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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- Fragen für Einwohnerinnen und Einwohner in Sitzungen der Bezirksvertretungen gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) - zu den TOP´s 2.2, 2.3, 2.4Zur Vorlage · 20251512 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Einwohnerfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord wurden Fragen zur aktuellen Bebauungsplanung im Gebiet „Sodinger Straße“ sowie „Gerthe-West / Wohnen am Hillerberg“ eingereicht. Die Anfrage thematisiert die Erhöhung der geplanten Wohneinheiten von 150 auf 220 sowie eine verstärkte Verdichtung durch mehr und höhere Baukörper im Bereich des Nordhangs des Hillerbergs. Es wird nach den Gründen für diese Anpassung gefragt, da bei einem Stadtteilspaziergang seitens der Stadtverwaltung keine Bebauung des Nordhangs angekündigt worden war. Zudem wird die damit einhergehende Bodenversiegelung angesprochen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Grünflächen und Wegeverbindungen. Die Fragesteller bitten um Erläuterung, wie die Anregungen zur behutsamen Erschließung von Naturflächen sowie zur Verbindung der drei Baugebiete in den aktuellen Entwürfen berücksichtigt wurden. Dies betrifft insbesondere die verkehrliche Innenentwicklung zwischen der Sodinger Straße und der Siedlung am Kirmesplatz.
Zudem werden Veränderungen im südlichen Bereich des ehemaligen Kirmesplatzes hinterfragt, da bestimmte Garagenhöfe und Grundstücke nicht mehr Bestandteil der Planung sind. Hierbei wird nach der Anzahl der geplanten Wohneinheiten sowie nach dem Verhältnis zwischen Verdichtung und Anpassung an die Umgebung gefragt. Des Weiteren wird die mögliche Konkurrenz zwischen neuen Gewerbebetrieben am Castroper Hellweg und dem bestehenden Handel in der Gerther Mitte thematisiert. Abschließend wird die Entscheidung hinterfragt, keinen zentralen Gedenkort für Opfer von Kriegsgefangenschaft und Zwangsarbeit innerhalb der Siedlung vorzusehen, sondern das Gedenken auf einen Pfad am Rand zu verlagern.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung)
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Zuschussantrag der Spvvg Gerthe vom 08.05.2025 für den Kinderfußballwerbetag 2025Zur Vorlage · 20251240 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III hat mit der Vorlage Nummer 20251240 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses vorgelegt. Die Spielvereinigung Gerthe 1911 e.V. beantragt hierfür eine Summe von 1.000 Euro, um den 31. Kinderfußballwerbetag zu finanzieren, der am 13. Mai 2025 stattfand.
Die Veranstaltung umfasst die Beteiligung von Kindern aus verschiedenen Kindergärten, Kindertagesstätten und Grundschulen des Bochumer Nordens. Die beantragten Mittel sollen zur Deckung der Kosten für diesen Tag eingesetzt werden. Laut der von Björn Sperber verfassten Vorlage stehen hierfür Haushaltsmittel in der Produktgruppe 11 23 zur Verfügung, wobei keine jährlichen Folgelasten entstehen.
Die Bezirksverwaltungsstelle hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass dieser den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Nord entspricht. Die Entscheidung über die Bewilligung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Nord und wird in deren Sitzung am 17. Juni 2025 getroffen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Zuschussantrag des POTTSKILLZ E.V. für die Veranstaltung Breaking Battle – Kids 1 vs 1 am Samstag, den 27.09.2025Zur Vorlage · 20251295 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verein POTTSKILLZ E.V. hat einen Antrag auf einen Zuschuss aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung Bochum-Nord gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Förderung der Veranstaltung „Breaking Battle – Kids 1 vs 1“, die am 27. September 2025 auf dem Vereinsgelände am Harpener Feld 11 stattfinden soll. Der beantragte Betrag beläuft sich auf 1.500 Euro.
Die Veranstaltung ist als ein erstmaliges Event geplant, das künftig ein- bis zweimal jährlich durchgeführt werden soll und für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Die Gewährung des Zuschusses ist an die Verpflichtung zur Vorlage eines Verwendungsnachweises gebunden. Der Verein muss nach der Durchführung die entstandenen Kosten durch Vorlage von Belegen bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III nachweisen. Sollte die Zuwendung zweckwidrig verwendet werden oder der Nachweis nicht fristgerecht erbracht werden, kann die Zahlung zurückgefordert werden.
Über den Beschlussvorschlag, dem Verein die Mittel zu gewähren, wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 17. Juni 2025 entschieden. Die Vorlage, erstellt von Björn Sperber, weist darauf hin, dass durch die Maßnahme keine jährlichen Folgelasten entstehen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Zuschussantrag für die Durchführung und Ausbau einer kostenlosen Kooperation für Kinder in den Schulen und KindertageseinrichtungZur Vorlage · 20251298 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Nord III hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der ein Zuschuss für den Verein „SC Union-Bergen e.V.“ beantragt wird. Der Verein plant die Durchführung und den Ausbau einer kostenlosen Kooperation für Kinder in Schulen und Kindertageseinrichtungen im Bochumer Norden. Hierfür wird eine Förderung in Höhe von 1.050,00 Euro aus den bezirklichen Haushaltsmitteln vorgeschlagen.
