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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bestellung einer weiteren Schriftführung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die BeiräteZur Vorlage · 20250006 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 20250006 beantragt die Verwaltung die Bestellung einer weiteren Schriftführung für den Rat, die Ausschüsse des Rates sowie die Beiräte der Stadt Bochum. Hintergrund der Maßnahme ist ein personeller Wechsel in der Leitung des Referates für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, Jasmin Wiemers-Krüger ab dem 1. März 2025 als weitere Schriftführerin für die genannten Gremien zu bestellen. Durch diesen Termin soll eine Einarbeitungsphase ermöglicht werden, um den Wissenstransfer sicherzustellen. Gleichzeitig ist die Abberufung von Thorsten Lumma als Schriftführer mit Wirkung zum 1. Juni 2025 vorgesehen.
Die Neuregelung erfolgt, da die bisherige Leitung des Referates zum 31. Mai 2025 aus dem Dienst der Stadt Bochum ausscheidet. Die entsprechende Stelle wird zum 1. Juni 2025 mit Jasmin Wiemers-Krüger neu besetzt, welche künftig die Funktion der Schriftführung übernehmen wird. Die Vorlage wird in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat im Zeitraum zwischen Januar und April 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 04.04.2025 · Rechnungsprüfungsausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.04.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.02.2025 · Beirat "Leben im Alter" (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.02.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2025 · Rat (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.02.2025 · Beirat "Leben im Alter" (17. Sitzung)
- 06.02.2025 · Integrationsausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.01.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.01.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Eingabe gem. §24 GO NRW wegen Art. 30 ReichskonkordatZur Vorlage · 20250497 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20250497 der Verwaltung wird über eine Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW entschieden. Ein Bürger regt an, dass die Stadt Bochum gegenüber den zuständigen Instanzen und Repräsentanten der römisch-katholischen Kirche darauf hinwirkt, dass Artikel 30 des Reichskonkordats von 1933 beachtet wird. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur kirchlichen Liturgie sowie das im Anschluss an den Hauptgottesdienst vorgesehene Gebet an Sonntagen und Feiertagen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Eingabe nicht zu behandeln, da die Stadt Bochum für diese Angelegenheit nicht zuständig ist. Die Begründung führt aus, dass das Thema nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde fällt. Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Bochum besteht keine kommunalpolitische Entscheidungsbefugnis für diesen Sachverhalt. Infolgedessen wird von einer Befassung mit dem Anliegen abgesehen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 12. März 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Zweite Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung der Stadt Bochum über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Schauspielhaus Bochum“Zur Vorlage · 20250251 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zweiten Änderungssatzung der Unternehmenssatzung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Schauspielhaus Bochum“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom 2. Mai 2024, wonach die Bochumer Symphoniker und das Planetarium Bochum zum 1. August 2025 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die bestehende Anstalt integriert werden sollen.
Mit dieser Änderung werden die institutionellen Voraussetzungen für den Betrieb der erweiterten Anstalt geschaffen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist eine Selbstbindungserklärung, die die Regelungen zum Personalübergang der betroffenen Beschäftigten aus den bisherigen Ämtern der Bochumer Symphoniker und des Planetariums festlegt.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass Grundstücke, Gebäude und wesentliche Betriebsvorrichtungen im Eigentum der Stadt verbleiben. Die Verwaltung strebt eine Struktur an, in der die bisherigen gemeinnützigen Betriebe der Art (BgA) fortgeführt werden und die notwendigen Immobilien an die AöR verpachten. Damit soll die steuerliche Gemeinnützigkeit durch ein planmäßiges Zusammenwirken der Institutionen sichergestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Änderungssatzung sowie die Selbstbindungserklärung in der vorliegenden Form zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion. - 3.2Anpassung der Tarife der Bochumer SymphonikerZur Vorlage · 20250333 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Tarife der Bochumer Symphoniker für die Spielzeit 2025/2026 vorgelegt. Die Neugestaltung soll der aktuellen Kosten- und Preisentwicklung sowie gestiegenen Personal- und Betriebskosten Rechnung tragen. Dabei wurden die Preise nach einem Vergleich mit regionalen Mitbewerbern marktorientiert angepasst.
