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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Zuschuss an die Kolpingsfamilie Bochum- Linden-Kinderkarneval-Zur Vorlage · 20223500 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest berät über die Gewährung eines Zuschusses an die Kolpingsfamilie Bochum-Linden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 357,00 Euro für die Durchführung einer Kinderkarnevalsveranstaltung vor.
Das geplante Programm richtet sich an Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren. Ein Bestandteil der Veranstaltung soll eine interaktive Zaubershow mit dem Titel „eine magische Reise durch die Welt“ sein. Die beantragten Mittel dienen der Unterstützung des geplanten Unterhaltungsprogramms für die teilnehmenden Kinder.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme führt die Verwaltung aus, dass der Mittelbedarf einmalig 357,00 Euro beträgt. Aus der Bewilligung dieses Zuschusses ergeben sich keine jährlichen Folgelasten. Die Entscheidung über den Antrag ist im Rahmen der Sitzungen der Bezirksvertretung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14.12.2022Zur Vorlage · 20223499 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird über eine Dringlichkeitsentscheidung vom 14. Dezember 2020 beraten, um die Durchführung einer Brauchtumsveranstaltung in Bochum-Linden am 20. Februar 2023 zu ermöglichen. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, der Werbegemeinschaft Bochum-Linden e.V. eine Summe von 5.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen weitere Haushaltsmittel der Stadt Bochum bereitgestellt werden, um die restlichen Kosten für die Veranstaltung abzusichern.
Der Hintergrund des Antrags ist das Bestreben der Lindener Werbegemeinschaft, den traditionellen Karnevalsumzug nach mehreren Ausfällen in der jüngeren Vergangenheit wieder durchzuführen. In vergangenen Jahren wurden die erforderlichen Absperr- und Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Stadt Bochum erbracht. Für die geplante Veranstaltung im Jahr 2023 ist jedoch die Beauftragung externer Anbieter notwendig, deren Kosten die Werbegemeinschaft nicht selbst tragen kann. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine jährlichen Folgelasten entstehen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Grüne)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Grüne) - 1.3Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise in der Straße „Lange Malterse“ in Bochum WeitmarZur Vorlage · 20223467 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Straße Lange Malterse im Bochumer Stadtteil Weitmar ist eine Sanierung der Kanalhaltung auf Höhe der Sonnenschule vorgesehen. Eine Untersuchung gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser ergab für den betroffenen Abschnitt die Zustandsklassen 0 bis 1, weshalb eine Instandsetzung notwendig ist.
Die geplante Maßnahme umfasst die Renovierung eines etwa 41,67 Meter langen Teilstücks des Mischwasserkanals (DN 300) zwischen dem Schacht 570 und dem Schacht 566. Die Arbeiten sollen in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Der Beginn der Baumaßnahme ist für das dritte Quartal 2023 geplant, wobei die Bauzeit auf etwa eine Woche veranschlagt wird. Für die Dauer der Arbeiten ist eine Umleitung des Straßenverkehrs erforderlich.
Die Kosten für die Kanalrenovierung belaufen sich nach Kalkulation auf circa 47.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2023 vorgesehen. Der Plan der Verwaltung zur Durchführung dieser Maßnahmen wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Bebauungsplan Nr. 1013 – Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße – hier: Erneuter Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20221893/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage für den Bebauungsplan Nr. 1013 zur Erweiterung der Rettungswache an der Hattinger Straße vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Umwandlung der bestehenden Einrichtung in eine Feuer- und Rettungswache, um die im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Hilfsfristen für die Stadtteile Linden, Dahlhausen und Stiepel einzuhalten. Ein erneuter Satzungsbeschluss wird angestrebt, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, da in einem vorangegangene Beschluss ein fehlerhaftes Datum zur Planzeichnung verwendet wurde.
Das Plangebiet umfasst etwa 6.000 Quadratmeter im Bereich Weitmar. Die Festsetzungen sehen vor, Flächen für den Gemeinbedarf bereitzustellen, was unter anderem Fahrzeughallen, Sozialräume sowie Schulungs- und Lagerräume umfasst. Im Zuge der Umsetzung wird ein Teil des Bebauungsplans Nr. 239 (Schloßstraße) innerhalb des Geltungsbereichs außer Kraft gesetzt.
Der Plan sieht zudem die Sicherung von Grünstrukturen entlang eines Fuß- und Radwegs sowie Lärmschutzmaßnahmen an der Hattinger Straße vor. Trotz der durch das Vorhaben bedingten zusätzlichen Bodenversiegelung sind Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Waldflächen und Baumbestände im Rahmen der Planung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Bochumer Wochenmärkte – Entscheidung zur erneuten VergabeZur Vorlage · 20230147 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum beabsichtigt, die Organisation und Durchführung der städtischen Wochenmärkte für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 neu auszuschreiben. Seit einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2017 werden die Märkte durch einen Drittanbieter betrieben, aktuell durch die Bochum Marketing GmbH. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts soll ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, um die Vergabe der Marktleitung an einen neuen Dienstleister zu regeln.