Das Projekt sieht vor, den teilnehmenden Kindern sportliche Angebote in Form von Fußballgemeinschaften zu ermöglichen. Ziel der Maßnahme ist es, neben der Verbesserung der fußballerischen Fähigkeiten auch die sprachliche Entwicklung sowie das Sozialverhalten der Kinder zu unterstützen. Zudem soll ein sicherer und abwechslungsreicher Anlaufpunkt zur Förderung sozialer Kontakte geschaffen werden.
Die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 17. Juni 2025 erwartet. Die Zuwendung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Verwendung der Mittel durch einen entsprechenden Verwendungsnachweis gegenüber der Bezirksverwaltungsstelle belegt wird.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Zuschussantrag TV Gerthe Girls Aktionen 2025 vom 21.05.25Zur Vorlage · 20251305 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord berät in ihrer Sitzung am 17. Juni 2025 über einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Basketballabteilung des TV Gerthe 1911 e.V. Für die im Jahr 2025 geplanten „Gerthe Girls Aktionen“ wird ein Betrag in Höhe von 1.500 Euro aus den bezirklichen Haushaltsmitteln beantragt.
Die Mittel sollen zur Durchführung verschiedener Veranstaltungen sowie zur Professionalisierung des Trainingsangebots verwendet werden. Zu den genannten Maßnahmen gehören der 3. Gerthe Girls Cup am 24. und 25. Mai 2025 sowie der Gerthe Basketball-Girlsday am 14. Juni 2025. Zudem sind Kosten für Textilien, Materialien und Trainingsangebote mit externen Trainerinnen und Trainern vorgesehen. Die Zuwendung ist an die Verpflichtung geknüpft, nach Abschluss der Maßnahmen einen Verwendungsnachweis über die entstandenen Kosten bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord einzureichen. Der Antrag wurde von Björn Sperber eingebracht.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Zuschussantrag Vorwärts Kornharpen für Aktionstag Kindergärten vom 23.05.2025Zur Vorlage · 20251342 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird in ihrer Sitzung am 17. Juni 2025 über einen Zuschuss für den FC Vorwärts Kornharpen e.V. beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III sieht die Gewährung eines Betrages in Höhe von 700,00 Euro vor.
Grundlage für den Antrag ist ein Aktionstag für Kindergärten im Stadtteil Kornharpen, der am 23. Mai 2025 stattfand. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden Kindergärten auf die Vereinsanlage eingeladen, um ein Spielfest durchzuführen. Das Angebot umfasste zudem die Verpflegung der Kinder sowie der Erzieherinnen und Erzieher. Auch Eltern und weitere Angehörige waren an dem Tag eingeladen.
Die Gewährung der Zuwendung aus bezirklichen Mitteln ist an die Verpflichtung geknüpft, die Verwendung der Mittel durch einen Verwendungsnachweis in Form von Rechnungen und Quittungen gegenüber der Bezirksverwaltungsstelle nachzuweisen. Sollte die Zuwendung zweckwidrig verwendet werden oder der erforderliche Nachweis nicht fristgerecht erbracht werden, ist eine ganz oder teilweise Rückforderung der Mittel vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise mittels Schlauchliningverfahren in Bochum-NordZur Vorlage · 20250317 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für Kanalrenovationsmaßnahmen im Stadtbezirk III Bochum-Nord vorgelegt. Im Rahmen der geplanten Arbeiten sollen sieben Haltungen der Mischwasserkanäle mit einer Gesamtlänge von etwa 305 Metern saniert werden. Die Umsetzung soll mittels des Schlauchliningverfahrens in geschlossener Bauweise erfolgen. Betroffen sind unter anderem Abschnitte am Bernsteinweg, am Bövinghauser Hellweg Hintergeflände, an der Gerther Heide, in der Händelstraße, am Midgardweg sowie in der Fuldastraße.
Die Notwendigkeit der Instandsetzung ergibt sich aus Untersuchungen, die bauliche Schäden in den betroffenen Haltungen nachgewiesen haben. Der Beginn der Maßnahmen ist für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen, wobei die Bauzeit bis in das Jahr 2026 reicht. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 106.750 Euro inklusive Umsatzsteuer. Für die Durchführung der Arbeiten ist die Einrichtung von Halteverbotszonen im Bereich der Einstiegsschächte erforderlich. In Einzelfällen kann es zudem zu teilweisen Sperrungen von Fahrbahnanteilen oder zur Nutzung von Baustellenlichtzeichenanlagen kommen.
