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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung eines Teilbereichs der Straße „Am Leweken“

20221938 14.09.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 14.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (14. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20221938 den Beschluss beantragt, einen Teilbereich der Straße „Am Leweken“ als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Die Entscheidung über die Widmung soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 14. September 2022 getroffen werden.

Der Antrag stützt sich auf die rechtlichen Grundlagen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Zweck der Widmung ist die Erschließung der Anwohner sowie die öffentliche Nutzung des betreffenden Straßenabschnitts. Die Flächen, für die die Widmung beantragt wird, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Der räumliche Umfang der zu widmenden Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot markiert.

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