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Widmung der Stichstraße „Alte Wittener Straße“

20231466 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 23.08.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231466
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KI-Zusammenfassung

In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 23. August 2023 wird über die Widmung eines Teils der „Alten Wittener Straße“ entschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes sieht vor, die Stichstraße als Gemeindestraße zu widmen. Betroffen sind Flächen in der Gemarkung Laer, Flur 7, welche die Flurstücke 694 (teilweise), 774 und 1374 umfassen.

Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass dieser Straßenabschnitt der Erschließung der Anwohner dienen soll und daher öffentlich werden soll. Ein Teil der „Alten Wittener Straße“ ist bereits als öffentliche Straße gewidmet. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem Paragraph 37 der Gemeindeordnung NRW. Als Eigentümerin der betreffenden Flächen ist die Stadt Bochum eingetragen. Ein entsprechender Lageplan zur Veranschaulichung der zu widmenden Flächen liegt der Vorlage bei.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung)
23.08.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231466