Die Anforderungen an den künftigen Veranstalter beinhalten die Entwicklung von Konzepten, die dem demografischen Wandel sowie veränderten Konsumgewohnheiten Rechnung tragen. Dabei sollen die Märkte als Kommunikationsorte und Orte der regionalen Versorgung erhalten bleiben. Mögliche Erweiterungen wie saisonale Märkte oder Abendformate sind in den einzureichenden Unterlagen zu prüfen. Während die Flächenreinigung weiterhin durch die Umweltservice Bochum GmbH (USB GmbH) erfolgt, ist der neue Betreiber für die Abfallentsorgung verantwortlich. Das Ordnungs- und Veterinäramt bleibt in die Verwaltung eingebunden, insbesondere bei der Rechnungslegung und der Abstimmung mit der USB GmbH. Zudem müssen im Rahmen der Planung künftige Baumaßnahmen an verschiedenen Standorten, etwa am Dr.-Ruer-Platz oder in Linden Am Poter, berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 16 (CDU)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230147
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230147
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages(0 Enthaltungen)
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230188 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid für das Jahr 2023 regelt. Grundlage der Vorlage sind Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., um im Rahmen lokaler Veranstaltungen verkaufsoffene Sonntage zu ermöglichen.
Die vorgeschlagene ordnungsbehördliche Verordnung sieht für den Bereich Bochum-Wattenscheid-Mitte zwei Termine vor. Am 18. Juni 2023 sollen Verkaufsstellen im Zusammenhang mit dem „Sommerfest“ in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben können. Ein weiterer Termin ist für den 17. September 2023 vorgesehen, um das „Wattenscheider Weinfest“ im selben Zeitraum zu begleiten. Die Öffnung ist auf die in einem Plan festgelegten Teilbereiche beschränkt, wobei die unmittelbar anliegenden Grundstücke einbezogen werden.
Die Verordnung sieht vor, dass eine Öffnung nur zulässig ist, wenn die entsprechenden Veranstaltungen tatsächlich stattfinden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann gemäß dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die rechtliche Grundlage für diese Ausnahmen bildet das Landesgesetz, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse, etwa bei Festen oder Märkten, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erlaubt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (SPD/Grüne)dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 3 (Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG:FB, BD, FDP)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Grüne)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Grüne) - 2.4Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest (Linden) vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230189 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Regelung des Offenhaltens von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest vorgelegt. Der Entwurf betrifft insbesondere den Bereich Linden und basiert auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V.
Gemäß der vorliegenden Vorlage sollen für das Jahr 2023 zwei Sonntage für Verkaufsöffnungen freigegeben werden. Am 18. Juni 2023 ist eine Öffnung zwischen 13:00 und 18:00 Uhr im Rahmen des Food-Truck-Festivals „Hüftgold“ vorgesehen. Ein weiterer Termin ist der 10. September 2023 für das Fest „Lindener Meile“, ebenfalls in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die Verkaufsöffnung beschränkt sich dabei auf die in einem Plan festgelegten Teilbereiche des Stadtbezirks Linden.
Die Verordnung legt fest, dass eine Öffnung nur zulässig ist, wenn die entsprechenden Veranstaltungen tatsächlich stattfinden. Sollte eine Veranstaltung ausfallen, dürfen die Verkaufsstellen nicht geöffnet werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Vorlage durchläuft einen Beratungsprozess in den zuständigen Bezirksvertretungen und Ausschüssen, bevor eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Bochum erfolgt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)dagegen: 9 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (Grüne) Dagegen: 1 (DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG:FB, BD, FDP)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 1 (Grüne)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dagegen 1 (Grüne) - 2.5Bebauungsplan Nr. 964 – Schloßstraße – hier: a) Änderung des Aufstellungsbeschlusses b) Auslegungsbeschluss c) Beschluss der erneuten AuslegungZur Vorlage · 20230240 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230240 eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 964 für die Schloßstraße im Stadtteil Weitmar vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich Begründung und Umweltbericht. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Wohnbauflächen auf einem etwa 3,7 Hektar großen Gebiet südlich der Springorumtrasse.
Im Rahmen eines städtebaulichen Auswahlverfahrens wurde die Eckehard Adams Wohnungsbau GmbH (EAW) als Investor für die Flächenentwicklung ausgewählt. Geplant ist ein Wohngebiet urbaner Prägung mit einem Bauvolumen von etwa 300 bis 310 Wohneinheiten. Dabei sind Quoten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen, die je nach Bereich zwischen 20 und 30 Prozent liegen.
Der Entwurf sieht Anpassungen der Planungsgebiete vor. So wird das Gebiet im Nordosten um einen Fuß- und Radweg sowie im Bereich der Schloßstraße erweitert. Gleichzeitig werden Teilbereiche des Friedhofs Weitmar im Westen verkleinert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans sollen die bestehenden Pläne Nr. 239, 239 a und 875 innerhalb des Geltungsbereichs außer Kraft gesetzt werden. Der Entwurf soll zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt werden, wobei bei Bedarf eine erneute Auslegung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesDafür:12 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die PARTEI/STADTGESTALTER)Dagegen: 2 (Die LINKE., UWG: FB)Enthaltungen: 1 (BD)
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Bebauungsplan Nr. 965 – Karl-Friedrich-Straße/Bergwerksstraße – 2. erneute Auslegung und KlarstellungenZur Vorlage · 20230221 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 965 für das Gebiet Karl-Friedrich-Straße/Bergwerksstraße. Grund hierfür ist die Aktualisierung des Schallschutzkonzeptes, welche Anpassungen im Bereich der Tiefgarage sowie an den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach sich zog. Ein neuer Beschluss der politischen Gremien ist aufgrund eines bestehenden Vorratsbeschlusses nicht erforderlich.
