Eingabe gem. §24 GO NRW wegen Art. 30 Reichskonkordat
20250497 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 12.03.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20250497 der Verwaltung wird über eine Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW entschieden. Ein Bürger regt an, dass die Stadt Bochum gegenüber den zuständigen Instanzen und Repräsentanten der römisch-katholischen Kirche darauf hinwirkt, dass Artikel 30 des Reichskonkordats von 1933 beachtet wird. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur kirchlichen Liturgie sowie das im Anschluss an den Hauptgottesdienst vorgesehene Gebet an Sonntagen und Feiertagen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Eingabe nicht zu behandeln, da die Stadt Bochum für diese Angelegenheit nicht zuständig ist. Die Begründung führt aus, dass das Thema nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde fällt. Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Bochum besteht keine kommunalpolitische Entscheidungsbefugnis für diesen Sachverhalt. Infolgedessen wird von einer Befassung mit dem Anliegen abgesehen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 12. März 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter).