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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung von Teilbereichen der Straße „Im Finkensiepen

20262708 Tiefbauamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 03.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (9. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Widmung von Teilbereichen der Straße „Im Finkensiepen“ vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, bestimmte Flächen in der Gemarkung Hiltrop, Flur 4, bestehend aus den Flurstücken 1103 und 1146 (teilweise), als Gemeindestraße sowie als Rad- und Fußweg zu widmen.

Nach Angaben der Verwaltung dienen diese Teilbereiche der Erschließung der Anwohner und sollen daher den öffentlichen Charakter erhalten. Da die betreffenden Flächen nach altem Recht gemäß § 60 StrWG NRW nicht als gewidmet eingestuft werden können, wird die formale Widmung auf Grundlage des § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW angestrebt. Die übrigen Abschnitte der Straße „Im Finkensiepen“ sind bereits als öffentliche Flächen vorhanden.

Die Eigentümerin der zu widmenden Flächen ist die Stadt Bochum. Die genaue Lage der betroffenen Bereiche ist in einem beigefügten Lageplan farblich markiert. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 3. November 2026 erwartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 146 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Ort

📍 Im Finkensiepen · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Im Finkensiepen.

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