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Beschlussvorlage der Verwaltung

Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Ost

20231658 23.08.2023 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II

🟢 Beschlossen 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231658

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll den bisherigen Schriftführer mit sofortiger Wirkung abberufen. Hintergrund der Beschlussvorlage ist das Ausscheiden des betreffenden Mitarbeiters aus dem aktiven Dienst bei der Stadtverwaltung Bochum zum 31. März 2023.

Die rechtliche Grundlage für die Bestellung einer Schriftführung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Diese Bestimmungen schreiben vor, dass Niederschriften über gefasste Beschlüsse von der jeweiligen Bezirksbürgermeisterin oder dem jeweiligen Bezirksbürgermeister sowie einer vom Gremium zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen sind. Gemäß der Geschäftsordnung sind für diese Funktion städtische Dienstkräfte der zuständigen Bezirksverwaltungsstellen einzusetzen.

Durch die Abberufung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 23. August 2023 vorgesehen.

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