Die Vorlage sieht eine detaillierte Neuregelung der Entgelte für verschiedene Konzertformate im Großen und Kleinen Saal vor. Dies umfasst unter anderem die Reihen BoSy Concerto, Pur, Familie, Matinée sowie die symphonischen Konzerte. Um die Flexibilität zu erhöhen, wird das Angebot der Wahlabonnements von einer auf zwei Varianten erweitert. Bei bestimmten Formaten kann zudem auf Plärke in der Galerie verzichtet werden, um eine engere Verbindung zwischen Bühne und Publikum zu ermöglichen. Die Preisgestaltung berücksichtigt auch die im Rat beschlossenen Pauschalen für das Kulturticket der Bogestra.
Neben den regulären Tarifen bleiben Ermäßigungen für Jugendliche, Studierende, Auszubildende sowie Inhaber des Bochum-Passes bestehen. Auch für Mitglieder der Bochumer Symphoniker und andere Institutionen sind vergünstigte Preise vorgesehen. Freikarten werden unter bestimmten Bedingungen für das Jugendsinfonieorchester der Musikschule sowie für die Organisation „Kulturpott“ bereitgestellt. Die Vorlage wird im März 2025 in den zuständigen Ausschüssen beraten und soll im April 2025 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)dagegen: 5 (BD/FASG)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/OB)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (BD; FASG)dafür: 13 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB; OB)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0Dagegen:1 (BD)Dafür:13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:0 Dagegen:1 (BD) Dafür:13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB) - 3.3Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2023 bis 31.07.2024 der Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20250489 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum die Genehmigung des Jahresabschlusses der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 zur Vorlage gemacht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat für diesen Zeitraum einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 54.781,84 Euro. Dieser Wert liegt unter dem im Wirtschaftsplan kalkulierten operativen Fehlbetrag von 2.313.100 Euro.
Die Gesamtleistung der Spielzeit stieg von 25.924 TEUR im Vorjahr auf 27.568 TEUR an, wobei der städtische Zuschuss 21.463 TEUR betrug. Demgegenüber standen Gesamtaufwände von rund 27.623 TEUR. Als Einflussfaktoren werden steigende Energie- und Personalkosten sowie die Inflation angeführt. Gleichzeitig konnten die Umsatzerlöse durch einen ausgeweiteten Spielbetrieb gesteigert werden, was sich in einer Erhöhung der Besucherzahlen von 125.908 auf 143.737 Gäste widerspiegelt. Der ausgewiesene Fehlbetrag wird durch Rücklagen aus Vorjahren gedeckt.
Mit der Vorlage wird zudem beantragt, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Des Weiteren soll dem Vorstand der Anstalt, bestehend aus dem Intendanten Johan Simons sowie den Kaufmännischen Direktoren Dr. Matthias Nowicki (bis 30.11.2023) und Thomas Kipp (ab 01.12.2023), sowie dem Verwaltungsrat Entlastung erteilt werden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Punkt 1-3 der VorlageEinstimmig nach BeschlussvorlagePunkt 4Einstimmig nach BeschlussvorlageBefangenheiten: 2
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 3.4Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Entsendung von städtischen Mitarbeiterinnen aus den Kulturinstituten in die Bochumer Kulturkommission)Zur Vorlage · 20250601 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Gründung der Bochumer Kulturkommission als Umsetzung einer Handlungsempfehlung aus dem Kulturentwicklungsprozess vor. Der Rat der Stadt soll der Einrichtung des Gremiums sowie der Entsendung städtischer Mitarbeiterinnen zustimmen. Vorgesehen ist die Entsendung von Eva Busch vom Kunstmuseum und Astrid Thews von der Volkshochschule. Zudem sollen Christiane Peters von den Bochumer Symphonikern und Kassandra Kanthak von der Bochumer Wirtschaftsentwicklung als Vertretungen in die Kommission berufen werden.
Die Kommission hat die Aufgabe, die Kulturverwaltung der Stadt zu beraten und den politischen Gremien des Rates Anregungen und Empfehlungen zu liefern. Die Grundlage für diesen Schritt bildet der seit 2019 laufende Kulturentwicklungsprozess, der die Analyse der kulturellen Situation und die Planung der zukünftigen Entwicklung der Kulturlandschaft zum Ziel hat. Die Zusammensetzung der Kommission umfasst Vertreter aus verschiedenen Bereichen, darunter freie Künstler, Institutionen mit und ohne festen Ort sowie städtische Einrichtungen. Die Auswahl der Mitglieder erfolgte durch ein Online-Wahlverfahren am 27. Februar 2025, an dem 160 Personen teilnahmen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (BD/Backs/Steude)dagegen: 1 (Hohmeier)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Dahlmann/ OB)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 3.4.1Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Entsendung von städtischen Mitarbeiterinnen aus den Kulturinstituten in die Bochumer Kulturkommission) - Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Grüne -Zur Vorlage · 20250661 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Vorlage Nummer 20250661 wird eine Ergänzung des Kulturentwicklungsprozesses in Bochum angestrebt. Der Antrag, der für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 12. März 2025 vorgesehen ist, bezieht sich auf die Entsendung von städtischen Mitarbeiterinnen aus den Kulturinstituten in die Bochumer Kulturkommission.
