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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bebauungsplan Nr. 949 – Hochschule Bochum – Bezug: Vorl. Nr. 20130370/1 hier: Änderung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 20230977 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 20230977 des Amts für Stadtplanung und Wohnen sieht eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 949 – Hochschule Bochum vor. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Flächen für die bauliche Erweiterung der Ruhr-Universität und der Hochschulen sowie für technologie- und wissensbasierte Unternehmen und Wohnnutzungen. Durch die Ausweisung eines Teils des Gebiets als Naturschutzgebiet Nr. 8 verkleinert sich die Fläche des Plangebietes am südwestlichen Rand um etwa 5 Hektar auf rund 29,2 Hektar. Grundlage für die Planung ist der Rahmenplan „Campus Bochum – Phase 2“ mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2050.
Gleichzeitig ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1031 – Naturschutzgebiet Kalwes / Grimberg als qualifizierter Bebauungsplan im Normalverfahren vorgesehen. Durch die Festsetzung zweier Teilflächen als Grünflächen soll die Widmung der Bebauungspläne Nr. 280 und 281, welche Sondergebiete der Ruhr-Universität Bochum darstellen, entgegenwirken. Eine nördliche Teilfläche umfasst dabei etwa 1,4 Hektar. Der Plan soll die Erweiterung der Universitäten sowie eine städtebauliche Nachverdichtung zwischen dem Campus und dem Technologiequartier ermöglichen. Das Verfahren umfasst Festsetzungen zu Nutzung, Flächen, Verkehrsflächen und Erschließung sowie eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und eine artenschutzrechtliche Prüfung. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll ohne Bürgerinformationsveranstaltung erfolgen. Nach dem Beschluss des geänderten Aufstellungsbeschlusses folgt die Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit.
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Beratungsfolge
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Satzung der Stadt Bochum zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Teilbereich "Laer West" des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 (Stadtumbausatzung Nr. 1036 S - Laer West -)Zur Vorlage · 20230448/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20230448/1 behandelt die Stadtumbausatzung Nr. 1036 S – Laer West – gemäß § 171 d BauGB. Ziel der Satzung ist die Sicherung von städtebaulichen Maßnahmen im Teilbereich „Laer West“ des Gebiets Laer/Mark 51°7. Die Umsetzung orientiert sich am Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und umfasst die Stärkung der Nahversorgung, die Flächenentwicklung an der Wittener Straße sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Immobilienbestandes.
Im Geltungsbereich, der sich entlang der Wittener Straße bis zum Werner Hellweg erstreckt, sollen auf den ehemaligen Opel-Verladeflächen architektonische Entwicklungen sowie eine Fußwegeverbindung zur Grünverbindung „Auf dem Kreuz“ realisiert werden. Für den Bereich der Alten Wittener Straße 18–30 ist die Stabilisierung des Nahversorgungszentrums Lahariplatz vorgesehen. Geplante Maßnahmen am Lahariplatz beinhalten eine gestalterische Aufwertung, die Verbesserung der Auffindbarkeit sowie energetische Maßnahmen wie Fassadenbegrünung und die Installation von Photovoltaikanlagen. Zudem sollen Flächen für die Nutzung durch soziale Einrichtungen bereitgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag basiert auf der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017. Der Beratungsprozess sah die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Ost sowie Vorberatungen in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke, für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor. Die Entscheidung im Rat war für den 15. Juni 2023 vorgesehen. Laut Verwaltung hat die Erlassung der Satzung keine finanziellen oder direkten klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Wiederbestellung des stellvertretenden Vorsitzenden des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 20230966 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20230966 die Wiederbestellung von Thomas Fock zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses beantragt. Die vorgeschlagene Amtszeit soll ab dem 1. Oktober 2023 für eine Dauer von fünf Jahren verlängert werden.
