Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Ambulanter Gesundheitsstandort WattenscheidZur Vorlage · 20230410 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Wirtschaftsentwicklung Bochum vom 16. Februar 2023 sieht die Entwicklung des Zentrums von Wattenscheid zu einem ambulanten Gesundheitsstandort vor. Ziel des Vorhabens ist die Profilierung des Gebiets als Innovationsraum für urbane Gesundheitsversorgung sowie für die lokale Gesundheitswirtschaft, ergänzend zum GesundheitsCampus Bochum. Die Entwicklung soll die wohnortnahe Versorgung verbessern und Wattenscheid-Mitte als Gesundheits-Hub etablieren. Dabei werden Schnittstellen zu Bereichen wie der Stadtentwicklung, Bildung, Gastronomie und dem Einzelhandel berücksichtigt.
Die Bochum Wirtschaftsentwicklung übernimmt die Federführung für den Aufbau des Projekts. Die zuständige Stelle wird einen Projektplan erstellen, der eine Stärken-Schwächen-Analyse, eine strategische Rahmenplanung sowie ein Handlungskonzept umfasst. Als Standortvorteile werden die vorhandene Infrastruktur, die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und die Autobahn 40 sowie das Technologie- und Gründerzentrum Wattenscheid angeführt. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Rahmenplanung Wattenscheid-City und der ISEK-Fortschreibung. Zudem ist eine interkommunale Kooperation mit benachbarten Stadtteilen aus Essen und Gelsenkirchen vorgesehen.
Der Beratungsprozess sieht die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid im März 2023 sowie Vorberatungen in den Ausschüssen für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss im Juni 2023 vor. Eine abschließende Entscheidung im Rat ist für den 15. Juni 2023 vorgesehen. Die Grundlage für die strategische Ausrichtung bilden zudem Ergebnisse aus Workshops der Agentur GesundheitsCampus Bochum aus dem Jahr 2022.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230410
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - Präsentation zu TOP 3.1
- 3.2Satzung der Stadt Bochum zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Teilbereich "Laer West" des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 (Stadtumbausatzung Nr. 1036 S - Laer West -)Zur Vorlage · 20230448/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20230448/1 behandelt die Stadtumbausatzung Nr. 1036 S – Laer West – gemäß § 171 d BauGB. Ziel der Satzung ist die Sicherung von städtebaulichen Maßnahmen im Teilbereich „Laer West“ des Gebiets Laer/Mark 51°7. Die Umsetzung orientiert sich am Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und umfasst die Stärkung der Nahversorgung, die Flächenentwicklung an der Wittener Straße sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Immobilienbestandes.
Im Geltungsbereich, der sich entlang der Wittener Straße bis zum Werner Hellweg erstreckt, sollen auf den ehemaligen Opel-Verladeflächen architektonische Entwicklungen sowie eine Fußwegeverbindung zur Grünverbindung „Auf dem Kreuz“ realisiert werden. Für den Bereich der Alten Wittener Straße 18–30 ist die Stabilisierung des Nahversorgungszentrums Lahariplatz vorgesehen. Geplante Maßnahmen am Lahariplatz beinhalten eine gestalterische Aufwertung, die Verbesserung der Auffindbarkeit sowie energetische Maßnahmen wie Fassadenbegrünung und die Installation von Photovoltaikanlagen. Zudem sollen Flächen für die Nutzung durch soziale Einrichtungen bereitgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag basiert auf der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017. Der Beratungsprozess sah die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Ost sowie Vorberatungen in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke, für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor. Die Entscheidung im Rat war für den 15. Juni 2023 vorgesehen. Laut Verwaltung hat die Erlassung der Satzung keine finanziellen oder direkten klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.3Bochum Strategie: 12 neue Kernaktivitäten (Kernaktivitäten 2023)Zur Vorlage · 20231337 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231337 den Vorschlag vorgelegt, zwölf neue Kernaktivitäten im Rahmen der Bochum Strategie zu etablieren. Die Bochum Strategie dient seit Mai 2017 als Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung und verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2030 etwa 125 Kernaktivitäten umzusetzen. Bisher wurden 63 Projekte bearbeitet, von denen 20 bereits erfolgreich umgesetzt oder in der Verwaltung etabliert sind.
Die neuen Vorschläge für das Jahr 2023 wurden in Abstimmung mit dem Strategiebeirat erarbeitet. Zu den geplanten Projekten gehören unter anderem die Bochumer Wärmewende, die Initiative „mission solar“, ein digitales Seniorenportal sowie die Entwicklung moderner Arbeitswelten. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Smart-City-Plattform „Consul“, der Förderung der Grünen Chemie durch einen Inkubator sowie der Stärkung der Erinnerungskultur und der Integration neuer Einwohner.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die neuen Kernaktivitäten zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, die notwendigen Planungen und Umsetzungen voranzutreiben, Projektaufträge zu erstellen und erforderliche weitere Beschlüsse nach Zuständigkeit einzuholen. Die Vorlage durchläuft im Juni 2023 die entsprechenden Ausschüsse für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie am 15. Juni 2023 im Rat entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD, PAR&StG)
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen der BD-Ratsfraktion und der Fraktion „Die PARTEI/STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen der BD-Ratsfraktion und der Fraktion „Die PARTEI/STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag - 3.3.1Bochum Strategie: 12 neue Kernaktivitäten (Kernaktivitäten 2023) - Änderungsantrag der Fraktion "Die PARTEI/STADTGESTALTER" -Zur Vorlage · 20231523 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 12. Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 19. Januar 2023 liegt ein Änderungsantrag von Nikolas Lange vor. Der sachkundige Bürger schlägt neue Anforderungen für die Definition von Kernaktivitäten innerhalb der Bochum-Strategie vor.
Der Antrag sieht fünf Kriterien vor, die zukünftige Kernaktivitäten erfüllen sollen: Potenzial zur sichtbaren Weiterentwicklung der Stadt, eine Vorreiterrolle in bisher unbesetzten Feldern, Neuheit durch den Start neuer Projekte statt der Umbenennung bestehender Maßnahmen, ein relevanter Umfang mit sichtbaren Ergebnissen sowie Substanz, die über gesetzliche Verpflichtungen oder gängige Praxis hinausgeht. Kleinere Maßnahmen wie die Einrichtung von Arbeitskreisen oder Internetseiten sollen nicht als Kernaktivitäten gelten.
Für bereits laufende Projekte oder Maßnahmen, die die Stadt ohnehin umsetzen muss, wird eine Kennzeichnung als „unterstützt durch die Bochum-Strategie“ vorgeschlagen. Die Begründung des Antrags führt aus, dass gegenwärtig viele bestehende Maßnahmen und kleinere Vorhaben lediglich durch das Wording als Kernaktivitäten deklariert werden. Ziel der Neuregelung sei es, den Fokus auf einzigartige und ambitionierte Projekte zu legen, anstatt bereits laufende Prozesse unter dem Label der Strategie zu vermarkten.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDafür: 4 (CDU, Die PARTEI/STADTGESTALTER)Dagegen:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., FDP)Enthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Dafür: 4 (CDU, Die PARTEI/STADTGESTALTER) Dagegen:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., FDP) Enthaltungen: 1 (BD) - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Gewerbeflächenoffensive 2.0 hier: Mündlicher Bericht der Wirtschaftsentwicklung Bochum
- Präsentation zu TOP 5.1
- 5.2Vision Innenstadt 2030 Sachstand Innenstadtentwicklung und ISEK Innenstadt 2022Zur Vorlage · 20230458 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand der Innenstadtentwicklung im Rahmen der „Vision Innenstadt 2030“ sowie des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Innenstadt. Das Maßnahmenpaket des ISEK umfasst für den Zeitraum 2020 bis 2026 Mittel in Höhe von 17,75 Millionen Euro aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes. Zu den zentralen Projekten gehören die Entwicklung der Viktoriastraße, die Sanierung des Westflügels des Historischen Rathauses sowie die Umgestaltung des Husemannplatzes, dessen Fertigstellung für den Sommer 2025 geplant ist. Für das Projekt City-Tor Süd wurde eine Bundesförderzusage in Höhe von 2,2 Millionen Euro in Aussicht gestellt.
Im Bereich der Verkehrsplanung werden Maßnahmen an den City-Radialen, wie der Wittener Straße, der Königsallee, der Castroper Straße und der Hattinger Straße, umgesetzt oder sind bereits abgeschlossen. Das Verkehrskonzept zielt auf die Optimierung der Verkehrsführung und die Entwicklung eines Fahrradkreuzes ab.
Zusätzlich wurden Ende 2022 verschiedene Maßnahmen im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bewilligt. Diese umfassen unter anderem die Beschaffung mobiler Aufenthaltsqualitäten für den Dr.-Ruer-Platz, eine digitale Vermarktungsplattform für das Rathaus-Quartier sowie den Aufbau eines Zentrenmanagements für das Bermuda3Eck. Im Rahmen der Wirtschaftsentwicklung wurden im Jahr 2022 14 weitere Mietverträge abgeschlossen sowie zwei Neuvermietungen realisiert. Zudem wurden Machbarkeitsstudien für drei Einzelhandelsobjekte zur Entwicklung neuer Nutzungskonzepte beauftragt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte und den zuständigen Ausschüssen.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung und die zusätzlichen mündlichen Erläuterungen sowie die beantworteten Fragen des Ausschusses durch Herrn Dr. Bradtke und Herrn Eiskirch werden nach eingehender Beratung zur Kenntnis genommen.