Die Fraktionen der SPD im Rat sowie der Grünen im Rat beantragen, dass der Ausschuss für Kultur und Tourismus die Verwaltung dazu beauftragt, das Konzept zur Grund- und Aufgabenstruktur um einen spezifischen Passus zu ergänzen. Dieser besagt, dass Informationen und Redebeiträge im Ausschuss für Kultur und Tourismus über das Kulturbüro oder durch die Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertretung nach den Maßgaben der Gemeindeordnung eingebracht werden können. Damit wird eine Regelung zur Einbringung von Beiträgen in den Ausschuss vorgeschlagen.
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- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung)
- 4.Anträge
- 4.1Honoraruntergrenzen in der LandesförderungZur Vorlage · 20250496 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20250496 wurde ein Antrag zur Prüfung von Honoraruntergrenzen in der Landesförderung eingebracht. Hintergrund ist die Einführung von Honoraruntergrenzen durch das Land Nordrhein-Westfalen für Künstlerinnen und Künstler, die an staatlich geförderten Kulturveranstaltungen und -projekten mitwirken. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für alle Sparten, bei denen eine finanzielle Beteiligung des Landes vorliegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, zwei wesentliche Aspekte zu untersuchen: Erstens die finanziellen Auswirkungen auf jene freien Bochumer Kultureinrichtungen, die unter anderem durch Landesmittel gefördert werden. Zweitens die finanziellen Folgen einer allgemeinen Einführung von Honoraruntergrenzen für alle freien Bochumer Kultureinrichtungen, die eine Förderung durch das Kulturbüro erhalten.
Der Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll aufzeigen, welche Konsequenzen eine solche Regelung ohne entsprechende Etataufwüchse durch das Land oder die Kommune für die lokale Kulturlandschaft hätte. Ziel der Untersuchung ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Honoraruntergrenzen in Bochum zu bewerten.
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- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Nachfrage zum "Sportpark Lohrheide"Zur Vorlage · 20250066 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Nachfragen der Fraktion UWG: Freie Bürger zum Projekt „Sportpark Lohrheide“ reagiert. In Bezug auf die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen stellte das Referat für Sport und Bewegung klar, dass seit dem Realisierungsbeschluss vom 29. September 2022 bekannt ist, dass überwiegend oder vollständig kommerzielle kulturelle Veranstaltungen aufgrund der Zweckbindung der Fördermittel nicht möglich sind. Das Ziel der Maßnahmen ist die Modernisierung des Lohrheidestadions für internationale Leichtathletikwettbewerbe. Einzelne nicht-kommerzielle Veranstaltungen sind jedoch zulässig, sofern sie den Trainings- und Spielbetrieb der ansässigen Vereine nicht beeinträchtigen.
Zur Namensgebung erläuterte die Verwaltung, dass keine formelle Entscheidung zur Umbenennung von „Eventbühne Lohrheide“ in „Sportpark Lohrheide“ getroffen wurde. Vielmehr dient die Bezeichnung „Sportpark Lohrheide“ der eindeutigen Identifizierung des gesamten Areals, welches das Stadion, den Olympiastützpunkt und weitere Anlagen umfasst. Das ursprüngliche Teilprojekt „Eventbühne Lohrheide“ läuft zum Jahresende 2024 aus.
Hinsichtlich der Nutzung der Funktionsgebäude, wie Foyer und Gastronomiebereiche, wird derzeit ein Betriebskonzept erarbeitet. Eine Vermietung an Privatpersonen für Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen, da dies nicht dem Zweck der Förderung entspricht.