Thomas Fock ist bereits seit 20 Jahren in dieser Funktion tätig, nachdem seine erste Bestellung durch den Rat im Jahr 2003 erfolgte. Die aktuelle Amtsperiode endet zum 30. September 2023. Laut der Begründung erfüllt er die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches, da er als Jurist und ehemaliger Geschäftsbereichsleiter bei der Emschergenossenschaft bzw. dem Lippeverband tätig war.
Der Beschlussvorschlag durchläuft den vorgesehenen Beratungsprozess in den zuständigen Gremien. Die Vorberatung im Ausschuss für Planung und Grundstücke ist für den 16. Mai 2023 angesetzt, gefolgt von einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Juni 2023. Eine endgültige Entscheidung durch den Rat wird für die Sitzung am 15. Juni 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Verkauf eines städtischen Grundstücks an der „Elfenstraße“Zur Vorlage · 20230803 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Verkauf einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks an der Elfenstraße. Bei dem betreffenden Areal handelt es sich um eine Fläche von etwa 190 Quadratmetern. Der Verkauf dient der Privatisierung sowie der Neuordnung einer Stellplatzanlage.
Das Grundstück liegt aktuell nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, wird jedoch im Regionalen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung mit der Vorlagennummer 20230803 wurde durch das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster erstellt.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen wird die Beschlussfassung zu diesem Vorgang im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Damit sollen die Anforderungen an den Datenschutz sowie die Geheimhaltung gewahrt bleiben. Die zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie die Bezirksvertretung Bochum-Mitte, sind zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung)
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
- 5.2Wohngebäude in städtischem BesitzZur Vorlage · 20230811 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke vom 31. Januar 2023. Gegenstand der Anfrage waren Informationen zu Standorten, der Anzahl der Wohneinheiten, dem Leerstand, dem Sanierungsbedarf sowie zu Veräußerungsabsichten städtischer Wohngebäude. Ein konkreter Sanierungsbedarf kann seitens der Verwaltung nicht beziffert werden.
Insgesamt werden 190 Wohneinheiten aufgeführt, davon sind 158 bewohnt und 32 leerstehend. Für die Mehrheit der aufgeführten Objekte plant die Verwaltung die Weiterführung der Vermietung. Bei einigen Liegenschaften, wie etwa in der Akademiestraße 23, ist eine Weitervermietung vorgesehen, während für Objekte in der Alten Wittener Straße 44-46 ein Abbruch beauftragt wurde. Für bestimmte Gebäude in der Kohlensiepen sowie in der Lütge Heide besteht die Beschlusslage, diese nach Freizug zu verkaufen.
Weitere Pläne umfassen die Nutzung der Bergener Straße als Gedenkstätte oder Museum sowie die geplante Veräußerung der Glockengarten-Objekte an die VBW. In der Kohlensiepen sind zudem Maßnahmen zur Mieterumsetzung vorgesehen. Für die Kohlenstraße 137 ist ein Abbruch und Verkauf nach Auszug der letzten Mieter geplant, wobei ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Die Rensingstraße 24/24a soll gewerblich genutzt werden. Zudem werden die Einbindung von Objekten in Stadtentwicklungsprojekte wie den Schlosspark oder den Umbau des Stadtgartens sowie die Prüfung von Erweiterungen in der Stiftstraße thematisiert.
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Beratungsfolge
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
- 5.3Qualifizierung des Grünzug EZur Vorlage · 20231099/1 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Qualifizierung des Grünzugs E als Teil des Emscher Landschaftsparks. In Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie den Städten Herne, Castrop-Rauxel, Dortmund, Witten und Hattingen soll ein Leitbild, die sogenannte „Greenvision“, entwickelt werden. Dieses Vorhaben ist als Pilotprojekt konzipiert, das als Vorbild für die weiteren Grünzüge A bis G in der Metropole Ruhr dienen soll. Ziel ist die Aufwertung der grün-blauen Infrastruktur, die Steigerung der Biodiversität sowie die Sicherung des Klimaschutzes und Artenschutzes.