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Umbau Regenüberlauf „Rottmannsfeld“Zur Vorlage · 20251368 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für den Umbau des Regenüberlaufs „Rottmannsfeld“ vorgelegt. Im Zuge der Neugestaltung des Grummer Bachs sollen die bestehenden Regenüberläufe sowie deren Zu-, Ablauf- und Entlastungskanäle an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Die Maßnahme umfasst die Vergrößerung des Regenüberlaufs sowie der zugehörigen Kanäle aus hydraulischen Gründen.
Die Baumaßnahme im Bereich südwestlich des Rottmannsteichs in Bochum Grumme beinhaltet technische Arbeiten wie den Anbau einer Durchlaufkammer, die Vergrößerung von Einstiegen sowie den Neubau einer Zulaufhaltung und eines Drosselschachtes. Da die Arbeiten in offener Bauweise erfolgen, sind im Oktober 2025 Rodungen von Bäumen und Sträuchern vorgesehen, die durch entsprechende Ersatzmaßnahmen im Rahmen eines Landschaftspflegeplans ausgeglichen werden.
Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2025 geplant, wobei die Bauzeit etwa drei Monate beträgt. Während der Umsetzung wird der Fußweg westlich des Rottmannsteichs sowie der Parkplatz südwestlich des Teiches gesperrt. Eine Umleitung für den Fußverkehr über die Ederstraße und Böckenbergstraße wird eingerichtet. Die Kosten für das Projekt werden auf 220.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Haushaltsjahres 2025 sowie durch Umschichtungen innerhalb des Budgets des zuständigen Fachbereichs.
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Park-/Festplatz am Ehrenmal GertheZur Vorlage · 20251398 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Verwendung von Mitteln in Höhe von 30.000 Euro für den Bereich am Ehrenmal Gerthe vor. Ursprünglich hatte die Bezirksvertretung Bochum-Nord im Jahr 201 beschlossen, die Grünfläche vor der Turnhalle „Am Ehrenmal“ zu befestigen, um sie als Park- und Festplatz zu nutzen. Eine Umsetzung dieses Vorhabens ist jedoch nicht möglich, da die Untere Denkmalbehörde die Anlage dauerhafter Stellplatzflächen ablehnt. Zudem besteht aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung Klärungsbedarf hinsichtlich des Immissionsschutzes bei Veranstaltungen wie Schützenfesten.
Die Verwaltung empfiehlt nun, die bereitgestellten Mittel für andere Zwecke einzusetzen. Ein Teil der Summe soll für die Erarbeitung eines immissionsschutzrechtlichen Gutachtens verwendet werden, um die Durchführbarkeit von Festveranstaltungen auf der Fläche zu prüfen. Die verbleibenden Mittel sollen der Sanierung der bereits bestehenden Wege vor der Turnhalle zugutekommen. Sollte das Gutachten die Nutzung der Fläche für Schützenfeste ermöglichen, wird vorgeschlagen, Festzelte zunächst ohne größere bauliche Veränderungen, etwa durch den Einsatz von Kunststoffplatten auf der Wiese, aufzustellen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist im Haushalt 2025 durch bezirkliche Mittel gedeckt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise mittels Schlauchliningverfahren in BochumZur Vorlage · 20250316 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für die Sanierung von 54 Kanalhaltungen im Bochumer Stadtgebiet vorgelegt. Die Maßnahmen im Vorbehaltsstraßennetz sollen mittels des Schlauchliningverfahrens in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Grundlage für die Instandsetzung ist eine Untersuchung nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, die bauliche Schäden in den betroffenen Mischwasserkanälen der Nennweiten DN 300 bis DN 500 festgestellt hat.
Die geplante Sanierung umfasst eine Gesamtlänge von etwa 2.250 Metern. Der Beginn der Arbeiten ist für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen, wobei sich die Bauzeit bis in das Jahr 2026 erstrecken wird. Für die Durchführung der Maßnahmen ist die Einrichtung von Halteverbotszonen im Bereich der Einstiegsschächte erforderlich. In Einzelfällen kann es zudem zu teilweisen Fahrbahnabsperrungen oder der Nutzung von Baustellenlichtzeichenanlagen kommen.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 787.584 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist durch Haushaltsmittel für die Jahre 2025 und 2026 sichergestellt. Die Vorlage wird in den zuständigen Bezirksvertretungen angehört, bevor der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur im Juni 2025 über den Plan entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Bebauungsplan Nr. 1029 - Wohnen an der Sodinger Straße - hier: - Änderung des Aufstellungsbeschlusses - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1026 - Hiltroper Landwehr - innerhalb des durch die Änderung des Aufstellungsbeschlusses erweiterten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 1029Zur Vorlage · 20251006 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1029 vorgelegt. Das ursprüngliche Ziel, den Sportplatz „Am Hillerberg“ an die Sodinger Straße zu verlagern, wird durch die Entwicklung eines Wohngebiets ersetzt. Grund für diese Änderung sind gestiegene Kosten, weshalb stattdessen eine Sanierung des bestehenden Sportplatzstandortes vorgesehen ist. Durch den Verzicht auf die Verlagerung entfallen planungsrechtlich etwa 150 Wohneinheiten aus dem Projekt „Wohnen am Hillerberg“, was durch das neue Vorhaben kompensiert werden soll.