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- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.03.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Europaplatz / "Base-Metals II" von Ovis WendeZur Vorlage · 20250214 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur möglichen Verlegung des Kunstwerks „Base-Metals II“ von Ovis Wende vom Europaplatz reagiert. Das Werk befindet sich im Eigentum der DMT Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH, die das Deutsche Bergbau-Museum Bochum trägt, und ist somit nicht Teil der städtischen Sammlung für Kunst im öffentlichen Raum. Die Verantwortung für die Instandhaltung liegt beim Bergbau-Museum. Eine Versetzung des Kunstwerks an einen anderen Ort ist nach Rechtsauffassung des Museums im Einvernehmen mit dem Künstler möglich, sofern die neue Platzierung nicht auf öffentlichen Flächen erfolgt und baurechtliche Anforderungen erfüllt sind. Eine Zustimmung der Stadtverwaltung oder der Kommission Kunst im öffentlichen Raum ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Die Kommission Kunst im öffentlichen Raum wurde über den Wunsch zur Umplatzierung informiert, war jedoch bisher nicht in die beratenden Überlegungen einbezogen. Über die Kosten einer etwaigen Verlegung liegen derzeit keine Angaben vor, da sich die Projektplanungen in einem frühen Stadium befinden. Hinsichtlich der Skulptur „Allegorie auf den Trojanischen Krieg“ von Giuseppe Spagnulo, die zur städtischen Sammlung gehört, empfiehlt die Kommission, das Werk nicht zu verlegen. Stattdessen solle die Skulptur in die zukünftige Neugestaltung der Wiese am Europaplatz einbezogen werden, da sie speziell für diesen Kontext geschaffen wurde. Das Kunstmuseum steht hierzu im Austausch mit dem Deutschen Bergbau-Museum.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Heimatmuseum Langendreer (Vorlage 20243023), Nachfrage zu TOP 5.12Zur Vorlage · 20250318 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Nachfragen der CDU-Fraktion zum Heimatmuseum Langendreer reagiert. Die CDU hatte zuvor beanstandet, dass die Bedeutung des Museums für die Stadtteile Langendreer und Werne in früheren Antworten nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die Verwaltung entgegnete, dass die Vermittlung von Stadtgeschichte durch verschiedene Formate wie Vorträge oder Exkursionen erfolgen kann und die museale Präsentation nur eine von mehreren Möglichkeiten darstellt. Eine konkrete Bewertung der Bedeutung des Museums sei mangels Informationen zu Besucherzahlen und Öffnungszeiten nicht möglich. Dennoch erkennt das Stadtarchiv den Wert der im Museum verwahrten Objekte an und prüft deren Übernahme in die Archivbestände nach fachlichen Standards.
In Bezug auf die Darstellung der Stadtteilgeschichte betonte die Verwaltung, dass die Dauerausstellung „Bochum macht sich“ alle Stadtteile thematisiere. Die CDU hinterfragte zudem die rechtliche Situation der bisherigen Raumnutzung sowie die Notwendigkeit baulicher Maßnahmen für eine mögliche Unterbringung der Exponate im alten Amtsgericht. Zudem wurde die Information über die Verlängerung der Räumungsfrist thematisiert. Die Verwaltung teilte mit, dass das Stadtarchiv im Austausch mit den Akteuren steht, um die Sicherung des Kulturguts zu gewährleisten.
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- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Präsentation von X-Vision RuhrZur Vorlage · 20250382 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Kultur und Tourismus findet am 12. März 2025 eine Präsentation von X-Vision Ruhr statt. Das Team stellt dabei seine Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendkultur vor. Das Projekt, das unter der Geschäftsführung der Falken Bochum steht, bietet seit 2013 kulturelle Bildungsangebote in den Bereichen Musik, Tanz und Videoproduktion an. Die Workshops richten sich an Kinder und Jugendliche aus Wattenscheid-Mitte sowie aus Nordrhein-Westfalen.
Das Angebot wird durch professionelle Musiker und eine Sozialpädagogin durchgeführt. Bisher erhält X-Vision Ruhr Projektkostenzuschüsse des Kulturbüros. Mit der Vorstellung im Ausschuss soll die Bedeutung der Arbeit für die Kinder- und Jugendarbeit sowie für den Stadtteil Wattenscheid verdeutlicht werden, um eine kontinuierliche Förderung zu ermöglichen. Das Kulturbüro spricht sich für eine Verstetigung der bisherigen Förderung aus, um eine verlässliche Unterstützung für X-Vision Ruhr zu gewährleisten.
