Erhebung von Straßenreinigungsgebühren durch die Stadt Bochum. Keine bzw. unzureichende Gehwegreinigung in Bochum-Bergen; fehlendes Controlling der Stadt gegenüber dem USB?
20240349 · Antwort der Verwaltung · 27.02.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hat die Einhaltung der Reinigungsintervalme in den Straßen Bergener Straße und Schultesche Heide thematisiert. Anwohner hatten beanstandet, dass die Gehwegreinigung nicht den Vorgaben der jeweiligen Reinigungsklassen entspricht. Die SPD-Fraktion forderte Informationen über die durchgeführten Reinigungsleistungen der letzten sechs Monate sowie Erläuterungen zum Kontrollmechanismus der Stadt gegenüber der USB Bochum GmbH.
Die Verwaltung antwortete, dass die USB Bochum GmbH bereits mit den Behörden in Kontakt stehe und ein Vor-Ort-Termin mit einem Anwohner koordiniert wird. Laut Reinigungsübersichten aus dem Jahr 2023 gab es für die genannten Straßen keine nennenswerten Ausfälle. Der Leistungsumfang umfasst die Beseitigung von Fremdkörpern zur Sicherung der Verkehrssicherheit, schließt jedoch die Entfernung von Feinverschmutzungen nicht ein. Zur Kontrolle der Leistungserbringung fordert das Amt für Finanzsteuerung bei Beschwerden Reinigungslisten der USB Bochum GmbH an und wertet diese aus. Sollte eine Einschränkung der Reinigungsleistung mehr als 10 Prozent betragen, ist eine anteilige Erstattung der Gebühren auf Antrag möglich. Eine flächendeckende Überprüfung findet nicht statt, jedoch werden bei widersprüchlichen Angaben Stichproben sowie Ortstermine durchgeführt.
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