Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Wirtschaftsplan 2023 der Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahnen AGZur Vorlage · 20230328 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat soll über den Wirtschaftsplan 2023 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Gesellschaftervertreterin der Stadt Bochum in der BOGEBA anzuweisen, dem Plan zuzustimmen. Für das Geschäftsjahr 2023 ist ein Verlust von rund 69 Millionen Euro sowie ein Investitionsvolumen von etwa 68 Millionen Euro veranschlagt.
Die wirtschaftliche Planung wird durch die Preisentwicklungen bei Energie und Material sowie die Einführung des Deutschlandtickets beeinflusst. Bei den Energiekosten wird ein Anstieg von fast 10 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr erwartet, was insbesondere auf höhere Preise für Dieselkraftstoff und Fahrstrom zurückzuführen ist. Der Personalaufwand soll um etwa 8,6 Millionen Euro steigen, primär bedingt durch Tarifsteigerungen und Rückstellungen für Pensionsansprüche. Zudem wird bei den Kosten für Material und Fremdleistungen ein Anstieg von rund 5,9 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahresplan angesetzt.
Im Bereich der Investitionen plant die BOGESTRA ein Volumen von etwa 67,8 Millionen Euro, wobei 31,4 Millionen Euro aus Fördermitteln bereitgestellt werden sollen. Die Mittel sind vorrangig für die Erneuerung des Fuhrparks im Bereich der Elektromobilität sowie für den Erhalt und Ausbau des Gleis- und Fahrleitungsnetzes sowie der Gebäude vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PAR&StG,UWG:FB,OB)
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG,UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG,UWG:FB) Dagegen: 1 (BD) - 3.2Wirtschaftsplan der VBW Bauen und Wohnen GmbH für das Jahr 2023Zur Vorlage · 20230431 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über den Wirtschaftsplan der VBW Bauen und Wohnen GmbH für das Jahr 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht ein Investitionsvolumen von 89,1 Millionen Euro sowie einen geplanten Jahresüberschuss von 6,9 Millionen Euro vor. Mit einer entsprechenden Entscheidung wird der Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der VBW angewiesen, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen.
Die Umsatzerträge werden für das Jahr 2023 auf 89,5 Millionen Euro geschätzt, was einem Rückgang gegenüber der Hochrechnung von 2022 entspricht; wesentliche Ursache ist der Wegfall des Bauträgergeschäfts. Demgegenüber stehen steigende Sollmieten um etwa 2,3 Millionen Euro. Bei den Aufwendungen sind ein Anstieg der Heizkosten sowie höhere Zinsaufwendungen für die Finanzierung der Modernisierungs- und Wachstumsstrategie vorgesehen.
Das Investitionsprogramm konzentriert sich auf Neubau und Modernisierung. Für das Jahr 2023 ist die Fertigstellung von 277 neuen Wohnungen in verschiedenen Quartieren, wie etwa Lennershof oder Brantropstraße, geplant. Zudem sollen 209 bestehende Wohneinheiten modernisiert werden. Ein Ziel der Planung ist dabei die Erhöhung des Anteils an öffentlich gefördertem Wohnraum.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, BD, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke) - 3.3Gründung der VBW green power GmbHZur Vorlage · 20230472 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Gründung der VBW green power GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der VBW Bauen und Wohnen GmbH beschließen. Da die Stadt Bochum über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar an der VBW beteiligt ist, ist eine Entscheidung durch das kommunale Hauptorgan erforderlich.
Das Ziel der neuen Gesellschaft ist die Umsetzung von Klimaschutzzielen im Gebäudebestand durch die Abkehr von fossilen Brennstoffen. Der Fokus liegt auf der Vor-Ort-Erzeugung von Strom und Wärme, insbesondere durch den Ausbau von Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen. Zudem sollen nachhaltige Mobilitätslösungen wie E-Ladestationen in den Geschäftsbereich integriert werden. Die Gesellschaft plant zunächst ein Pachtmodell für die Anlagen, da ein vollumfängliches Betreibermodell am Markt derzeit nicht flächendeckend verfügbar ist.
