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Schulung zu §113 Abs. 6 GO NRW

20230575 · Mitteilung der Verwaltung · 16.03.2023 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde von Vertretern in kommunalen Beteiligungsgesellschaften. Durch die Neuregelung des § 113 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wurden die bisher durch die Rechtsprechung bestehenden Qualitätsstandards für Mitglieder von Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten nun gesetzlich verankert. Die Regelung schreibt vor, dass die Vertreter der Gemeinde über die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäftstätigkeit erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen müssen.

Mit dieser Neuregelung ist die Stadt Bochum zudem verpflichtet, entsprechende Fortbildungsangebote bereitzustellen. Das Beteiligungsmanagement plant daher eine Schulungsveranstaltung, die noch vor den Sommerferien 2023 stattfinden soll. Die Veranstaltung wird voraussichtlich als vierstündiges Online-Format durchgeführt. Inhaltlich sollen neben der Erläuterung der Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern auch Besonderheiten der Bochumer Beteiligungsstruktur sowie grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt werden.

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Beratungen

Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung)
16.03.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.