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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Zuschuss an die Kolpingsfamilie Bochum- Linden-Kinderkarneval-Zur Vorlage · 20223500 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest berät über die Gewährung eines Zuschusses an die Kolpingsfamilie Bochum-Linden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 357,00 Euro für die Durchführung einer Kinderkarnevalsveranstaltung vor.
Das geplante Programm richtet sich an Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren. Ein Bestandteil der Veranstaltung soll eine interaktive Zaubershow mit dem Titel „eine magische Reise durch die Welt“ sein. Die beantragten Mittel dienen der Unterstützung des geplanten Unterhaltungsprogramms für die teilnehmenden Kinder.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme führt die Verwaltung aus, dass der Mittelbedarf einmalig 357,00 Euro beträgt. Aus der Bewilligung dieses Zuschusses ergeben sich keine jährlichen Folgelasten. Die Entscheidung über den Antrag ist im Rahmen der Sitzungen der Bezirksvertretung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14.12.2022Zur Vorlage · 20223499 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird über eine Dringlichkeitsentscheidung vom 14. Dezember 2020 beraten, um die Durchführung einer Brauchtumsveranstaltung in Bochum-Linden am 20. Februar 2023 zu ermöglichen. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, der Werbegemeinschaft Bochum-Linden e.V. eine Summe von 5.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen weitere Haushaltsmittel der Stadt Bochum bereitgestellt werden, um die restlichen Kosten für die Veranstaltung abzusichern.
Der Hintergrund des Antrags ist das Bestreben der Lindener Werbegemeinschaft, den traditionellen Karnevalsumzug nach mehreren Ausfällen in der jüngeren Vergangenheit wieder durchzuführen. In vergangenen Jahren wurden die erforderlichen Absperr- und Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Stadt Bochum erbracht. Für die geplante Veranstaltung im Jahr 2023 ist jedoch die Beauftragung externer Anbieter notwendig, deren Kosten die Werbegemeinschaft nicht selbst tragen kann. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine jährlichen Folgelasten entstehen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Grüne)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Grüne) - 1.3Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise in der Straße „Lange Malterse“ in Bochum WeitmarZur Vorlage · 20223467 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Straße Lange Malterse im Bochumer Stadtteil Weitmar ist eine Sanierung der Kanalhaltung auf Höhe der Sonnenschule vorgesehen. Eine Untersuchung gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser ergab für den betroffenen Abschnitt die Zustandsklassen 0 bis 1, weshalb eine Instandsetzung notwendig ist.
Die geplante Maßnahme umfasst die Renovierung eines etwa 41,67 Meter langen Teilstücks des Mischwasserkanals (DN 300) zwischen dem Schacht 570 und dem Schacht 566. Die Arbeiten sollen in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Der Beginn der Baumaßnahme ist für das dritte Quartal 2023 geplant, wobei die Bauzeit auf etwa eine Woche veranschlagt wird. Für die Dauer der Arbeiten ist eine Umleitung des Straßenverkehrs erforderlich.
Die Kosten für die Kanalrenovierung belaufen sich nach Kalkulation auf circa 47.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2023 vorgesehen. Der Plan der Verwaltung zur Durchführung dieser Maßnahmen wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Bebauungsplan Nr. 1013 – Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße – hier: Erneuter Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20221893/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20221893/2 einen erneuten Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1013 – Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße – vor. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung der bestehenden Rettungswache im Bochumer Stadtteil Weitmar auf eine Fläche von etwa 6.000 m². Damit soll die Einhaltung der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Hilfsfristen von acht beziehungsweise elf Minuten sichergestellt werden. Der erneute Beschluss dient der Korrektur eines fehlerhaften Datums in der Planzeichnung des vorherigen Beschlusses.
Der Vorschlag sieht die Festsetzung des Entwurfs vom 14.07.2022 als Satzung vor, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Berücksichtigung von Stellungnahmen. Mit dem Inkrafttreten wird der Bebauungsplan Nr. 239 – Schloßstraße – im Geltungsbereich teilweise außer Kraft gesetzt. Im Rahmen des Vorhabens ist die Fällung von etwa 705 m² Waldfläche sowie von drei Einzelbäumen vorgesehen. Ein Defizit von 3.383 Ökowertpunkten wird durch die Nutzung des Ökokontos „Streuobstwiesen am Sattelgut“ in Dahlhausen sowie durch einen Waldausgleich in Langendreer ausgeglichen.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes wird für den Notfallbetrieb der Wache eine nächtliche Überschreitung der TA Lärm-Richtwerte um maximal 10 dB(A) prognostiziert. Die Leistungsfähigkeit der Hattinger Straße bleibt nach Planungsstand unbeeinträchtigt. Das Verfahren umfasst die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest sowie die Beratung in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat die Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Bochumer Wochenmärkte – Entscheidung zur erneuten VergabeZur Vorlage · 20230147 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, die Durchführung der Bochumer Wochenmärkte ab dem 1. Januar 2024 neu zu regeln. Da der aktuelle Vertrag mit der Bochum Marketing GmbH zum 31. Dezember 2023 endet, soll ein Teilnahmewettbewerb für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 durchgeführt werden. Die Vorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung einer Leistungsbeschreibung und der Durchführung dieses Wettbewerbs zu beauftragen. Die Marktflächen umfassen insgesamt etwa 17.787 m². Für das Jahr 2024 ist die Beibehaltung der bestehenden räumlichen und zeitlichen Ausdehnung vorgesehen, um die Stabilität der Märkte zu gewährleisten. Dabei sind geplante Baumaßnahmen an Standorten wie Linden Am Poter, Altenbochum Friehmannplatz sowie am Dr.-Ruer-Platz im Zeitraum zwischen 2023 und 2028 zu berücksichtigen.
