Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Gründung der ÖPNV Projektgesellschaft mbH durch die Stadt Bochum und die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AGZur Vorlage · 20240771 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum und die BOGESTRA AG planen die Gründung der ÖPNV Projektgesellschaft mbH (ÖPNV-PG). Ziel der Gesellschaft ist die gemeinsame Planung, Projektierung und Durchführung integrierter Projekte im öffentlichen Personennahverkehr. Die Stadt Bochum und die BOGESTRA AG halten jeweils 50 % der Anteile an der neuen Gesellschaft. Die Stammeinlage beträgt pro Gesellschafter 12.500 €, wobei zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit zusätzliche Einlagen von bis zu 1 Mio. € pro Gesellschafter möglich sind. Die Finanzierung der Projekte erfolgt über die Abrechnung der jeweiligen Vorhaben gegenüber den Gesellschaftern.
Die Verwaltung beantragt die Zustimmung des Rates zur Gründung sowie zur Ermächtigung für notwendige Maßnahmen und Vertragsänderungen, sofern der wesentliche Inhalt unverändert bleibt. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsicht.
Die wirtschaftliche Planung sieht für das Jahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 125.000 € und Aufwendungen von 121.463 € vor. Die Personalkosten basieren auf zwei Planstellen. Fremdleistungen für Buchhaltung und Einkauf werden über die BOGESTRA erbracht. Die Projektkosten fallen der Stadt Bochum zu, wobei die Projektgesellschaft Aufwendungen vorfinanzieren muss. Die Gründung erfordert zudem eine Anzeige bei der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO NRW. Der Beratungsprozess umfasst die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen sowie die Entscheidung im Rat.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, LINKE, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 3 (BD, Die Partei & Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0 Dagegen: 3 (BD, Die Partei & Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger) Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU) - 3.1.1Gründung der ÖPNV Projektgesellschaft mbH durch die Stadt Bochum und die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG Änderungsantrag Die Partei & StadtgestalterZur Vorlage · 20241303 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag des sachkundigen Bürgers Uwe Nölke wird die geplante Gründung einer Projektgesellschaft für den Verkehr in Bochum inhaltlich erweitert. Anstelle einer reinen ÖPNV-Projektgesellschaft soll eine „Infrastruktur-Projektgesellschaft mbH“ mit der Stadt Bochum als alleiniger Gründungsgesellschafter entstehen.
Der Aufgabenbereich der Gesellschaft soll neben dem öffentlichen Personennahverkehr auch den Rad- und Fußverkehr umfassen. Ziel ist die Entwicklung von Maßnahmen, um den im Mobilitätsleitbild der Stadt festgelegten Modal-Split-Wert von 60 Prozent für den Umweltverbund zu erreichen. Die Gesellschaft soll eigenständig Projekte planen und durchführen, welche nach der Erarbeitung den zuständigen Fachgremien sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Hinsichtlich der personellen Besetzung sieht der Antrag vor, die Geschäftsführung durch externe Fachkräfte zu besetzen. Eine Doppelfunktion mit Leitungsaufgaben aus der Verwaltung oder städtischen Tochterunternehmen soll dabei ausgeschlossen werden. Die finanzielle Basis umfasst eine Stammeinlage von 25.000 Euro, wobei zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit weitere Einlagen von bis zu zwei Millionen Euro möglich sind. Zudem wird angestrebt, weitere Städte des Ruhrgebiets als Träger für die Gesellschaft zu gewinnen, um eine gemeinsame Planung der Verkehrsinfrastruktur zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 14 (SPD, Grüne, BD, CDU, UWG:FreieBürger)Dafür: 1 (Die Partei & Stadtgestalter)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 0 Dagegen: 14 (SPD, Grüne, BD, CDU, UWG:FreieBürger) Dafür: 1 (Die Partei & Stadtgestalter) - 3.2Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2024 - 31.07.2025Zur Vorlage · 20240932 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan für die Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 genehmigen. Die Vorlage sieht Erträge und Zuschüsse in Höhe von 26.517.875 Euro vor, während die Aufwendungen auf 29.477.637 Euro beziffert werden. Daraus ergibt sich ein kalkuliertes Defizit von 2.959.762 Euro, das durch vorhandene Rücklagen gedeckt werden soll.