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung und die zusätzlichen mündlichen Erläuterungen sowie die beantworteten Fragen des Ausschusses durch Herrn Dr. Bradtke und Herrn Eiskirch werden nach eingehender Beratung zur Kenntnis genommen. - Präsentation zu TOP 5.2
- 5.3Bochum Strategie: Jahresbericht 2023 zu den KernaktivitätenZur Vorlage · 20231336 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Jahresbericht 2023 zu den Kernaktivitäten der Bochum Strategie vorgelegt. Die seit Mai 2017 bestehende Strategie dient als Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung und basiert auf einem Zielsystem, das durch verschiedene Projekte, sogenannte Kernaktivitäten, umgesetzt wird. Bis zum Jahr 2030 ist die Umsetzung von etwa 125 Kernaktivitäten vorgesehen.
Der aktuelle Bericht umfasst einen Überblick über insgesamt 46 Kernaktivitäten. Davon befinden sich 28 Projekte in der laufenden Bearbeitung, während fünf Aktivitäten zum Ende des Berichtsjahres den Projektstatus verlassen haben. Zudem werden 13 Kernaktivitäten aufgeführt, die im Jahr 2021 gestartet wurden. Im Rahmen der Strategie konnten bislang 15 Kernaktivitäten in die reguläre Verwaltung der Stadt Bochum oder deren Tochterunternehmen überführt werden. Zu den genannten Beispielen gehören unter anderem die Wohnungsbauoffensive „In Bochum zu Hause“, das Innovationslabor SHIFT sowie Projekte zur Stärkung des IT-Sicherheitsstandortes und zur Qualifizierung von IT-Fachkräften.
Der Strategiebeirat hat zudem 12 weitere Projekte als neue Kernaktivitäten identifiziert. Diese sollen im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 6. Juni 2023 beraten werden, um eine anschließende Entscheidung des Rates am 15. Juni 2023 vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Sofortmaßnahmen gegen die WohnungskriseZur Vorlage · 20230588 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Maßnahmen gegen die Wohnungskrise reagiert. Im Rahmen der Evaluation des Handlungskonzeptes Wohnen Bochum führt das Amt für Stadtplanung und Wohnen Gespräche mit Wohnungsakteuren sowie Interviews mit Expertinnen und Experten. Angesichts steigender Baukosten und Zinsen wurde ein Rückgang der Baugenehmigungen im zweiten Halbjahr 2022 auf insgesamt 397 Wohneinheiten verzeichnet.
Hinsichtlich des geförderten Wohnungsbaus wird bis zum Jahr 2032 mit einem Rückgang von etwa 4.500 Wohneinheiten gerechnet, da die vorzeitige Ablösung öffentlicher Mittel aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus weniger attraktiv geworden ist. Dennoch verzeichnete die Stadt im Jahr 2022 durch Neubau- und Bestandsförderung eine Zunahme der neuen Bindungen. Die Verwaltung prüft derzeit ergänzende Möglichkeiten zur Bestandskonsolidierung sowie Instrumente der Baulandmobilisierungsverordnung NRW.
Ein verstärkter Fokus auf die Quartiersentwicklung und die Sanierung des Bestands ist Teil der laufenden Überarbeitung des Handlungskonzeptes. Die daraus resultierenden Maßnahmenvorschläge werden den zuständigen Ausschüssen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Eine Einführung einer Zweckentfremdungssatzung zur Bekämpfung von Leerstand wird derzeit nicht verfolgt, da ein entsprechender Beschluss im Rat bereits im Jahr 2017 abgelehnt wurde.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Geförderter Wohnungsbau: Rückblick 2022 - Ausblick 2023Zur Vorlage · 20230685 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung den aktuellen Stand der Bochumer Wohnraumförderung dargelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20230685 beinhaltet eine Darstellung der Förderergebnisse aus dem Jahr 2022 sowie einen Ausblick auf das Jahr 2023.