Die Anforderungen an den künftigen Konzessionär umfassen die Bereitstellung einer Infrastruktur mit Stromversorgung über die Stadtwerke Bochum, Toilettenanlagen und einer hygienischen Abfallentsorgung. Die Reinigung der Flächen wird weiterhin durch die Umweltservice Bochum GmbH durchgeführt, wobei die Kosten vom Veranstalter zu erstatten sind. Das Warenangebot soll ein Grundangebot an Lebensmitteln sowie einen Mix aus Food- und Non-Food-Produkten beinhalten. Zudem ist ein Marketingkonzept zur Imageverbesserung und Akquise erforderlich. Der Konzessionär trägt das wirtschaftliche Risiko und muss Versicherungsnachweise sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Referenzen erbringen. Eine Berichterstattung an den zuständigen Fachausschuss ist für das Jahr 202rag vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 16 (CDU)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230147
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230147
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages(0 Enthaltungen)
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230188 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramtes regelt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid für das Jahr 2023. Gegenstand der Vorlage ist die Beantragung von Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe für zwei Veranstaltungen in einem festgelegten Teilbereich von Bochum-Wattenscheid-Mitte: das Sommerfest „WAT 606“ am 18. Juni 2023 sowie das Weinfest vom 15. bis 17. September 2023.
Der räumliche Geltungsbereich der Öffnungen umfasst Teile des Alten Marktes, des August-Bebel-Platzes sowie Teile der Oststraße, der Freiheitstraße, der Voedestraße und der Saarlandstraße. Die Hochstraße bleibt im Bereich zwischen dem August-Bebel-Platz und der Einmündung zur Otto-Brenner-Straße von der Regelung ausgeschlossen. Für das Sommerfest sind Verkaufsstände in der Fußgängerzone von 10:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen, während für den Sonntag des Weinfestes Öffnungszeiten von 12:00 bis 20:30 Uhr festgesetzt sind.
Die Verwaltung begründet die Empfehlung zur Freigabe mit dem öffentlichen Interesse gemäß dem Ladenöffnungsgesetz NRW, um den stationären Einzelhandel zu stärken und das Stadtbezirkszentrum zu beleben. Während der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet die Öffnungen unterstützen, lehnen die Gewerkschaft ver.di, der DGB sowie die Evangelische Kirche in Bochum die Maßnahmen ab. Verstöße gegen die festgelegten Zeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (SPD/Grüne)dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 3 (Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG:FB, BD, FDP)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Grüne)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Grüne) - 2.4Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest (Linden) vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230189 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts (Nummer 20230189) befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest für das Jahr 2023. Die Verwaltung empfiehlt die Freigabe von zwei spezifischen Terminen im Bereich Linden, die zwischen 13:00 und 18:00 Uhr stattfinden sollen.
Der erste Termin ist für den 18. Juni 2023 im Rahmen des Food-Truck-Festivals „Hüftgold“ und eines Kunsthandwerkermarktes mit etwa 30 Ständen vorgesehen. Die Veranstaltung umfasst die Hattinger Straße bis zum Wilhelm-Hopmann-Platz und wird mit etwa 5.000 Besuchern erwartet. Der zweite Termin betrifft das Fest „Lindener Meile“ am 10. September 2023. Hierfür ist eine Öffnung von 12:00 bis 18:00 Uhr geplant, die einen Kunsthandwerkermarkt mit 36 Ständen sowie einen Floh- und Trödelmarkt umfasst. Für diesen Termin werden etwa 10.000 Besucher erwartet. Die Veranstaltungszeiten für das Fest umfassen zudem den Samstag, den 9. September 2023, von 12:00 bis 22:00 Uhr.
Die Verwaltung begründet die Empfehlung mit dem öffentlichen Interesse an der Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gemäß dem Ladenöffnungsgesetz NRW. Die Stellungnahmen der Sozialpartner fallen unterschiedlich aus: Die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet äußern keine Bedenken bzw. unterstützen die Anträge, während die Gewerkschaft ver.di und der DGB die Öffnungen ablehnen. Die Evangelische Kirche in Bochum nimmt eine kritische Position ein. Verstöße gegen die festgelegten Zeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)dagegen: 9 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (Grüne) Dagegen: 1 (DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG:FB, BD, FDP)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 1 (Grüne)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dagegen 1 (Grüne) - 2.5Bebauungsplan Nr. 964 – Schloßstraße – hier: a) Änderung des Aufstellungsbeschlusses b) Auslegungsbeschluss c) Beschluss der erneuten AuslegungZur Vorlage · 20230240 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 20230240 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft den Bebauungsplan Nr. 964 – Schloßstraße –, der eine wohnbauliche Entwicklung auf einer Fläche von etwa 37.045 m² im Bochumer Stadtteil Weitmar vorsieht. Geplant ist die Schaffung von etwa 300 bis 310 Wohneinheiten in allgemeinen Wohngebieten sowie eine Kindertagesstätte mit rund 100 Plätzen. Dabei ist eine Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau von 30 % auf städtischen Flächen und 20 % auf privaten Flächen vorgesehen.
