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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- keine Tagesordnungspunkte
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Kinderspielplatz Richardstraße – Ersatz SpielgeräteZur Vorlage · 20262559 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz Richardstraße vorgelegt. Da die beiden vorhandenen Spielgeräte aus dem Jahr 2008 stammen und als abgängig eingestuft werden, ist ein Austausch erforderlich, um den Spielwert des Standorts in der dicht besiedelten Wohngegend zu erhalten.
Der vorliegende Vorschlag sieht einen 1-zu-1-Ersatz der Geräte vor. Hierfür sollen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte Mittel in Höhe von 45.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus bezirklichen Mitteln erfolgen. Da lediglich ein Austausch der bestehenden Geräte ohne Erweiterung der Fläche stattfindet, entstehen keine zusätzlichen Folgekosten.
Hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen wird in der Vorlage ausgeführt, dass sich die Klimabilanz durch den Austausch der Spielgeräte im Vergleich zum Bestand nicht verändert. Die Flächenanteile von Sand, Fallschutz, Rasen und Grünflächen bleiben nahezu identisch, da lediglich die Geräte ausgetauscht und die Flächen nur minimal angepasst werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll durch die Verwaltung erfolgen, sofern die Bezirksvertretung Bochum-Mitte dem Beschluss zustimmt.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Zuschussantrag Fussball-Club Altenbochum 1920/28 e.V.Zur Vorlage · 20262441 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat der Bezirksvertretung Bochum-Mitte eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses für den Fußball-Club Altenbochum 1920/28 e.V. vorgelegt. Der Verein beantragt finanzielle Unterstützung für die Renovierung der Schiedsrichterkabine.
Hintergrund des Antrags ist die geplante Renovierung der Kabine in Eigenregie durch den Verein. Da die erste Mannschaft in die Landesliga aufgestiegen ist, werden bei Heimspielen drei Schiedsrichter eingesetzt. Die aktuelle Kabine entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren. Die Auszahlung soll erst nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen durch die Bezirksverwaltungsstelle erfolgen.
Die Grundlage für die Förderung bildet die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine, Verbände, Schulen, Kirchen, Bürgerinitiativen und Organisationen im Stadtbezirk Mitte. Der Antrag ist gemäß der bezirklichen Zuschussrichtlinie zulässig, da für besondere Aufwendungen entsprechende Anträge gestellt werden können. Die Bewilligung ist bis zu einem Betrag von 1.500 Euro möglich. Die Vorlage sieht vor, dass die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann, falls die Mittel zweckwidrig verwendet werden oder der Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht wird. Ein Anspruch auf Auszahlung erlischt zudem, wenn der geförderte Zweck nicht oder nicht mehr verfolgt wird.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Nachbarschaftskreis Bochum-Hamme/Speckschweiz (ehrenamtliche Initiative)Zur Vorlage · 20262455 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Gewährung eines Zuschusses an die ehrenamtliche Nachbarschaftsinitiative Hamme/Speckschweiz beantragt wird. Die Initiative plant, im Zeitraum von Dezember 2026 bis Juni 2027 eine Vorlesereihe für Kinder ab vier Jahren im Bochum-Hamme durchzuführen.
Für die Umsetzung dieses Vorhabens wird eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.457,84 Euro aus den bezirklichen Haushaltsmitteln beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung Bochum-Mitte den Zuschuss bewilligt und die zuständige Bezirksverwaltungsstelle mit der Auszahlung beauftragt.
Die Verwendung der Mittel unterliegt den geltenden Richtlinien für Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte. Die Verwaltung ist angewiesen, nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen. Ein Verwendungsnachweis, bestehend aus Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen, muss bei der Bezirksverwaltungsstelle Mitte eingereicht werden. Sollte der Zweck nicht verfolgt werden oder der Nachweis nicht fristgerecht erbracht werden, ist die Verwaltung berechtigt, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern. Die Entscheidung über die Gewährung der Mittel liegt im Ermessen der Bezirksvertretung.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (CDU) - 1.4Zuschuss für das weihnachtliche Konzert „Musikalische Bescherung in Bochum-GrummeZur Vorlage · 20262596 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der ein Zuschuss für ein weihnachtliches Konzert im Bochumer Stadtteil Grumme beantragt wird. Ein Zusammenschluss verschiedener musikalischer Gruppen bittet um eine finanzielle Unterstützung aus den bezirklichen Haushaltsmitteln in Höhe von 500 Euro. Dieser Betrag soll die professionelle Begleitung des Konzertes am 6. Dezember 2026 ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bezirksvertretung Bochum-Mitte die Gewährung dieses Zuschusses empfohlen wird. Im Falle einer Entscheidung ist die Bezirksverwaltungsstelle beauftragt, die Auszahlung vorzunehmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung angewiesen, nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gemäß den geltenden Richtlinien für Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte zu prüfen.
Die Grundlage für die Mittelverwendung bilden die entsprechenden Zuschussrichtlinien, die eine Rückforderung des Betrages vorsehen, falls die Mittel zweckwidrig verwendet werden oder der erforderliche Verwendungsnachweis nicht fristgerecht erbracht wird. Die Initiatoren der Veranstaltung sind verpflichtet, die tatsächlichen Kosten durch die Vorlage von Belegen, wie Rechnungen und Quittungen, gegenüber der Bezirksverwaltungsstelle nachzuweisen. Die Entscheidung über die Gewährung der Zuwendung liegt im Ermessen der Bezirksvertretung.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Zuschuss für die Durchführung einer Fotoausstellung der Kindertagespflege WestendZur Vorlage · 20262629 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der ein Zuschuss für das Netzwerk der Kindertagespflege Westend beantragt wird. Das Netzwerk bittet um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.040,00 Euro aus den bezirklichen Haushaltsmitteln. Der Zweck der Zuwendung ist die Organisation und Durchführung einer Fotoausstellung, die in Zusammenarbeit mit dem Bochumer Künstlerbund realisiert werden soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung Bochum-Mitte die Gewährung des Zuschusses in der genannten Höhe bewilligt. Die zuständige Bezirksverwaltungsstelle wird damit beauftragt, die Auszahlung vorzunehmen. Gleichzeitig erhält die Verwaltung den Auftrag, nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen. Dies erfolgt auf Grundlage der bezirklichen Zuschussrichtlinie.
