Maßnahmen zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt
20230949 · Antwort der Verwaltung · 27.04.2023 · Amt für Soziales
▶ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD im Rat zur Arbeitsmarktvermittlung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte hat das Jobcenter Bochum über weitere verfügbare Förderinstrumente informiert. Die Anfrage bezog sich auf die Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit jenseits des Programms zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II.
Das Jobcenter führt neben diesem Instrument drei weitere Maßnahmen an, die eine Beschäftigungsaufnahme unterstützen: die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gemäß § 16e SGB II, der Eingliederungszuschuss sowie das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Bei den ersten beiden Programmen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, während das Einstiegsgeld als direkter finanzieller Anreiz für die Kundinnen und Kunden dient.
Eine spezifische Auswertung der Anzahl geförderter Personen mit Migrationshintergrund kann laut Verwaltung nicht erfolgen, da die statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit lediglich eine Unterscheidung zwischen ausländischen und deutschen Staatsangehörigen erlauben. Die vorliegenden Zahlen für den Zeitraum 2020 bis 2022 zeigen jedoch für alle genannten Instrumente einen Anteil ausländischer Staatsangehöriger zwischen etwa 33 und 50 Prozent. So lag der Anteil ausländischer Teilnehmer am Einstiegsgeld in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils bei rund 48 bis 50 Prozent.
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