der Anliegeranteile an. Nach den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen können die auf die Anwohner entfallenden Beiträge zu 100 Prozent gefördert werden, sofern die entsprechende Entscheidung nach dem 1. Januar 2018 getroffen wurde. Die nachträgliche Zustimmung dient somit als Grundlage für den Antrag auf Fördermittel bei der NRW-Bank.
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