Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das IV. Quartal 2022
20230206 · Mitteilung der Verwaltung · 18.04.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den Controllingbericht für das vierte Quartal 2022 zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG) Kapitel 1 und 2 sowie zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Das gesamte Investitionsvolumen der drei Programme beläuft sich auf rund 127 Millionen Euro.
Nach aktuellem Stand sind 92 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel beauftragt. Im Programm KInvFG Kapitel 1 wurden 78 von 103 Maßnahmen abgeschlossen, während im Bereich KInvFG Kapitel 2 14 von 25 Maßnahmen beendet sind. Beim Programm „Gute Schule 2020“ sind 32 der 44 Maßnahmen abgeschlossen. Die Umsetzungsfristen für die KInvFG-Maßnahmen wurden aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe um jeweils zwei Jahre verlängert.
Infolge gestiegener Baukosten wurde die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule aus dem Programm KInvFG Kapitel 2 herausgenommen; die Umsetzung erfolgt nun über Haushaltsmittel der Jahre 2023 und 2024. Dadurch wurden Mittel im KInvFG-Programm frei, um die Beteiligung von Schulen in freier Trägerschaft zu ermöglichen. Zur besseren Übersicht werden in den Berichten künftig keine Einzelmaßnahmen mehr aufgeführt, sondern der Fokus liegt auf den laufenden Projekten.
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