Die Kostensteigerungen resultieren laut Vorlage aus gestiegenen Personalkosten infolge von Tarifabschlüssen sowie aus inflationsbedingten Erhöhungen bei den Sach- und Geschäftskosten, etwa im Bereich der Energie- und Reinigungskosten. Die Erträge setzen sich unter anderem aus Betriebskostenzuschüssen der Stadt Bochum und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Eigenerträgen des Spielbetriebs zusammen.
Der Verwaltungsrat der Schauspielhaus Bochum AöR hat den Wirtschaftsplan in seiner Sitzung am 11. April 2024 einstimmig festgestellt. Nach der aktuellen Hochrechnung für das laufende Geschäftsjahr und dem geplanten Defizit im neuen Zeitraum werden die vorhandenen Rücklagen zum Ende der Spielzeit 2024/2025 aufgebraucht sein.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:2 (FASG, UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:12 (SPD, Die GRÜNEN, CDU)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.2.1Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2024 - 31.07.2025 Änderungsantrag Die Partei & StadtgestalterZur Vorlage · 20241304 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag zur 33. Sitzung des Ausschusses für Bete\ing und Controlling regelt der sachkundige Bürger Uwe Nölke Vorgaben für den Wirtschaftsplan des Schauspielhaus Bochum AöR. Der Antrag fordert, dass bei der Aufstellung künftiger Wirtschaftspläne ab dem 1. August 2025 ein Ausgleich zwischen Erträgen und Aufwendungen angestrebt wird, um eine Deckung von Defiziten durch die Stadt zu vermeiden. Dies soll dazu dienen, eine „schwarze Null“ zu erreichen, da die Rücklagen des Hauses bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2024/2025 aufgebraucht sein werden.
Der Antrag sieht zudem strategische Maßnahmen vor, um die Erträge aus Spenden und Sponsoring zu steigern. Die entsprechenden Planungen sollen den politischen Gremien bis zum 31. Dezember 2024 vorgestellt werden. Darüber hinaus wird eine Untersuchung beantragt, welche die Auswirkungen einer Preiserhöhung bei Tickets im regulären Spielbetrieb – mit Ausnahme der günstigsten Kategorie – darstellt.
Hintergrund der Vorlage ist die Information, dass das Schauspielhaus für das kommende Wirtschaftsjahr ein Defizit von rund drei Millionen Euro plant, welches derzeit durch Einsparungen aus der Corona-Zeit ausgeglichen wird. Der Antrag weist darauf hin, dass die Einnahmen aus Sponsoring in den vergangenen zehn Jahren kaum Veränderungen aufwiesen und ein gezielter Ausbau dieses Bereichs möglich sei.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 14 (SPD, Grüne, BD, CDU, UWG:Freie Bürger)Dafür 1 (Die Partei & Stadtgestalter)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 0 Dagegen: 14 (SPD, Grüne, BD, CDU, UWG:Freie Bürger) Dafür 1 (Die Partei & Stadtgestalter) - 3.3BOGESTRA hier: Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20241057 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit dem Jahresabschluss 2023 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA). Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von rund 440,8 Millionen Euro aus. Trotz eines operativen Verlusts in Höhe von etwa 88,8 Millionen Euro ist das Jahresergebnis durch einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) ausgeglichen, da die HVV diesen Verlust übernimmt. Die Beteiligungsstruktur der BOGESTRA setzt sich aus der Stadt Bochum über die HVV (50,25 %), der Stadt Gelsenkirchen (3,36 %), der BOGEBA (44,91 %) sowie Eigenbesitz (1,48 %) zusammen. Die Pensionsrückstellungen belaufen sich auf 57,79 Millionen Euro, während Darlehen in Höhe von 23,96 Millionen Euro getilgt wurden. Die Umsatzerlöse im Fahrbetrieb lagen bei 111,985 Millionen Euro.