Im Rahmen dieser Mitteilung stellt das Amt für Stadtplanung und Wohnen verschiedene Annahmen zum Vorhaben klar. Die Anlieferung des geplanten EDEKA-Marktes soll über die Karl-Friedrich-Straße in die Tiefgarage erfolgen; eine Zufahrt über die Bergwerksstraße ist nicht vorgesehen. Zudem wird klargestellt, dass kein aufgeständertes Verkaufsgeschoss über einem offenen Parkdeck errichtet wird, sondern Schallschutzwände im Bereich der Tiefgarage zur Belüftung dienen.
Hinsichtlich der Flächennutzung betont die Verwaltung, dass die maximale Gesamtverkaufsfläche im Bebauungsplan sowie im Durchführungsvertrag festgeschrieben ist und eine Umwandlung von Lagerflächen in Verkaufsflächen ausgeschlossen bleibt. Bezüglich der Barrierefreiheit wird darauf hingewiesen, dass der Zugang von der Tiefgarage zur Verkaufsebene über Treppenanlagen und Rollsteige sichergestellt ist, auch wenn kein direkter Fahrstuhl zwischen diesen Ebenen vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.2Barrierefreier Ausbau der Haltestellen und Verbesserung des Komforts durch Fahrgastunterstände hier: jährlicher Bericht zum Stichtag 31.12.2022Zur Vorlage · 20230029 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den jährlichen Bericht zum Stand der Barrierefreiheit an Haltestellen zum Stichtag 31. Dezember 2022 vorgelegt. Nachdem im Jahr 2021 mit 34 ausgebauten Steigen die Zielvorgabe von 30 Steigen erreicht wurde, konnte dieses Ziel im Jahr 2022 mit insgesamt 23 fertiggestellten Steigen nicht erfüllt werden. Die Ausbauquote liegt damit bei 53,4 Prozent. Als Gründe für die Abweichung werden unter anderem Verzögerungen bei der Vergabe von Haltestellenpaketen angeführt, wodurch Baumaßnahmen erst zu Jahresbeginn starten konnten.
Die Umsetzung im Jahr 2022 verteilte sich auf verschiedene Bezirke: Im Bezirk Mitte wurden sieben, in Wattenscheid drei, in Nord drei, in Ost sieben sowie im Süd drei Steige barrierefrei ausgebaut. Im Bezirk Südwest wurden keine Steige barrierefrei errichtet; die neu eingerichtete Haltestelle „Am Rechteck“ wird nach einer Evaluation der Fahrgastzahlen auf einen dauerhaften barrierefreien Ausbau geprüft. Parallel dazu wird der Komfort an den Haltestellen durch den verstärkten Einsatz von Fahrgastunterständen erhöht.
Für die Jahre 2023 und 2024 plant die Verwaltung den Ausbau von mindestens 60 Steigen. Davon sollen 44 Bussteige über Förderprogramme und mindestens 16 weitere im Rahmen allgemeiner Straßenbaumaßnahmen barrierefrei umgestaltet werden. Die Rückkehr zur Zielvorgabe von 30 Steigen pro Jahr wird für den nächsten Berichtszeitraum erwartet.
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Beratungsfolge
- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung)
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung)
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung)
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung)
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (20. Sitzung)
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.3Förderung von PV-Anlagen in BochumZur Vorlage · 20223299 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktionen FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Förderung von Photovoltaikanlagen reagiert. In der Antwort der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit wird erläutert, dass die Kosten für den Austausch von Stromzählern nicht durch das Förderprogramm übernommen werden, da diese im jährlichen Messpreis enthalten sind. Hinsichtlich der Installation von Wieland-Steckdosen bei Balkonkraftwerken ist die Nutzung einer solchen Spezialsteckdose keine Voraussetzung für die Förderung, sofern die technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Bochum eingehalten werden.
Das bereitgestellte Budget in Höhe von 50.000 Euro wurde innerhalb von etwa sieben Wochen vollständig genutzt. Insgesamt wurden rund 70 Anlagen gefördert, darunter 41 Photovoltaik-Dachanlagen und 29 Balkonkraftwerke mit einer Gesamtleistung von circa 420 kWp. Im Bezirk Bochum-Südwest wurden dabei 23 Anlagen mit einem Fördervolumen von 16.000 Euro unterstützt, was einem Anteil von 33 Prozent entspricht. Die Fördermittel sind seit Mitte Juni 2022 erschöpft.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.4Beantwortung der Anfrage der Bezirksvertretung Südwest zur Vorlage 20222633 Bebauungsplan Nr.1023 – Hohlbeinstraße/ Kaulbachstraße –Zur Vorlage · 20223548 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Südwest zur Widmung von Grundstücken in der Brantropstraße reagiert. Gegenstand der Anfrage war, ob die verkauften Gartengrundstücke im Bereich der Brantropstraße 50 bis 64 in der Vergangenheit als Gartenland oder bereits als Bauland ausgewiesen waren und wann eine etwaige Änderung stattfand.