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Gründung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und den Gesellschaftsvertrag bei Bedarf an rechtliche oder steuerliche Vorgaben anzupassen. Als Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der neuen Tochtergesellschaft sind Frank Thiel und Sascha Sandvoss vorgesehen. Personal für die neue GmbH ist nicht geplant; die operativen Aufgaben sowie die Geschäftsführung sollen über bestehende Strukturen der VBW abgewickelt werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür:70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PSG)Dafür: 13 (SPD,Grüne,CDU,Linke,UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PSG) Dafür: 13 (SPD,Grüne,CDU,Linke,UWG:FB) Dagegen: 1 (BD) - Präsentation Gründung der VBW green power GmbH
- 3.4Wirtschaftspläne des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH für das Jahr 2023Zur Vorlage · 20230445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung der Wirtschaftspläne für das Jahr 2023 für die Unternehmen des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH vorgelegt. Der Rat der Stadt Bochum soll dabei die Entscheidungen der städtischen Vertreter in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften genehmigen und die Vertreter anweisen, entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Die Vorlage umfasst die wirtschaftliche Planung für verschiedene Tochtergesellschaften, darunter die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Für die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH wird ein Bilanzgewinn von rund 38,3 Millionen Euro bei einem Nettoinvestitionsvolumen von 220.000 Euro vorgesehen. Im Rahmen der Gewinnabführungsverträge ist vorgesehen, dass die ewmr einen Verlust der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum in Höhe von 30 Millionen Euro ausgleicht.
Die Pläne sehen zudem Investitionsprogramme für weitere Gesellschaften vor, wie etwa 47 Millionen Euro für die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und 26,9 Millionen Euro für die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Auch für die USB Bochum GmbH sowie die evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH sind spezifische Ergebnisse und Investitionsvolumina in der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür:70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.5ecce - european centre for creative economy GmbH hier: Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 20230345 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der ecce - european centre for creative economy GmbH beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung basiert auf einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13. Juni 2022.
Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages umfassen die Aufnahme moderner Kommunikationswege, sodass Beschlüsse in Online- oder Hybrid-Sitzungen künftig auch ohne nachfolgenden Umlauf gefasst werden können. Zudem wird eine Stellvertretung für den Vorsitz der Gesellschafterversammlung eingeführt. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, unter anderem im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Sprache.
Die ecce GmbH verfolgt das Ziel, die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Metropole Ruhr zu fördern und die Erfolge der Kulturhauptstadt RUHR.2010 nachhaltig abzusichern. Zu den Gesellschaftern der Gesellschaft gehören unter anderem die Städte Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Oberhausen sowie die Business Metropole Ruhr GmbH und die Folkwang Universität der Künste. Die Beurkundung des aktualisierten Vertrages ist nach Erfüllung der kommunalen Anzeigepflicht für die nächste Gesellschafterversammlung im Mai 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.03.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.6Umwandlung der bisherigen Rechtsform des NRW KULTURsekretariats in einen ZweckverbandZur Vorlage · 20222131 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Rechtsform des NRW KULTURsekretariats (NRWKS) zum 1. Januar 2024 in einen Zweckverband zu ändern. Die Vollversammlung des NRWKS hat diese Umwandlung bereits einstimmig beschlossen, wobei die endgültige Umsetzung von den Ratsbeschlüssen der beteiligten Kommunen abhängt. Mit der Neugründung als Zweckverband wird die bisher bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Mitgliedern und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) aufgehoben.
Die Änderung der Rechtsform erfolgt mit dem Ziel, die formal- und steuerrechtliche Sicherheit zu erhöhen. Hintergrund sind Empfehlungen der Bezirksregierung Düsseldorf zur Anpassung der Rechtsstruktur sowie die Vermeidung von Umsatzsteuer auf die Umlagezahlungen der Mitgliedsstädte, was durch eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes Wuppertal-Barmen bestätigt wurde. Durch den neuen Status als Zweckverband soll zudem sichergestellt werden, dass das bisherige städtische Förderverfahren beibehalten werden kann.
Der neue Zweckverband wird seinen Sitz in Wuppertal haben und die bestehende Mitgliederstruktur, bestehend aus 21 theater- und orchestertragenden Kommunen und dem LVR, fortführen. Die Organe des Verbandes werden eine Verbandsversammlung sowie einen Verbandsvorsteher umfassen. Die Personalverhältnisse sollen unter Beibehaltung der bestehenden Arbeitsverträge auf den neuen Verband übertragen werden. Die Finanzierung der Personal- und Betriebskosten soll weiterhin durch die Umlagezahlungen der Mitglieder erfolgen, wobei der jährliche Mitgliedsbeitrag bei 26.000 Euro liegt, ergänzt um einen dynamischen Beitrag.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.03.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.7Sparkasse Bochum AöR hier: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den VerwaltungsratZur Vorlage · 20230398 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum AöR entscheiden. Hintergrund des Antrags ist der Eintritt von Petra Klotz in den Ruhestand zum 1. April 2023. Mit dem Ende ihrer Beschäftigung bei der Sparkasse entfallen die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre weitere Mitgliedschaft im Verwaltungsrat.