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- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Sanierung der Waldbühne HöntropZur Vorlage · 20250349 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen an der Waldbühne Höntrop. Die Arbeiten an der Anlage begannen im März 2024 und befinden sich laut der vorliegenden Mitteilung der Verwaltung in der Umsetzung. Die Fertigstellung der Sanierung ist für Juni 2025 geplant, wobei die Wiedereröffnung in einem festlichen Rahmen vorgesehen ist.
In der Vorlage mit der Nummer 20250349, die vom Kulturbüro und den Kulturhistorischen Museen unter der Federführung von Kerstin Senff erstellt wurde, wird über den Verlauf der Maßnahmen berichtet. Die Informationen sind für den Ausschuss für Kultur und Tourismus zur Kenntnisnahme bestimmt. Die mündliche Berichterstattung der Verwaltung umfasst dabei den gegenwärtigen Stand der baulichen Veränderungen an der Waldbühne.
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- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Planetarium Bochum - Bericht über das Jahr 2024 und zukünftige AktivitätenZur Vorlage · 20250014 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung des Zeiss Planetariums Bochum legt im Rahmen einer Mitteilung die Ergebnisse des Jahres 2024 sowie die Planungen für 2025 vor. Im Jahr 2024 fanden 2.450 Veranstaltungen mit insgesamt 353.175 Besuchern statt, was einer Steigerung von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zu den Programmpunkten des vergangenen Jahres gehörten unter anderem die Musikshow „The Dark Side Of The Moon“ sowie eine neue Astronomie-Show anlässlich des 60. Jubiläums des Planetariums.
Für das Jahr 2025 sind die Fortführung des bestehenden Repertoires sowie neue Angebote für Kinder und Familien vorgesehen. Im Rahmen der „Immersiven Livekultur“ ist für Juli ein Konzert geplant, bei dem Musiker aus Bochum und Indien gemeinsam auftreten. Zudem stehen das DIVE Festival im November sowie eine Kooperation mit dem Forschungsbereich der Ruhr-Universität im Oktober auf der Agenda.
Organisatorisch wird das Planetarium zum 1. August 2025 vom städtischen Amt in den Bereich der Kultur Institute Bochum AöR überführt. Im Bildungsbereich wird die Koordination des Bochumer MINT-Bildungsclusters fortgesetzt. Für September 2025 ist zudem eine moderate Anhebung der Eintrittsentgelte innerhalb des genehmigten Rahmens geplant, die auch die Einführung des BOGESTRA Kombitickets umfasst. Details hierzu sollen im Mai 2025 mitgeteilt werden.
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- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Bekanntheitsgrad des Gedenkprojekts im Terezin Memorial (Theresienstadt)Zur Vorlage · 20250520 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Kultur und Tourismus die Sichtbarkeit eines Gedenkprojekts im Terezin Memorial angefragt. Das Projekt, das an die Deportation Bochumer Bürger aus dem Nationalsozialismus erinnert, wurde 2021 in Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv, dem Kinder- und Jugendring Bochum e.V. sowie der Erich-Kästner-Gesamtschule umgesetzt. Die Fraktion regte an, die Bekanntheit der Gedenktafel zu erhöhen, Informationen auf der städtischen Homepage prominenter zu platzieren und das Projekt in Gedenkveranstaltungen zum 9. November einzubinden. Zudem wurde nach Möglichkeiten gefragt, weitere Schulen für ähnliche Projekte zu gewinnen.