Nach Auskunft des Amtes für Stadtplanung und Wohnen befindet sich der betreffende Bereich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, weshalb keine planungsrechtlichen Festlegungen für die Grundstücke existieren. Das Flurstück 2583, welches eine Fläche von 8075 m² umfasst, steht in Privateigentum und ist im Kataster als Fläche für Sport-, Freizeit- und Erholungszwecke sowie als Garten ausgewiesen.
Hinsichtlich der Flurstücke 2572 bis 2582, die aus einer Grundstücksteilung hervorgingen, hält die Verwaltung fest, dass diese im Kataster als Wohnbauflächen geführt werden. Zuvor waren diese Flächen als Gartenland ausgewiesen. Da die Stadt Bochum nicht Eigentümer dieser Grundstücke ist und dies bereits seit mindestens 130 Jahren nicht mehr ist, liegen der Verwaltung keine Informationen über die Einzelheiten des Verkaufs der Teilflächen an die Eigentümer der Hausgrundstücke in der Brantropstraße 52 bis 64 vor.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.5Heimatmuseum im Stadtbezirk SüdwestZur Vorlage · 20223238 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat Informationen zur möglichen Einrichtung eines Heimatmuseums im Stadtbezirk angefragt. In einer Antwort der Verwaltung unter der Federführung des Kulturbüros und der Kulturhistorischen Museen erläuterte Christoph Schlierkamp die Rahmenbedingungen für ein solches Vorhaben.
Bezüglich geeigneter Gebäude betonte die Verwaltung, dass diese einen historischen Bezug zum Ort aufweisen sollten, wie etwa ehemalige Schulgebäude oder Werksdirektionen. Die erforderliche Ausstellungsfläche hänge maßgeblich vom inhaltlichen Konzept sowie den Exponaten und Sicherheitsvorgaben ab. Zur Finanzierung werden verschiedene Trägerschaften wie Heimatvereine, Brauchtumsvereine oder Unternehmen als möglich erachtet. Eine städtische Trägerschaft wird aufgrund der aktuellen finanziellen Lage der Stadt kritisch bewertet. Für die Entwicklung von Fördermöglichkeiten wird eine Beratung durch das LWL-Museumsamt sowie den Westfälischen Heimatbund empfohlen. Ein konkreter Zeitrahmen für die Erstellung eines Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts lässt sich derzeit nicht festlegen, da dieser von der Suche nach einem geeigneten Standort sowie der Klärung der Trägerschaft abhängt.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.6Antwort auf den Änderungsantrag zum Haushalt 2023/2024 der Fraktionen SPD Bünd-nis90/Die Grünen hier: Hallenfreibad LindenZur Vorlage · 20223335 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsplanung für den Zeitraum 2023/2024 wurde die Fassadenerneuerung des Hallenfreibades Linden Gegenstand einer Verwaltungsauskunft. Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten im Bezirksausschuss Bochum-Südwest angeregt, bei der Sanierung der Gebäudehülle eine vogelfreundliche Gestaltung zu berücksichtigen. Dies sollte unter anderem die Vermeidung von Vogelschlag sowie die mögliche Integration von Nistkästen umfassen, um eine Verbindung zum nahegelegenen Naturlehrpfad herzustellen.
Die Verwaltung hat diesen Vorschlag in die Liste der Anregungen aus den Bezirksvertretungen aufgenommen und die WasserWelten Bochum GmbH zur Stellungnahme aufgefordert. Die Gesellschaft teilte mit, dass im Zuge der Sanierungsarbeiten am Hallenfreibad Linden sowie bei der Planung der Freianlagen geprüft wird, wie die Errichtung von Nistplätzen in den Fassaden der öffentlichen Schwimmbäder realisiert werden kann.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
- 5.7Änderungsantrag zum Haushalt 2023/2024 der Fraktionen SPD Bündnis90/ Die Grünen Hier: Hallenfreibad LindenZur Vorlage · 20230109 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der geplanten Fassadenerneuerung des Hallenfreibads Linden wird die Umsetzung von Maßnahmen zum Artenschutz geprüft. Dies folgt auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen, die eine vogelfreundliche Gestaltung sowie die Vermeidung von Vogelschlag im Zuge der Baumaßnahme anregten.
Das Projekt befindet sich aktuell in der Phase des Vorentwurfs. Die untere Naturschutzbehörde berät die WasserWelten Bochum GmbH hierzu zu naturschutzrechtlichen Themen. Als technische Grundlage dienen Empfehlungen zur Reduktion von Durchsichten und Spiegelwirkungen auf Glasflächen sowie eine entsprechende Gestaltung der Außenanlagen, um Fehlinterpretationen von Flugwegen durch Baumpflanzungen vor den Glasfronten zu vermeiden.
Zusätzlich zur Fassadengestaltung regte die untere Naturschutzbehörde die Anbringung von Ersatzquartieren für Mauersegler, Schwalben und Fledermäuse an. Im Zuge des Bauantragsverfahrens wird eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse eines entsprechenden Gutachtens sollen die konkreten Maßnahmen zur Sicherung des Artenschutzes final abgestimmt werden.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.8Geplante Bauvorhaben Kassenberger Str. 20 - BauordnungZur Vorlage · 20223485 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zur geplanten Bebauung in der Kassenberger Straße 20 reagiert. Für das betreffende Grundstück liegt ein positiver planungsrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses vor, der bereits im Jahr 2009 nach einem gerichtlichen Vergleich erteilt wurde. Dieser Bescheid wurde zuletzt bis zum 1. April 2023 verlängert und prüft lediglich die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.