Das geplante Wohnquartier soll etwa 220 Wohneinheiten umfassen, bestehend aus einer Mischung von Mehr- und Einfamilienhäusern sowie gefördertem Wohnraum. Das Plangebiet umfasst circa 5,9 Hektar im Stadtteil Gerthe und wird um verschiedene Flurstücke erweitert. Im Zuge dieser Änderung wird zudem der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1026 – Hiltroper Landwehr – innerhalb des erweiterten Bereichs aufgehoben.
Das städtebauliche Konzept sieht eine klimaresiliente Quartiersentwicklung mit dezentraler Regenwasserbewirtschaftung und Grünflächen vor. Die Erschließung erfolgt über die Sodinger Straße. Das Verfahren wird im Normalverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt, einschließlich einer Umweltprüfung. Die Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Nord ist für den 17. Juni 2025 angesetzt, während der Ausschuss für Planung und Grundstücke voraussichtlich am 2. Juli 2025 entscheiden wird.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Bebauungsplan Nr. 1029 – Wohnen an der Sodinger Straße – Westlicher Teil hier: UmlegungsanordnungZur Vorlage · 20251159 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anordnung einer Umlegung für den westlichen Teil des Bebauungsplans Nummer 1029 vorgelegt. Das betroffene Gebiet liegt westlich der Sodinger Straße, beginnend bei der Hausnummer 23 bis zur Stadtgrenze nach Herne. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit hochwertiger städtebaulicher Gestaltung. Geplant sind rund 220 Wohneinheiten in Form von Mehr- und Einfamilienhäusern sowie Wohnraum im geförderten Bereich.
Die Vorlage sieht vor, dass die ursprüngliche Planung zur Verlagerung eines Sportplatzes durch die Entwicklung dieses Wohngebiets ersetzt wird. Aufgrund der bestehenden Grundstücksstruktur im westlichen Teil des Plangebietes ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB erforderlich. Der Neuordnungsbereich umfasst unter anderem städtische Flächen von etwa 1,9 Hektar in den Gemarkungen Gerthe und Hiltrop.
Für die Durchführung der Maßnahmen sind laut Verwaltung keine zusätzlichen Mittel erforderlich, und es entstehen keine jährlichen Folgelasten. Der Beschluss durchläuft die kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Nord, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt- und Finanzausschusses, bevor die endgültige Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025 erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Bebauungsplan Nr. 1055 – Wohnen am Hiltroper Volkspark – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im beschleunigten Verfahren - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1026 – Hiltroper Landwehr – im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1055Zur Vorlage · 20251160 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Beschlussvorlage 20251160 vorgelegt, um den Bebauungsplan Nr. 1055 „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ aufzustellen. Das Vorhaben soll im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung realisiert werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa einem Hektar zwischen der Hiltroper Heide, dem Castroper Hellweg, der Straße Gerther Dahl und der Dreihügelstraße. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets.
Mit dem neuen Aufstellungsbeschluss wird gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1026 – Hiltroper Landwehr – für die betroffenen Flächen aufgehoben. Hintergrund der Neuausrichtung ist die Aufgabe der geplanten Verlagerung des Sportplatzes „Am Hillerberg“ aufgrund gestiegener Kosten, wodurch die ursprüngliche Planung für das Gebiet „Wohnen am Hillerberg“ angepasst wurde.
Der Entwurf sieht Festsetzungen zur Gebäudehöhe, Bauweise und zur ökologischen Qualität vor. Im weiteren Verfahren sollen die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen, den Wasserhaushalt sowie die Auswirkungen auf das Bodendenkmal B005 untersucht werden. Für die Durchführung des Verfahrens und die Beauftragung von Fachplanungen werden Kosten von rund 30.000 Euro veranschlagt. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 17. Juni 2025 angehört, bevor der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 2. Juli 2025 entscheidet.
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- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Dafür: 5 (CDU, FDP/UWG, BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 8 (SPD, Grüne) Dafür: 5 (CDU, FDP/UWG, BD) - 2.5Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20251127 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251127 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Bochumer Innenstadt vorgelegt. Der Rat soll über die Verkaufsöffnung anlässlich des Musiksommers am 31. August 2025 sowie des Weihnachtsmarktes am 7. Dezember 2025 entscheiden.
