Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Maßnahmen zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt

20230949 · Antwort der Verwaltung · 27.04.2023 · Amt für Soziales

↳ Zugehörige Anfrage Maßnahmen zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt · 28.02.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Auf Anfrage der SPD im Rat zur Arbeitsmarktvermittlung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte hat das Jobcenter Bochum über weitere verfügbare Förderinstrumente informiert. Die Anfrage bezog sich auf die Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit jenseits des Programms zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II.

Das Jobcenter führt neben diesem Instrument drei weitere Maßnahmen an, die eine Beschäftigungsaufnahme unterstützen: die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gemäß § 16e SGB II, der Eingliederungszuschuss sowie das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Bei den ersten beiden Programmen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, während das Einstiegsgeld als direkter finanzieller Anreiz für die Kundinnen und Kunden dient.

Eine spezifische Auswertung der Anzahl geförderter Personen mit Migrationshintergrund kann laut Verwaltung nicht erfolgen, da die statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit lediglich eine Unterscheidung zwischen ausländischen und deutschen Staatsangehörigen erlauben. Die vorliegenden Zahlen für den Zeitraum 2020 bis 2022 zeigen jedoch für alle genannten Instrumente einen Anteil ausländischer Staatsangehöriger zwischen etwa 33 und 50 Prozent. So lag der Anteil ausländischer Teilnehmer am Einstiegsgeld in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils bei rund 48 bis 50 Prozent.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter).

Beratungen

Integrationsausschuss (12. Sitzung)
27.04.2023
kein Ergebnis hinterlegt