Ein förmliches Baugenehmigungsverfahren wurde bislang nicht beantragt. Im Rahmen eines solchen Verfahrens muss der Bauherr Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz kompensieren. Hierzu ist eine Ausgleichsbilanzierung vorzulegen, die mit dem Umwelt- und Grünflächenamt abzustimmen ist. Zudem muss im Zuge einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung nachgewiesen werden, dass geschützte Tiere nicht verletzt oder deren Lebensräume zerstört werden. Die Erstellung der notwendigen artenschutzrechtlichen Einschätzungen erfordert eine entsprechende fachliche Qualifikation.
Die Erschließung des geplanten Bauvorhabens soll über die bereits vorhandene Zufahrt zum Gebäude in der Kassenberger Straße 22 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
- 5.9Hundewiesen in den RuhrwiesenZur Vorlage · 20223545 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Gestaltung der Hundewiese in den Ruhrwiesen reagiert. In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest im Oktober 2022 hatte die Fraktion nach Möglichkeiten gefragt, die Fläche attraktiver zu gestalten und durch Hinweisschilder auf sie aufmerksam zu machen.
Laut der Antwort des Umwelt- und Grünflächenamtes sind derzeit keine weiteren Ausstattungselemente zur Attraktivierung der Hundewiese vorgesehen. Die Fläche verfügt aktuell über einen Kotbeutelspender, einen Abfallbehälter sowie zwei Bänke außerhalb der eingezäunten Wiese. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet wurde die Fläche mit einem Drahtgeflecht-Weidezaun statt eines Stabgittermattenzauns gesichert.
Hinsichtlich der Beschilderung weist die Verwaltung darauf hin, dass die Lage der Hundewiese auf der Internetseite der Stadt Bochum ersichtlich ist. Ergänzend zur vorhandenen Beschilderung direkt an der Wiese wird die Möglichkeit genannt, ein Hinweisschild am Eingang zur Grünanlage im Bereich der Ruhrmühle anzubringen, um auf die etwa 1400 Meter entfernte Hundewiese hinzuweisen.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
- 5.10Wegesituation Am HedtbergZur Vorlage · 20223488 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Wegesituation im Bereich Am Hedtberg reagiert. In der Anfrage wurden verschiedene Mängel an den Wegen thematisiert, darunter ein beschädigter Belag, eine morsche Bank, fehlende Geländer sowie eine unzureichende Beleuchtung.
Der Technische Betrieb teilte mit, dass der spezifische schlechte Zustand der Wege der Verwaltung so nicht bekannt war. Es wurde darauf hingewiesen, dass für Waldwege im Vergleich zu Grünanlagen geringere Anforderungen an den baulichen Zustand gelten und eine herabgesetzte Verkehrssicherungspflicht besteht. Die Prüfung und Reinigung der Wege erfolgt unregelmäßig und bedarfsorientiert.
Hinsichtlich möglicher Maßnahmen erklärte die Verwaltung, dass eine Überarbeitung der Wegedecken sowie der Treppenanlage im Jahr 2023 durchgeführt werden könnte, sofern entsprechende Mittel aus dem Bezirk bereitgestellt werden. Auch ein Austausch der Bank sei von der Bereitstellung finanzieller Mittel abhängig. Zur Verbesserung der Beleuchtung wird der Technische Betrieb eine Überprüfung durch die Stadtwerke Bochum veranlassen; die Installation zusätzlicher Lichtpunkte erfordert eine Abstimmung mit dem Tiefbauamt sowie dem Umwelt- und Grünflächenamt. Als bereits erfolgte Maßnahmen wurden das Entfernen von Laub zur Reduzierung der Rutschgefahr sowie die Reparatur des Treppengeländers angeführt. Ein gemeinsamer Ortstermin mit der Bezirksvertretung Südwest soll im Januar 2023 stattfinden.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
- 5.11Freiflächennutzung auf städt. Friedhöfen für AusgleichspflanzungenZur Vorlage · 20230024 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20230024 informiert der Technische Betrieb über die mögliche Nutzung von Freiflächen auf städtischen Friedhöfen im Bochumer Stadtteil Südwest als Ausgleichsflächen für Baumpflanzungen. Die Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vom Oktober 2022 thematisierte den Bedarf an Kompensationsflächen nach Baumfällungen, da durch veränderte Bestattungskulturen vermehrt Grünflächen auf Friedhöfen entstehen, die nicht unmittelbar für neue Bestattungen genutzt werden.