Der von Mirco Agethen verfasste Bericht wurde in Form einer Präsentation für die entsprechenden Fachgremien vorbereitet. Die Information war zur Kenntnisnahme in mehreren Ausschüssen vorgesehen, wobei die Vorlage im Ausschuss für Planung und Grundstücke im April 2023, im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Mai 2023 sowie im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa im Juni 2023 zur Behandlung anstand. Die Mitteilung dient der Dokumentation der Ergebnisse des geförderten Wohnungsbaus und der Darstellung der geplanten Entwicklungen für das Jahr 2023.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Bindungsankäufe von Wohnungsbeständen der VBW Bauen und Wohnen GmbHZur Vorlage · 20231092 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen kauft auf Basis der Förderrichtlinie BEB NRW 2022 Belegungsrechte für 474 Wohnungen der VBW Bauen und Wohnen GmbH an. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum für Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Hierfür wurde ein Zuschuss in Höhe von rund 8,19 Millionen Euro durch das Land gesichert. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt mit einem Festbetrag von zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat über die Dauer der festgelegten Zweckbindung. Die betroffenen Wohneinheiten verteilen sich auf die Bochumer Ortsteile Hiltrop/Bergen, Laer, Langendreer und Werne. Ob alle 474 Wohnungen tatsächlich in die Bindung übergehen, hängt von der Neuvermietung oder dem Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins bei bestehenden Mietverhältnissen ab.
Bei Neuvermietungen gilt eine Obergrenze für die Miete gemäß der Mietstufe 4, wobei jährliche Steigerungen von bis zu 1,5 Prozent möglich sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Bochumer Stadtgebiet bis zum Jahr 2032 ein Rückgang des öffentlich geförderten Wohnungsbestands um etwa 4.500 Einheiten zu erwarten ist. Die Maßnahme dient als Ergänzung zu den Bestrebungen in den Bereichen Neubau und Modernisierung.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Sachstand ProblemimmobilienZur Vorlage · 20230536 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandbericht zur Situation von Problemimmobilien in Bochum vor. Die Koordination der Maßnahmen erfolgt durch das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster unter Einbeziehung des Bauordnungsamtes, des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sowie des Umwelt- und Grünflächenamtes. Seit 2013 werden im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster Gebäude erfasst, die durch Vernachlässigung oder Leerstand auffallen.
Die Anzahl der als Problemimmobilien eingestuften Objekte sank von 22 im Jahr 2021 auf 13 zum Stand Februar 2023. Dies wurde durch gezielte Maßnahmen und fachbereichsübergreifende Prüfungen erreicht, wobei vier Gebäude vollständig aus dem Kataster entfernt werden konnten. Im Gegensatz dazu stieg die Gesamtzahl der im Kataster geführten Gebäude leicht von 166 auf 170 an. In den Bezirken Mitte, Wattenscheid, Ost und Südwest befinden sich aktuell mehrere Objekte in der höchsten Bearbeitungsstufe. Während für einige Gebäude Baugenehmigungen zur Sanierung erteilt wurden, sind bei anderen Klageverfahren anhängig, vor allem bei denkmalgeschützten Objekten.
Das Vorgehen der Verwaltung basiert auf dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Zunächst wird der Kontakt zu den Eigentümern gesucht, um Beratungen oder Fördermöglichkeiten anzubieten; bei ausbleibenden Verbesserungen werden weitere Maßnahmen zur Druckausübung geprüft. Künftig soll das Bauordnungsamt verstärkt Regelungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen nutzen, um die Beseitigung von ungenutzten und verfallenden baulichen Anlagen zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung und die zusätzlichen mündlichen Erläuterungen sowie die beantworteten Fragen des Ausschusses durch Herrn Dr. Bradtke werden zur Kenntnis genommen.
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung und die zusätzlichen mündlichen Erläuterungen sowie die beantworteten Fragen des Ausschusses durch Herrn Dr. Bradtke werden zur Kenntnis genommen. - 2. Präsentation zu TOP 5.7
- 5.8Aktive Quartiersentwicklung InnenstadtZur Vorlage · 20231258 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Bochumer Rat hat Informationen zu Grundstücksgeschäften und der Rolle der Stadt als Investor in der Innenstadt angefragt. Hintergrund der Anfrage waren Äußerungen von Vertretern der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaften zur künftigen Bedeutung städtischer Investitionen bei der Quartiersentwicklung.
Die Verwaltung teilte mit, dass im Zeitraum von 2020 bis 2022 insgesamt 184 Grundstücks- bzw. Immobilienverkäufe im Bereich des „Gleisdreiecks“ stattfanden. Davon war die Stadt Bochum in drei Fällen Erwerber und in fünf Fällen Verkäufer. Zu den städtischen Käufen gehörten Grundstücke in der Brüderstraße 4 (2020), in der Junggesellestraße 8 (2021) sowie am Dr.-Ruer-Platz (2022). Die Wirtschaftsförderung Bochum (BoWe) erwarb im Jahr 2020 die Immobilie in der Brüderstraße 4, welche 2021 wieder veräußert wurde. Weitere Zukäufe durch Beteiligungsgesellschaften wurden für den angefragten Zeitraum nicht gemeldet.