Die Verwaltung antwortete, dass das Projekt bereits durch Medienberichte, unter anderem durch die WAZ und den WDR, öffentlich bekannt gemacht wurde. Zur Steigerung der Sichtbarkeit schlug das Stadtarchiv einen bebilderten Hinweis auf den Internetseiten des Archivs vor. Eine Präsentation im Ausstellungsraum der Initiative Nordbahnhof e.V. wurde als weitere Option genannt. Eine prominente Einzellösung auf der städtischen Homepage sei aufgrund der Vielzahl an Gedenkstätten im Stadtgebiet schwer umsetzbar, eine Platzierung an inhaltlich geeigneter Stelle jedoch möglich. Eine regelmäßige Präsentation des Projekts zum 9. November ist nicht vorgesehen, da die inhaltlichen Schwerpunkte jährlich wechseln. Für die Einbindung weiterer Schulen oder Jugendgruppen seien zusätzliche Haushaltsmittel notwendig.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Umkleide- und Toilettenhäuschen in der Freilichtbühne-WattenscheidZur Vorlage · 20250077 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion hat im September 202 4 Fragen zum Zustand der Freilichtbühne in Wattenscheid gestellt. Laut der Antwort der Verwaltung ist die gesamte Anlage, einschließlich der Gebäude sowie der Wasser- und Abwasserleitungen, als überaltert und sanierungsbedürftig einzustufen. Seit der Errichtung der baulichen Anlagen wurden lediglich notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Besonders der bauliche und technische Zustand der sanitären Anlagen im Fachwerkhaus, das als Garderobe und öffentliche Toilette dient, wird als sehr schlecht beschrieben. Die WC-Anlage in der unteren Gebäudeebene ist bereits für einen hohen Sanierungsaufwand vorgemerkt. Ab 2025 wird das Technische Gebäudemanagement der Zentralen Dienste im Rahmen des Projekts „Bochums stille Örtchen“ einzelne Maßnahmen prüfen. Dabei wird auch die Möglichkeit einer neuen WC-Anlage oder einer Trocken-WC-Lösung untersucht. Eine Kostenschätzung für eine Komplettsanierung des Umkleide- und Toilettenhäuschens beläuft sich laut den Zentralen Diensten auf 1,36 Millionen Euro. Eine Gesamtkostenschätzung für die Behebung sämtlicher Mängel an der gesamten Anlage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Kunstmuseum Bochum Unterschutzstellung nach § 5 DSchG NRWZur Vorlage · 20250401 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat das Kunstmuseum Bochum in die Denkmalliste der Stadt eingetragen. Die Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz NRW basiert auf einem Gutachten der LWL-Denkmalpflege, welches den Denkmalwert des Gebäudes bestätigt. Der Entwurf des Museums stammt von den dänischen Architekten Bo & Wohlert und ergänzt die denkmalgeschützte Villa Marckhoff.
Das Gebäude zeichnet sich durch architektonische Merkmale wie die Fassade aus Tombak sowie Elemente der Kunst am Bau aus. Um künftige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen, wird die Verwaltung einen Leitfaden zur denkmalgerechten Gestaltung erarbeiten. Dieser soll als Grundlage für anstehende Maßnahmen dienen und die Genehmigungsfähigkeit baulicher Veränderungen erleichtern. Parallel dazu ist die Weiterentwicklung der Außenräume des Museums als Skulpturenpark vorgesehen, was mit den anstehenden Sanierungen des angrenzenden Stadtparks im Hinblick auf die Internationale Gartenausstellung 2027 zusammenfällt.
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Beratungsfolge
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.03.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Ungewöhnliche AusstellungsobjekteZur Vorlage · 20250597 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 25. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 12. März 2025 wurde eine Anfrage zur Ausstellung ungewöhnlicher Objekte eingereicht. Ein Ratsmitglied thematisiert darin Exponate, die sich aufgrund ihrer künstlerischen oder historischen Beschaffenheit sowie eines unklaren Ursprungs nicht eindeutig verorten lassen. Am Beispiel des Voynich-Manuskripts wird erläutert, dass solche Objekte eine besondere Form der Präsentation und Interaktion erfordern könnten, wobei für diesen speziellen Typus keine festen Ausstellungsorte in Bochum existieren müssen.
Die Anfrage an die Verwaltung umfasst die Frage nach geeigneten Ausstellungsorten in Bochum für Objekte von besonderem künstlerischem oder historischem Wert. Es wird angefragt, ob es zentrale Orte gibt, die sich generell für solche Exponate anbieten, oder ob für jedes Objekt individuelle planerische Überlegungen angestellt werden müssen. Des Weiteren wird gefragt, ob im Haus des Wissens Räumlichkeiten vorgesehen sind, die sich insbesondere für derartige Ausstellungen eignen könnten.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Wann erstrahlt der Lichtbogen "Skyline" wieder in seiner vollen Pracht?Zur Vorlage · 20250658 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage an die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Tourismus, Barbara Jeßel, Informationen zur Lichtskulptur „Skyline“ am Kunstmuseum Bochum angefordert. Die Installation des französischen Künstlers François Morellet, die ursprünglich für das Kulturhauptstadtjahr 2010 geschaffen wurde, ist derzeit nur noch in einem begrenzten Bereich sichtbar. Laut der Anfrage ist der 69 Meter umfassende Radius des Lichtbogens nicht mehr in der vorgesehenen Fläche zur Geltung zu bringen.
