Planungsbeschluss alternative Wegeverbindung für Hannoverbahntrasse im Abschnitt NORD - Erzbahntrasse bis Salzstrecke/Zeche Hannover
20261391 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.07.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 25.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten | 30.06.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | noch nicht beraten | 02.07.2026 | Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur | noch nicht beraten |
Die Stadtverwaltung soll eine alternative Route für den nördlichen Abschnitt der Hannoverbahntrasse zwischen Erzbahntrasse und Salzstrecke/Zeche Hannover entwickeln. Der ursprünglich geplante durchgängige Ausbau wird aufgrund geänderter Rahmenbedingungen angepasst.
Die Hannoverbahntrasse in Günnigfeld/Hordel sollte ursprünglich als durchgängiger Bahntrassenweg vom RS1 bis zur Salzstrecke/Zeche Hannover ausgebaut werden. Nun soll die Verwaltung zunächst nur für den nördlichen Teilabschnitt zwischen Erzbahntrasse und Salzstrecke eine alternative Wegeverbindung planen.
Bedeutung für das Nahmobilitätsnetz
Die Hannoverbahntrasse stellt eine wichtige Verbindung im lokalen Nahmobilitätsnetz dar. Für Radfahrende ermöglicht sie sowohl eine bessere touristische Anbindung an die Zeche Hannover als auch einen wichtigen Lückenschluss im Alltagsradnetz. Die Trasse verbindet drei verkehrlich bedeutsame Radverbindungen: den überregionalen RS1, die regionale Salzstrecke nach Herne und die Erzbahntrasse.
Das Projekt ist bereits in mehreren städtischen Konzepten verankert:
- Im Bahntrassenkonzept von 2008 als langfristig umzusetzende Maßnahme
- Im Zuwegungskonzept des RS1 (2021) als Zuwegungsstrecke mit Maßnahmenbedarf
- Im Radverkehrskonzept (2023) als Nebenroute
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Gründe für die Planungsänderung
Der geplante Ausbau der Carolinenglückbahntrasse verändert die Ausgangslage erheblich. Diese südlich gelegene Trasse wird eine Verbindung zwischen RS1 und Erzbahntrasse ermöglichen, wodurch der südliche Teilabschnitt der Hannoverbahntrasse nicht mehr zwingend erforderlich ist. Die Carolinenglückbahn wurde erst 2017 stillgelegt und konnte bereits angekauft werden. Ab 2027 soll sie zu einem Bahntrassenweg umgesetzt werden.
Alternative Routenführung im nördlichen Abschnitt
Für den nördlichen Verlauf ab der Erzbahntrasse ergibt sich eine alternative Wegeverbindung über eine bestehende Rampenanlage. Diese führt vom oberen Niveau der Erzbahntrasse auf das mittlere Höhenniveau der Hannoverbahntrasse. Der weitere Verlauf nach Norden zur Salzstrecke ist nahezu höhengleich, aber leicht mäandrierend und folgt einem bestehenden Trampelpfad parallel zur ursprünglichen Bahntrasse.
Ein wichtiger Vorteil: Alle notwendigen Grundstücke für den beschriebenen Verlauf befinden sich in städtischem Besitz. Dadurch sind keine fremden Grundstücke zur Nutzung erforderlich, was voraussichtlich erhebliche Kostenersparnisse für Wegbau und Ausgleichsbedarfe zur Folge hat.
Ausbaustandard und weitere Planungen
Als Ausbaustandard ist eine getrennte Geh- und Radwegeführung vorgesehen, um Konflikte zu reduzieren. Die erforderlichen Kosten für die Umsetzung des nördlichen Abschnitts werden im Rahmen der anschließenden Planung ermittelt. Eine Förderung, beispielsweise durch Zuwendungen zur Verbesserung der Nahmobilität (FöRiNah), ist Voraussetzung für die Umsetzung.
Zu einem späteren Zeitpunkt könnte bei Verfügbarkeit von Fremdgrundstücken eine direkte Verbindung vom RS1 bis zur Kreuzung der Erzbahntrasse ergänzt werden. Diese würde die Streckenlänge im Vergleich zur Führung über die Carolinenglücktrasse um etwa die Hälfte verkürzen.
Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien zur Beratung und Entscheidung, bevor über die weiteren Planungsschritte entschieden wird.
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