Hinsichtlich einer verstärkten Rolle der Stadt als Investor verwies die Verwaltung auf bereits initiierte Projekte zur Innenstadtentwicklung. Als Beispiele für eine aktive Gestaltung wurden das Haus des Wissens, die Umgestaltung des Husemannplatzes sowie der Neubau des Parkhauses P7 angeführt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Zwischenstand Smart City AppZur Vorlage · 20230623 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Entwicklungsstand der Bochum App, die auf dem Beitritt zur Open Smart City App-Entwicklungspartnerschaft basiert. Ziel des Projekts ist es, verschiedene Dienste des Stadtkonzerns in einer Anwendung für Bürger und Besucher zu bündeln. Die Entwicklung erfolgt durch die Bochum Marketing GmbH unter Beteiligung der Smart City Innovation Unit auf Basis einer modularen Architektur für iOS und Android.
Ein Start der App mit einem Kernfunktionsumfang ist für Ende August 2023 vorgesehen. Zu den ersten Funktionen gehören ein News-Bereich, ein Veranstaltungskalender sowie ein digitales Wallet, in dem Kundenkarten und Stadtgutscheine hinterlegt werden können. Zudem wird ein stadtweites Bonussystem mit digitalen Stempelkarten implementiert. Ein Kartenmodul soll Informationen zu Gastronomie, Einzelhandel, Parkhausauslastungen sowie zu E-Ladesäulen und öffentlichen Depotcontainern bereitstellen. Weitere Dienste wie der Abfallkalender oder die Einbindung des Serviceportals der Stadt sind für spätere Erweiterungen vorgesehen. Die Identifizierung weiterer Funktionen und die Koordination der Weiterentwicklung liegen bei der Bochum Marketing GmbH und der Smart City Innovation unter Beteiligung der Smart City Innovation Unit.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Förderprojekt "Modellprojekte Smart Cities": Abschluss der Strategiephase und Start der Umsetzungsphase.Zur Vorlage · 20231322 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum wird von Dezember 2021 bis voraussichtlich September 2026 durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ unterstützt. Nach dem Abschluss der Strategiephase hat die Umsetzungsphase Anfang Oktober 2022 begonnen. Im Rahmen der Strategiephase wurden Personal in der Stabsstelle Digitalisierung eingestellt sowie die Online-Bürgerbeteiligungsplattform „CONSUL“ und die Veranstaltungsreihe „Stadtlabor zu Besuch“ realisiert. Für die Projekte Urbane Datenplattform und Smart City App sind weitere Einstellungen für den Sommer 2023 vorgesehen. Zu den bewilligten Investitionsmaßnahmen gehören zudem das Stadtklima-Monitoring, das „Bochumer Digitale Stadterleben“ sowie die Dachmarke „BOtechnologies“.
Die Umsetzungsphase umfasst sechs zentrale Maßnahmen: „Haus des Wissens“, „Urbane Datenplattform und Stadtdatenwerk“, „Stadtklima-Monitoring“, „Bochumer Digitales Stadterleben (II)“, „BOtechnologies (II)“ sowie „Nachhaltig und lückenlos mobil in Bochum“. Die Maßnahme „Nachhaltig und lückenlos mobil in Bochum“ wurde vom Fördergeber zur Nachqualifizierung zurückgestellt; eine erneute Vorlage ist für Ende Juni 2023 geplant, um einen Mittelabruf im Oktober 2023 zu ermöglichen. Für die Maßnahme „Digitales Stadterleben“ ist ein Änderungsantrag beim Fördergeber vorgesehen.
Für die Strategiephase standen Mittel in Höhe von 1.130.093,00 EUR zur Verfügung, wovon bis Mitte Mai 2023 voraussichtlich 627.000 EUR verausgabt worden waren. Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst unter anderem den Smart City Congress sowie die Pflege eines LinkedIn-Accounts der Smart City Innovation Unit.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Öffentliches WLAN in BochumZur Vorlage · 20230624 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Verfügbarkeit von öffentlichem WLAN in Bochum geantwortet. Derzeit bietet die Stadt Bochum an verschiedenen Standorten freien Internetzugang an, darunter diverse Bürgerbüros, das Rathaus Wattenscheid, das Kunstmuseum sowie das Technische Rathaus. Auch die BOGESTRA AG stellt WLAN in Bussen und Straßenbahnen, an unterirdischen Bahnhöfen der Linie U35, am Zentralen Omnibusbahnhof sowie in ihren Kundencentern bereit. Ergänzend dazu existieren Hotspots an ausgewählten STRÖER-Werbestelen im Stadtgebiet sowie über 220 Standorte des Freifunk-Netzes und mehr als zehn Hotspot-Standorte. Angaben zur genauen Flächenabdeckung in Quadratmetern sind aufgrund technischer Abhängigkeiten von Endgeräten und Access Points nicht möglich.