Der Plan umfasst die Erweiterung des Gebiets um Flächen für Fuß- und Radwege, die Schloßstraße sowie Teile des Friedhofs und städtischer Flächen, während der Bereich der Trauerhalle verkleinert wird. Mit Inkrafttreten des neuen Plans sollen die Bebauungspläne Nr. 239, 239 a und 875 außer Kraft gesetzt werden. Die Kfz-Erschließung soll ausschließlich über die Schloßstraße erfolgen.
Inhaltlich werden Festlegungen zur Erschließung, Gebäudestellung, Dachformen und zur ökologischen Qualität sowie zum Immissionsschutz gegen Verkehrslärm der Hattinger Straße enthalten sein. Die Entwässerung soll oberflächennah über Gräben, Mulden und ein Regenrückhaltebecken realisiert werden. Zur Kompensation eines Biotopwertdefizits ist der Einsatz des Ökokontos der Stadt Bochum vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, bis zum Satzungsbeschluss einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu schließen, der Regelungen zu gefördertem Wohnungsbau, Kompensationsmaßnahmen, Erschließung und ökologischer Baubegleitung umfasst.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesDafür:12 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die PARTEI/STADTGESTALTER)Dagegen: 2 (Die LINKE., UWG: FB)Enthaltungen: 1 (BD)
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Bebauungsplan Nr. 965 – Karl-Friedrich-Straße/Bergwerksstraße – 2. erneute Auslegung und KlarstellungenZur Vorlage · 20230221 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 965 für das Gebiet Karl-Friedrich-Straße/Bergwerksstraße. Grund hierfür ist die Aktualisierung des Schallschutzkonzeptes, welche Anpassungen im Bereich der Tiefgarage sowie an den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach sich zog. Ein neuer Beschluss der politischen Gremien ist aufgrund eines bestehenden Vorratsbeschlusses nicht erforderlich.
Im Rahmen dieser Mitteilung stellt das Amt für Stadtplanung und Wohnen verschiedene Annahmen zum Vorhaben klar. Die Anlieferung des geplanten EDEKA-Marktes soll über die Karl-Friedrich-Straße in die Tiefgarage erfolgen; eine Zufahrt über die Bergwerksstraße ist nicht vorgesehen. Zudem wird klargestellt, dass kein aufgeständertes Verkaufsgeschoss über einem offenen Parkdeck errichtet wird, sondern Schallschutzwände im Bereich der Tiefgarage zur Belüftung dienen.
Hinsichtlich der Flächennutzung betont die Verwaltung, dass die maximale Gesamtverkaufsfläche im Bebauungsplan sowie im Durchführungsvertrag festgeschrieben ist und eine Umwandlung von Lagerflächen in Verkaufsflächen ausgeschlossen bleibt. Bezüglich der Barrierefreiheit wird darauf hingewiesen, dass der Zugang von der Tiefgarage zur Verkaufsebene über Treppenanlagen und Rollsteige sichergestellt ist, auch wenn kein direkter Fahrstuhl zwischen diesen Ebenen vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.2Barrierefreier Ausbau der Haltestellen und Verbesserung des Komforts durch Fahrgastunterstände hier: jährlicher Bericht zum Stichtag 31.12.2022Zur Vorlage · 20230029 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den jährlichen Bericht zum Stand der Barrierefreiheit an Haltestellen zum Stichtag 31. Dezember 2022 vorgelegt. Nachdem im Jahr 2021 mit 34 ausgebauten Steigen die Zielvorgabe von 30 Steigen erreicht wurde, konnte dieses Ziel im Jahr 2022 mit insgesamt 23 fertiggestellten Steigen nicht erfüllt werden. Die Ausbauquote liegt damit bei 53,4 Prozent. Als Gründe für die Abweichung werden unter anderem Verzögerungen bei der Vergabe von Haltestellenpaketen angeführt, wodurch Baumaßnahmen erst zu Jahresbeginn starten konnten.
Die Umsetzung im Jahr 2022 verteilte sich auf verschiedene Bezirke: Im Bezirk Mitte wurden sieben, in Wattenscheid drei, in Nord drei, in Ost sieben sowie im Süd drei Steige barrierefrei ausgebaut. Im Bezirk Südwest wurden keine Steige barrierefrei errichtet; die neu eingerichtete Haltestelle „Am Rechteck“ wird nach einer Evaluation der Fahrgastzahlen auf einen dauerhaften barrierefreien Ausbau geprüft. Parallel dazu wird der Komfort an den Haltestellen durch den verstärkten Einsatz von Fahrgastunterständen erhöht.
Für die Jahre 2023 und 2024 plant die Verwaltung den Ausbau von mindestens 60 Steigen. Davon sollen 44 Bussteige über Förderprogramme und mindestens 16 weitere im Rahmen allgemeiner Straßenbaumaßnahmen barrierefrei umgestaltet werden. Die Rückkehr zur Zielvorgabe von 30 Steigen pro Jahr wird für den nächsten Berichtszeitraum erwartet.
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Beratungsfolge
- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung)
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung)
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung)
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung)
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (20. Sitzung)
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.3Förderung von PV-Anlagen in BochumZur Vorlage · 20223299 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktionen FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Förderung von Photovoltaikanlagen reagiert. In der Antwort der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit wird erläutert, dass die Kosten für den Austausch von Stromzählern nicht durch das Förderprogramm übernommen werden, da diese im jährlichen Messpreis enthalten sind. Hinsichtlich der Installation von Wieland-Steckdosen bei Balkonkraftwerken ist die Nutzung einer solchen Spezialsteckdose keine Voraussetzung für die Förderung, sofern die technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Bochum eingehalten werden.