Die Vorlage basiert auf einer Anregung des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. Während für andere Stadtteile bereits entsprechende Beschlüsse vorliegen, bezieht sich dieser Entwurf ausschließlich auf die Termine in der Innenstadt. Für die geplanten Verkaufsöffnungen in Bochum-Harpen wurden die Anträge des Center Managers des Ruhr-Parks für die Kids Week und den dortigen Weihnachtsmarkt zurückgezogen, weshalb diese Termine in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten sind.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses sieht vor, dass Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse, beispielsweise im Rahmen von Festen oder Märkten, an jährlich höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonntagen oder Feiertagen geöffnet werden dürfen. Die Öffnungszeit ist dabei auf eine Dauer von fünf Stunden ab 13:00 Uhr begrenzt. Die Verordnung dient dazu, die Voraussetzungen für eine solche Öffnung im Rahmen der genannten Veranstaltungen zu regeln.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 62 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/ Steude/OB)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Grüne)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, AfD)
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: (Grüne, Die LINKE.)Dafür: 11 (SPD, CDU, Grüne, FDP)
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (CDU)Dagegen: 2 (FDP, Frau Aksevi)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, AfD)
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (CDU, FDP/UWG, BD)Dagegen: 8 (SDP, Grüne)Dafür: 0
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 5 (Grüne, FASG, CDU, Die Partei)Dafür: 8 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (CDU, FDP/UWG, BD) Dagegen: 8 (SDP, Grüne) Dafür: 0 - 2.6Planungsbeschluss zu der neuen Dreifachsporthalle „Nord“ inkl. 3 allgemeinen Unterrichtsräumen und Gestaltung des angrenzenden Parks südlich des Schulzentrums Heinrichstr. 2Zur Vorlage · 20251391 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Planung einer neuen Dreifachsporthalle „Nord“ vorgelegt. Das Vorhaben umfasst neben der Sporthalle drei allgemeine Unterrichtsräume sowie die Gestaltung der angrenzenden Grünflächen am Schulzentrum Heinrichstr. 2. Ziel der Maßnahme ist die Deckung des Bedarfs an Sportkapazitäten im Bochumer Norden.
Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt beauftragt, die Verwaltung mit der detaillierten Planung zu betrauen. Unter der Federführung der Zentralen Dienste – Technische Betriebsleitung durch K. Brandt sollen die technische Umsetzung, die Platzierung sowie die Erschließung erarbeitet werden. Eine Anbindung der Anlage ist über die Lothringer Allee vorgesehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt, dem Referat für Sport und Bewegung sowie dem Umwelt- und Grünflächenamt. Dabei sollen die Integration der Sportstätte in die Grünanlagenplanung sowie der Schutz von Bäumen berücksichtigt werden.
Das Projekt ist Bestandteil der Maßnahmen zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen. Die erforderlichen Planungskosten sind im Haushaltsplan 2025/26 berücksichtigt. Der Entscheidungsprozess durch die zuständigen Gremien führt zu einer abschließenden Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 2.6.1Bezeichnung der Vorlage: Planungsbeschluss zu der neuen Dreifachsporthalle „Nord“ inkl. 3 allgemeinen Unterrichtsräumen und Gestaltung des angrenzenden Parks südlich des Schulzentrums Heinrichstr - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen in der Bezirksvertretung NordZur Vorlage · 20251521 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 17. Juni 2025 einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2.6 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, den Planungsauftrag für eine Dreifachturnhalle um die räumlichen und technischen Voraussetzungen für ein künftiges Lehrschwimmbecken am Standort des Schulzentrums Gerthe zu ergänzen. Das Becken soll die Anforderungen der Jahrgangsstufen 5 bis 13 erfüllen.
Sollte sich im Zuge der Planung zeigen, dass der bevorzugte Standort am Schulzentrum Gerthe nicht realisierbar ist, soll die Verwaltung alternative Standorte, wie etwa den Rosenberg oder Kornharpen, prüfen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Fahrtzeiten zu den derzeit genutzten Schwimmstätten, welche den Schwimmunterricht beeinflussen. Zudem wird auf eine Bedarfsberechnung der Stadt Bochum verwiesen, die eine Unterdeckung an Schwimmflächen im Norden der Stadt ausweist.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.siehe auch unter Vor Eintritt in dieTagesordnung
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen.siehe auch unter Vor Eintritt in dieTagesordnung - 2.6.2Planungsbeschluss zu der neuen Dreifachsporthalle "Nord" inkl. 3 allgemeinen Unterrichtsräumen und gestaltung des angrenzenden Parks südlich des Schulzentrums Heinrichstr. - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und die Grünen im NordenZur Vorlage · 20251604 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grüringen haben für die Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 17. Juni 2025 einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2.6 vorgelegt. Der Antrag sieht eine Ergänzung der Verwaltungsvorlage 20251391 vor. Dabei soll der Planungsauftrag für eine Dreifachturnhalle um die Untersuchung der räumlichen und technischen Voraussetzungen für eine zukünftige Wasserfläche am Standort des Schulzentrums Gerthe erweitert werden, welche die Anforderungen der Jahrgangsstufen 1 bis 13 aller Schulformen erfüllt.