Hinsichtlich einer weiteren Ausdehnung läuft derzeit ein Pilotprojekt im Bereich des Bermuda3eck, das von der BOGESTRA AG, Glasfaser Bochum, Gelsennet und der Bochumer Wirtschaftsentwicklung gemeinsam durchgeführt wird. Dieses Projekt ist bis zum Sommer 2023 angelegt. Auf Grundlage der dort gewonnenen Erkenntnisse soll ein Betriebsmodell entwickelt werden, das als Basis für einen möglichen weiteren Ausbau an anderen Standorten dienen kann. Ein etwaiger Ausbau ist von den Ergebnissen dieses Piloten abhängig. Ziel der Stadt ist eine einheitliche Basisversorgung aller Nutzergruppen an den entsprechenden Standorten.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Go live der CONSUL-Bürgerbeteiligungsplattform „bochum-mitgestalten.de“Zur Vorlage · 20231197 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum hat die Online-Beteiligungsplattform „bochum-mitgestalten.de“ unter Verwendung der Open-Source-Lösung CONSUL veröffentlicht. Die Einführung erfolgt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“. Die Plattform, die seit dem 17. April 2023 öffentlich zugänglich ist, ermöglicht eine projektzentrierte Bürgerbeteiligung, die sowohl stadtweite als auch bezogene Beteiligungen auf Stadtteil- oder Straßenebene erlaubt.
Aktuell werden auf der Plattform erste Projekte bearbeitet, darunter die Suche nach Standorten für Klimadaten-Sensoren („SenseBOxen“) sowie die Einholung von Vorschlägen für ein Veranstaltungsprogramm zum Thema „Gesellschaftliche Vielfalt“ im Rahmen des Hauses des Wissens. Es ist geplant, im zweiten Halbjahr 2023 weitere Projekte der Stadtverwaltung abzubilden und die Fachbereiche in die Lage zu versetzen, eigene Beteiligungsverfahren über das Portal anzubieten.
Der technische Support sowie das Hosting werden durch einen externen Dienstleister bis Ende 2024 über die Mittel der MPSC-Förderung sichergestellt. Nach diesem Zeitraum wird eine dauerhafte Übernahme des Betriebs durch das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation angestrebt. Begleitende Kommunikationsmaßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit der Plattform sind vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Herr Haltt bittet, eine „Suchfunktion“ auf der Seite einzurichten.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Herr Haltt bittet, eine „Suchfunktion“ auf der Seite einzurichten. - 5.13Bochumer Schülerausweise digitalisieren!Zur Vorlage · 20230354 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung bewertet die Einführung eines rein digitalen Schülerausweises als ein Digitalisierungsprojekt, das die durch den aktuellen Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen geschaffenen Spielräume nutzen kann. Da Vorgaben zu Aussehen, Format und Material der Ausweise entfallen sind, liegt die Entscheidung über die Art der Ausstellung bei den Schulen selbst, sofern die rechtlich vorgeschriebenen Inhalte vorhanden sind.
Ein Projekt zur Nutzung eines digitalen Schülerausweises als App wurde bereits dem Dezernenten für Bildung, Integration, Kultur und Sport sowie dem Bochumer Medienzentrum präsentiert. Derzeit soll das Projekt zunächst an der Technischen Berufsschule 1 eingesetzt werden. Die Leitungen der Bochumer Berufskollegs prüfen zudem eine mögliche Ausweitung auf andere Berufskollegs. Das Medienzentrum steht als Austauschpartner für die Kommunikation des Entwicklungsstandes zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende wirtschaftliche Unterstützung des beteiligten Start-ups durch die Stadtverwaltung ist nicht vorgesehen, wobei das Unternehmen durch die Bochumer Wirtschaftsförderung unterstützt wird.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.04.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (17. Sitzung)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Qualifizierung des Grünzug EZur Vorlage · 20231099/1 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Qualifizierung des Grünzugs E als Teil des Emscher Landschaftsparks. In Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie den Städten Herne, Castrop-Rauxel, Dortmund, Witten und Hattingen soll ein Leitbild, die sogenannte „Greenvision“, entwickelt werden. Dieses Vorhaben ist als Pilotprojekt konzipiert, das als Vorbild für die weiteren Grünzüge A bis G in der Metropole Ruhr dienen soll. Ziel ist die Aufwertung der grün-blauen Infrastruktur, die Steigerung der Biodiversität sowie die Sicherung des Klimaschutzes und Artenschutzes.
