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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung von Teilbereichen der Straße „Auf dem Norrenberge“ (Wendeanlage)

20261807 15.09.2026 Tiefbauamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Widmung von Teilbereichen der Straße „Auf dem Norrenberge“ vorgelegt. Konkret geht es um die Widmung einer Wendeanlage im Bereich der Gemarkung Gerthe, Flur 12, welche die Flurstücke 261, 263 und 265 umfasst. Die Verwaltung beantragt, diese Flächen als Gemeindestraße zu widmen.

Die Begründung der Vorlage führt aus, dass die betreffenden Teilbereiche der Wendeanlage der Erschließung der Anwohner dienen und daher den öffentlichen Charakter erhalten sollen. Bei der bereits erfolgten Widmung der Stichstraße im Jahr 2024 wurden diese spezifischen Flächen noch nicht berücksichtigt. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Paragraph 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Die Eigentümerin der zu widmenden Flächen ist die Stadt Bochum. Die genaue Lage der betroffenen Bereiche ist in einem beigefügten Lageplan rot markiert. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 15. September 2026 erwartet.

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