Das bereitgestellte Budget in Höhe von 50.000 Euro wurde innerhalb von etwa sieben Wochen vollständig genutzt. Insgesamt wurden rund 70 Anlagen gefördert, darunter 41 Photovoltaik-Dachanlagen und 29 Balkonkraftwerke mit einer Gesamtleistung von circa 420 kWp. Im Bezirk Bochum-Südwest wurden dabei 23 Anlagen mit einem Fördervolumen von 16.000 Euro unterstützt, was einem Anteil von 33 Prozent entspricht. Die Fördermittel sind seit Mitte Juni 2022 erschöpft.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.4Beantwortung der Anfrage der Bezirksvertretung Südwest zur Vorlage 20222633 Bebauungsplan Nr.1023 – Hohlbeinstraße/ Kaulbachstraße –Zur Vorlage · 20223548 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Südwest zur Widmung von Grundstücken in der Brantropstraße reagiert. Gegenstand der Anfrage war, ob die verkauften Gartengrundstücke im Bereich der Brantropstraße 50 bis 64 in der Vergangenheit als Gartenland oder bereits als Bauland ausgewiesen waren und wann eine etwaige Änderung stattfand.
Nach Auskunft des Amtes für Stadtplanung und Wohnen befindet sich der betreffende Bereich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, weshalb keine planungsrechtlichen Festlegungen für die Grundstücke existieren. Das Flurstück 2583, welches eine Fläche von 8075 m² umfasst, steht in Privateigentum und ist im Kataster als Fläche für Sport-, Freizeit- und Erholungszwecke sowie als Garten ausgewiesen.
Hinsichtlich der Flurstücke 2572 bis 2582, die aus einer Grundstücksteilung hervorgingen, hält die Verwaltung fest, dass diese im Kataster als Wohnbauflächen geführt werden. Zuvor waren diese Flächen als Gartenland ausgewiesen. Da die Stadt Bochum nicht Eigentümer dieser Grundstücke ist und dies bereits seit mindestens 130 Jahren nicht mehr ist, liegen der Verwaltung keine Informationen über die Einzelheiten des Verkaufs der Teilflächen an die Eigentümer der Hausgrundstücke in der Brantropstraße 52 bis 64 vor.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.5Heimatmuseum im Stadtbezirk SüdwestZur Vorlage · 20223238 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat Informationen zur möglichen Einrichtung eines Heimatmuseums im Stadtbezirk angefragt. In einer Antwort der Verwaltung unter der Federführung des Kulturbüros und der Kulturhistorischen Museen erläuterte Christoph Schlierkamp die Rahmenbedingungen für ein solches Vorhaben.
Bezüglich geeigneter Gebäude betonte die Verwaltung, dass diese einen historischen Bezug zum Ort aufweisen sollten, wie etwa ehemalige Schulgebäude oder Werksdirektionen. Die erforderliche Ausstellungsfläche hänge maßgeblich vom inhaltlichen Konzept sowie den Exponaten und Sicherheitsvorgaben ab. Zur Finanzierung werden verschiedene Trägerschaften wie Heimatvereine, Brauchtumsvereine oder Unternehmen als möglich erachtet. Eine städtische Trägerschaft wird aufgrund der aktuellen finanziellen Lage der Stadt kritisch bewertet. Für die Entwicklung von Fördermöglichkeiten wird eine Beratung durch das LWL-Museumsamt sowie den Westfälischen Heimatbund empfohlen. Ein konkreter Zeitrahmen für die Erstellung eines Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts lässt sich derzeit nicht festlegen, da dieser von der Suche nach einem geeigneten Standort sowie der Klärung der Trägerschaft abhängt.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.6Antwort auf den Änderungsantrag zum Haushalt 2023/2024 der Fraktionen SPD Bünd-nis90/Die Grünen hier: Hallenfreibad LindenZur Vorlage · 20223335 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsplanung für den Zeitraum 2023/2024 wurde die Fassadenerneuerung des Hallenfreibades Linden Gegenstand einer Verwaltungsauskunft. Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten im Bezirksausschuss Bochum-Südwest angeregt, bei der Sanierung der Gebäudehülle eine vogelfreundliche Gestaltung zu berücksichtigen. Dies sollte unter anderem die Vermeidung von Vogelschlag sowie die mögliche Integration von Nistkästen umfassen, um eine Verbindung zum nahegelegenen Naturlehrpfad herzustellen.
Die Verwaltung hat diesen Vorschlag in die Liste der Anregungen aus den Bezirksvertretungen aufgenommen und die WasserWelten Bochum GmbH zur Stellungnahme aufgefordert. Die Gesellschaft teilte mit, dass im Zuge der Sanierungsarbeiten am Hallenfreibad Linden sowie bei der Planung der Freianlagen geprüft wird, wie die Errichtung von Nistplätzen in den Fassaden der öffentlichen Schwimmbäder realisiert werden kann.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
- 5.7Änderungsantrag zum Haushalt 2023/2024 der Fraktionen SPD Bündnis90/ Die Grünen Hier: Hallenfreibad LindenZur Vorlage · 20230109 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der geplanten Fassadenerneuerung des Hallenfreibads Linden wird die Umsetzung von Maßnahmen zum Artenschutz geprüft. Dies folgt auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen, die eine vogelfreundliche Gestaltung sowie die Vermeidung von Vogelschlag im Zuge der Baumaßnahme anregten.