Die Rückforderung der Mittel ist vorgesehen, falls die Mittel zweckwidrig verwendet werden oder der erforderliche Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht eingereicht wird. Das Netzwerk der Kindertagespflege Westend ist verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Kosten durch die Vorlage von Rechnungen und Quittungen gegenüber der Bezirksverwaltungsstelle Mitte nachzuweisen. Die Entscheidung über die Gewährung der Zuwendung liegt im Ermessen der Bezirksvertretung. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 14. Oktober 2026 erwartet.
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- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Zuschussantrag für den Martinszug 2026 der Kindertageseinrichtung St. BarbaraZur Vorlage · 20262640 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Gewährung eines Zuschusses für die Kindertageseinrichtung St. Barbara beantragt wird. Die Einrichtung stellt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus bezirklichen Haushaltsmitteln in Höhe von 150 Euro, um die Durchführung des Martinsumzuges am 13. November 2026 zu ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung Bochum-Mitte den Zuschuss bewilligt. Die zuständige Bezirksverwaltungsstelle wird damit beauftragt, die Auszahlung vorzunehmen und im Anschluss an die Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen. Die Grundlage für die Prüfung bildet die bezirkliche Zuschussrichtlinie. Sollte ein Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden oder die Mittel zweckwidrig verwendet werden, ist eine ganz oder teilweise Rückforderung der Summe vorgesehen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Kosten durch die Vorlage von Rechnungen und Quittungen bei der Bezirksverwaltungsstelle Mitte nachzuweisen. Die Gewährung der Zuwendung unterliegt dem Ermessen der Bezirksvertretung. Die Vorlage basiert auf der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie den geltenden Richtlinien für Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte.
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- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Zuschussantrag der Polizei-Sportvereinigung Bochum e.V.Zur Vorlage · 20262643 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, in der es um die Gewährung eines Zuschusses für die Polizei-Sportvereinigung Bochum e. V. geht. Der Verein hat Mitte September 2026 einen Antrag gestellt, um die Durchführung der Stadtmeisterschaften im Judo finanziell zu unterstützen. Beantragt wird ein Zuschuss aus den bezirklichen Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 1.500 Euro.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung Bochum-Mitte den Zuschuss gewährt. Die Auszahlung der Mittel ist dabei an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Bezirksverwaltungsstelle soll die Zahlung erst vornehmen, wenn der Veranstalter eine vollständige Abrechnung inklusive aller Belege und Nachweise über Einnahmen und Ausgaben vorlegt. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Kosten der Veranstaltung nicht durch andere Einnahmen gedeckt werden konnten. Zu den zu berücksichtigenden Einnahmequellen gehören insbesondere Eintrittsgelder, Erlöse aus dem Verkauf von Speisen und Getränken sowie Spenden und Zuschüsse von Dritten. Die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 14. Oktober 2026 erwartet.
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- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Bauliche Umsetzung der GoerdtstraßeZur Vorlage · 20262307 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur baulichen Umsetzung der Goerdtstraße vorgelegt, die die Erneuerung der Kanalinfrastruktur, Anpassungen der Versorgungsleitungen sowie einen Straßenumbau umfasst. Ziel der Maßnahme ist die Sanierung eines maroden Mischwasserkanals, der aufgrund baulicher Mängel und hydraulischer Unzulänglichkeiten vergrößert werden muss, sowie die Gestaltung des Straßenraums als Teil der Veloroute 2.
Im Zuge der Arbeiten plant die Stadtwerke Bochum die Erneuerung von Nieder- und Mittelspannungsleitungen sowie die Anpassung von Gas- und Wasseranschlüssen. Der Straßenumbau sieht eine eindeutige Kennzeichnung der Radverkehrsführung und eine Modernisierung der Beleuchtung vor, wobei der Verlust von etwa zwei Stellplätzen vorgesehen ist. Für die Umsetzung ist kein Grunderwerb erforderlich, da die Flächen im Eigentum der Stadt Bochum stehen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf circa 1.414.821 Euro geschätzt, wobei ein Teil der Kosten durch Landesförderungen gedeckt werden soll. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich nach aktuellem Stand auf rund 1.329.821 Euro. Die Arbeiten sollen zum Jahreswechsel 2026/2027 beginnen und eine Gesamtdauer von mindestens zwei Jahren in Anspruch nehmen, sodass die Verkehrsfreigabe für Anfang 2029 geplant ist. Während der Bauphase ist mit Abschnittsvollsperrungen der Fahrbahn sowie Umleitungen über die Altenbochumer Straße und angrenzende Wege zu rechnen.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.8.1Bauliche Umsetzung der Goerdtstraße -Änderungsantrag der AfD-Bezirksfraktion-Zur Vorlage · 20262869 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Bezirksfraktion hat im Rahmen eines Änderungsantrags zur baulichen Umsetzung der Goerdtstraße eine Anpassung des bestehenden Beschlussvorschlags der Verwaltung beantragt. Mit diesem Antrag wird vorgeschlagen, die geplanten Maßnahmen in der Goerdtstraße auf die Durchführung der Kanalbaumaßnahmen sowie auf die dafür notwendigen Anpassungen an den Versorgungsleitungen zu beschränken.
Der Antrag sieht vor, den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu modifizieren, dass die Zustimmung explizit der Umsetzung der Kanalbaumaßnahme und der erforderlichen Anpassungen der Versorgungsleitungen in der Goerdtstraße gilt. Die Vorlage wurde in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte bereits in der Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und steht für eine weitere Entscheidung in der Sitzung am 3. Dezember 2026 an. Federführend für das Verfahren ist die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I.
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Beratungsfolge
- 03.12.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (10. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.9Widmung der Stichstraße „Freudenbergstraße“Zur Vorlage · 20262602 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Stichstraße „Freudenbergstraße“ vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die betreffende Straße als Gemeindestraße zu widmen. Die Fläche befindet sich in der Gemarkung Hamme, Flur 3, Flurstück 2328, und ist im beigefügten Lageplan farblich markiert.
Nach Angaben der Verwaltung dient die Stichstraße der Erschließung der Anwohner und soll daher öffentlich werden. Da die Straße nach altem Recht gemäß § 60 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) nicht als gewidmet angesehen werden kann, wird die Widmung auf Grundlage der aktuellen Vorschriften des § 6 StrWG NRW beantragt. Die Eigentümerin der zu widmenden Fläche ist die Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Widmung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 14. Oktober 2026 behandelt.
