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Mitteilung der Verwaltung

Kunstmuseum Bochum Unterschutzstellung nach § 5 DSchG NRW

20250401 29.04.2025 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat das Kunstmuseum Bochum in die Denkmalliste der Stadt eingetragen. Die Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz NRW basiert auf einem Gutachten der LWL-Denkmalpflege, welches den Denkmalwert des Gebäudes bestätigt. Der Entwurf des Museums stammt von den dänischen Architekten Bo & Wohlert und ergänzt die denkmalgeschützte Villa Marckhoff.

Das Gebäude zeichnet sich durch architektonische Merkmale wie die Fassade aus Tombak sowie Elemente der Kunst am Bau aus. Um künftige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen, wird die Verwaltung einen Leitfaden zur denkmalgerechten Gestaltung erarbeiten. Dieser soll als Grundlage für anstehende Maßnahmen dienen und die Genehmigungsfähigkeit baulicher Veränderungen erleichtern. Parallel dazu ist die Weiterentwicklung der Außenräume des Museums als Skulpturenpark vorgesehen, was mit den anstehenden Sanierungen des angrenzenden Stadtparks im Hinblick auf die Internationale Gartenausstellung 2027 zusammenfällt.

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Dokumente

Ort

📍 Kunstmuseum Bochum · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Kunstmuseum Bochum.

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