Sollte sich im Rahmen der Planung zeigen, dass der favorisierte Standort am Schulzentrum Gerthe nicht realisierbar ist, soll die Verwaltung alternative Standorte prüfen und diese den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Die Antragsteller führen als Begründung eine Unterdeckung an Schwimmflächen im Bochumer Norden sowie lange Fahrtwege zu bestehenden Schwimmstätten an, welche die schulische Schwimmausbildung beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlagsiehe auch unter TOP 2.6
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlagsiehe auch unter TOP 2.6 - 2.7Um- und Ausbau des Harpener Hellweges zwischen Harpener Kreuz und GeisentalZur Vorlage · 20251437 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251437 den Um- und Ausbau des Harpener Hellweges zwischen dem Harpener Kreuz und dem Geisental vorgeschlagen. Anlass für das Vorhaben ist die Errichtung eines neuen Polizeipräsidiums sowie eines angrenzenden Gewerbegebietes. Das neue Dienstgebäude soll auf einer Fläche von etwa 60.000 Quadratmetern Platz für 900 Mitarbeitende bieten; die Fertigstellung ist für den Herbst 2027 vorgesehen.
Der geplante Ausbau erstreckt sich über eine Länge von rund 770 Metern, beginnend am Sheffield-Ring bis hinter das Geisental. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung der Infrastruktur an die zu erwartenden Verkehrsströme sowie die Beseitigung von Unfallhäufungslinien, insbesondere im Bereich der Kornharpener Straße und der A40-Auf- und Abfahrten. Die Planung sieht neue Zufahrtsmöglichkeiten für das Polizeipräsidium und das Gewerbegebiet vor, wobei die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr durch neue Wegeverbindungen und Signalanlagen berücksichtigt werden soll.
Zusätzlich sollen die Anschlussstellen der Autobahn A40 durch neue Signalisierungen und bauliche Trennungen angepasst werden, um den Verkehrsfluss zu koordinieren. Die baulichen Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Signalanlagen sowie die Herstellung der Fahrbahnen in Asphaltbauweise, dimensioniert nach den zukünftigen Verkehrsbelastungen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- 4.Anträge
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Mündliche Berichterstattung Stadtmarketing zum Projekt temporärer Anbringung von Spielfolien auf dem Boden in der Gerther Fußgängerzone (Lothringer Straße)
- 5.2Grundstückserwerb „Sodinger Straße, Everstalstraße“Zur Vorlage · 20250946 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant den Erwerb von Grundstücksflächen an der Sodinger Straße sowie an der Everstalstraße. Ziel des Grundstückskaufs ist die Entwicklung von Wohnbauflächen im Bereich der Sodinger Straße sowie die Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf in Langendreer.
Die Veräußerung der Flächen an der Sodinger Straße ist an die Bedingung geknüpft, dass die Stadt neben der Teilfläche A, die etwa 6.323 Quadratmeter umfasst und für Wohnbauflächen vorgesehen ist, auch die Teilflächen B und C erwirbt. Die Fläche B mit rund 8.892 Quadratmetern soll dauerhaft als Waldfläche gesichert werden, während die etwa 1.564 Quadratmeter große Teilfläche C nach dem Erwerb vermarktet werden soll.
Zusätzlich wurde der Stadt Bochum die Möglichkeit zum Kauf von Flächen an der Everstalstraße angeboten, um bestehende städtische Grundstücke zu arrondieren. Der Grundstückskauf ist Bestandteil einer Beschlussvorlage für den Ausschuss für Planung und Grundstücke, die auch die Entwicklungsplanung von Wohnbauflächen östlich und westlich der Sodinger Straße umfasst. Die Vorlage wird den zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen Bochum-Ost und Bochum-Nord, zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Grünschnitt Hiltrop: radikaler Grünschnitt an den "Hiltroper Alpen" (begrünte Abraumhalde Dietrich-Benking-Straße)Zur Vorlage · 20250977 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der Fraktion Die Grüene zur Entfernung von Gehölzen auf den „Hiltroper Alpen“ im Gewerbepark Hiltrop hat die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Die Maßnahme, bei der Büsche, Sträucher und Bäume entfernt wurden, dient dem Schutz der technischen Bauwerke auf der Fläche.
Laut der Antwort von Thomas Graes aus dem Fachbereich Technischer Betrieb handelt es sich bei der Fläche um ein System zur Sicherung von kontaminierten Aushubmassen des ehemaligen Standortes der Zeche und Kokerei Lothringen IV. Der Aufbau der Halde umfasst unter anderem eine Kunststoffdichtungsbahn sowie eine Gasdrainage und eine Entwässerungsbahn, die durch eine Schicht aus sauberem Boden abgedeckt sind.