Nach Angaben der Verwaltung wurden zwei potenzielle Flächen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung identifiziert. Auf dem Friedhof Weitmar-Schloßstraße können vier Teilflächen mit einer Gesamtgröße von rund 3,32 Hektar als Ausgleichsflächen dienen. Zudem steht eine zusammenhängende Fläche von etwa 0,98 Hektar auf dem Friedhof Linden zur Verfügung. Der Technische Betrieb hat diese Flächen bereits dem Umwelt- und Grünflächenamt als mögliche Kompensationsflächen gemeldet. Eine abschließende Entscheidung oder ein konkreter Zeitplan für einen weiteren Vorschlag der Verwaltung steht noch aus, da die Prüfung der Flächen durch das Umwelt- und Grünflächenamt derzeit andauert.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.12Muslimisches Gräberfeld im Stadtbezirk SüdwestZur Vorlage · 20223351 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat die Verwaltung nach den Möglichkeiten, Kosten und einem Zeitplan für die Einrichtung eines muslimischen Gräberfeldes im Stadtbezirk gefragt. Die Antwort des Technischen Betriebs erläutert, dass auf den Friedhöfen Heinrich-König-Straße und Dahlhausen derzeit keine Flächen verfügbar sind, welche die Voraussetzung der muslimischen Gemeinden erfüllen, dass das Gräberfeld zuvor nicht belegt war. Auf dem Hauptfriedhof kann das bestehende muslimische Gräberfeld zwar erweitert werden, die Möglichkeiten hierfür sind jedoch begrenzt.
Der Technische Betrieb prüft aktuell, ob auf anderen städtischen Friedhöfen ungenutzte Flächen zur Verfügung stehen könnten. Parallel dazu wird eine Lösung in Erwägung gezogen, bei der muslimische Gemeinden einen Friedhof in eigener Trägerschaft entwickeln könnten, ähnlich dem Modell des jüdischen Friedhofs am Hauptfriedhof. Die Kosten für die Anlage hängen von der Größe und den baulichen Maßnahmen ab. Als Referenzwert werden etwa 130 Euro für Wahlgräber und 110 Euro für Reihengräber pro Grabstelle genannt, sofern lediglich einfache Infrastrukturmaßnahmen wie Wegbau und Kantensetzung anfallen.
Ein fester Zeitrahmen für die Umsetzung liegt derzeit nicht vor, da zunächst weitere Standortprüfungen sowie Gespräche mit den muslimischen Gemeinden und weiteren Beteiligten notwendig sind.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
- 5.13Einrichtung von KrisenInformationsErsthilfeZentren (KIEZ)Zur Vorlage · 20230209 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant in Zusammenarbeit mit den Städten Leverkusen und dem Märkischen Kreis die Einrichtung von 15 KrisenInformationsErsthilfeZentren (KIEZ) im gesamten Stadtgebiet. Diese Zentren sollen im Falle von Krisenlagen oder besonderen Ereignissen als Anlauf- und Versorgungsstellen für die Bevölkerung dienen. Aufgrund der notwendigen Infrastruktur und Raumkapazitäten werden primär Schulgebäude in städtischer Trägerschaft als Standorte genutzt.
Die KIEZ dienen der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit kritischer Infrastrukturen sowie der Notversorgung nicht selbsthilfefähiger Personengruppen. Mögliche Einsatzszenarien umfassen unter anderem Kampfmittelfunde, Unwetterlagen wie Starkregen und Überschwemmungen, die Betreuung gestrandeter Personen oder großflächige Energie- und Stromausfälle. Zu den Aufgaben in den Zentren gehören die Information der Bürger, die Ermöglichung von Notrufen bei Ausfall der Kommunikation, die medizinische Erstversorgung sowie die Registrierung von freiwilligen Helfern. Zudem können die Standorte zur Trinkwassernotversorgung, zur Unterbringung obdachloser Personen oder als Einsatzstützpunkte für Behörden dienen.
Der zeitliche Ablauf sieht Begehungen und Feinplanungen bis Ende April 2023 vor. Die organisatorische Umsetzung sowie notwendige Beschaffungen sollen bis Ende Juni 2023 abgeschlossen sein, sodass die ersten Zentren Ende August 2023 kurzfristig nutzbar sind. Ab September 2023 ist eine weitergehende Information der Öffentlichkeit vorgesehen.
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- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung)
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung)
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung)
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung)
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.14Baumentfernung auf dem Grundstück Hattinger Str. 620-632Zur Vorlage · 20230146 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat eine Mitteilung zur geplanten Baumentfernung auf dem Grundstück in der Hattinger Straße 620 bis 632 vorgelegt. Für die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs, der vier Wohneinheiten sowie Stellplätze umfasst, wurde ein Antrag auf Entfernung von acht Bäumen gestellt. Da diese Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Bochum fallen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Die Verwaltung beabsichtigt, eine Ausnahme gemäß der Baumschutzsatzung zu erteilen, da die Bäume im Bereich der geplanten Bau- und Stellplatzflächen liegen. Ein Erhalt der Bäume würde die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks wesentlich einschränken. Als Ausgleich sind laut dem vorliegenden Ersatzpflanzplan 13 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm auf dem Grundstück zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen. Darüber hinaus muss der Antragsteller einen im Zufahrtsbereich befindlichen Straßenbaum erwerben. Die zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie die Bezirksvertretung Bochum-Südwest, wurden über diesen Vorgang zur Kenntnisnahme informiert.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.15Anfrage der SPD-Fraktion zu Zebrastreifen auf der Blankensteiner StraßeZur Vorlage · 20230112 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest angefragt, ob die vorübergehend entfernten Zebrastreifen auf der Blankensteiner Straße im Bereich des Weitmarer Holzes dauerhaft eingerichtet werden können. Hintergrund war die kurzzeitige Existenz zweier Fußgängerüberwege nahe eines Parkplatzes, die nach Abschluss einer Baumaßnahme wieder aufgehoben wurden.