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- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Widmung der Stichstraße „Hiltroper Straße“Zur Vorlage · 20262604 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Stichstraße „Hiltroper Straße“ vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, diesen Straßenabschnitt im Bereich der Gemarkung Grumme als Gemeindestraße zu widmen. Konkret betrifft dies die Flurstücke 349, 350 teilweise, 380 teilweise, 381 sowie 382 teilweise.
Nach Angaben der Verwaltung dient die Stichstraße der Erschließung der anliegenden Anwohner und soll daher den öffentlichen Status erhalten. Da die Straße nach altem Recht gemäß § 60 des Straßen- und Wegegesetzes NRW nicht als gewidmet eingestuft werden kann, wird die formale Widmung als Gemeindestraße gemäß § 6 StrWG NRW beantragt. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die genaue räumliche Ausdehnung der zu widmenden Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot markiert. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 14. Oktober 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.11Zuschuss für die Streetart Graffiti Bochum e.V. für die Durchführung des 10. Streetart- und Urban-Art-Projekt „Wright Festival“Zur Vorlage · 20262774 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Gewährung eines Zuschusses an den Verein Streetart Graffiti Bochum e.V. beantragt wird. Der Verein bittet um eine finanzielle Unterstützung aus den bezirklichen Haushaltsmitteln in Höhe von 1.500,00 Euro. Zweck der Zuwendung ist die Durchführung von Workshops im Rahmen des 10. Streetart- und Urban-Art-Projektes „Wright Festival“.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung Bochum-Mitte den Zuschuss gewährt. Die Auszahlung durch die Bezirksverwaltungsstelle erfolgt unter der Voraussetzung, dass der tatsächliche Bedarf durch die Vorlage geeigneter Rechnungen und Belege nachgewiesen wird. Der Verein ist verpflichtet, nach der Veranstaltung einen Verwendungsnachweis über die entstandenen Kosten sowie die Einnahmen bei der Bezirksverwaltungsstelle Mitte einzureichen.
Die Vorlage legt fest, dass die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann, sofern die Mittel zweckwidrig verwendet werden oder der Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht wird. Zudem erlischt der Anspruch auf Auszahlung, falls der geförderte Zweck nicht oder nicht mehr verfolgt wird. Die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung. Die Beratung und Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 14. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (CDU) Dagegen: 3 (AfD) Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke) - 2.Anhörungen
- 2.1Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Bochum (Sondernutzungssatzung)Zur Vorlage · 20262461 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Bochum vorgelegt. Ziel der Überarbeitung durch das Ordnungs- und Veterinäramt sowie das Tiefbauamt ist es, die Gebührenstruktur an die aktuellen wirtschaftlichen, städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen anzupassen und eine rechtssichere Grundlage zu schaffen.
Die Neufassung beinhaltet eine Anpassung des Basiswerts, der die durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Quadratmeter einer Straße abbildet. Dieser Wert wurde von 0,69 Euro auf 0,73 Euro pro Quadratmeter erhöht, was zu einer Erhöhung der Gebühren bei allen Tarifstellen führt. Zudem wurden die Bewertungskriterien für die Gebührenerhebung neu gewichtet und die Zoneneinteilung für die Innenstadt angepasst, um der aktuellen Verkehrs- und Wirtschaftsstruktur gerecht zu werden.
Für Veranstaltungen wird ein einheitlicher Tarif sowie eine neue Gebührenmatrix eingeführt, die die Nutzungsdauer und Flächengrößen in größeren Clustern berücksichtigt. Damit werden die bisherigen 29 verschiedenen Tarifstellen ersetzt, um die Transparenz zu erhöhen. Die Neufassung führt zudem neue Gebührentatbestände ein, unter anderem durch die Überführung von Entgelten aus der Entgeltordnung. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Änderungen zusätzliche Erträge für den städtischen Haushalt entstehen, beispielsweise durch angepasste Gebühren für E-Scooter und Veranstaltungen. Der Rat soll über die Vorlage am 17. Dezember 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2026 · Rat - Etat (11. Sitzung)
- 09.12.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss - Etat (9. Sitzung)
- 02.12.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (6. Sitzung)
- 25.11.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (9. Sitzung)
- 10.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Sitzung)
- 04.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (9. Sitzung)
- 04.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (9. Sitzung)
- 03.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (9. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (AfD,Linke)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU)
- 13.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:WAT, WATC)Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 9 (SPD, CDU, GrünLinks)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 6 (AfD,Linke) Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU) - 2.2Vierundvierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20262605 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage zur 44. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung des Straßenverzeichnisses für den Bezirk Bochum-Mitte. Die Änderungen basieren auf Überprüfungen und zwischenzeitlichen Veränderungen im Stadtgebiet.
Die Verwaltung sieht vor, mehrere Straßen und Wege neu in das Verzeichnis aufzunehmen. Dazu gehören die Finefraustraße als Verbindungsweg zur Hauptflözstraße, ein Stichweg der Hofsteder Straße, die Ostparkallee sowie Teile der Raiffeisenstraße und der Wielandstraße. Diese werden jeweils unterschiedlichen Reinigungsklassen zugeordnet.
Zudem sind Umstufungen vorgesehen. In der Agnesstraße soll die Reinigung eines Verbindungswegs künftig durch die Anlieger erfolgen. Im Hombecker Weg wird die Reinigung der ungeraden Hausnummern angepasst, während die Reinigungsfrequenz am Inge-Baecker-Platz erhöht werden soll. Weitere Berichtigungen betreffen den Hombecker Weg nach dem Abriss einer Kirche sowie die präzisere Definition des Endpunktes der Wielandstraße an der Gretchenstraße.
Die Reinigungsklassen regeln die Häufigkeit der Reinigung sowie die Zuständigkeit zwischen der Stadt und den Anliegern. Die Vorlage weist darauf hin, dass eine höhere Reinigungsfrequenz zwar Emissionen durch Kehrmaschinen verursachen kann, durch die Entfernung von Feinstaub jedoch die Luftqualität verbessert werden kann. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll die Vorlage im Rahmen einer Anhörung am 14. Oktober 2026 beraten.
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- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Bochum (Parkgebührenordnung)Zur Vorlage · 20262453 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Bochum zum 1. Januar 2027 beabsichtigt wird. Die Neuregelung betrifft die Gebühren für Parkuhren, Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen.
