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Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in den Legislaturperioden in Bochum-Süd, seit der Gemeindereform zum 01. Januar 1975

20261512 · Antwort der Verwaltung · 07.07.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Süd V

↳ Zugehörige Anfrage Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in den Legislaturperioden in Bochum-Südwest, seit der Gemeindereform zum 01. Januar 1975 · 27.05.2026
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KI-Zusammenfassung

Die AfD-Bezirksfraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 9. Juni 2026 eine Anfrage zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister seit der Gemeindereform im Jahr 1975 gestellt. Die Verwaltung nahm dazu in der Vorlage 20261512 Stellung.

Nach den Erläuterungen der Verwaltung war es aufgrund der ursprünglichen gesetzlichen Vorgaben nach der Gründung der Bezirksvertretung Bochum-Süd zunächst nur möglich, eine stellvertretende Person zu wählen. Erst durch eine spätere Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde die Wahl mehrerer Stellvertreter rechtlich ermöglicht. Seit dem Jahr 1984 wählt die Bezirksvertretung Bochum-Süd zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister bzw. stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen.

Die Anzahl der Stellvertretungen richtet sich nach der jeweils geltenden Rechtslage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Innerhalb dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Süd zudem eigenständig über die konkrete Anzahl der zu wählenden Stellvertretungen.

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