Der Rat der Stadt Bochum soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der BOGEBA beauftragen, die Geschäftsführung der BOGEBA zur Zustimmung des Jahresabschlusses anzuweisen.
Ein Plan-Ist-Vergleich der Investitionen zeigt, dass die Erweiterung und Modernisierung des Fuhrparks fortgesetzt wurde, wobei die Inbetriebnahme der Fahrzeuge im Jahr 2024 erfolgte. Bei den Investitionen in die Infrastruktur, etwa für ein geplantes Stellwerk, sowie bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung bestehen Planabweichungen. Diese resultieren aus mehrjährigen Projekten ohne zwingenden Ausgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie aus Verschiebungen in das Folgejahr. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 9 (BD, FASG, FDP)dagegen: 4 (UWG:FB, PAR&StG)dafür: 63 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD/FASG)dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 13 (SPD/Grüne/CDU/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 2 (BD, Die Partei & Stadtgestalter)Dagegen: 1 (UWG:Freie Bürger)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 2 (BD, Die Partei & Stadtgestalter) Dagegen: 1 (UWG:Freie Bürger) Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU) - 3.3.1- BOGESTRA hier: Jahresabschluss 2023 Änderungsantrag Die Partei & StadtgestalterZur Vorlage · 20241307 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 33. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung und Controlling am 22. Mai 2024 liegt ein Änderungsantrag zum Jahresabschluss 2023 der BOGESTRA vor. Aufgrund einer Abweichung von mehr als 28 Prozent beim Gesamtergebnis der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird die Beauftragung einer externen Unternehmensberatung beantragt. Die Beratung soll die wirtschaftliche Situation analysieren und strategische Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens erarbeiten.
Die Zielsetzungen der Analyse umfassen die Untersuchung von Möglichkeiten zur Erhöhung der Fahrgastzahlen sowie zur Steigerung der Einnahmen und Erträge. Zudem sollen Potenziale zur Kostensenkung sowie erforderliche Maßnahmen und Investitionen identifiziert werden. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit einer gefährdeten Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, da keine zusätzlichen Mittel von Bund oder Land zu erwarten seien. Laut dem Oberbürgermeister seien die Defizite ohne diese Mittel nicht beherrschbar. Zudem wird auf die Aussage des Vorsitzenden des Städtetages NRW verwiesen, dass Stadtwerke künftig kaum noch für die Querfinanzierung defizitären Nahverkehrs zur Verfügung stehen könnten. Da in Bochum der Verlust der BOGESTRA über den Verkehrsverbund durch Erträge der Bochumer Stadtwerke ausgeglichen wird, sollen auch unter Einbeziehung eines externen Blickwinkels interne Umstrukturierungsmaßnahmen geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 14 (SPD, Grüne, BD, CDU, UWG:Freie Bürger)Dafür: 1 (Die Partei & Stadtgestalter)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 0 Dagegen: 14 (SPD, Grüne, BD, CDU, UWG:Freie Bürger) Dafür: 1 (Die Partei & Stadtgestalter) - 3.4Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH – hier: Gründung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG und der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH als Komplementär-GmbHZur Vorlage · 20241097 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über die Genehmigung der Gründung zweier neuer Gesellschaften durch die Trianel GmbH. Konkret geht es um die Errichtung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG (TFP) sowie der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH (TFP V), welche als Komplementär-Gesellschaft fungieren soll. Die TFP ist als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Trianel GmbH geplant, wobei eine anfängliche Kommanditeinlage von bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen ist. Der Gründungsprozess sieht zunächst ein Kapital von 7,5 Millionen Euro vor.
