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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der Stichstraße „Hiltroper Straße“

20262604 Tiefbauamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 14.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (9. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Stichstraße „Hiltroper Straße“ vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, diesen Straßenabschnitt im Bereich der Gemarkung Grumme als Gemeindestraße zu widmen. Konkret betrifft dies die Flurstücke 349, 350 teilweise, 380 teilweise, 381 sowie 382 teilweise.

Nach Angaben der Verwaltung dient die Stichstraße der Erschließung der anliegenden Anwohner und soll daher den öffentlichen Status erhalten. Da die Straße nach altem Recht gemäß § 60 des Straßen- und Wegegesetzes NRW nicht als gewidmet eingestuft werden kann, wird die formale Widmung als Gemeindestraße gemäß § 6 StrWG NRW beantragt. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die genaue räumliche Ausdehnung der zu widmenden Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot markiert. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 14. Oktober 2026 erwartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 134 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Ort

📍 Hiltroper Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Hiltroper Straße.

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