Der Prozess gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase wurde durch den RVR das Planungsbüro Rabe Landschaften aus Hamburg beauftragt, Potenziale zu identifizieren und Entwicklungsszenarien zu erarbeiten. Darauf aufbauend soll in einer zweiten Phase, einer landschaftsarchitektonischen Ideenwerkstatt, ein konkretes Handlungskonzept mit Fokusräumen und Maßnahmen entwickelt werden.
Für die Stadt Bochum, die neben dem RVR maßgeblich an der Finanzierung beteiligt ist, wurden bereits rund 40 Projekte im Bereich des Grünzugs E identifiziert, darunter der Ostpark, das obere Ölbachtal und der Ümminger See. Die Umsetzung von Maßnahmen in Bochum ist für den Zeitraum ab 2024/2025 vorgesehen. Das Projekt soll eine Grundlage für die zukünftige Förderung kommunaler und regionaler Vorhaben schaffen.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.05.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (15. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung 2023 bis 2035 in BochumZur Vorlage · 20231196 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat Ergebnisse zu möglichen Szenarien der Bevölkerungsentwicklung für den Zeitraum von 2023 bis 2035 vorgelegt. Als Grundlage für künftige Planungen wurde das „Bevölkerungsszenario 2035“ ausgewählt, welches eine moderate Dynamik beschreibt. Dieses Modell geht davon aus, dass die Einwohnerzahl infolge von Wanderungsgewinnen leicht ansteigen könnte, während die Zahl der Sterbefälle weiterhin die Zahl der Geburten übersteigt. Basierend auf dem Stand von Ende 2022 mit 372.854 Einwohnern prognostiziert das Szenario eine Entwicklung auf etwa 378.800 Personen bis zum Jahr 2035.
Die Berechnungen stützen sich auf Annahmen zu Geburtenraten, Sterblichkeit und Wanderungsbewegungen. Ein wesentlicher Faktor sind die Zuzüge aus dem Ausland sowie die Herausforderung durch die Entwicklung bei Schutzsuchenden. Um dem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials durch das Ausscheiden der Babyboomer-Generation entgegenzuwirken, sieht die Verwaltung Maßnahmen zur Anwerbung von Fachkräften und zur Ansiedlung von Unternehmen vor. Zudem wird die Bedeutung der Hochschulen für die Attraktivität der Stadt als Wohnort für junge Erwachsene hervorgehoben. Die Ergebnisse sollen nach etwa drei Jahren auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zum Handlungsbedarf an der KortumstraßeZur Vorlage · 20231296 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den Status der Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zum Handlungsbedarf an der Kortumstraße. In ihrer Sitzung vom 16. März 2023 hatte die Bezirksvertretung beschlossen, die Verwaltung anzuweisen, das Grundstück am Nordring an der Ecke zur Kortumstraße zu erwerben und für eine künftige Nutzung zu entwickeln. Hintergrund war die geplante Zwangsversteigerung des Grundstücks im April 2023 sowie das Bestreben, die bestehende Baulücke in der nördlichen Bochumer Innenstadt zu schließen.
Die vorliegende Mitteilung stellt fest, dass sich diese Anregung durch bereits erfolgte praktische Maßnahmen erledigt hat. Die Verwaltung verweist zur Begründung auf die Vorlagen 20230794 und 20230798 aus der Sitzung vom 28. März 2023 sowie auf die Mitteilungsvorlage 20231279. Damit ist die ursprüngliche Forderung der Bezirksvertretung im Rahmen dieser spezifischen Anregung nicht mehr Gegenstand der aktuellen Beratung.
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- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Ergebnis Ankauf eines Grundstücks im Rahmen einer ZwangsversteigerungZur Vorlage · 20231279 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung konnte das unbebaute Grundstück an der Ecke Nordring/Kortumstraße im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht erwerben. Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa hatte die Beteiligung an dem Verfahren in seiner Sitzung am 28. März 2023 zuvor genehmigt.
