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Honoraruntergrenzen in der Landesförderung

20250496 · Antrag · 12.03.2025

🟢 Beschlossen 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Der Antrag mit der Nummer 20250496 befasst sich mit der Einführung von Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung. Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, vertreten durch Sonja Gräf und Daniel Gorin, ersuchen den Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, die Verwaltung mit einer Prüfung der finanziellen Auswirkungen zu beauftragen.

Hintergrund ist die Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen, ab dem 1. Januar 2026 Honoraruntergrenzen für die Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern bei staatlich geförderten Kulturveranstaltungen und -projekten einzuführen. Die Prüfung soll zwei Bereiche umfassen: die finanziellen Folgen für jene freien Kultureinrichtungen, die Landesförderungen erhalten, sowie die Auswirkungen einer allgemeinen Einführung von Honoraruntergrenzen für alle Kultureinrichtungen, die durch das Kulturbüro gefördert werden.

Mit der Untersuchung soll ermittelt werden, welche finanziellen Konsequenzen die neuen Vorgaben für die städtische Förderung haben. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, welche Folgen eine Einführung von Honoraruntergrenzen ohne entsprechende Etataufwüchse durch das Land oder die Kommune hätte.

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Beratungen

Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung)
12.03.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag