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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Bundesagentur für Arbeit hier: mündlicher Bericht
- 5.2Integrationskurse VHS hier: mündlicher Bericht
- Präsentation zu TOP 5.2
- 5.3Projekt "sevengardens Bochum" – Informationen zum Projekt „sevengardens Bochum“Zur Vorlage · 20230845 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Kommunale Integrationszentrum Bochum informiert über den aktuellen Stand und die Aktivitäten des Projekts „sevengardens Bochum“. Das Projekt ist Teil eines globalen Netzwerks, das von den Vereinten Nationen als Maßnahme für Bildung für nachhaltige Entwicklung anerkannt wurde. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Integration, Sprachbildung sowie der Förderung von Nachhaltigkeit.
Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist die Qualifizierung von sogenannten Dialogerinnen und Dialogern. Im Jahr 2022 wurden in Bochum bereits 130 Personen zertifiziert, welche die Methoden des Netzwerks in verschiedenen sozialen und bildungsspezifischen Kontexten weitergeben. Zur Unterstützung dieser Gruppe wurde ein Netzwerk etabliert, das durch vierteljährliche Treffen den Austausch über Unterrichtsmaterialien sowie die fachliche Weiterbildung ermöglicht.
Zudem setzt das Projekt auf handlungsorientierte Sprachförderung, unter anderem durch eine vom Kommunalen Integrationszentrum entwickelte Sprachlernbroschüre. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit verschiedenen Bochumer Institutionen und Vereinen, wie etwa der Stadtbücherei oder dem Verein „ViA Ruhr e. V.“. Ziel des Projekts ist es, durch praktische Ansätze die Vernetzung der Stadtgesellschaft zu fördern und die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen lokal aufzugreifen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (12. Sitzung)
- 14.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung)
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- Präsentation zu TOP 5.3
- 5.4Kulturrucksack 2023Zur Vorlage · 20230643 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Programms „Kulturrucksack NRW“ stehen der Stadt Bochum für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von insgesamt 86.202 Euro zur Verfügung. Die Förderung wird durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft sowie das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Das Programm richtet sich an Projekte für die Altersgruppe der zehn bis 14-jährigen Kinder und Jugendlichen.
Nach einem öffentlichen Aufruf zur Beteiligung Bochumer Einrichtungen und Initiativen wurden insgesamt 30 Projektvorschläge mit einem beantragten Gesamtvolumen von 90.139,85 Euro eingereicht. In einer gemeinsamen Jurysitzung, an der das Jugendamt, das Kulturbüro und das Kommunale Integrationszentrum Bochum beteiligt waren, wurden 25 Anträge für eine Förderung ausgewählt. Die Federführung für die Umsetzung des Programms liegt beim Kommunalen Integrationszentrum Bochum, welches diese Aufgabe bereits seit dem Jahr 2012 wahrnimmt.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 5.5Förderprogramm KOMM-AN NRW 2023Zur Vorlage · 20230832 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Kommunale Integrationszentrum Bochum informiert über das Förderprogramm „KOMM-AN NRW 2023“, welches vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt wird. Ziel des Programms ist die Unterstützung ehrenamtlichen Engagements im Bereich der Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten.
Die Zuwendung gliedert sich in zwei Programmteile. Im ersten Teil erhält das Kommunale Integrationszentrum Bochum Mittel in Höhe von 90.000 Euro. Davon sind 75.000 Euro für Personalkosten zur Besetzung von 1,5 Stellen und 15.000 Euro für Sachmittel vorgesehen. Diese Mittel dienen der Stärkung des Zentrums durch Qualifizierungen, Veranstaltungen und Netzwerktreffen.
Im zweiten Programmteil stehen dem Zentrum 134.250 Euro zur Verfügung, die als Drittmittel an Vereine, Organisationen und Initiativen in Bochum weitergeleitet werden sollen. Die Verteilung erfolgt über verschiedene Bausteine, die Maßnahmen wie die Renovierung von Ankommenstreffpunkten, den laufenden Betrieb von Angeboten oder die Qualifizierung ehrenamtlicher Personen abdecken. Das Zentrum legt die Gewichtung der einzelnen Bausteine nach dem ermittelten Bedarf vor Ort fest. Zu den potenziellen Empfängern gehören unter anderem der DRK Kreisverband Bochum e.V., Planet Afrika e.V. sowie verschiedene lokale Netzwerke und Vereine. Die Auszahlung der Mittel ist an den Erhalt des offiziellen Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung Arnsberg gebunden.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 5.6Geflüchtete Menschen in Bochum - aktueller Stand März 2023Zur Vorlage · 20230456 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20230456 informiert über den aktuellen Stand der Geflüchteten in Bochum für den Zeitraum März 2023. Im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung legt die Sozialdezernentin den Sachstand zur Situation geflüchteter Menschen in der Stadt dar. Unterstützt wird diese Information durch die Leitungen des Amtes für Soziales sowie des Gesundheitsamtes.
Zusätzlich zur Berichterstattung werden aktuelle Statistiken und Daten bereitgestellt, welche den Stand vom 28. Februar 2023 abbilden. Die Unterlagen enthalten eine Übersicht über die zum genannten Stichtag untergebrachten Personen.
Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien vorgesehen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die Informationen in seiner Sitzung am 21. März 2023 behandeln. Für den Integrationsausschuss ist die Kenntnisnahme der Unterlagen in der Sitzung am 27. April 2023 geplant. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Soziales.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (16. Sitzung)
- 5.7Bearbeitungsstau bei EinbürgerungsanträgenZur Vorlage · 20230412 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Bearbeitungsstand von Einbürgerungsanträgen reagiert. Laut der Antwort stehen noch über 1.000 Anträge aus der Zeit vor 2022 zur Entscheidung an. Zur personellen Unterstützung wurde im Januar 2022 eine Stelle im Umfang von 0,75 VZÄ im Rahmen der KIM-Förderung besetzt sowie im Februar 2022 die Funktion einer Teamkoordinatorin zur Verbesserung der Abläufe eingerichtet.
Die Verwaltung teilte mit, dass Personalaufstockungen in Budgetdialogen thematisiert wurden, wobei zunächst die Nachbesetzung ausgeschiedener Kräfte im Vordergrund stand. Überlastungsanzeigen des Personals liegen seit Herbst 2021 vor, was zu Gesprächen mit dem Personalrat in den Monaten Dezember 2021 und März 2022 führte. Eine seit September 2022 laufende Organisationsuntersuchung im Ausländerbüro betrifft nicht die Einbürgerungsstelle des Standesamtes; deren Ergebnisse werden erst im Herbst 2023 erwartet.
Die Verwaltung plant, die bereits aufgelaufenen Anträge im laufenden Jahr entscheidungsreif zu bearbeiten. Um personelle Engpässe in Bereichen, aus denen Mitarbeitende abgewechselt werden, abzufangen, setzt die Stadt auf den Einsatz von Auszubildenden.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.8BleiberechtZur Vorlage · 20230648 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Grünen im Rat der Stadt Bochum hat im Integrationsausschuss Fragen zum Bleiberecht von Menschen mit Duldungsstatus gestellt. Die Verwaltung teilte mit, dass Personen, die seit dem Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland geduldet oder gestattet sind und keine Versagungsgründe vorliegen, bei der Verlängerung ihrer Duldung zum neuen Chancenaufenthaltsrecht beraten werden sollen. Die Beratung erfolgt durch Mitarbeiter des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) sowie der Duldungsstelle, wobei die inhaltliche Prüfung als zeitintensiv beschrieben wird.
Zur personellen Situation im Ausländerbüro gab die Verwaltung an, dass aufgrund von Mutterschutz, Beförderungen oder Ruhestand eine Fluktuation zu verzeichnen sei. Die vakanten Stellen sollen zeitnah wiederbesetzt werden. Eine interne Organisationsuntersuchung soll zudem klären, ob die Personalausstattung ausreichend ist. Zum Stand vom 24. Februar 2023 hielten sich in Bochum 927 Personen mit Duldungsstatus auf, darunter 292 Minderjährige. Eine abschließende Zahl derer, die durch das Chancenaufenthaltsrecht einen neuen Aufenthaltstitel erhalten werden, lässt sich derzeit noch nicht festlegen, da die Sichtung aller anhängigen Fälle noch andauert.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 5.9Maßnahmen zur Vermittlung in den ArbeitsmarktZur Vorlage · 20230949 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD im Rat zur Arbeitsmarktvermittlung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte hat das Jobcenter Bochum über weitere verfügbare Förderinstrumente informiert. Die Anfrage bezog sich auf die Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit jenseits des Programms zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II.
Das Jobcenter führt neben diesem Instrument drei weitere Maßnahmen an, die eine Beschäftigungsaufnahme unterstützen: die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gemäß § 16e SGB II, der Eingliederungszuschuss sowie das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Bei den ersten beiden Programmen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, während das Einstiegsgeld als direkter finanzieller Anreiz für die Kundinnen und Kunden dient.
Eine spezifische Auswertung der Anzahl geförderter Personen mit Migrationshintergrund kann laut Verwaltung nicht erfolgen, da die statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit lediglich eine Unterscheidung zwischen ausländischen und deutschen Staatsangehörigen erlauben. Die vorliegenden Zahlen für den Zeitraum 2020 bis 2022 zeigen jedoch für alle genannten Instrumente einen Anteil ausländischer Staatsangehöriger zwischen etwa 33 und 50 Prozent. So lag der Anteil ausländischer Teilnehmer am Einstiegsgeld in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils bei rund 48 bis 50 Prozent.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 5.10Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Jobcenter und der Agentur für ArbeitZur Vorlage · 20230884 · Antwort der Verwaltung
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Seit der Einführung elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) zum 1. Januar 2023 stellt sich die Frage nach dem Verfahren bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Bochum. Da diese Institutionen derzeit noch nicht berechtigt sind, die Bescheinigungen elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen, müssen Kunden weiterhin Papierbescheinigungen einreichen. Die Anfrage der Grünen im Rat bezog sich dabei auf mögliche Kosten für die Ausstellung gedruckter Dokumente sowie auf das Risiko von Sanktionen bei Nichtvorlage.
