Geplante Bauvorhaben Kassenberger Str. 20 - Bauordnung
20223485 · Antwort der Verwaltung · 22.02.2023 · Bauordnungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zur geplanten Bebauung in der Kassenberger Straße 20 reagiert. Für das betreffende Grundstück liegt ein positiver planungsrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses vor, der bereits im Jahr 2009 nach einem gerichtlichen Vergleich erteilt wurde. Dieser Bescheid wurde zuletzt bis zum 1. April 2023 verlängert und prüft lediglich die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.
Ein förmliches Baugenehmigungsverfahren wurde bislang nicht beantragt. Im Rahmen eines solchen Verfahrens muss der Bauherr Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz kompensieren. Hierzu ist eine Ausgleichsbilanzierung vorzulegen, die mit dem Umwelt- und Grünflächenamt abzustimmen ist. Zudem muss im Zuge einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung nachgewiesen werden, dass geschützte Tiere nicht verletzt oder deren Lebensräume zerstört werden. Die Erstellung der notwendigen artenschutzrechtlichen Einschätzungen erfordert eine entsprechende fachliche Qualifikation.
Die Erschließung des geplanten Bauvorhabens soll über die bereits vorhandene Zufahrt zum Gebäude in der Kassenberger Straße 22 erfolgen.
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