Geschwindigkeitsbegrenzung Hiltroper Landwehr im Querungsbereich zwischen Volkspark Hiltrop – Gysenberger Forst
20240122 · Antwort der Verwaltung · 27.02.2024 · Rechtsamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat im Dezember 2023 eine Anfrage zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hiltroper Landwehr gestellt. Der Fokus lag dabei auf dem Bereich zwischen dem Volkspark Hiltrop und dem Gysenberger Forst. Die Fraktion thematisierte eine mögliche Gefahrensituation für Fußgänger an einer Verkehrsinsel sowie überhöhte Geschwindigkeiten im abfallenden Straßenabschnitt. Es wurde gefragt, ob der Verwaltung oder der Polizei solche Gefahren bekannt seien, ob Geschwindigkeitskontrollen stattgefunden hätten und ob eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit umsetzbar sei.
Das Rechtsamt teilte in seiner Antwort mit, dass der Verwaltung keine Erkenntnisse über Gefahrensituationen vorliegen. Auch der Polizei seien keine geschwindigkeitsbedingten Unfälle in diesem Abschnitt bekannt. Eine aufgrund der Anfrage veranlasste Seitenradarmessung ergab keine Auffälligkeit beim Geschwindigkeitsniveau. Während polizeiliche Überwachungen in den Jahren 2018 und 2019 stattfanden, liegt aktuell keine Messstelle in diesem Bereich vor. Eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Da die Hiltroper Landwehr Teil des städtischen Vorbehaltsstraßennetzes für den Durchgangsverkehr ist, gilt grundsätzlich eine Grenze von 50 km/h. Eine Reduzierung wäre nur bei einer besonderen Gefahrenlage rechtlich begründbar, wofür das aktuelle Unfalllagebild keine Anhaltspunkte liefert.
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