Ziel dieser Neugründungen ist die Entwicklung von Großbatteriespeichern und regionalen Wasserstoffprojekten, um der zunehmenden Flexibilisierung des Energiesystems zu begegnen. Die TFP soll dabei Aufgaben wie die Standortsicherung, Planung und Netzanschluss übernehmen. Der Beschluss umfasst zudem die Ermächtigung der Vertreter der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, den Gründungen in den Organen der Trianel GmbH zuzustimmen. Dabei ist festgelegt, dass bei Einzelprojekten, deren Mittelanteil 2 Millionen Euro übersteigt, eine vorherige Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates einzuholen ist. Die neue Gesellschaft soll zudem befugt sein, weitere Beteiligungen zur Projektrealisierung zu erwerben oder zu gründen, sofern die festgelegten Investitionskriterien erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FASG)dagegen: 4 (BD)dafür: 70 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, PAR&StG, LINKE,PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (Die Partei & Stadtgestalter)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:Freie Bürger)
Ergebnis: Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (Die Partei & Stadtgestalter) Dagegen: 1 (BD) Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:Freie Bürger) - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Vierteljahresbericht zum Zins- und Schuldenmanagement - 1. Quartal 2024Zur Vorlage · 20240887 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird der Vierteljahresbericht zum Zins- und Schuldenmanagement für das erste Quartal 2024 vorgelegt. Diese Berichterstattung erfolgt ergänzend zu dem bereits bestehenden ausführlichen jährlichen Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement. Durch die Vorlage werden dem Gremium unterjährig aktuelle Daten zur Entwicklung der Zinsen und Schulden der Stadt Bochum bereitgestellt.
Die Maßnahme zur regelmäßigen Bereitstellung dieser Informationen geht auf einen Beschluss aus dem Jahr 2015 zurück, der ein unterjähriges Berichtswesen für das Zins- und Schuldenmanagement festlegte. Der vorliegende Bericht umfasst die Daten des abgelaufenen ersten Quartals 2024 und dient der Information des Ausschusses. Die entsprechende Sitzung zur Kenntnisnahme des Berichts ist für den 22. Mai 2024 angesetzt. Verantwortlich für die Erstellung der Unterlagen ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Stadtwerke-Tarif „Gut & Grün“Zur Vorlage · 20240919 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zum Ökostromtarif „Gut & Grün“ der Stadtwerke Bochum gestellt. Im Fokus stand dabei die Preisdifferenz zwischen diesem Tarif für Neukunden außerhalb Bochums und den Tarifen für die lokale Kundschaft.
Die Verwaltung erläuterte, dass „Gut & Grün“ als Marke speziell für den Vertrieb außerhalb des Kerngeschäfts in Bochum entwickelt wurde, um das Geschäftsportfolio zu diversifizieren und Risiken zu streuen. Die Preisunterschiede resultieren aus unterschiedlichen Beschaffungsstrategien. Während für Bochumer Bestandskunden Energie langfristig im Voraus eingekauft wird, um Planungssicherheit und feste Preise zu garantieren, erfolgt die Beschaffung für den Tarif „Gut & Grün“ teilweise kurzfristiger. Bei sinkenden Marktpreisen führt dies zu günstigeren Angeboten für Neukunden außerhalb der Stadt. Zudem variieren die Netzentgelte je nach Wohnort.
Eine Subventionierung des Tarifs wird von der Verwaltung ausgeschlossen, da die Preise so kalkuliert werden, dass sie nach einer Vertragslaufzeit einen positiven Ergebnisbeitrag erwirtschaften. Um den Bochumer Bürgerinnen und Bürgern eine Teilnahme an Marktentwicklungen zu ermöglichen, plant die Stadtwerke Bochum für die zweite Jahreshälfte 2024 die Einführung eines flexiblen Ökostromtarifs in Bochum. Dessen Arbeitspreis wird direkt an die stündlichen Schwankungen der Börsenpreise gekoppelt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Bericht zum Bauprojektcontrolling - 1.Quartal 2024Zur Vorlage · 20240951 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Vorlage 20240951 einen Bericht zum Bauprojektcontrolling für das erste Quartal 2024 vorgelegt. Die Erfassung im Rahmen des Controllings umfasst investive sowie konsumtive Maßnahmen, die in der Regel ein Finanzvolumem von mehr als 1,5 Millionen Euro aufweisen. Bei Projekten mit einem Volumen von über 10 Millionen Euro werden zusätzliche detaillierte Angaben gemacht. Das Bauprojektcontrolling betrachtet dabei die gesamte Dauer einer Maßnahme und die hierfür erforderlichen Finanzmittel, um der Dynamik von Kosten- und Terminstrukturen Rechnung zu tragen, die nicht immer deckungsgleich mit der Haushaltsplanung sind.
