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Antrag

Honoraruntergrenzen in der Landesförderung

20250496 12.03.2025

🟢 Beschlossen 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Vorlage 20250496 wurde ein Antrag zur Prüfung von Honoraruntergrenzen in der Landesförderung eingebracht. Hintergrund ist die Einführung von Honoraruntergrenzen durch das Land Nordrhein-Westfalen für Künstlerinnen und Künstler, die an staatlich geförderten Kulturveranstaltungen und -projekten mitwirken. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für alle Sparten, bei denen eine finanzielle Beteiligung des Landes vorliegt.

Die Verwaltung wird beauftragt, zwei wesentliche Aspekte zu untersuchen: Erstens die finanziellen Auswirkungen auf jene freien Bochumer Kultureinrichtungen, die unter anderem durch Landesmittel gefördert werden. Zweitens die finanziellen Folgen einer allgemeinen Einführung von Honoraruntergrenzen für alle freien Bochumer Kultureinrichtungen, die eine Förderung durch das Kulturbüro erhalten.

Der Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll aufzeigen, welche Konsequenzen eine solche Regelung ohne entsprechende Etataufwüchse durch das Land oder die Kommune für die lokale Kulturlandschaft hätte. Ziel der Untersuchung ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Honoraruntergrenzen in Bochum zu bewerten.

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