Nach Angaben des Amtes für Finanzsteuerung sollen die Parkgebühren als Instrument der Verkehrssteuerung dienen, um die Nutzung öffentlicher Flächen zu optimieren und Parksuchverkehre zu reduzieren. Ziel ist es, die Erreichbarkeit der Innenstadt für Kurzzeitparkende zu sichern und gleichzeitig die Auslastung von Parkhäusern der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu fördern.
Die bestehende Aufteilung in zwei Tarifzonen bleibt unverändert. In Zone I, die den Innenstadtkern sowie die Bereiche Gleisdreieck, Ehrenfeld und das Stadtparkviertel umfasst, steigt der Stundensatz von 2,10 EUR auf 2,40 EUR. In Zone II, welche das übrige Stadtgebiet abdeckt, erhöht sich der Satz von 1,40 EUR auf 1,60 EUR pro Stunde. Zudem wird der Betrag pro angefangene 10 bzw. 15 Minuten auf 0,40 EUR angepasst. Dies entspricht einer Erhöhung der Gebühren um etwa 14 %.
Finanziell wird durch die Anpassung ein Anstieg der jährlichen Einnahmen von rund 3,7 Mio. EUR auf circa 4,22 Mio. EUR für das Jahr 2027 prognostiziert. Die Vorlage durchläuft im Herbst 2026 verschiedene Anhörungen in den Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat im November über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 10.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Sitzung)
- 04.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (9. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 04.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (9. Sitzung)
- 03.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (9. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 14 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 13.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:WAT, WATC)Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 9 (SPD, CDU, GrünLinks)
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (AfD) Dafür: 14 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - 2.4Schulentwicklungsplanung des Weiterbildungskollegs sowie der Berufskollegs – Weiteres VorgehenZur Vorlage · 20262478 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Schulentwicklungsplanung befasst sich mit dem weiteren Vorgehen für die Berufskollegs sowie das Weiterbildungskolleg in Bochum. Grundlage der Vorlage ist ein Abschlussgutachten zur integrierten Schulentwicklungsplanung bis zum Jahr 2035. Der Rat soll dieses Gutachten als Basis anerkennen und die Verwaltung beauftragen, die Planung fortzuführen. Zu den Aufgaben gehören die Sicherstellung eines Monitorings der Schulen, die Entwicklung von Maßnahmen zur Modernisierung der Lernumgebungen sowie die Intensivierung der Berufsorientierung. Zudem sollen die Umsetzbarkeit von Gebäudestrukturplanungen und die von Schulleitungen gemeldeten Bedarfe untersucht werden.
Im Schuljahr 2024/2025 besuchten 9.188 Schüler die fünf Berufskollegs, wobei 36,6 % eine Zuwanderungsgeschichte aufweisen. Am Weiterbildungskolleg sind knapp 600 Studierende eingeschrieben. Für das Schuljahr 2034/2035 wird ein Anstieg der Schülerzahlen in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen um nahezu 10 % prognostiziert, was einer Steigerung der Gesamtschülerzahl an den Berufskollegs auf 10.641 entspricht.
Das Gutachten bewertet die Aufgaben der Schulen in den Bereichen Fachkräftesicherung, Integration und Bildungsförderung als erfolgreich. Die Ergebnisse sollen in zukünftige Prozesse einfließen, wobei das Regionale Bildungszentrum der Berufskollegs Bochum die Maßnahmen gemeinsam mit dem Rat weiterentwickeln soll. Aus der Beschlussfassung ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen; finanzwirksame Maßnahmen erfordern separate Vorlagen. Der Beratungsprozess umfasst Termine bis zur Entscheidung im Rat im November 2026.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 14 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 13.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (9. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 4 Enthaltungen (AfD)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (AfD) Dafür: 14 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - 2.5Konzept zur Regulierung von E-ScooternZur Vorlage · 20262501 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, die eine Neuregelung der E-Scooter-Verleihsysteme in Bochum vorsieht. Das Konzept sieht vor, die Anzahl der Anbieter auf maximal drei zu begrenzen und ein stadtweites Gesamtkontingent von höchstens 3.600 Fahrzeugen einzuführen. Die Vergabe der Sondernutzungserlaubnisse soll über ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren erfolgen, wobei bei einer Überhangzahl an geeigneten Bewerbern ein Losverfahren angewandt wird. Die neuen Erlaubnisse werden für eine Laufzeit von zwei Jahren erteilt. Bestehende Genehmigungen bleiben bis zu ihrem Ablauf Ende 2028 gültig.
Ein weiterer Bestandteil des Vorschlags ist die Erweiterung des Netzes an Abstellstationen im Bereich Gleisdreieck sowie südlich des Hauptbahnhofs. Geplant ist die Einrichtung von voraussichtlich 34 neuen Stationen mit einem Abstand von 100 bis 200 Metern, wobei die Umsetzung für das Frühjahr 2027 angestrebt wird. Zur Identifikation der Standorte wurde ein Index entwickelt, der die Einwohnerzahl, die Anzahl der Arbeitsplätze und die Verkaufsflächen berücksichtigt. Für die Einrichtung der Stationen ist ein einmaliger Haushaltsbedarf von etwa 20.400 Euro vorgesehen.
Hinsichtlich der Gebühren sieht die Verwaltung vor, die monatliche Sondernutzungsgebühr pro E-Scooter von derzeit 3,86 Euro ab 2027 auf 5,25 Euro anzuheben. Die zuständige Fachabteilung wurde beauftragt, die entsprechenden Ausführungsregelungen zu erlassen. Der Rat soll am 17. Dezember 2026 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2026 · Rat - Etat (11. Sitzung)
- 09.12.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss - Etat (9. Sitzung)
- 25.11.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (9. Sitzung)
- 10.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Sitzung)
- 04.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (9. Sitzung)
- 04.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (9. Sitzung)
- 03.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (9. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 14 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 13.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 12 (SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT, WATC)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (AfD) Dafür: 14 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - 2.6Schulverbundauflösung Feldsieper Schule zum Schuljahr 2027/2028Zur Vorlage · 20262479 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschluss zur Auflösung des Grundschulverbundes „Feldsieper Schule“ zum Schuljahr 2027/2028 vor. Die Vorlage sieht vor, den Verbund zum 31. Juli 2027 aufzulösen und dabei den Hauptstandort in der Feldsieper Straße als drei- bis vierzügige städtische Gemeinschaftsgrundschule unter dem bisherigen Namen weiterzuführen. Der Teilstandort in der Fahrendeller Straße soll ab dem 1. August 2027 als eigenständige, zweizügige „Grundschule an der Fahrendeller Straße“ neu errichtet werden.