Die Entfernung des gehölzartigen Aufwuchses erfolgte, um Schäden an den Abdichtungsanlagen durch die Durchdringungswirkung von Wurzeln vorzubeugen. Während auf der Plateauhochfläche des nördlichen Umlagerungskörpers durch aufgetragenen Oberboden eine Bepflanzung möglich war, ist für die Hangflächen eine Landschaftsrasenfläche als Entwicklungsziel vorgesehen. Eine Neubegrünung mit Gehölzen ist daher nicht geplant, um die dauerhafte Sicherung der Dichtungen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Aktueller Stand geflüchtete Menschen in Bochum - Mai 2025Zur Vorlage · 20251155 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage Nummer 20251155 eine Mitteilung zum aktuellen Stand der untergebrachten geflüchteten Menschen in der Stadt vorgelegt. Der Bericht, der unter der Federführung des Amtes für Soziales erstellt wurde, dient der Information über die aktuelle Situation der Unterbringung und Betreuung.
Die Mitteilung beinhaltet regelmäßige Berichte sowie statistische Auswertungen. Als Grundlage für die Darstellung der Unterbringungssituation dienen die Datenpools der Monate März und April 2025.
Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Information wird im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Integrationsausschuss behandelt. Zudem ist die Vorlage für die Beratungen in den Bezirksvertretungen Bochum-Nord, Süd, Südwest, Ost, Mitte und Wattenscheid im Zeitraum von Mai bis Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Plakate Corona-Teststellen - BauordnungZur Vorlage · 20251316 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion UWG: Freie Bürger hat die Entfernung von Plakaten für Corona-Teststellen in Bochum und Wattenscheid thematisiert. In der Antwort des Bauordnungsamtes wird erläutert, dass die Genehmigungen für diese Beschilderung während der Pandemie auf Basis einer mündlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2021 erteilt wurden, um eine schnelle Information der Bevölkerung zu gewährleisten.
Bezüglich der Beseitung weist die Verwaltung auf den Konzessionsvertrag mit der „Deutschen Städte Medien“ (DSM) hin. Das Unternehmen übernimmt die Entfernung von Wildplakatierung sowie die damit verbundenen Kosten. Die Verwaltung hat die DSM über die betroffenen Standorte informiert und um eine Überprüfung des Umkreises nach weiteren nicht genehmigten Plakaten gebeten. Da eine flächendeckende Suche durch die Behörden nicht möglich ist, wird dazu auf Hinweise aus der Bevölkerung verwiesen, etwa durch eine E-Mail an das Bauordnungsamt inklusive eines Fotos.
Die Verhängung von Bußgeldern gegen die Verantwortlichen der Plakate wird als derzeit nicht realisierbar eingestuft. Grund hierfür ist, dass viele Betreiber der ehemaligen Testzentren ihre Unternehmen aufgelöst haben, wodurch die Ermittlung von rechtlich Verantwortlichen oder Rechtsnachfolgern erschwert wird.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Anmietung einer Rettungswache; Mietverhältnis Geisental 12 b – Abschluss eines UntermietvertragesZur Vorlage · 20251210 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung einer Rettungswache im Bochumer Nordosten. Die Notwendigkeit der neuen Station RW 9 basiert auf dem Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 sowie einem entsprechenden Gutachten. Die Einrichtung soll die Anforderungen an eine Lehrrettungswache gemäß DIN 13049 erfüllen und über drei Stellplätze für Rettungswagen verfügen.
Im Rahmen der Umsetzung werden zwei Rettungswagen in diesem Versorgungsbereich stationiert. Ein bereits in Dienst gestellter Rettungswagen wird von der HFRW III auf die neue Wache verlagert, während ein weiterer Rettungswagen zeitnah durch den MHD in Dienst genommen werden soll.
Für den Betrieb wird ein Objekt in der Geisental 12 b angemietet. Die Mietflächen umfassen eine Fahrzeughalle von etwa 204 Quadratmetern sowie Büro- und Sozialflächen von circa 457 Quadratmetern. Das Grundstück umfasst zudem Außenanlagen und Grünflächen mit einer Gesamtfläche von etwa 1.353 Quadratmetern. Die Nutzung der Fahrzeughalle beinhaltet zwei Stellplätze und einen Waschplatz, ergänzt durch zwölf Außenstellplätze.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch ungeregeltes Parken in der Bergener StraßeZur Vorlage · 20251287 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen“ hat in der Bezirksvertretung Bochum-Nord die Verkehrssicherheit in der Bergener Straße thematisiert. Grund für die Anfrage ist das Parken in beiden Fahrtrichtungen, wodurch der Straßenquerschnitt verengt wird und der Begegnungsverkehr erschwert wird. Dies betrifft insbesondere die Buslinien 366 und 367 sowie den landwirtschaftlichen und Gewerbeverkehr.
Das Tiefbauamt teilte mit, dass die aktuelle Situation der Verkehrsflussbehinderung erst seit Kurzem bekannt ist. In der Vergangenheit wurde ein Parken am Rand der Gehwege geduldet, was die Durchfahrt ermöglichte. Nach Kontrollen der Verkehrsüberwachung und entsprechenden Verwarnungen stehen die Fahrzeuge nun einheitlich am Fahrbahnrand, was den Straßenquerschnitt verengt.
