Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – und des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – hier: Aufstellungsbeschluss,Vorlage 20233331 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
20240230 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.02.2024 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beschließen. Gegenstand der Entscheidung ist die Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 (Tippelsberg / Berger Mühle) sowie des Bebauungsplans Nr. 351 (Ölbachtal Teilgebiet Bochum I).
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einer Sitzung vom 23. Januar 2024, bei der die entsprechende Vorlage zur Aufhebung der Bebauungsplan-Teilbereiche aufgrund noch offener Fragen zurückgestellt wurde. Um das Anhörungsrecht des Bezirks zu gewährleisten, wurde am 26. Januar 2024 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese Entscheidung erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Heinrich Donner und den Fraktionsvorsitzenden der CDU in der Bezirksvertretung Bochum-Nord, Andreas Konze.
Da die Verwaltung zwischenzeitlich die offenen Fragen beantworten konnte, wird nun die formale Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten entstehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 129 Wörter).