Zum Stand September 2026 werden an den beiden Standorten insgesamt 557 Schülerinnen und Schüler beschult, wobei am Hauptstandort 355 und am Teilstandort 202 Kinder unterrichtet werden. Für den Teilstandort wird bis zum Schuljahr 2031/2032 eine Schülerzahl von über 200 erwartet. Die Umsetzung der Neugründung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Für die Schaffung von Büroräumen am Standort Fahrendeller Straße sind Kosten in Höhe von rund 130.000 Euro veranschlagt. Dies beinhaltet einen jährlichen Abschreibungsaufwand von etwa 43.000 Euro sowie Zinskosten von circa 5.000 Euro. Zudem wird empfohlen, die Mittel für das Familiengrundschulzentrum am Standort Fahrendeller Straße ab dem Schuljahr 2027/2028 jährlich um 23.000 Euro aufzustocken, sodass die Gesamtkosten pro Standort 46.000 Euro betragen. Die Schulkonferenz hat der Auflösung unter Vorbehalt der räumlichen Voraussetzungen bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 05.11.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (6. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Markthalle im Haus des Wissens - hier: Beschluss über eine Anschubfinanzierung eines MarkthallenbetreibersZur Vorlage · 20262562 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Anschubfinanzierung eines Markthallenbetreibers im Haus des Wissens vor. Grundlage der Vorlage ist die Überprüfung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung aus dem Jahr 2020 durch die Handelsberatung BBE. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Betriebskonzept unter Berücksierung aktueller Marktbedingungen umsetzbar ist und die wesentlichen Erfolgsfaktoren für eine Markthalle erfüllt sind.
Um den Aufbau des Betriebs zu unterstützen, sieht die Vorlage eine finanzielle Unterstützung vor. Diese umfasst 1,5 Millionen Euro für konsumtive Anlaufkosten in den ersten drei Jahren sowie 3,0 Millionen Euro für investive Kosten zur Halleneinrichtung. Die Investitionskosten sollen über eine Investitionsmiete in den Folgejahren refinanziert werden. Zudem sind bereits 3,2 Millionen Euro in den Baukosten für technische Vorinstallationen wie Strom-, Wasser- und Abluftanschlüsse enthalten.
Die Verwaltung plant, einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WEG zu schließen, welche die Flächen im Namen der Stadt vermieten soll. Ein Interessenbekundungsverfahren zur Suche nach einem professionellen Markthallenmanagement soll im ersten Quartal 2027 starten, um eine rechtzeitige Übergabe der Räumlichkeiten im Jahr 2028 zu gewährleisten. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Rahmen der weiteren Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 03.11.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (Etat) (4. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (AfD, Linke)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 6 (AfD, Linke) Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU) - Markthalle im Haus des Wissens - Präsentation der Verwaltung -
- 2.8Haushaltssatzung für das Jahr 2027Zur Vorlage · 20262469 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung mit der Nummer 20262469 befasst sich mit der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2027. Im Rahmen des Verfahrens wird die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihre Mitwirkungsrechte gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen einbezogen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung über die Verwendung der ihr zugewiesenen bezirklichen Mittel entscheidet. Darüber hinaus ist das Gremium dazu berechtigt, an den Beratungen über den Entwurf der Haushaltssatzung mitzuwirken. Dies umfasst die Beratung aller Haushaltspositionen sowie der Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, sofern diese Auswirkungen auf den Stadtbezirk oder die Aufgaben der Bezirksvertretung haben. Die Vertretung kann hierzu Vorschläge und Anregungen formulieren.
Die rechtliche Grundlage für diese Mitwirkung bilden die Paragrafen 37 Absatz 3 und 4 der Gemeindeordnung NRW. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 wurde der Stadtverwaltung am 1. Oktober 2026 zur Vorlage im Rat vorgelegt. Die spezifischen bezirksbezogenen Haushaltsangaben sind in einem Auszug aus dem Entwurf des Haushaltsplanes, konkret in der Anlage 10 des Bandes 1, aufgeführt. Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel und die Stellungnahmen der Bezirksvertretung sind Bestandteil des Beschlussverfahrens.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 3 (CDU) Dagegen: 3 (AfD) Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke) - 2.8.1Haushaltssatzung für das Jahr 2027 - Änderungsantrag der CDU-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 20262777 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat einen Änderungsantrag zur Haushaltssatzung für das Jahr 2027 vorgelegt. Der Antrag umfasst verschiedene Investitionsmaßnahmen in den Bereichen Hochbausanierung, Stadtbildpflege und Infrastruktur.
Im Bereich des Hochbausanierungsprogramms ist die Fenstersanierung der Drusenberg-Schule mit einem veranschlagten Betrag von 344.000 Euro vorgesehen. Unter dem Punkt Stadtbildpflege werden zahlreiche Instandsetzungen von Wegeverbindungen beantragt, darunter Arbeiten im Bereich des Gemeindezentrums Hordel, im Park Hamme, im Friederikapark sowie an der Erzbahntrasse und der Glück-Auf-Bahn. Weitere Maßnahmen betreffen die Wegeerneuerung in den Gebieten Vierhausstraße, Bei der Horst und Auf dem Güstenberg sowie die Anpassung von PocketParks.
Für die Kinderspielplätze sind der Ersatz oder die Ergänzung von Spielgeräten an den Standorten Klara/Maxstraße, Schmechtingwiese, Feenstraße und im Rechener Park geplant. Die Stadtbildpflege umfasst zudem die Sanierung von Hochbeeten in der Speckschweiz und im Griesenbruch, die Erneuerung von Baumscheiben in Riemke sowie die Aufstellung einer Sanitäranlage im Park Hamme. Des Weiteren wird die Instandsetzung eines Brunnens in Hofstede sowie der Ausbau von WLAN in den Kinder- und Jugendfeuerwehrhäusern in JuSH und Riemke beantragt. Unverbrauchte Haushaltsmittel sollen dem Bezirk nach Abschluss des Haushaltsjahres erhalten bleiben.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung)
- 2.8.2Haushaltssatzung für das Jahr 2027 - Änderungsantrag der Bezirksfraktionen SPD, Grüne, Linke -Zur Vorlage · 20262778 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Grüne und Die Linke der Bezirksvertretung Bochum-Mitte haben einen Haushaltsantrag für das Jahr 2027 vorgelegt. Der Antrag umfasst verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Hochbausanierung, Stadtbildpflege sowie Aktionen und Stadtteilfeste.