Der Prozess gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase wurde durch den RVR das Planungsbüro Rabe Landschaften aus Hamburg beauftragt, Potenziale zu identifizieren und Entwicklungsszenarien zu erarbeiten. Darauf aufbauend soll in einer zweiten Phase, einer landschaftsarchitektonischen Ideenwerkstatt, ein konkretes Handlungskonzept mit Fokusräumen und Maßnahmen entwickelt werden.
Für die Stadt Bochum, die neben dem RVR maßgeblich an der Finanzierung beteiligt ist, wurden bereits rund 40 Projekte im Bereich des Grünzugs E identifiziert, darunter der Ostpark, das obere Ölbachtal und der Ümminger See. Die Umsetzung von Maßnahmen in Bochum ist für den Zeitraum ab 2024/2025 vorgesehen. Das Projekt soll eine Grundlage für die zukünftige Förderung kommunaler und regionaler Vorhaben schaffen.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.05.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (15. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
- Präsentation Qualifizierung des Grünzug E
- 5.4Kündigung der Pächter der Kleingartenanlage Thiemannshof und Umsiedlung nach HöntropZur Vorlage · 20231152 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke Fragen zum Verfahren der Umsiedlung von Pächtern der Kleingartenanlage Thiemannshof auf die neue Fläche „Am Herrenacker“ in Höntrop gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die bereits ausgesprochenen Kündigungen der Parzellen an der Essener Straße eine aufschiebende Wirkung haben, um den Pächtern nach der Fertigstellung der neuen Flächen eine Umzugsfrist von mindestens drei Monaten einzuräumen. Zudem erkundigte sich die Fraktion nach dem aktuellen Stand des Bebauungsplans 1021 „Herrenacker“ sowie nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Erschließung und Parzellierung der neuen Fläche, damit die Errichtung neuer Lauben möglich ist.
Die Verwaltung teilte in der vorliegenden Antwort mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen zu den Fragen der CDU-Fraktion getroffen werden können. Grund hierfür seien neue, amtsinterne Fragestellungen, die zunächst geklärt werden müssten. Eine Beantwortung der eingereichten Fragen soll erfolgen, sobald diese internen Klärungsprozesse abgeschlossen sind.
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Beratungsfolge
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
- 5.5Bochumer Citywache - Mietverhältnis Bongardstr. 25-27 – Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20231095 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt den Abschluss eines Mietvertrages für die neue Bochumer Citywache in der Bongardstraße 25-27. Die Einrichtung dieser Station ist als Kernaktivität der Bochum-Strategie vorgesehen, um den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zu unterstützen und eine öffentliche Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Hintergrund des Vorhabens ist der Umzug des Ordnungs- und Veterinäramtes in das Viktoria-Karree. Für die spezifischen Anforderungen des KOD, der aktuell 37 Stellen umfasst und ab 2024 um zwei weitere Kräfte erweitert werden soll, werden Räumlichkeiten benötigt, die über klassische Verwaltungsstrukturen hinausgehen. Die neue Citywache soll unter anderem eine Leitstelle zur Einsatzsteuerung, einen Empfangsbereich sowie Besprechungsräume für Ordnungspartner beherbergen. Zudem ist ein Untersuchungsraum für die Veterinärabteilung im Objekt vorgesehen.
Die Immobiliente in der Bongardstraße soll zudem die notwendige Infrastruktur wie Umkleideräume, Aufenthaltsräume und Parkplätze für Einsatzfahrzeuge inklusive Ladesäulen bieten. Während Standardmobiliar aus bestehenden Beständen übernommen wird, erfolgt die Finanzierung von Sonderausstattungen über das Budget des Ordnungsamtes sowie das Amt für Finanzsteuerung. Die Mittel für die Anmietung und Bewirtschaftung sind im Haushaltsplan 2023/2024 bereits veranschlagt.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung)
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Datenlage frei finanzierte NeubautenZur Vorlage · 20231331 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Datenlage bei frei finanzierten Neubauten eingereicht. Die Vorlage ist für die 25. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 16. Mai 2023 vorgesehen.