Die Verwaltung schlägt vor, Thomas Walger als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Besetzung erfolgt auf Grundlage eines Vorschlags der Personalversammlung der Sparkasse Bochum, womit die Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen eingehalten werden. Die Wahlzeit für das neue Mitglied erstreckt sich über die restliche Dauer der aktuellen Legislaturperiode des Rates der Stadt Bochum. Bis zum Zusammentreten des neu gewählten Verwaltungsrates bleiben die bisherigen Mitglieder gemäß den gesetzlichen Regelungen in ihrer Funktion tätig.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Bericht zum Bauprojektcontrolling - 4. Quartal 2022Zur Vorlage · 20230450 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen des Bauprojektcontrollings einen Bericht zum vierten Quartal 2022 vorgelegt. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung basiert auf einer vorangegangenen Beschlussvorlage und umfasst eine Datenabfrage mit dem Stichtag 31. Dezember 2022.
Der Fokus der Untersuchung liegt auf Bauprojekten, deren Größenordnung über 1,0 Millionen Euro liegt. Der Bericht beinhaltet eine Übersicht der Maßnahmen, welche den aktuellen Umsetzungsstand dieser Vorhaben dokumentiert. In der Vorlage sind zudem Erläuterungen der zuständigen Fachämter enthalten, sofern Abweichungen in bestimmten Bereichen festgestellt wurden. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Kosten, Endtermine sowie die Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Die Unterlagen dienen der Information in den entsprechenden Gremien, darunter dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie dem Ausschuss für Schule und Bildung. Die detaillierten Erläuterungen zu den identifizierten Abweichungen sind als Anlage zum Bericht beigefügt.
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Beratungsfolge
- 18.04.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (17. Sitzung)
- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das IV. Quartal 2022Zur Vorlage · 20230206 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den Controllingbericht für das vierte Quartal 2022 zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG) Kapitel 1 und 2 sowie zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Das gesamte Investitionsvolumen der drei Programme beläuft sich auf rund 127 Millionen Euro.
Nach aktuellem Stand sind 92 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel beauftragt. Im Programm KInvFG Kapitel 1 wurden 78 von 103 Maßnahmen abgeschlossen, während im Bereich KInvFG Kapitel 2 14 von 25 Maßnahmen beendet sind. Beim Programm „Gute Schule 2020“ sind 32 der 44 Maßnahmen abgeschlossen. Die Umsetzungsfristen für die KInvFG-Maßnahmen wurden aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe um jeweils zwei Jahre verlängert.
Infolge gestiegener Baukosten wurde die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule aus dem Programm KInvFG Kapitel 2 herausgenommen; die Umsetzung erfolgt nun über Haushaltsmittel der Jahre 2023 und 2024. Dadurch wurden Mittel im KInvFG-Programm frei, um die Beteiligung von Schulen in freier Trägerschaft zu ermöglichen. Zur besseren Übersicht werden in den Berichten künftig keine Einzelmaßnahmen mehr aufgeführt, sondern der Fokus liegt auf den laufenden Projekten.
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Beratungsfolge
- 18.04.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (17. Sitzung)
- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Schulung zu §113 Abs. 6 GO NRWZur Vorlage · 20230575 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde von Vertretern in kommunalen Beteiligungsgesellschaften. Durch die Neuregelung des § 113 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wurden die bisher durch die Rechtsprechung bestehenden Qualitätsstandards für Mitglieder von Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten nun gesetzlich verankert. Die Regelung schreibt vor, dass die Vertreter der Gemeinde über die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäftstätigkeit erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen müssen.
Mit dieser Neuregelung ist die Stadt Bochum zudem verpflichtet, entsprechende Fortbildungsangebote bereitzustellen. Das Beteiligungsmanagement plant daher eine Schulungsveranstaltung, die noch vor den Sommerferien 2023 stattfinden soll. Die Veranstaltung wird voraussichtlich als vierstündiges Online-Format durchgeführt. Inhaltlich sollen neben der Erläuterung der Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern auch Besonderheiten der Bochumer Beteiligungsstruktur sowie grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt werden.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Beteiligungsbericht 2021 der Stadt BochumZur Vorlage · 20230524 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung bietet einen Überblick über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt. Der Bericht umfasst mehr als 90 Beteiligungen, die in fünf Bereiche unterteilt sind: Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie; Entsorgung, Verkehr und Versorgung; Immobilienwirtschaft und soziale Einrichtungen; Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus sowie Banken, Einkaufsgemeinschaften und Sonstiges.