Im Bereich des Hochbausanierungsprogramms ist die Fenstersanierung der Drusenbergschule mit einem Budget von etwa 344.000 Euro vorgesehen. Die Maßnahmen zur Stadtbildpflege beinhalten die Instandsetzung von Wegabschnitten im Grünzug Hordel, im Park Hamme sowie auf dem Güstenberg und an der Glück-Auf-Bahn. Zudem werden die Erhalt der Gesteinsinformationen im Geologischen Garten, die Ergänzung einer Wegeverbindung an der Steinkuhlstraße, die Sanierung von Hochbeeten in der Speckschweiz sowie die Schaffung von Freiflächen für Graffitiprojekte beantragt. Weitere geplante Investitionen betreffen die Installation von Wasserspendern, die Errichtung von Beschattungselementen an Schulhöfen und Spielplätzen, die Anschaffung von mobilem Grün für die Innenstadt sowie die Förderung von Vereinen.
Der Antrag sieht zudem die Finanzierung des Grummer Teich Fests sowie die Fortführung des Projekts „Mädchen an den Ball“ vor. Für die Kinder- und Jugendfreizeithäuser in Riemke und Hamme ist ein Ausbau der WLAN-Infrastruktur geplant. Die Fraktionen fordern den Rat der Stadt Bochum auf, die Haushaltsmittel zur Unterstützung von Verbänden, Vereinen und Institutionen im Stadtbezirk zu erhöhen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen, etwa bei der Gestaltung von Grünflächen oder Spielplätzen, soll eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung)
- Haushaltssatzung 2027 - Präsentation der Verwaltung -
- 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- 4.1Kinderspielplatz FeenstraßeZur Vorlage · 20262663 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Grüne und Die Linke der Bezirksvertretung Bochum-Mitte haben einen Antrag für die 9. Sitzung der Bezirksvertretung am 14. Oktober 2026 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Erweiterung des Kinderspielplatzes in der Feenstraße im Stadtteil Riemke.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung ein sportliches Bewegungsgerät auf dem Spielplatz installiert. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität der Anlage zu erhöhen und Anreize für körperliche Bewegung zu schaffen. Hierbei soll die bestehende Lage des Spielplatzes genutzt werden, da dieser in eine Sportanlage eingebettet ist und über eine Grünverbindung erreichbar bleibt. Durch die Ergänzung sollen Synergien mit den sportlichen Aktivitäten im Umfeld des Spielplatzes geschaffen werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme stellt die Bezirksvertretung ein Budget von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung. Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden der beteiligten Fraktionen unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU)Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (CDU) Dagegen: 3 (AfD) Dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - 4.2Errichtung eines hervorgezogenen Seitenraums Friederikastraße/Kulmer StraßeZur Vorlage · 20262685 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Grüne und Die Linke der Bezirksvertretung Bochum-Mitte haben einen Antrag zur 9. Sitzung der Bezirksvertretung am 14. Oktober 2026 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung eines hervorgezogenen Seitenraums am Knotenpunkt Friederikastraße und Kulmer Straße, um eine Querung der Friederikastraße zu ermöglichen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, den Seitenraum gemäß der in der Vorlage 20260371 beschriebenen Variante 4 anzulegen. Für die Umsetzung der Maßnahme stellt die Bezirksvertretung Mittel in einer Höhe von bis zu 30.000 Euro zur Verfügung.
Die Begründung des Antrags führt an, dass am nördlichen Ende des Wiesentals derzeit keine Querungshilfe über die Friederikastraße vorhanden ist, was die Mobilität von älteren oder kranken Menschen einschränke. Da die Errichtung einer Fußgängerunterführung laut einer vorangegangenen Antwort der Verwaltung nicht mehr möglich sei, soll durch den hervorgezogenen Seitenraum eine alternative Lösung geschaffen werden.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 3 (CDU) Dagegen: 3 (AfD) Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke) - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Verkehrssituation Riemker Straße/In der Provitze - Mündliche Berichterstattung-
- 5.2Anbindung 11. Gymnasium an den S-Bahn Haltepunkt Bochum EhrenfeldZur Vorlage · 20261923 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 20261923 auf die Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ bezüglich der infrastrukturellen Anbindung des geplanten 11. Gymnasiums an den S-Bahnhof Bochum Ehrenfeld reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Bessemerstraße und dem Bereich „Am Kulturgleis“, um die Erschließung des neuen Schulstandortes zu gewährleisten.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung der Technischen Betriebsleitung ist eine solche Verbindung grundsätzlich wünschenswert. Zum aktuellen Zeitpunkt existiert jedoch noch keine konkrete Planung für einen solchen Weg. Eine Prüfung der baulichen Machbarkeit soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da die Anbindung mittelfristig für den Neubau des Gymnasiums vorgesehen ist.
Zudem wurde angefragt, ob Gespräche mit der Deutschen Bahn über den Rückbau von Brückenelementen über der Bessemerstraße geführt werden. Die Verwaltung teilte mit, dass aufgrund von Schnittstellen wie Wegerechten, der Baustellenabwicklung und der Nähe zu den Bahngleisen ein allgemeiner Kontakt zur Deutschen Bahn besteht. Über einen spezifischen Rückbau von Brückenelementen wurde bislang nicht gesprochen.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Baumentfernung auf dem Grundstück Castroper Str. 145Zur Vorlage · 20262556 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Mitteilung zur geplanten Baumentfernung auf dem Grundstück Castroper Straße 145 vorgelegt. Im Rahmen der Sanierung und Modernisierung des Ruhrstadions wurde ein Antrag auf die Entfernung von 15 Bäumen gestellt. Da die betroffenen Bäume aufgrund ihrer Art und ihrer Stammumfänge unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum fallen, ist eine entsprechende rechtliche Prüfung erforderlich.
Die Verwaltung führt aus, dass die Bäume im geplanten Baubereich liegen und aufgrund der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nicht erhalten werden können. Die Verwaltung wird daher eine Ausnahmegenehmigung gemäß den geltenden Satzungsbestimmungen erteilen, da die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks andernfalls nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.