Im ersten Quartal 2024 wurden neue Maßnahmen in das Bauprojektcontrolling aufgenommen. Dazu gehören das Projekt Harpener Bach mit einem Volumen von 0,6 Millionen Euro sowie die Sanierung der Turnhalle in der Maischützenstraße 70 mit Kosten von 4,5 Millionen Euro. Ein weiteres Projekt ist die Brandschutzsanierung in der Saarlandstraße 40, für die ein Realisierungsbeschluss über 30 Millionen Euro vorliegt. Zudem wurden zwei Vorhaben zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aufgenommen: Die Maßnahme am Bövinghauser Hellweg 94 umfasst ein Volumen von 7,7 Millionen Euro, während das Projekt in der Kemnader Straße 437 mit 6 Millionen Euro veranschlagt ist.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.4GELSENWASSER AG hier: Beteiligung an der Wassernetz Selm GmbHZur Vorlage · 20240971 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt, eine Beteiligung an der Wassernetz Selm GmbH zu übernehmen. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten erforderlich. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die bestehende Wirtschaftsbetriebe Selm GmbH in die Wassernetz Selm GmbH umfirmiert werden, wobei sich die Geschäftsanteile zu jeweils 50 Prozent zwischen der GELSENWASSER AG und der Stadtwerke Selm (SWS) aufteilen sollen.
Das geplante Kooperationsmodell sieht vor, dass die GELSENWASSER AG das bestehende Wassernetz als Eigentümerin an die neue Gesellschaft verpachtet. Die Wassernetz Selm GmbH wird für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Wasserversorgung in der Stadt Selm verantwortlich sein. Während die technische Betriebsführung durch die GELSENWASSER AG übernommen wird, obliegt die kaufmännische Betriebsführung der SWS. Ein Konzessionsvertrag für die öffentliche Wasserversorgung ist auf eine Dauer von 20 Jahren ausgelegt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1,5 Millionen Euro.
Die operative Tätigkeit der neuen Gesellschaft soll noch im Jahr 2024 aufgenommen werden. Um den Übergang der Wasserversorgung in Selm zum 1. Juli 2024 sowie das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg sicherzustellen, ist eine zeitnahe Entscheidung der beteiligten Gremien notwendig. Der Rat der Stadt Selm hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.
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- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das I. Quartal 2024Zur Vorlage · 20241030 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den Controllingbericht für das erste Quartal 2024 zu den Förderprogrammen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG) sowie zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Der Bericht dokumentiert den aktuellen Stand der Umsetzung verschiedener Investitionsmaßnahmen in der Stadt.
Im Rahmen des KInvFG Kapitel 1 wurden die bereitgestellten Mittel in Höhe von rund 42 Millionen Euro vollständig verausgabt; alle zugeordneten Maßnahmen sind abgeschlossen. Für das Programm KInvFG Kapitel 2, welches Sanierungen an Schulen und Schulsporteinrichtungen umfasst, sind von insgesamt 28 Maßnahmen bisher 20 abgeschlossen und acht befinden sich noch in der Umsetzung. Im ersten Quartal 2024 erhielten zudem drei Schulen in freier Trägerschaft Zuwendungsbescheide.