Das Projekt befindet sich aktuell in der Phase des Vorentwurfs. Die untere Naturschutzbehörde berät die WasserWelten Bochum GmbH hierzu zu naturschutzrechtlichen Themen. Als technische Grundlage dienen Empfehlungen zur Reduktion von Durchsichten und Spiegelwirkungen auf Glasflächen sowie eine entsprechende Gestaltung der Außenanlagen, um Fehlinterpretationen von Flugwegen durch Baumpflanzungen vor den Glasfronten zu vermeiden.
Zusätzlich zur Fassadengestaltung regte die untere Naturschutzbehörde die Anbringung von Ersatzquartieren für Mauersegler, Schwalben und Fledermäuse an. Im Zuge des Bauantragsverfahrens wird eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse eines entsprechenden Gutachtens sollen die konkreten Maßnahmen zur Sicherung des Artenschutzes final abgestimmt werden.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.8Geplante Bauvorhaben Kassenberger Str. 20 - BauordnungZur Vorlage · 20223485 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zur geplanten Bebauung in der Kassenberger Straße 20 reagiert. Für das betreffende Grundstück liegt ein positiver planungsrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses vor, der bereits im Jahr 2009 nach einem gerichtlichen Vergleich erteilt wurde. Dieser Bescheid wurde zuletzt bis zum 1. April 2023 verlängert und prüft lediglich die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.
Ein förmliches Baugenehmigungsverfahren wurde bislang nicht beantragt. Im Rahmen eines solchen Verfahrens muss der Bauherr Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz kompensieren. Hierzu ist eine Ausgleichsbilanzierung vorzulegen, die mit dem Umwelt- und Grünflächenamt abzustimmen ist. Zudem muss im Zuge einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung nachgewiesen werden, dass geschützte Tiere nicht verletzt oder deren Lebensräume zerstört werden. Die Erstellung der notwendigen artenschutzrechtlichen Einschätzungen erfordert eine entsprechende fachliche Qualifikation.
Die Erschließung des geplanten Bauvorhabens soll über die bereits vorhandene Zufahrt zum Gebäude in der Kassenberger Straße 22 erfolgen.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
- 5.9Hundewiesen in den RuhrwiesenZur Vorlage · 20223545 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Gestaltung der Hundewiese in den Ruhrwiesen reagiert. In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest im Oktober 2022 hatte die Fraktion nach Möglichkeiten gefragt, die Fläche attraktiver zu gestalten und durch Hinweisschilder auf sie aufmerksam zu machen.
Laut der Antwort des Umwelt- und Grünflächenamtes sind derzeit keine weiteren Ausstattungselemente zur Attraktivierung der Hundewiese vorgesehen. Die Fläche verfügt aktuell über einen Kotbeutelspender, einen Abfallbehälter sowie zwei Bänke außerhalb der eingezäunten Wiese. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet wurde die Fläche mit einem Drahtgeflecht-Weidezaun statt eines Stabgittermattenzauns gesichert.
Hinsichtlich der Beschilderung weist die Verwaltung darauf hin, dass die Lage der Hundewiese auf der Internetseite der Stadt Bochum ersichtlich ist. Ergänzend zur vorhandenen Beschilderung direkt an der Wiese wird die Möglichkeit genannt, ein Hinweisschild am Eingang zur Grünanlage im Bereich der Ruhrmühle anzubringen, um auf die etwa 1400 Meter entfernte Hundewiese hinzuweisen.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
- 5.10Wegesituation Am HedtbergZur Vorlage · 20223488 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Wegesituation im Bereich Am Hedtberg reagiert. In der Anfrage wurden verschiedene Mängel an den Wegen thematisiert, darunter ein beschädigter Belag, eine morsche Bank, fehlende Geländer sowie eine unzureichende Beleuchtung.
Der Technische Betrieb teilte mit, dass der spezifische schlechte Zustand der Wege der Verwaltung so nicht bekannt war. Es wurde darauf hingewiesen, dass für Waldwege im Vergleich zu Grünanlagen geringere Anforderungen an den baulichen Zustand gelten und eine herabgesetzte Verkehrssicherungspflicht besteht. Die Prüfung und Reinigung der Wege erfolgt unregelmäßig und bedarfsorientiert.
Hinsichtlich möglicher Maßnahmen erklärte die Verwaltung, dass eine Überarbeitung der Wegedecken sowie der Treppenanlage im Jahr 2023 durchgeführt werden könnte, sofern entsprechende Mittel aus dem Bezirk bereitgestellt werden. Auch ein Austausch der Bank sei von der Bereitstellung finanzieller Mittel abhängig. Zur Verbesserung der Beleuchtung wird der Technische Betrieb eine Überprüfung durch die Stadtwerke Bochum veranlassen; die Installation zusätzlicher Lichtpunkte erfordert eine Abstimmung mit dem Tiefbauamt sowie dem Umwelt- und Grünflächenamt. Als bereits erfolgte Maßnahmen wurden das Entfernen von Laub zur Reduzierung der Rutschgefahr sowie die Reparatur des Treppengeländers angeführt. Ein gemeinsamer Ortstermin mit der Bezirksvertretung Südwest soll im Januar 2023 stattfinden.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
- 5.11Freiflächennutzung auf städt. Friedhöfen für AusgleichspflanzungenZur Vorlage · 20230024 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20230024 informiert der Technische Betrieb über die mögliche Nutzung von Freiflächen auf städtischen Friedhöfen im Bochumer Stadtteil Südwest als Ausgleichsflächen für Baumpflanzungen. Die Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vom Oktober 2022 thematisierte den Bedarf an Kompensationsflächen nach Baumfällungen, da durch veränderte Bestattungskulturen vermehrt Grünflächen auf Friedhöfen entstehen, die nicht unmittelbar für neue Bestattungen genutzt werden.