Die Fraktion erkundigt sich im Rahmen der 25. Sitzung des Ausschusses nach dem Stand der Instandsetzung. Konkret werden zwei Fragen gestellt: Zum einen möchte die FDP-Fraktion wissen, seit wann die eingeschränkte Sichtbarkeit der Lichtinstallation bekannt ist und welche Maßnahmen für eine Reparatur erforderlich sind. Zum anderen wird nach einem geplanten Zeitrahmen für die Durchführung der Reparaturarbeiten gefragt. Die Skulptur dient als städtische Landmarke, die eine optische Verbindung zwischen dem Kunstmuseum und dem Bergbaumuseum herstellt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Anfrage wurde mündlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wurde mündlich beantwortet. - 6.3Nutzung der ehemaligen Stadtbücherei Bochum Nord für die Ausstellung des Knappenvereins BKV Glückauf 1891 e.V.Zur Vorlage · 20250660 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der zukünftigen Unterbringung des Knappenvereins BKV Glückauf 1891 e.V. befasst. Dem Verein wurde der Überlassungsvertrag für seine derzeitige Räumlichkeit in Bochum-Hiltrop durch die Zentralen Dienste gekündigt. Trotz einer Zusage der Stadt, bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu unterstützen, konnte bislang keine neue Lösung gefunden werden.
Im Rahmen der Anfrage wird die Nutzung der ehemaligen Stadtbücherei Bochum Nord als potenzieller Standort thematisiert. Es besteht die Möglichkeit, dort neben der bergbaugeschichtlichen Ausstellung auch Themen wie das Leben von Bergleuten sowie ehemaliger Zwangsarbeiter in Bochum zu präsentieren. Die Fraktion erkundigt sich, ob dem Verein bereits Ersatzräumlichkeiten angeboten wurden und welche Ergebnisse dies hatte. Zudem wird gefragt, ob die ehemalige Stadtbücherei als Standort geprüft wurde und wie die Verwaltung eine mögliche Zusammenlegung mehrerer Ausstellungen an diesem Ort beurteilt.
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- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Stadtbücherei BochumZur Vorlage · 20250678 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsmitglied Monika Pieper von der CDU-Fraktion hat sich mit einer Anfrage an die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Tourismus, Barbara Jessel, gewandt. Gegenstand der Anfrage zur Sitzung am 12. März 2025 sind die Nutzerzahlen und die Angebote der Stadtbücherei Bochum.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Personen aktuell über einen Bibliotheksausweis verfügen, wobei zwischen regulären Ausweisen und solchen mit Vergünstigungen unterschieden werden soll. Zudem werden Informationen zur Nutzung der Tageskarte zum Preis von sechs Euro angefordert. Hierbei geht es um die Erfahrungen der Verwaltung mit diesem Angebot sowie um die konkreten Nutzerzahlen für die Jahre 2023 und 2024.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Bochumer Kultur-KommissionZur Vorlage · 20250679 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion stellt im Rahmen der Anfrage 20250679 Fragen zur Neugestaltung der Bochumer Kultur-Kommission. Hintergrund ist eine Information des Kulturbüros vom 13. Februar 2025, wonach die Grund- und Aufgabenstruktur des Gremiums durch die Verwaltung geändert wurde. Dies betrifft insbesondere die Befugnisse sowie die Einbindung der Kommission in den Ausschuss für Kultur und Tourismus.
Ulrike Weidlich fragt im Namen der SPD, ob die kandidierenden Personen vor der Bekanntgabe dieser Änderungen informiert wurden und wie die Reaktionen darauf ausfielen. Zudem wird nach dem Verfahren gefragt, wie mit Meinungsverschiedenheiten zwischen den Positionen des Gremiums und der Fachmeinung des Kulturbüros im Ausschuss umgegangen wird. Es soll sichergestellt werden, dass abweichende Ansichten Gehör finden.
Die Anfrage thematisiert ferner die personelle Kontinuität der Einbindung des Gremiums bei Personalwechseln im Kulturbüro. Des Weiteren wird geklärt, ob die Kultur-Kommission Themen eigenständig einbringen kann oder lediglich auf Anfragen von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen angewiesen ist. Abschließend bittet die Anfrage um Informationen zu den Reaktionen der Kulturszene auf die angekündigten Änderungen sowie zu den geplanten Maßnahmen des Kulturbüros auf diese Rückmeldungen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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