Das Tiefbauamt erklärte in seiner Antwort, dass die Zebrastreifen aufgrund eines Fehlers bei der Prüfung der Verkehrszeichenpläne während einer temporären Baumaßnahme fälschlicherweise angeordnet worden waren. Eine dauerhafte Installation sei nicht erforderlich, da für den gesamten Streckenabschnitt durch das Weitmarer Holz eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Laut Verwaltung sind die Sichtverhältnisse aufgrund des geradlinigen Straßenverlaufs ausreichend und es wurden in den letzten drei Jahren keine Unfälle an der betreffenden Stelle gemeldet.
Für eine dauerhafte Einrichtung müssten zudem die Lichtverhältnisse angepasst werden, was eine beidseitige Beleuchtung mit separater Steuerung erfordern würde. Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 12.000 Euro. Da die aktuellen Zeitlücken im Verkehr für ein sicheres Überqueren der Straße ausreichen, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Änderung der bestehenden Regelung.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.16Parkplatz Papenloh -Weitmarer Holz-Zur Vorlage · 20230239 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage den Zustand des Parkplatzes Papenloh im Weitmarer Holz thematisiert und um Maßnahmen zur Instandsetzung der Oberfläche, die Aufstellung von Abfallbehältern sowie eine mögliche Beleuchtung gebeten. Die Verwaltung nahm dazu in der Vorlage 20230239 Stellung.
Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit teilte der Technische Betrieb mit, dass der Schotterparkplatz aufgrund seines Charakters als Behelfsfläche weiterhin als Schotterfläche erhalten bleibt. Bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 ist jedoch eine Baumaßnahme geplant, bei der Bodensenken durch Auf- und Abtrag des Oberbaus ausgeglichen und grobe Gesteinskörnungen entfernt werden sollen.
Die Errichtung von Müllbehältern ist nicht vorgesehen, da die Verwaltung darauf hinweist, dass die Bereitstellung von Entsorgungsmöglichkeiten erfahrungsgemäß zu einer erhöhten Vermüllung führen kann. Die Fläche wird jedoch regelmäßig durch die Beschäftigten des Technischen Betriebs kontrolliert. Eine Installation von Beleuchtung soll unterbleiben, um Lichtemissionen im Schutzgebiet zu vermeiden und die Auswirkungen auf die Flora und Fauna sowie die Biodiversität nicht zu beeinträchtigen.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.17Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen- Füllstandsdaten durch Sensoren an AltglascontainernZur Vorlage · 20223305 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat Informationen zur Nutzung von Sensoren an Altglascontainern zur Erfassung von Füllstandsdaten angefordert. Laut der Antwort der USB Bochum GmbH ist im Rahmen der digitalen Agenda geplant, diese Daten künftig mit einer Navigationsfunktion auf der Website des Entsorgers zu verknüpfen. Diese Funktion soll den nächsten Standort oder Wertstoffhof anzeigen und bei Bedarf auch den aktuellen Füllstand der Altglascontainer ausweisen. Ein konkreter Zeitpunkt für die Implementierung dieses Features ist aufgrund zahlreicher laufender digitaler Projekte derzeit noch nicht absehbar. Eine Veröffentlichung der Daten ohne vorherige Aufbereitung ist nicht vorgesehen, da die Rohdaten ohne weitere Verarbeitung keinen direkten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger bieten würden.
Bezüglich einer Ausweitung der Sensorik auf Altpapiercontainer befindet sich das Verfahren, welches die Erfassung über Schwingungen beim Einwurf nutzt, aktuell in der Erprobungsphase. Die USB Bochum GmbH weist darauf hin, dass bei Papiercontainern unzerkleinerte Kartonagen den Einwurf blockieren können, was die Füllstandsmessung beeinflusst. Das Unternehmen beobachtet die technologische Entwicklung am Markt und steht im Austausch mit anderen kommunalen Entsorgern, um ein praxistaugliches System zu finden, das sowohl für die Entsorgungslogistik als auch für die Bevölkerung einen Mehrwert bietet.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Wohnungen Blankensteiner Straße 24-26Zur Vorlage · 20230446 · Anfrage
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Die Fraktion Die LINKE in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum Zustand und zur Belegung der Wohnimmobilien in der Blankensteiner Straße 24-26 angefordert. Gegenstand der Anfrage sind Gebäude, die im Eigentum der Wohnungsbau- und Liegenschaftsgesellschaft Bochum (VBW) stehen.
In der Vorlage wird dargelegt, dass die betreffenden Häuser in den vergangenen Jahren einen hohen Leerstand aufweisen sollen. Zudem wird angeführt, dass keine Neuvermietungen stattgefunden hätten und die Instandhaltung der Objekte nicht erfolgt sei.