Als Ausgleich für die Entfernung ist die Pflanzung von 41 Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 cm vorgesehen. Diese Ersatzpflanzungen sollen gemäß einem vorliegenden Plan nach Abschluss der Baumaßnahme auf dem Grundstück vorgenommen, erhalten und gepfert werden. Die Liste der zu entfernenden Bäume umfasst verschiedene Arten wie Ahorn, Erle, Hainbuche, Ulme, Zeder, Baumhasel und Platane. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - keine Tagesordnungspunkte
- 5.4Änderung der Trassenführung Veloroute 2 im Abschnitt Goerdtstraße bis FreigrafendammZur Vorlage · 20262626 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine geplante Änderung der Trassenführung der Veloroute 2 im Abschnitt zwischen der Goerdtstraße und dem Freigrafendamm. Ziel der Anpassung ist es, die Sicherheit, Durchgängigkeit und Nutzbarkeit der Radverkehrsanlage zu optimieren sowie die Geradlinigkeit der Strecke zu erhöhen.
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden verschiedene Alternativen gegenübergestellt. Die ursprüngliche Planung sowie weitere Varianten, die über die Bonhoefferstraße, die Wirmerstraße oder die Liebfrauenstraße führen, wiesen Herausforderungen durch komplexe Knotenpunktsituationen, Konflikte mit dem Busverkehr und eine erst ab etwa 2031 mögliche bauliche Umsetzung auf. Zudem war bei diesen Varianten ein Verlust an Parkraum vorgesehen.
Die Verwaltung verfolgt nun die Variante 4, welche die Trasse über die Goerdtstraße, eine Querung der Altenbochumer Straße und den Püttmannsweg zum Freigrafendamm leitet. Diese Führung nutzt verkehrsarme Straßenräume und vermeidet weitgehend Konflikte mit dem Busverkehr. Ein wesentlicher Vorteil ist die frühere Realisierbarkeit ab etwa 2028, was die Teilnahme am Landesförderprogramm FöRiNah 2028 ermöglicht.
Mit der neuen Führung wird im Püttmannsweg eine Einbahnstraße für den motorisierten Verkehr eingerichtet, wobei der Radverkehr in Gegenrichtung freigehalten wird. Dies führt zum Wegfall des beidseitigen Parkens sowie des Parkens auf dem Gehweg, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Verwaltung prüft, wie der entfallende Parkraum im Bereich der Liebfrauenstraße sowie im weiteren Gebiet kompensiert werden kann. Konkrete Planungen werden den politischen Gremien zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 25.11.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (9. Sitzung)
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Herderallee: Keine Wiederherstellung des historischen Kopfsteinpflasters nach Kanalbau?Zur Vorlage · 20262328 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Bezirksfraktion zur Straßenoberfläche in der Herderallee reagiert. Nach Abschluss des ersten Bauabschnitts der Kanalbaumaßnahme wurde die Fläche mit einer Asphaltdecke versehen, anstatt das ursprüngliche historische Kopfsteinpflaster wiederherzustellen. Laut Tiefbauamt handelt es sich bei dieser Asphaltierung um eine provisorische Lösung für die Winter- und Schlechtwetterzeit, um eine verkehrssichere Befahrung der Straße zu gewährleisten und eine geschotterte Oberfläche zu vermeiden.
Die Entscheidung für diese Übergangslösung wurde im Verlauf der Bauausführung getroffen, da eine zeitnahe Wiederherstellung des Pflasters aufgrund technischer Randbedingungen, wie etwa der notwendigen Pflasterbettung und unterschiedlicher Setzungen, als nicht sinnvoll umsetzbar eingestuft wurde. Denkmalpflegerische und stadtgestalterische Belange wurden im Vorfeld mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt; die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands war Bestandteil der Ausschreibung.
Eine dauerhafte Beibehaltung der Asphaltfläche ist nicht geplant. Nach Abschluss der erforderlichen Arbeiten soll die Asphaltdecke zurückgebaut und die Straßenfläche in voller Breite mit dem historischen Pflaster wiederhergestellt werden. Dieser Vorgang ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen. Durch die Herstellung und den späteren Rückbau der provisorischen Schicht entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro. Da keine dauerhafte Änderung des Straßenbildes beabsichtigt ist, erfolgte keine gesonderte Information oder Beteiligung der Bezirksvertretung oder der Anwohnerschaft.
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- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Sachstand Fortschreibung Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 20262472 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Bezirk Mitte zum Sachstand der Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes reagiert. In der Antwort wird der aktuelle Status zahlreicher Baumaßnahmen im Stadtbezirk Mitte dargelegt, wobei die Verwaltung auf zeitliche Verschiebungen bei verschiedenen Projekten hinweist.
Bei den beitragsfreien Erneuerungen der Fahrbahnverschleißschicht wurden Projekte wie die Cruismannstraße oder die Wanner Straße bereits im Jahr 2024 fertiggestellt. Andere Maßnahmen, etwa in der Dorstener Straße oder am Weg Am Kötterberg, wurden auf die Jahre 2025 oder 2027 verschoben, teils aufgrund von Parallelmaßnahmen der Stadtwerke oder der Bogestra. Auch bei den Gehweginstandsetzungen gibt es Verschiebungen; so werden Arbeiten in der Liebfrauenstraße oder der Hiltroper Straße voraussichtlich erst ab 2027 durchgeführt.
Im Bereich der beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen konnten Projekte wie die Alexandrienstraße oder die Goystraße bereits abgeschlossen werden. Zahlreiche andere Vorhaben, darunter in der Am Pappelbusch, der Cruismannstraße oder der Gudrunstraße, sind auf die Jahre 2027 oder 2028 vertagt. Gründe hierfür sind unter anderem anstehende Kanalbauarbeiten, Fernwärmeverlegungen oder die Notwendigkeit, Maßnahmen mit anderen Infrastrukturprojekten zu koordinieren. Auch im Kanalbau wurden mehrere Projekte, wie etwa in der Elbingerstraße oder der Wasserstraße, auf den Zeitraum ab 2027 verschoben.