Nach Angaben der Verwaltung wurden zwei potenzielle Flächen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung identifiziert. Auf dem Friedhof Weitmar-Schloßstraße können vier Teilflächen mit einer Gesamtgröße von rund 3,32 Hektar als Ausgleichsflächen dienen. Zudem steht eine zusammenhängende Fläche von etwa 0,98 Hektar auf dem Friedhof Linden zur Verfügung. Der Technische Betrieb hat diese Flächen bereits dem Umwelt- und Grünflächenamt als mögliche Kompensationsflächen gemeldet. Eine abschließende Entscheidung oder ein konkreter Zeitplan für einen weiteren Vorschlag der Verwaltung steht noch aus, da die Prüfung der Flächen durch das Umwelt- und Grünflächenamt derzeit andauert.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.12Muslimisches Gräberfeld im Stadtbezirk SüdwestZur Vorlage · 20223351 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat die Verwaltung nach den Möglichkeiten, Kosten und einem Zeitplan für die Einrichtung eines muslimischen Gräberfeldes im Stadtbezirk gefragt. Die Antwort des Technischen Betriebs erläutert, dass auf den Friedhöfen Heinrich-König-Straße und Dahlhausen derzeit keine Flächen verfügbar sind, welche die Voraussetzung der muslimischen Gemeinden erfüllen, dass das Gräberfeld zuvor nicht belegt war. Auf dem Hauptfriedhof kann das bestehende muslimische Gräberfeld zwar erweitert werden, die Möglichkeiten hierfür sind jedoch begrenzt.
Der Technische Betrieb prüft aktuell, ob auf anderen städtischen Friedhöfen ungenutzte Flächen zur Verfügung stehen könnten. Parallel dazu wird eine Lösung in Erwägung gezogen, bei der muslimische Gemeinden einen Friedhof in eigener Trägerschaft entwickeln könnten, ähnlich dem Modell des jüdischen Friedhofs am Hauptfriedhof. Die Kosten für die Anlage hängen von der Größe und den baulichen Maßnahmen ab. Als Referenzwert werden etwa 130 Euro für Wahlgräber und 110 Euro für Reihengräber pro Grabstelle genannt, sofern lediglich einfache Infrastrukturmaßnahmen wie Wegbau und Kantensetzung anfallen.
Ein fester Zeitrahmen für die Umsetzung liegt derzeit nicht vor, da zunächst weitere Standortprüfungen sowie Gespräche mit den muslimischen Gemeinden und weiteren Beteiligten notwendig sind.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 25.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (22. Sitzung)
- 5.13Einrichtung von KrisenInformationsErsthilfeZentren (KIEZ)Zur Vorlage · 20230209 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant in Zusammenarbeit mit den Städten Leverkusen und dem Märkischen Kreis die Einrichtung von 15 KrisenInformationsErsthilfeZentren (KIEZ) im gesamten Stadtgebiet. Diese Zentren sollen im Falle von Krisenlagen oder besonderen Ereignissen als Anlauf- und Versorgungsstellen für die Bevölkerung dienen. Aufgrund der notwendigen Infrastruktur und Raumkapazitäten werden primär Schulgebäude in städtischer Trägerschaft als Standorte genutzt.
Die KIEZ dienen der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit kritischer Infrastrukturen sowie der Notversorgung nicht selbsthilfefähiger Personengruppen. Mögliche Einsatzszenarien umfassen unter anderem Kampfmittelfunde, Unwetterlagen wie Starkregen und Überschwemmungen, die Betreuung gestrandeter Personen oder großflächige Energie- und Stromausfälle. Zu den Aufgaben in den Zentren gehören die Information der Bürger, die Ermöglichung von Notrufen bei Ausfall der Kommunikation, die medizinische Erstversorgung sowie die Registrierung von freiwilligen Helfern. Zudem können die Standorte zur Trinkwassernotversorgung, zur Unterbringung obdachloser Personen oder als Einsatzstützpunkte für Behörden dienen.
Der zeitliche Ablauf sieht Begehungen und Feinplanungen bis Ende April 2023 vor. Die organisatorische Umsetzung sowie notwendige Beschaffungen sollen bis Ende Juni 2023 abgeschlossen sein, sodass die ersten Zentren Ende August 2023 kurzfristig nutzbar sind. Ab September 2023 ist eine weitergehende Information der Öffentlichkeit vorgesehen.
