Bebauungsplan Nr. 964 – Schloßstraße – hier: a) Änderung des Aufstellungsbeschlusses b) Auslegungsbeschluss c) Beschluss der erneuten Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 20230240 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft den Bebauungsplan Nr. 964 – Schloßstraße –, der eine wohnbauliche Entwicklung auf einer Fläche von etwa 37.045 m² im Bochumer Stadtteil Weitmar vorsieht. Geplant ist die Schaffung von etwa 300 bis 310 Wohneinheiten in allgemeinen Wohngebieten sowie eine Kindertagesstätte mit rund 100 Plätzen. Dabei ist eine Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau von 30 % auf städtischen Flächen und 20 % auf privaten Flächen vorgesehen.
Der Plan umfasst die Erweiterung des Gebiets um Flächen für Fuß- und Radwege, die Schloßstraße sowie Teile des Friedhofs und städtischer Flächen, während der Bereich der Trauerhalle verkleinert wird. Mit Inkrafttreten des neuen Plans sollen die Bebauungspläne Nr. 239, 239 a und 875 außer Kraft gesetzt werden. Die Kfz-Erschließung soll ausschließlich über die Schloßstraße erfolgen.
Inhaltlich werden Festlegungen zur Erschließung, Gebäudestellung, Dachformen und zur ökologischen Qualität sowie zum Immissionsschutz gegen Verkehrslärm der Hattinger Straße enthalten sein. Die Entwässerung soll oberflächennah über Gräben, Mulden und ein Regenrückhaltebecken realisiert werden. Zur Kompensation eines Biotopwertdefizits ist der Einsatz des Ökokontos der Stadt Bochum vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, bis zum Satzungsbeschluss einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu schließen, der Regelungen zu gefördertem Wohnungsbau, Kompensationsmaßnahmen, Erschließung und ökologischer Baubegleitung umfasst.
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Dokumente
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Ort
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Beratungsfolge
- 07.03.2023Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesDafür:12 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die PARTEI/STADTGESTALTER)Dagegen: 2 (Die LINKE., UWG: FB)Enthaltungen: 1 (BD)
- 22.02.2023Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
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