Eine Verbesserung durch neue Beschilderungen und Markierungen ist möglich, erfordert jedoch eine Planung, die die vorgeschriebene Gehwegbreite von 1,50 Metern berücksichtigt. Ein umfassender Parkraumplan wird im Zuge eines anstehenden Ausbaukonzepts und einer Straßensanierung für den Zeitraum 2027/2028 erstellt. Für kurzfristige, temporäre Regelungen ist ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Nord sowie die Genehmigung durch den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur erforderlich.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Regulärer Fahrplanwechsel der BOGESTRA zum 27. August 2025Zur Vorlage · 20251481 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BOGESTRA führt zum regulären Fahrplanwechsel am 27. August 2025 Anpassungen im Liniennetz durch. Bei der Linie 302 werden einzelne Fahrten im Taktbruch sowie zum Betriebsschluss verändert, um die Zuverlässigkeit des Angebots zu verbessern. Für die Linie 354 werden die Kurzfahrten zwischen Sundern und der Blankensteiner Straße künftig als Einsatzwagenfahrten geführt, um die Erfordernisse der Elektromobilität beim Nachladen abzudecken. Diese Fahrten bleiben weiterhin in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten. Die Linie 386 erfährt Anpassungen der Fahrzeiten, wodurch sich die Abfahrtszeiten in beiden Fahrtrichtungen geringfügig verschieben.
Im Bereich der Anruf-Sammel-Taxis (AST) wird die Linie AST26 aufgrund geringer Nachfrage eingestellt. Gleichzeitig wird die neue AST-Linie 68 eingeführt, die an der Haltestelle Amtsstraße in Bochum-Hamme startet. Ziel ist eine bessere Anbindung des Bereichs um die Glückauf- und Carolinenglückstraße, was auf Anregungen aus der Bevölkerung sowie aus dem Beirat „Leben im Alter“ zurückzuführen ist.
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Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.07.2025 · Beirat "Leben im Alter" (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Anfrage des Bezirksbürgermeisters zu einem Stadttaubenhaus im Bochumer NordenZur Vorlage · 20251464 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bezirksbürgermeister Heinrich Donner hat eine Anfrage zur Einrichtung eines Stadttaubenhauses im Bochumer Norden eingereicht. In der Vorlage mit der Nummer 20251464 wird die Frage aufgeworfen, ob die Schaffung eines solchen Standortes für Stadttauben in diesem Stadtbezirk realisierbar ist.
Hierzu bittet der Bezirksbürgermeister die zuständige Verwaltungsstelle Bochum-Nord III um eine Prüfung des Sachverhalts. Die Verwaltung soll untersuchen, welche Voraussetzungen für die Einrichtung eines Stadttaubenhauses erfüllt sein müssten und ob ein entsprechendes Vorhaben umsetzbar ist. Eine Antwort auf die Anfrage wird im Rahmen der Beratungen erwartet.
Die Behandlung der Anfrage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 17. Juni 2025 vorgesehen. Damit wird die Prüfung der administrativen und organisatorischen Möglichkeiten für ein Stadttaubenhaus zum Gegenstand der kommenden politischen Beratung in der Bezirksvertretung.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Bereitstellung von Sportgeräten im BockholtZur Vorlage · 20251577 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Bochum-Nord hat im Rahmen einer Anfrage (Vorlagennummer 20251577) die Bereitstellung von Sportgeräten im Bockholt thematisiert. Grundlage der Anfrage sind die Ergebnisse des Jugendforums Bochum-Nord aus dem Dezember 2023, bei dem junge Menschen Forderungen für die Entwicklung ihres Stadtbezirks formuliert haben. Diese Anliegen wurden im April 2024 in der Bezirksvertretung vorgestellt.
Konkret geht es um den Wunsch von Kindern und Jugendlichen aus den Ortsteilen Harpen und Rosenberg, neue Fitnessgeräte im Bockholt zu installieren. An dieser Stelle befand sich in der Vergangenheit ein Trimm-dich-Pfad, von dem nur noch wenige Überreste vorhanden sind. Die Fraktion verweist auf bereits umgesetzte Projekte in anderen Bochumer Stadtbezirken, die einen Zugang zu Bewegung ermöglichen.
Mit der Anfrage an die zuständige Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III wird erfragt, inwieweit eine Reaktivierung der ehemaligen Flächen im Bockholt zur Aufstellung neuer Sportgeräte realisierbar ist.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Anhörungen
- 8.1Grundstückserwerb „Sodinger Straße, Everstalstraße“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.2Anmietung einer Rettungswache; Mietverhältnis Geisental 12 b – Abschluss eines UntermietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Vorschläge und Anregungen
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 12.Anfragen
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