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- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung)
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung)
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung)
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung)
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.14Baumentfernung auf dem Grundstück Hattinger Str. 620-632Zur Vorlage · 20230146 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat eine Mitteilung zur geplanten Baumentfernung auf dem Grundstück in der Hattinger Straße 620 bis 632 vorgelegt. Für die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs, der vier Wohneinheiten sowie Stellplätze umfasst, wurde ein Antrag auf Entfernung von acht Bäumen gestellt. Da diese Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Bochum fallen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Die Verwaltung beabsichtigt, eine Ausnahme gemäß der Baumschutzsatzung zu erteilen, da die Bäume im Bereich der geplanten Bau- und Stellplatzflächen liegen. Ein Erhalt der Bäume würde die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks wesentlich einschränken. Als Ausgleich sind laut dem vorliegenden Ersatzpflanzplan 13 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm auf dem Grundstück zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen. Darüber hinaus muss der Antragsteller einen im Zufahrtsbereich befindlichen Straßenbaum erwerben. Die zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie die Bezirksvertretung Bochum-Südwest, wurden über diesen Vorgang zur Kenntnisnahme informiert.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.15Anfrage der SPD-Fraktion zu Zebrastreifen auf der Blankensteiner StraßeZur Vorlage · 20230112 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest angefragt, ob die vorübergehend entfernten Zebrastreifen auf der Blankensteiner Straße im Bereich des Weitmarer Holzes dauerhaft eingerichtet werden können. Hintergrund war die kurzzeitige Existenz zweier Fußgängerüberwege nahe eines Parkplatzes, die nach Abschluss einer Baumaßnahme wieder aufgehoben wurden.
Das Tiefbauamt erklärte in seiner Antwort, dass die Zebrastreifen aufgrund eines Fehlers bei der Prüfung der Verkehrszeichenpläne während einer temporären Baumaßnahme fälschlicherweise angeordnet worden waren. Eine dauerhafte Installation sei nicht erforderlich, da für den gesamten Streckenabschnitt durch das Weitmarer Holz eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Laut Verwaltung sind die Sichtverhältnisse aufgrund des geradlinigen Straßenverlaufs ausreichend und es wurden in den letzten drei Jahren keine Unfälle an der betreffenden Stelle gemeldet.
Für eine dauerhafte Einrichtung müssten zudem die Lichtverhältnisse angepasst werden, was eine beidseitige Beleuchtung mit separater Steuerung erfordern würde. Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 12.000 Euro. Da die aktuellen Zeitlücken im Verkehr für ein sicheres Überqueren der Straße ausreichen, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Änderung der bestehenden Regelung.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.16Parkplatz Papenloh -Weitmarer Holz-Zur Vorlage · 20230239 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage den Zustand des Parkplatzes Papenloh im Weitmarer Holz thematisiert und um Maßnahmen zur Instandsetzung der Oberfläche, die Aufstellung von Abfallbehältern sowie eine mögliche Beleuchtung gebeten. Die Verwaltung nahm dazu in der Vorlage 20230239 Stellung.
Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit teilte der Technische Betrieb mit, dass der Schotterparkplatz aufgrund seines Charakters als Behelfsfläche weiterhin als Schotterfläche erhalten bleibt. Bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 ist jedoch eine Baumaßnahme geplant, bei der Bodensenken durch Auf- und Abtrag des Oberbaus ausgeglichen und grobe Gesteinskörnungen entfernt werden sollen.
Die Errichtung von Müllbehältern ist nicht vorgesehen, da die Verwaltung darauf hinweist, dass die Bereitstellung von Entsorgungsmöglichkeiten erfahrungsgemäß zu einer erhöhten Vermüllung führen kann. Die Fläche wird jedoch regelmäßig durch die Beschäftigten des Technischen Betriebs kontrolliert. Eine Installation von Beleuchtung soll unterbleiben, um Lichtemissionen im Schutzgebiet zu vermeiden und die Auswirkungen auf die Flora und Fauna sowie die Biodiversität nicht zu beeinträchtigen.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 5.17Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen- Füllstandsdaten durch Sensoren an AltglascontainernZur Vorlage · 20223305 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat Informationen zur Nutzung von Sensoren an Altglascontainern zur Erfassung von Füllstandsdaten angefordert. Laut der Antwort der USB Bochum GmbH ist im Rahmen der digitalen Agenda geplant, diese Daten künftig mit einer Navigationsfunktion auf der Website des Entsorgers zu verknüpfen. Diese Funktion soll den nächsten Standort oder Wertstoffhof anzeigen und bei Bedarf auch den aktuellen Füllstand der Altglascontainer ausweisen. Ein konkreter Zeitpunkt für die Implementierung dieses Features ist aufgrund zahlreicher laufender digitaler Projekte derzeit noch nicht absehbar. Eine Veröffentlichung der Daten ohne vorherige Aufbereitung ist nicht vorgesehen, da die Rohdaten ohne weitere Verarbeitung keinen direkten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger bieten würden.
Bezüglich einer Ausweitung der Sensorik auf Altpapiercontainer befindet sich das Verfahren, welches die Erfassung über Schwingungen beim Einwurf nutzt, aktuell in der Erprobungsphase. Die USB Bochum GmbH weist darauf hin, dass bei Papiercontainern unzerkleinerte Kartonagen den Einwurf blockieren können, was die Füllstandsmessung beeinflusst. Das Unternehmen beobachtet die technologische Entwicklung am Markt und steht im Austausch mit anderen kommunalen Entsorgern, um ein praxistaugliches System zu finden, das sowohl für die Entsorgungslogistik als auch für die Bevölkerung einen Mehrwert bietet.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Wohnungen Blankensteiner Straße 24-26Zur Vorlage · 20230446 · Anfrage
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Die Fraktion Die LINKE in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum Zustand und zur Belegung der Wohnimmobilien in der Blankensteiner Straße 24-26 angefordert. Gegenstand der Anfrage sind Gebäude, die im Eigentum der Wohnungsbau- und Liegenschaftsgesellschaft Bochum (VBW) stehen.
In der Vorlage wird dargelegt, dass die betreffenden Häuser in den vergangenen Jahren einen hohen Leerstand aufweisen sollen. Zudem wird angeführt, dass keine Neuvermietungen stattgefunden hätten und die Instandhaltung der Objekte nicht erfolgt sei.