Das Programm „Gute Schule 2020“ konzentriert sich auf Bereiche wie digitale Infrastruktur, naturwissenschaftliche Räume und Schulsportanlagen. Von den insgesamt 44 Maßnahmen sind 36 abgeschlossen und acht laufend. Über alle drei Programme hinweg beläuft sich das zur Verfügung stehende Investitionsvolumen auf rund 127 Millionen Euro, wobei bereits 94,52 Prozent der Mittel beauftragt wurden. Zur besseren Übersichtlichkeit werden im Bericht keine Einzelmaßnahmen für bereits vollständig abgerechnete Projekte mehr separat ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Transparenz bei NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20233345/1 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe „DIE LINKE.im Rat der Stadt Bochum“ hat im Rahmen einer Anfrage zur Transparenz der Nachhaltigkeitsstrategie die Vorlage des Abschlussdokuments zum Prozess „Global Nachhaltige Kommune (GNK)“ gefordert. In einer Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 22. November 2023 bat die Fraktion darum, das von LAG 21 NRW erstellte Dokument den zuständigen Ratsgremien und Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen. Dies sei notwendig, um einen Vergleich zwischen der Verwaltungsvorlage und dem Ergebnis des GNK-Prozesses zu ermöglichen. Zudem wurde nach den Gründen für die Nichtvorlage eines solchen Dokuments bzw. dessen Erstellung gefragt.
Die Verwaltung, vertreten durch Karen Biesgen von der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit, erklärte in ihrer Antwort, dass die Nachhaltigkeitsstrategie durch die Zusammenführung der Prozesse „Klimaplan Bochum 2035“ und „GNK“ entstanden sei. Das Endprodukt, die „Nachhaltigkeitsstrategie Bochum“ (Vorlage Nr. 20232094/1), liege dem Rat bereits vor. Die Abschlussdokumentation des GNK-Prozesses wird als Teilprodukt betrachtet. Die Inhalte der LAG 21 NRW wurden zusammen mit den Ergebnissen aus dem Klimaplan-Prozess in die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie integriert.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2024 · Integrationsausschuss (18. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.06.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.05.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Verkauf von Zertifikaten durch SparkasseZur Vorlage · 20241305 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Beteiligung und Controlling Fragen zum Vertrieb von Zertifikaten durch die Sparkasse Bochum gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über den Verkauf komplexer Finanzprodukte als Alternative zu Tages- und Festgeld sowie die laufenden Untersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Übereinstimmung von Produktangebot, Beratung und Verkauf mit den Interessen der Verbraucher.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen. Zunächst wird nach der Bewertung des Vertriebs von Zertifikaten an Privatkunden durch die Verwaltung sowie die Sparkasse Bochum gefragt. Zudem bittet der Antragsteller um eine Einschätzung der Sparkasse Bochum zur aktuellen Bewertung durch Verbraucherschützer und zu den Untersuchungen der BaFin im Zusammenhang mit Zertifikaten.
Des Weiteren werden Informationen zur Entwicklung der verkauften Zertifikate in den vergangenen fünf Jahren angefordert, wobei insbesondere die Anzahl der Käufer sowie das Investitionsvolumen und deren Ursachen thematisiert werden sollen. Abschließend wird nach einer Bewertung des Verkaufs von Zertifikaten durch die Verbraucherzentrale Bochum gefragt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan – Entwicklung der BesucherzahlenZur Vorlage · 20241315 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen der Anfrage 20241315 Informationen zum Wirtschaftsplan und zur Entwicklung der Besucherzahlen des Schauspielhauses Bochum AöR angefordert. Die Anfrage, die an den Vorsitzenden des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling, Marcus Stawars, gerichtet ist, bezieht sich auf die in einer vorangegangenen Vorlage aufgezeigten Kostensteigerungen beim Unterhalt und Spielbetrieb des Hauses.
Die Fraktion bittet um detaillierte Auskünfte zur personellen Situation. Erfragt werden die aktuelle Anzahl der Beschäftigten sowie die Zahlen der letzten zehn Jahre, jeweils unterteilt in die Bereiche Verwaltung, Spielbetrieb und Schauspieler.
Zudem werden statistische Daten zur Besucherentwicklung der vergangenen zehn Jahre benötigt. Dies umfasst die jährlichen Gesamtzahlen der Zuschauer, die Entwicklung der Abonnementzahlen sowie die Anzahl der ausgegebenen preisreduzierten Karten pro Jahr. Ein weiterer Punkt der Anfrage ist die Anzahl der Zuschauer, die das Angebot des „Bochum Pass“ nutzen. Die schriftliche Beantwortung dieser Fragen wird bis zur Ratssitzung am 27. Juni 2024 erbeten.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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