Beim Versteigerungstermin am 14. April 2023 vor dem Amtsgericht Bochum wurde das Grundstück stattdessen an einen Investor verkauft. Der Kaufpreis belief sich auf 586.000 Euro, was einem 4,5-fachen Betrag des Verkehrswertes entspricht.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Investor ist bereits erfolgt. Für die Fläche ist der Bau eines Mehrfamilienhauses geplant. Weitere Einzelheiten zu diesem Vorhaben liegen der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Stadterneuerungsprogramm 2023 hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- Präsentation zu TOP 5.18
- 6.Anfragen
- 6.1„Bochum bringt´s“ – auch aus den StadtteilenZur Vorlage · 20231527 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Erweiterung des Lieferdienstes „Bochum bringt’s“ sowie dem Fortschritt eines geplanten Gutschein-Systems befasst. Im Rahmen der Anfrage wird untersucht, ob weitere inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte in den Verbund des klimafreundlichen Lieferdienstes aufgenommen werden können. Dabei werden die potenziellen Auswirkungen auf Kosten, Personalbedarf, Fahrzeugkapazitäten und Lieferzeiten thematisiert. Zudem wird die Rolle von Micro Hubs bei der Gewährleistung einer zeitnahen Zustellung hinterfragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem aktuellen Sachstand der App-Entwicklung durch Bochum Marketing, die ein stadtweites Gutschein- und Bonussystem zum Ziel hat. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, ob bereits am Lieferdienst beteiligte Geschäfte direkt in dieses System eingebunden werden. Des Weiteren wird gefragt, ob auch Einzelhandelsgeschäfte außerhalb der Innenstadt in das neue System integriert werden sollen, ähnlich wie es bei der „700 Jahre Bochum“-App der Fall war.
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- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Einbeziehung aller Fachbereiche ins Handlungskonzept "Zentren neu denken"Zur Vorlage · 20231530 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Novellierung des Masterplans Einzelhandel befasst sich die Verwaltung mit dem Erarbeiten eines Handlungskonzeptes „Zentren neu denken“. Ziel ist eine ganzheitliche Entwicklung der Bochumer Zentren und Quartiere, wobei Aspekte der Multifunktionalität, der Aufenthaltsqualität sowie der städtebaulichen Situation untersucht werden sollen.
Die Grünen im Rat haben hierzu eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie und wann Akteure sowie Initiativen in den Quartieren einbezogen werden und in welcher Weise soziale, medizinische sowie pflegerische Angebote berücksichtigt werden. Zudem wird nach der Berücksichtigung demografischer Entwicklungen, wie einer alternden Bevölkerung oder des Zuzugs von Menschen aus dem Ausland, gefragt. Weitere Fragen betreffen die Planung für Kinder, Jugendliche und Familien, die Klimaresilienz sowie die kultursensible, geschlechtergerechte und barrierefreie Gestaltung der Zentren. Die Anfrage thematisiert zudem die Einbindung von Produktions- und Dienstleistungsbereichen sowie die Beteiligung politischer Fachausschüsse am Prozess.
Die Antworten sollen neben dem Oberbürgermeister auch verschiedenen Ausschüssen und Beiräten, wie etwa dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales oder dem Beirat Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation, zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3AnbauverbotszonenZur Vorlage · 20231531 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa eine Anfrage zu den Anbauverbotszonen an Bundesautobahnen eingereicht. Basierend auf § 9 des Bundesfernstraßengesetzes ist das Errichten von Hochbauten in einem Abstand von 40 Metern zur befestigten Fahrbahn untersagt; im Bereich bis 100 Metern ist für Baugenehmigungen die Zustimmung der Straßenbaubehörden erforderlich.
Die Anfrage weist darauf hin, dass diese Regelungen aufgrund der urbanen Dichte in Bochum Auswirkungen auf Gebäude haben können, die nah an Autobahnen liegen. Während bestehende Bauten Bestandsschutz genießen, könnten neue Bauanträge, etwa im Rahmen von Sanierungen, durch die Zonen beeinflusst werden. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Auswirkungen dieser Zonen auf das private Eigentum und die Stadtplanung.
Des Weiteren wird nach der Anzahl der Wohngebäude und Haushalte gefragt, die sich aktuell innerhalb dieser Zonen befinden. Zudem sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, wie viele Gebäude durch künftige Autobahnausbaupläne in diese Bereiche fallen könnten und welche Folgen dies für die Stadtkasse sowie die städtischen Wohnungsbauziele haben könnte. Abschließend wird erfragt, ob die Stadt Bochum in Kooperation mit anderen Kommunen oder dem Städte- und Gemeindebund Bemühungen unternimmt, um Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen und die Interessen der Betroffenen zu stärken.
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- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Vorstellung Kompetenzzentrum NRW.innovativ
- Anlage zu TOP 6.4
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Sachstand ProblemimmobilienErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Gewerbeflächen in BochumErgebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- 12.1Verdachtsimmobilien-KatasterErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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