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Kunstmuseum Bochum Unterschutzstellung nach § 5 DSchG NRW

20250401 · Mitteilung der Verwaltung · 29.04.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung hat das Kunstmuseum Bochum in die Denkmalliste der Stadt eingetragen. Die Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz NRW basiert auf einem Gutachten der LWL-Denkmalpflege, welches den Denkmalwert des Gebäudes bestätigt. Der Entwurf des Museums stammt von den dänischen Architekten Bo & Wohlert und ergänzt die denkmalgeschützte Villa Marckhoff.

Das Gebäude zeichnet sich durch architektonische Merkmale wie die Fassade aus Tombak sowie Elemente der Kunst am Bau aus. Um künftige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen, wird die Verwaltung einen Leitfaden zur denkmalgerechten Gestaltung erarbeiten. Dieser soll als Grundlage für anstehende Maßnahmen dienen und die Genehmigungsfähigkeit baulicher Veränderungen erleichtern. Parallel dazu ist die Weiterentwicklung der Außenräume des Museums als Skulpturenpark vorgesehen, was mit den anstehenden Sanierungen des angrenzenden Stadtparks im Hinblick auf die Internationale Gartenausstellung 2027 zusammenfällt.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung)
29.04.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
20.03.2025
kein Ergebnis hinterlegt
Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung)
12.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Planung und Grundstücke (40. Sitzung)
04.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.