Die Anfrage umfasst zwei zentrale Fragestellungen an die zuständige Stelle. Erstens wird nach den Gründen für den bestehenden Leerstand in diesem Bereich des Straßenzugs gefragt. Zweitens möchte die Fraktion erfahren, ob seitens der VBW konkrete Pläne für Sanierungs-, Verkaufs- oder Neubauvorhaben für diese Liegenschaften existieren.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.2Durchführung der Kanalbaumaßnahmen vor den Um- und Ausbauten der Straßen und GehwegeZur Vorlage · 20230451 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bochum-Südwest hat mit der Anfrage 20230451 die zeitliche Abstimmung von Kanalbaumaßnahmen und dem Ausbau von Straßen sowie Gehwegen thematisiert. Grundlage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Südwest vom 15. September 2021 zu Programmen der Gehwegerneuerung für den Zeitraum 2022 bis 2024 sowie zur Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes. In diesem Zusammenhang wurde im Protokoll vermerkt, dass bei verschiedenen Bauvorhaben die Sanierung der Kanalisation vor den Um- oder Ausbauarbeiten an Fahrbahnen und Gehwegen angestrebt werden soll.
Dies betrifft unter anderem die Bereiche Am Sattelgut, Am Sonnenberg, Auf dem Holte, Ferdinand-Krüger-Straße, Hasenwinkler Straße sowie die Markstraße. Die Fraktion fragt in ihrer Anfrage nach, ob die geplanten Maßnahmen bereits angepasst wurden oder ob eine solche Anpassung notwendig war. Zudem wird angefragt, ob bei der Durchführung dieser Maßnahmen die künftige Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität mitberücksichtigt wird.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.3Schulentwicklungsplanung für den Bereich SchloßstraßeZur Vorlage · 20230452 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zur Schulentwicklungsplanung für den Bereich Schloßstraße Fragen zur künftigen Beschulung gestellt. Grundlage der Anfrage ist das geplante Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 964 an der Schloßstraße, welches etwa 300 bis 310 Wohneinheiten umfassen soll.
Mit der Entwicklung dieses Gebiets wird mit einem Zuwachs an Kindern in der Umgebung gerechnet. Da die nächstgelegenen Grundschulen eine Entfernung von circa 1.000 bis 1.400 Metern aufweisen, möchte die Fraktion klären, ob die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler in der aktuellen Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe bereits berücksichtigt wurden. Falls dies nicht erfolgt ist, wird nach den künftigen Grundschulstandorten gefragt, an denen die Kinder aus dem neuen Wohngebiet unterrichtet werden sollen.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.4Zukünftiger Verkehr am Knotenpunkt Hattinger Straße / SchloßstraßeZur Vorlage · 20230453 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bochum-Südwest hat eine Anfrage zur zukünftigen Verkehrssituation am Knotenpunkt Hattinger Straße und Schloßstraße gestellt. Hintergrund ist eine vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung, wonach eine Verkehrsuntersuchung die Kapazität des Knotenpunktes für das prognostizierte Verkehrsaufkommen als ausreichend bewertet hat.
Die Fraktion bittet um Klärung der Auswirkungen der Rettungs- und Feuerwache Süd-West auf den Verkehrsfluss. Hierbei werden die Einsatzhäufigkeit von Sonderfahrzeugen, mögliche Sperrungen des gesamten Knotenpunktes sowie die Folgen für den Rückstau auf der südlichen Schloßstraße thematisiert. Zudem wird nach den Auswirkungen geplanter Baumaßnahmen auf den Grundstücken des derzeitigen Edeka-Marktes und angrenzender Wohnbebauung gefragt, da diese zu einer erhöhten Nutzung der Verkehrsinfrastruktur führen könnten.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Straßenbahn auf der Hattinger Straße. Die Fraktion weist darauf hin, dass es in Zeiten hohen Verkehrsaufkommens zu Verzögerungen kommen kann, wenn Fahrzeuge aus Richtung Innenstadt nicht ausreichend zur rechten Fahrbahnseite einordnen und so den Weg für die Straßenbahn blockieren. Es wird gefragt, ob diese Problematik der Verwaltung bekannt ist und welche Maßnahmen zur Behebung dieser Situation vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.5Smarte ParkbänkeZur Vorlage · 20230474 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Anfrage zur weiteren Verwendung von sogenannten smarten Parkbänken gestellt. Grundlage für das Anliegen ist die Information der Fraktion, dass die Stadtverwaltung bereits Anschaffungen dieser Art vorgenommen hat.
Mit der Vorlage Nummer 20230474 erkundigt sich die Fraktion, ob beabsichtigt ist, diese Technologie auch in den Stadtteilzentren des Bochumer Südwestens einzusetzen. Im Fokus der Anfrage steht dabei die Frage, ob eine Aufstellung der Bänke in den Zentren Linden-Mitte, Weitmar-Mitte sowie Weitmar-Mark geplant ist. Die entsprechende Anfrage wurde dem Umwelt- und Grünflächenamt zur Bearbeitung vorgelegt, um Informationen über die künftige Verteilung dieser städtischen Anschaffungen in den genannten Stadtteilen zu erhalten.
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- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
- 6.6Bouleplatz im Ruhrauenpark
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Verkauf eines Grundstückes an der Hasenwinkeler StraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Bebauungsplan Nr. 964 – Schloßstraße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- 11.2Grabeland Am Ruhrort / B-Plan Nr. 997
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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