Kündigung der Pächter der Kleingartenanlage Thiemannshof und Umsiedlung nach Höntrop
20231152 · Antwort der Verwaltung · 16.05.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
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Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke Fragen zum Verfahren der Umsiedlung von Pächtern der Kleingartenanlage Thiemannshof auf die neue Fläche „Am Herrenacker“ in Höntrop gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die bereits ausgesprochenen Kündigungen der Parzellen an der Essener Straße eine aufschiebende Wirkung haben, um den Pächtern nach der Fertigstellung der neuen Flächen eine Umzugsfrist von mindestens drei Monaten einzuräumen. Zudem erkundigte sich die Fraktion nach dem aktuellen Stand des Bebauungsplans 1021 „Herrenacker“ sowie nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Erschließung und Parzellierung der neuen Fläche, damit die Errichtung neuer Lauben möglich ist.
Die Verwaltung teilte in der vorliegenden Antwort mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen zu den Fragen der CDU-Fraktion getroffen werden können. Grund hierfür seien neue, amtsinterne Fragestellungen, die zunächst geklärt werden müssten. Eine Beantwortung der eingereichten Fragen soll erfolgen, sobald diese internen Klärungsprozesse abgeschlossen sind.
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