Die Verwaltung antwortete über Alexander Keller vom Amt für Soziales, dass Ärzte nach § 73 SGB V weiterhin verpflichtet sind, auf Wunsch Papierbescheinigungen auszustellen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist diese Leistung in den ärztlichen Pauschalen enthalten, sodass keine zusätzlichen Kosten für die Betroffenen entstehen sollten. Ein Grund für Sanktionen aufgrund fehlender Papierbelege liegt nach aktuellem Kenntnisstand daher nicht vor. Für die Agentur für Arbeit ist der elektronische Abruf der Bescheinigungen ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Für das Jobcenter ist ein konkreter Zeitpunkt für die digitale Umstellung derzeit noch nicht absehbar, wobei eine Umsetzung vor Januar 2024 nicht zu erwarten ist.
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Beratungsfolge
- 16.06.2023 · Beirat "Leben im Alter" (9. Sitzung)
- 23.05.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (11. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 5.11Debattierwettbewerbe als Chance für gute Dialoge und IntegrationZur Vorlage · 20230874 · Antwort der Verwaltung
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Die CDU-Fraktion hat im Integrationsausschuss angefragt, ob die Stadt Bochum Debattierwettbewerbe fördern sollte, um die Integration und die Kommunikationsfähigkeit junger Menschen zu unterstützen. Im Fokus der Anfrage stand das Projekt „Jugend debattierte“, welches durch das Erlernen sachlicher Diskussionen zur Vermeidung von Konflikten beitragen soll.
Die Verwaltung, vertreten durch das Kommunale Integrationszentrum, begrüßt die Ziele solcher Projekte zur Förderung des eigenständigen Denkens und der Perspektivübernahme. Gegen die Einführung eines zusätzlichen, stadtweiten Wettbewerbs parallel zu „Jugend debattiert“ sprach sich die Verwaltung jedoch aus, da das bestehende Programm bereits verschiedene Ebenen von der Schule bis zum Bundeswettbewerb abdeckt.
Aktuell nehmen in Bochum lediglich das Graf-Engelbert Gymnasium, die Matthias-Claudius-Gesamtschule, die Schiller-Schule und die Hellweg-Schule an dem Projekt teil. Die Verwaltung regte an, weitere Schulen zur Teilnahme zu ermutigen und durch eine Befragung mögliche Hindernisse bei der Umsetzung zu identifizieren. Als Möglichkeit für niederschwellige Angebote wurden zudem kleine Debattierformate innerhalb bestehender Programme wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 5.12Anonyme Selbsthilfegruppen für MigrantinnenZur Vorlage · 20230856 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Integrationsausschuss angefragt, inwieweit es in Bochum spezialisierte und anonyme Selbsthilfegruppen für Migrantinnen gibt sowie wie die Verwaltung diese unterstützen kann. Im Fokus standen dabei Angebote, die sprachliche Barrieren überbrücken und Unterstützung bei Themen wie Gewalt erfahren können.
Die Verwaltung teilte mit, dass bereits verschiedene Anlaufstellen existieren. Der Verein Mira e.V. bietet Beratung und Unterstützung in einem anonymen Rahmen an. GemI e.V. unterhält eine Selbsthilfegruppe für Frauen und Kinder aus der Ukraine und bietet Beratungen in Sprachen wie Arabisch, Kurdisch und Türkisch an. Zudem betreibt der Verein HSME e.V. Selbsthilfegruppen für verschiedene Altersgruppen von Migrantinnen.
Das Kommunale Integrationszentrum Bochum unterstützt die Belange von Migrantinnen durch Beratung, Begleitung und Förderung von Projekten. Die Verwaltung sieht die Unterstützung dieser Zielgruppe als Querschnittsaufgabe an. Für die Initiierung neuer Gruppen kann das Kommunale Integrationszentrum als Vermittler und Ansprechpartner fungieren. Zur Steigerung der Sichtbarkeit bestehender Angebote stellt die Verwaltung zudem ihre öffentlichkeitswirksamen Kanäle zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Herkunftssprachlicher Unterricht in BochumZur Vorlage · 20231126 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) eingereicht. Die Anfrage thematisiert die aktuelle Situation und das Angebot für Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte in der Stadt.
Im Rahmen der Anfrage werden Zahlen zum Schuljahr 2022/2023 erfragt, insbesondere zur Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie zur Vielfalt der angebotenen Sprachen in Bochum. Zudem wird nach der Anzahl der verfügbaren Stellen für den Unterricht gefragt und ob die Verwaltung die Kapazitäten als ausreichend einschätzt, um die Nachfrage zu decken.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten. Es wird hinterfragt, wie Eltern über die Möglichkeiten des HSU informiert werden und in welcher Sprachform diese Information erfolgt. Darüber hinaus bittet die Fraktion um Auskunft zur organisatorischen Gestaltung des Unterrichts, etwa zur Frage, ob Schülerinnen und Schüler für den Besuch des Unterrichts andere Schulen aufsuchen können. Die Antworten auf diese Fragen sollen auch dem Ausschuss für Schule und Bildung zugehen.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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