Der Bericht dokumentiert die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen für das Jahr 2021. Neben Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen werden Informationen zu Unternehmensgegenständen, dem öffentlichen Zweck sowie den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen bereitgestellt. Zudem enthält die Vorlage Angaben zur Besetzung der Unternehmensführung und der Aufsichtsgremien durch von der Stadt Bochum entsandte Mandatsträger, zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sowie zu Anteilsstrukturen und Beschäftigtenzahlen.
Darüber hinaus werden Neugründungen, Veränderungen in den Anteilen sowie Zuschussleistungen infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2021 aufgeführt. Für wesentliche Beteiligungen enthält der Bericht Informationen zu Vergütungsthemen gemäß § 108 GO NRW. Der vollständige Bericht inklusive der Anhänge und Lageberichte ist über die Website der Stadt Bochum abrufbar. Die Vorlage wird in den Gremien Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (WEG)Zur Vorlage · 20230405 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum (FFB) hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling Informationen zur WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (WEG) angefordert. Grundlage ist die Beratung des Wirtschaftsplans 2023 der WEG in der Sitzung vom 26. Januar 2023. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, dass die Stadt Bochum als Gesellschafterin im Jahr 2022 eine konsumtive Kapitalzahlung in Höhe von 13.551.000 Euro sowie im Jahr 2023 eine investive Kapitaleinzahlung von 2.500.000 Euro bereitstellt.
Die FFB-Fraktion bittet um detaillierte Informationen zu den Aufgabenbereichen bestimmter Mitarbeiter im Bereich Gründung und Wachstum. Konkret werden Stellenbeschreibungen, Aufgabenfelder sowie die erforderlichen Qualifikationen für Positionen wie „Senkrechtstarter“, „Innovationsfeld Kreativwirtschaft“, „Start-up-Beratung“ oder „WERK X“ angefragt. Zudem wird eine Aufschlüsselung der im Jahr 2022 durch diese Stellen durchgeführten Beratungen verlangt.
Des Weiteren fordert die Anfrage eine Darstellung der jährlichen Unternehmensgründungen im Verhältnis zu den durchgeführten Beratungen seit Beginn der Start-up-Beratung. Die Fraktion bittet zudem um Informationen darüber, wie viele dieser Start-ups nach ihrer Gründung eine Betriebsaufgabe verzeichnet haben und in welchen Zeiträumen diese Fälle aufgetreten sind.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Dezemberhilfen bei den Fernwärmekunden der Stadtwerke BochumZur Vorlage · 20230563 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss Beteiligungen und Controlling Informationen zum Stand der Dezemberhilfen für Fernwärmekunden der Stadtwerke Bochum angefordert. Hintergrund der Anfrage von Christian Krampitz ist die Umsetzung der Bundesentscheidung zur Entlastung bei Gas- und Wärmekosten für das Jahr 2022.
Nach den Vorgaben der Stadtwerke Bochum umfasst die Entlastung für Fernwärmekunden eine Rückerstattung des September-Abschlags zuzüglich eines Betrags von 20 Prozent. Die Fraktion bezieht sich auf Berichte, wonach Kunden diese Zahlung bisher nicht erhalten haben. In der Vorlage werden konkrete Fragen zur Anzahl der betroffenen privaten Haushalte sowie gewerblichen Kunden gestellt. Zudem wird nach dem Umfang der bereits erfolgten Auszahlungen und dem Zeitpunkt der Überweisungen gefragt.
Darüber hinaus möchte die Fraktion die Gründe für etwaige Verzögerungen bei der Auszahlung sowie die Ursachen für eine mögliche unzureichende Information der Kunden klären. Abschließend wird nach einem Zeitplan für die vollständige Abwicklung der Entlastungszahlungen an alle verbleibenden Kunden gefragt.