Die Anfrage umfasst zwei zentrale Fragestellungen an die zuständige Stelle. Erstens wird nach den Gründen für den bestehenden Leerstand in diesem Bereich des Straßenzugs gefragt. Zweitens möchte die Fraktion erfahren, ob seitens der VBW konkrete Pläne für Sanierungs-, Verkaufs- oder Neubauvorhaben für diese Liegenschaften existieren.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.2Durchführung der Kanalbaumaßnahmen vor den Um- und Ausbauten der Straßen und GehwegeZur Vorlage · 20230451 · Anfrage
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Die Bezirksfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bochum-Südwest hat mit der Anfrage 20230451 die zeitliche Abstimmung von Kanalbaumaßnahmen und dem Ausbau von Straßen sowie Gehwegen thematisiert. Grundlage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Südwest vom 15. September 2021 zu Programmen der Gehwegerneuerung für den Zeitraum 2022 bis 2024 sowie zur Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes. In diesem Zusammenhang wurde im Protokoll vermerkt, dass bei verschiedenen Bauvorhaben die Sanierung der Kanalisation vor den Um- oder Ausbauarbeiten an Fahrbahnen und Gehwegen angestrebt werden soll.
Dies betrifft unter anderem die Bereiche Am Sattelgut, Am Sonnenberg, Auf dem Holte, Ferdinand-Krüger-Straße, Hasenwinkler Straße sowie die Markstraße. Die Fraktion fragt in ihrer Anfrage nach, ob die geplanten Maßnahmen bereits angepasst wurden oder ob eine solche Anpassung notwendig war. Zudem wird angefragt, ob bei der Durchführung dieser Maßnahmen die künftige Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität mitberücksichtigt wird.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.3Schulentwicklungsplanung für den Bereich SchloßstraßeZur Vorlage · 20230452 · Anfrage
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Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zur Schulentwicklungsplanung für den Bereich Schloßstraße Fragen zur künftigen Beschulung gestellt. Grundlage der Anfrage ist das geplante Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 964 an der Schloßstraße, welches etwa 300 bis 310 Wohneinheiten umfassen soll.
Mit der Entwicklung dieses Gebiets wird mit einem Zuwachs an Kindern in der Umgebung gerechnet. Da die nächstgelegenen Grundschulen eine Entfernung von circa 1.000 bis 1.400 Metern aufweisen, möchte die Fraktion klären, ob die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler in der aktuellen Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe bereits berücksichtigt wurden. Falls dies nicht erfolgt ist, wird nach den künftigen Grundschulstandorten gefragt, an denen die Kinder aus dem neuen Wohngebiet unterrichtet werden sollen.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.4Zukünftiger Verkehr am Knotenpunkt Hattinger Straße / SchloßstraßeZur Vorlage · 20230453 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bochum-Südwest hat eine Anfrage zur zukünftigen Verkehrssituation am Knotenpunkt Hattinger Straße und Schloßstraße gestellt. Hintergrund ist eine vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung, wonach eine Verkehrsuntersuchung die Kapazität des Knotenpunktes für das prognostizierte Verkehrsaufkommen als ausreichend bewertet hat.
Die Fraktion bittet um Klärung der Auswirkungen der Rettungs- und Feuerwache Süd-West auf den Verkehrsfluss. Hierbei werden die Einsatzhäufigkeit von Sonderfahrzeugen, mögliche Sperrungen des gesamten Knotenpunktes sowie die Folgen für den Rückstau auf der südlichen Schloßstraße thematisiert. Zudem wird nach den Auswirkungen geplanter Baumaßnahmen auf den Grundstücken des derzeitigen Edeka-Marktes und angrenzender Wohnbebauung gefragt, da diese zu einer erhöhten Nutzung der Verkehrsinfrastruktur führen könnten.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Straßenbahn auf der Hattinger Straße. Die Fraktion weist darauf hin, dass es in Zeiten hohen Verkehrsaufkommens zu Verzögerungen kommen kann, wenn Fahrzeuge aus Richtung Innenstadt nicht ausreichend zur rechten Fahrbahnseite einordnen und so den Weg für die Straßenbahn blockieren. Es wird gefragt, ob diese Problematik der Verwaltung bekannt ist und welche Maßnahmen zur Behebung dieser Situation vorgesehen sind.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.5Smarte ParkbänkeZur Vorlage · 20230474 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Anfrage zur weiteren Verwendung von sogenannten smarten Parkbänken gestellt. Grundlage für das Anliegen ist die Information der Fraktion, dass die Stadtverwaltung bereits Anschaffungen dieser Art vorgenommen hat.
Mit der Vorlage Nummer 20230474 erkundigt sich die Fraktion, ob beabsichtigt ist, diese Technologie auch in den Stadtteilzentren des Bochumer Südwestens einzusetzen. Im Fokus der Anfrage steht dabei die Frage, ob eine Aufstellung der Bänke in den Zentren Linden-Mitte, Weitmar-Mitte sowie Weitmar-Mark geplant ist. Die entsprechende Anfrage wurde dem Umwelt- und Grünflächenamt zur Bearbeitung vorgelegt, um Informationen über die künftige Verteilung dieser städtischen Anschaffungen in den genannten Stadtteilen zu erhalten.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.6Bouleplatz im Ruhrauenpark
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Verkauf eines Grundstückes an der Hasenwinkeler StraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Bebauungsplan Nr. 964 – Schloßstraße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- 11.2Grabeland Am Ruhrort / B-Plan Nr. 997
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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