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Beantwortung der Anfrage der Bezirksvertretung Südwest zur Vorlage 20222633 Bebauungsplan Nr.1023 – Hohlbeinstraße/ Kaulbachstraße –

20223548 · Antwort der Verwaltung · 22.02.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage Anfrage der Bezirksvertretung Südwest zur Vorlage 20222633 Bebauungsplan Nr.1023- Hohlbeinstraße/ Kaulbachstraße · 26.10.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Südwest zur Widmung von Grundstücken in der Brantropstraße reagiert. Gegenstand der Anfrage war, ob die verkauften Gartengrundstücke im Bereich der Brantropstraße 50 bis 64 in der Vergangenheit als Gartenland oder bereits als Bauland ausgewiesen waren und wann eine etwaige Änderung stattfand.

Nach Auskunft des Amtes für Stadtplanung und Wohnen befindet sich der betreffende Bereich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, weshalb keine planungsrechtlichen Festlegungen für die Grundstücke existieren. Das Flurstück 2583, welches eine Fläche von 8075 m² umfasst, steht in Privateigentum und ist im Kataster als Fläche für Sport-, Freizeit- und Erholungszwecke sowie als Garten ausgewiesen.

Hinsichtlich der Flurstücke 2572 bis 2582, die aus einer Grundstücksteilung hervorgingen, hält die Verwaltung fest, dass diese im Kataster als Wohnbauflächen geführt werden. Zuvor waren diese Flächen als Gartenland ausgewiesen. Da die Stadt Bochum nicht Eigentümer dieser Grundstücke ist und dies bereits seit mindestens 130 Jahren nicht mehr ist, liegen der Verwaltung keine Informationen über die Einzelheiten des Verkaufs der Teilflächen an die Eigentümer der Hausgrundstücke in der Brantropstraße 52 bis 64 vor.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung)
22.02.2023
kein Ergebnis hinterlegt