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- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Fehlende Beleuchtung an der erneuerten Haltestelle am Bodelschwinghplatz in HammeZur Vorlage · 20262809 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage zur 9. Sitzung der Bezirksvertretung Informationen zur Beleuchtungssituation an der Haltestelle am Bodelschwingplatz in Hamme angefordert. Laut der Vorlage wurde die Haltestelle vor einiger Zeit erneuert, verfügt jedoch nach Abschluss der Arbeiten nicht über eine ausreichende Beleuchtung. Die Fraktion verweist auf Rückmeldungen aus der Bürgerschaft und weist auf die Bedeutung der Ausleuchtung für den Komfort und die Sicherheit der Fahrgäste hin, insbesondere in den frühen Morgen- und Abendstunden an diesem verkehrsreichen Platz.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Verwaltung. Erfragt wird, warum die Haltestelle bislang nicht ausreichend beleuchtet ist und seit wann der Verwaltung das Fehlen der Beleuchtung bekannt ist. Zudem möchte die Fraktion wissen, ob bereits Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern vorliegen und ob die Beleuchtung des Wartebereichs bei der Planung und Erneuerung der Haltestelle berücksichtigt wurde. Des Weiteren werden Informationen darüber angefordert, welche Maßnahmen zur Herstellung der Beleuchtung vorgesehen sind und wann mit deren Inbetriebnahme zu rechnen ist. Die Fraktion bittet um eine zeitnahe Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
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- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Bronzerelief auf der Stele für Graf von der Recke fehltZur Vorlage · 20262810 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage zur 9. Sitzung der Bezirksvertretung Informationen zum Zustand der historischen Stele am Bodelschwinghplatz in Hamme angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf ein Bronzerelief mit dem Porträt des Stifters Graf von der Recke-Volmerstein, das sich im oberen Bereich der Stele befand, nun jedoch fehlt. Laut der Fraktion weist die Stele aufgrund der kreisförmigen Vertiefung einen unvollständigen Zustand auf.
Die Fraktion bittet die Bezirksbürgermeisterin um Klärung, ob der Verwaltung das Fehlen des Reliefs bekannt ist und ob Informationen über den Zeitpunkt sowie den Grund der Entfernung vorliegen. Es wird gefragt, ob das Relief im Rahmen von Maßnahmen wie Restaurierungen oder Sicherungen entfernt wurde und wo es sich aktuell befindet. Zudem wird nach Erkenntnissen über einen möglichen Verlust oder Diebstahl sowie nach der Existenz von Vorlagen oder Gussformen für eine mögliche Replik gefragt.
Sollte das Original nicht auffindbar sein, erkundigt sich die Fraktion nach der Absicht der Verwaltung, ein Ersatzrelief anzufertigen, um den ursprünglichen Zustand des Denkmals wiederherzustellen. Abschließend werden Informationen zu den voraussichtlichen Kosten für eine Anfertigung und Anbringung sowie zur Verfügbarkeit entsprechender Haushalts- oder Denkmalschutzmittel erbeten.
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- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Ausschilderung und Verkehrsführung an der Baustelle WielandstraßeZur Vorlage · 20262817 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung am 14. Oktober 2026 Informationen zur Baustelle in der Wielandstraße angefordert. Hintergrund sind die Arbeiten der Stadtwerke Bochum zum Verlegen neuer Fernwärmeleitungen, die voraussichtlich bis Ende März 2027 andauern werden. Der betroffene Abschnitt zwischen Agnesstraße und Bergbaumuseum wurde erst im Jahr 2025 im Zuge der Veloroute 1 ausgebaut.
Die Anfrage umfasst mehrere Punkte zur Verkehrsführung und Information. Es wird nach der verkehrsrechtlichen Grundlage für die Absperrung und Beschilderung sowie nach der zuständigen Kontrolle der Umsetzung gefragt. Zudem wird die Führung des Radverkehrs auf der Veloroute 1 sowie die Umleitung für Fußverkehr, Anlieger, Rettungsdienste, Reisebusse zum Bergbaumuseum und den Lieferverkehr thematisiert.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Parkplatzsituation für Anwohner mit Bewohnerparkausweis, da durch die Sperrung Parkflächen entfallen. Die Fraktion bittet zudem um Klärung, weshalb die Baustelle nicht in der offiziellen Baustellenübersicht der Stadt Bochum aufgeführt ist. Abschließend wird nach der Sicherstellung der gleichwertigen Wiederherstellung der Oberflächen und Markierungen der Veloroute nach Abschluss der Arbeiten sowie nach der Kostenverantwortung gefragt.
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- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Situation Anne-Frank-StraßeZur Vorlage · 20262841 · Anfrage
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Die SPD-Fraktion im Bezirk Bochum-Mitte hat im Rahmen der 9. Sitzung der Bezirksvertretung am 14. Oktober 2026 eine Anfrage zur Situation in der Anne-Frank-Straße gestellt. Hintergrund der Anfrage sind verschiedene Anliegen, die von Vertretern einer Siedlergemeinschaft vorgebracht wurden.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Stellungnahme zu drei spezifischen Punkten. Erstens wird angefragt, ob der Bordstein an der Overdyker Straße im Bereich der Bushaltestelle „Anne-Frank-Straße“, vor der Autobahnbrücke, abgesenkt werden kann, um eine barrierefreie Überquerung zu ermöglichen. Zweitens wird die Erneuerung eines Parkverbotsschildes im Wendehammer der Anne-Frank-Straße thematisiert. Drittens erkundigt sich die Fraktion nach dem Zeitpunkt der letzten Kontrolle der Straßenbäume entlang der Anne-Frank-Straße. In diesem Zusammenhang wird nach der Einschätzung der Verwaltung zum Wuchs der Bäume sowie nach der Möglichkeit einer kurzfristigen Rückschneidung gefragt.
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- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Wohnhaus Von-der-Recke-StraßeZur Vorlage · 20262842 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte hat im Rahmen der 9. Sitzung der Bezirksvertretung am 14. Oktober 2026 eine Anfrage zum Zustand einer Immobilie in der Von-der-Recke-Straße 52 in Bochum-Hamme gestellt. Die Fraktion weist darauf hin, dass das Gebäude seit längerer Zeit nicht mehr bewohnt ist und einen verwahrlosten Zustand aufweist.
Mit der Anfrage werden vier spezifische Punkte zur Klärung der Situation vorgelegt. Zunächst wird gefragt, ob die Immobilie im Immobilienverdachtskataster der Stadt Bochum geführt wird und falls nicht, welche Gründe dafür vorliegen. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, ob zwischen der Stadt Bochum und dem Eigentümer der Liegenschaft ein Austausch stattfindet und welche Pläne der Eigentümer für die Nutzung des Objekts verfolgt. Abschließend wird angefragt, ob sich aus der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Bochum rechtliche Handlungsoptionen für den Umgang mit der Immobilie ergeben. Die Beantwortung der Fragen wird in schriftlicher Form erbeten.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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