Im Zentrum der Anfrage steht die Erfassung von Zahlen zu Wohnbauprojekten ohne staatliche Förderung. Die Fraktion bittet um detaillierte Auskünfte darüber, wie viele frei finanzierte Neubauten mit welcher Anzahl an Wohneinheiten im Jahr 2022 insgesamt genehmigt wurden, wie viele Gebäude fertiggestellt wurden und für wie viele Projekte bereits eine Baugenehmigung vorlag.
Darüber hinaus werden Informationen zur aktuellen Datenlage im bisherigen Jahresverlauf angefordert. Die Anfrage verlangt Angaben zu den Genehmigungen, Fertigstellungen und vorhandenen Baugenehmigungen sowie einen Vergleich mit den entsprechenden Zahlen aus dem Vorjahreszeitraum. Die Fraktion hat zudem darum gebeten, die Antworten auf diese Anfrage auch den Ausschüssen für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis zu geben. Die Anfrage wurde von Mehriban Özdogan unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
- 6.2Informationspolitik der VerwaltungZur Vorlage · 20231334 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Informationspolitik der Verwaltung bezüglich Bebauungsplan- und Stadtentwicklungsvorhaben an die Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Grundstücke, Elke Janura, gerichtet. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach den genutzten Kommunikationswegen der Stadtverwaltung gegenüber der Bevölkerung.
Die Fraktion bittet um eine Aufstellung der verschiedenen Informationskanäle, wie etwa das Amtsblatt oder den Stadtspiegel. Zudem wird nach der technischen Umsetzung von RSS-Feeds oder Newslettern gefragt, sowohl für allgemeine Veröffentlichungsseiten als auch für die spezifischen Projektseiten des Amtes für Stadtplanung und Wohnen.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die gezielte Information bei einem erhöhten Informationsbedarf in bestimmten Wohngebieten. Die CDU regt an, bei Planvorhaben, bei denen sich Anwohnerinitiativen oder Bürgergemeinschaften bilden, zusätzliche Maßnahmen wie Anwohnerflugblätter im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets sowie eine direkte Benachrichtigung der relevanten Ansprechpartner zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
- 6.3B-Plan 964 SchloßstraßeZur Vorlage · 20231351 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zum Bebauungsplan 964 Schloßstraße Informationen zur geplanten Aufteilung des Vorhabens angefordert. Hintergrund ist ein mündlicher Bericht der Verwaltung, wonach der Bebauungsplan auf Wunsch eines Investors in zwei separate Pläne, B-Plan 964 I und B-Plan 964 II, unterteilt werden soll.
Die Anfrage umfasst mehrere Punkte zur Ausgestaltung der neuen Pläne. Die Fraktion bittet um Auskunft über die vorgesehenen Quoten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in beiden Teilbereichen. Zudem wird nach der Organisation der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Information der Anwohner sowie die Begründung für eine verkürzte Frist zur Abgabe von Stellungnahmen im Vergleich zum vorherigen Verfahren.
Des Weiteren möchte die Fraktion die Einschätzung der Verwaltung zur Notwendigkeit dieser Aufteilung erfahren. Es wird nach den Gründen gefragt, warum das Verfahren ohne erneute Beschlussfassung im Fachgremium durchgeführt wird und welche zeitlichen Verzögerungen bei einer neuen Beschlussfassung entstehen würden. Abschließend wird die Frage gestellt, ob die Verwaltung beabsichtigt, in Zukunft erneut solche sogenannten Vorsorgebeschlüsse anzuwenden.
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Beratungsfolge
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Verkauf eines städtischen Grundstücks an der „Elfenstraße“Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 8.2Bochumer Citywache - Mietverhältnis Bongardstr. 25-27 – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Wohngebäude im Besitz von Beteiligungsunternehmen
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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