Schulung zu §113 Abs. 6 GO NRW
20230575 · Mitteilung der Verwaltung · 16.03.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde von Vertretern in kommunalen Beteiligungsgesellschaften. Durch die Neuregelung des § 113 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wurden die bisher durch die Rechtsprechung bestehenden Qualitätsstandards für Mitglieder von Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten nun gesetzlich verankert. Die Regelung schreibt vor, dass die Vertreter der Gemeinde über die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäftstätigkeit erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen müssen.
Mit dieser Neuregelung ist die Stadt Bochum zudem verpflichtet, entsprechende Fortbildungsangebote bereitzustellen. Das Beteiligungsmanagement plant daher eine Schulungsveranstaltung, die noch vor den Sommerferien 2023 stattfinden soll. Die Veranstaltung wird voraussichtlich als vierstündiges Online-Format durchgeführt. Inhaltlich sollen neben der Erläuterung der Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern auch Besonderheiten der Bochumer Beteiligungsstruktur sowie grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt werden.
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