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- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Mitgliedschaften von Beteiligungsunternehmen in InteressenverbändenZur Vorlage · 20230598 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230598 eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling, Marcus Stawars, gestellt. Gegenstand der Anfrage sind die Mitgliedschaften von Bochumer Beteiligungsunternehmen in Interessenverbänden sowie Lobbyorganisationen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, in welchen Verbänden bzw. Lobbyorganisationen die städtischen Beteiligungsunternehmen derzeit Mitglied sind und welche jährlichen Beiträge für diese Mitgliedschaften jeweils an die jeweiligen Verbände gezahlt werden. Zudem wird nach Informationen zu etwaigen geplanten Beitrittsprozessen gefragt. Hierbei soll geklärt werden, ob aktuell neue Mitgliedschaften von städtischen Unternehmen in Interessenverbänden oder Lobbyorganisationen beabsichtigt sind und falls ja, um welche Organisationen es sich handelt. Die Anfrage ist für die 23. Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 16. März 2023 vorgesehen.
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- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Informationen an die Kunden der STW Bochum über die Gas- und StrompreisbremseZur Vorlage · 20230692 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat mit der Vorlage Nummer 20230692 eine Anfrage an den Ausschuss Beteiligungen und Controlling gestellt. Thema ist die Information der Kunden der Stadtwerke Bochum über die Gas- und Strompreisbremse, die seit dem 1. März 2023 gilt und rückwirkend für die Monate Januar und Februar greifen soll.
In der Anfrage an den Ausschussvorsitzenden Marcus Stawars werden konkrete Informationen zum Stand der schriftlichen Kundenbenachrichtigungen erbeten. Die Fraktion möchte wissen, wie viele Kunden bereits informiert wurden, sowohl als absolute Zahl als auch als prozentualer Anteil der Betroffenen. Sollten noch nicht alle Kunden erreicht worden sein, werden nach den Gründen für die ausstehende Information sowie nach einem Zeitplan für die vollständige Benachrichtigung gefragt. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob den Kunden neue Abschlagspläne mit gesenkten Beträgen zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Wohnungsleerstände und Kündigung von Seiten der VBWZur Vorlage · 20230732 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling Informationen zur Situation des Wohnungsmarktes in Bochum sowie zum Vorgehen der VBW Bauen und Wohnen GmbH angefordert. Die Anfrage, die sich an den Ausschussvorsitzenden Marcus Stawars richtet, befasst sich mit Leerständen und Kündigungen durch das kommunale Wohnungsbauunternehmen.
Die Fraktion bittet um detaillierte Angaben zur Anzahl der von der VBW bewirtschafteten Mietwohnungen für die vergangenen drei Jahre, wobei eine Trennung zwischen eigenen und verwalteten Wohnungen erfolgen soll. Zudem werden Daten zum Leerstand der eigenen Wohnungen in absoluten Zahlen sowie in Prozent gefordert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Kündigungen, die vonseiten der VBW ausgesprochen wurden. Hierzu sollen die Anzahl der Kündigungen für die letzten drei Jahre, einschließlich der Monate Januar und Februar 2023, sowie eine prozentuale Aufschlüsselung der Gründe – etwa Mietschulden oder Ruhestörungen – bereitgestellt werden. Abschließend wird nach der Anzahl der Wohnungen gefragt, die durch die Stadt Bochum genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — (Siehe auch Protokollierung unter "Vor Eintritt in die Tagesordnung). Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (Siehe auch Protokollierung unter "Vor Eintritt in die Tagesordnung). Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6ecce-european centre for creative economy GmbH-Änderung des Gesellschaftsvertrages- Nachfrage zu der Beschlussvorlage 20230345 (Sitzung des Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 16.03.2023, TOP 3.5)Zur Vorlage · 20230738 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage Nummer 20230738 thematisiert ein Ratsmitglied die Änderung des Gesellschaftsvertrages der ecce-european centre for creative economy GmbH. Die Anfrage bezieht sich dabei auf die Beschlussvorlage 20230345, welche im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling in der Sitzung vom 16. März 2023 behandelt wurde.
Der Verfasser der Anfrage stellt die Frage nach dem bisherigen Nutzen, den die Gesellschaft für die Stadt Bochum erbracht hat. Damit wird um eine Darlegung gebeten, welche konkreten Vorteile oder Ergebnisse durch die Tätigkeit der ecce-european centre for creative economy GmbH für das Stadtgebiet bislang erzielt wurden. Die Nachfrage dient der inhaltlichen Ergänzung zu den bereits vorliegenden Informationen bezüglich der vertragsrechtlichen Anpassungen der Gesellschaft.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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