Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – und des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – hier: Aufstellungsbeschluss
20233331 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.02.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Siehe hierzu Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 2.1.1
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat einen Beschlussvorschlag zur Aufhebung von Teilbereichen zweier bestehender Bebauungspläne vorgelegt. Konkret betrifft dies die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – sowie des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I.
Ziel des Verfahrens ist es, bestimmte Flächen, die derzeit noch für die Landwirtschaft festgesetzt sind, für Erstaufforstungen nutzbar zu machen. Durch die Aufhebung der Planungsrechte sollen diese Gebiete als forstrechtlicher und naturschutzfachlicher Ausgleich im Sinne eines Ökokontos dienen können. Dies soll die Grundlage schaffen, um Eingriffe in Waldflächen zu kompensieren, die durch andere Bebauungsplanverfahren oder Baumaßnahmen im Stadtgebiet entstehen. Da Bochum eine waldarme Kommune ist, besteht laut Vorlage ein Bedarf an Flächen für den Waldausgleich.
Die betroffenen Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 344 befinden sich im Ortsteil Bergen nahe der Grenze zu Herne. Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 351 ist eine Fläche im Ortsteil Gerthe vorgesehen. Das Vorhaben soll im Normalverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden, wobei auch eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht Teil des Prozesses sind.
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